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Richtlinien für die Exekutive bezüglich Überprüfung?

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AUG-andy
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Re: Richtlinien für die Exekutive bezüglich Überprüfung?

Beitrag von AUG-andy » So 9. Aug 2020, 10:32

Verhalten bei Waffenüberprüfungen

Unangemeldete Überprüfung nur in der Zeit von 7 bis 20 Uhr Montag bis Samstag (Sonntag nicht, Feiertag auch nicht). Außerhalb dieser Zeit muß man sich nicht überprüfen lassen. Ausmachen kann man aber jeden anderen Zeitpunkt.
Der oder die Beamten müssen sich ausweisen (auch wenn sie in Uniform sind)
Der Überprüfungsauftrag ist herzuzeigen, Kopie darf angefertigt werden
Hat man keine Zeit (etwa beruflich), muß ein neuer Termin ausgemacht werden (Überprüfung muß ohne jegliche Störung oder Belästigung erfolgen – steht in der VO)
Der zu Überprüfende muß anwesend sein, keine Vertretung möglich, auch nicht durch Ehegattin (Vorsicht, Falle!)
Überprüft werden dürfen nur Kat. A und B-Waffen, C und D ’nicht. Die Frage nach anderen Waffen beantwortet man mit: „Ist nicht Gegenstand der Überprüfung!“
Das Überprüfen und das Kontrollieren von C und D-Waffen ist nicht gestattet, auch nicht das Überprüfen allfälliger Meldungen oder Registrierungen.
Das Fotografieren von Waffen oder Schränken durch das Überprüfungsorgan ist keineswegs gestattet, auch wenn behauptet wird, es gäbe eine „Weisung“.
Verwahrungsschränke oder Safes müssen gezeigt werden, hineinsehen darf das Überprüfungsorgan nicht.
Selbständiges Herausnehmen durch die Beamten ist nicht gestattet.
Waffen sollte man entladen (offener Verschluß, Magazin heraus, aufgeklappte Trommel) übergeben.
Ist eine Waffe an einem andern Ort verwahrt (Jagdhaus, Zweitwohnsitz, Banksafe, Büchsenmacher) ist das anzugeben.
Ist die Überprüfung beendet, kann man eine Protokollabschrift verlangen. Kann man es nicht gleich kopieren, muß eine Kopie übermittelt werden. Eine Bestätigung über die statt gehabte Überprüfung muß ausgestellt werden. Ist das nicht gleich möglich, dann hat die Waffenbehörde das zu bestätigen.
Die fünfjährige Frist der Überprüfung ist einzuhalten (letzte Überprüfung). Bei geringfügiger Unterschreitung sollte man aber nicht opponieren.
Wer das beachtet ist auf der sicheren Seite.

Noch etwas: Freundlich sein, die Beamten machen das auch nicht gerne, die meisten wissen, welchen Unsinn sie hier vollziehen müssen.
MfG
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Re: Richtlinien für die Exekutive bezüglich Überprüfung?

Beitrag von AUG-andy » So 9. Aug 2020, 10:37

gewo hat geschrieben:
So 9. Aug 2020, 10:26
AUG-andy hat geschrieben:
So 9. Aug 2020, 09:30
[ Die Überprüfung ist ohne jegliche nicht unumgänglich nötige Belästigung oder Störung des Betroffenen vorzunehmen.[/b]
achtung
in diesem satz geht es nicht mehr darum ob eine verweigerung der ueberpruefung uilaessig ist oder zu akzeptieren ist
es geht darum dass die ueberpruefung ( wenn sie stattfindet ) ruecksichtsvoll durchzufuehren ist

zwei paar schuhe ....
verschiedene ...
Aber trotzdem ist eine Verschiebung aus einem triftigen Grund sehr wohl möglich.
Nicht wie hier immer fälschlicherweise das Gegenteil behauptet behauptet wird.
MfG
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Re: Richtlinien für die Exekutive bezüglich Überprüfung?

Beitrag von HS911 » So 9. Aug 2020, 10:45

Hirschberg hat geschrieben:
So 9. Aug 2020, 08:23
Um die Überprüfung zu verschieben müsste das von Freitag 07:00 bis Samstag 20:00 schon was sehr stichhaltiges sein, das – wenn es hart auf hart kommt – auch ein Richter als Hinderungsgrund einschätzen würde, aber Zutritt verweigern ist sicher ganz schlecht.
Freitag 07:00 würd mir schon was einfallen, wieso die Überprüfung grad nicht so toll passt.

Ist im Wesentlichen der gleiche Grund wie Mo.-Do. um 07:00. Ich glaub "ich muss zur Arbeit" sollte ein einleuchtender Grund sein, oder?
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Re: Richtlinien für die Exekutive bezüglich Überprüfung?

Beitrag von fast12 » So 9. Aug 2020, 10:59

@Aug-Andy: du zitierst hier aus einem Ratgeber vom Verband. Der ist zwar prinzipiell nicht schlecht und vermutlich auch von einem Anwalt geprüft - aber trotzdem nur eine Rechtsmeinung ohne weitere Relevanz

Ansonsten: Wenn du eine Kontrolle verweigerst solltest du dir klar sein, dass du deine Begründung dann unter Umständen einer Richterin oder einem Richter erklären musst. Dann wird entschieden ob es Rechtens war oder nicht (=ob du deine WBK abgibst oder nicht)

Das muss schon sowas sein wie: "Mir ist gerade die Fruchtblase geplatzt, ich würd jetzt gerne in Krankenhaus fahren."

Wenn du zB Gleitzeit hast, kannst dir ein "ich muss zur Arbeit" gleich mal einrexen...
Zuletzt geändert von fast12 am So 9. Aug 2020, 11:01, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Richtlinien für die Exekutive bezüglich Überprüfung?

Beitrag von Wolf1971 » So 9. Aug 2020, 11:01

HS911 hat geschrieben:
So 9. Aug 2020, 10:45
Hirschberg hat geschrieben:
So 9. Aug 2020, 08:23
Um die Überprüfung zu verschieben müsste das von Freitag 07:00 bis Samstag 20:00 schon was sehr stichhaltiges sein, das – wenn es hart auf hart kommt – auch ein Richter als Hinderungsgrund einschätzen würde, aber Zutritt verweigern ist sicher ganz schlecht.
Freitag 07:00 würd mir schon was einfallen, wieso die Überprüfung grad nicht so toll passt.

Ist im Wesentlichen der gleiche Grund wie Mo.-Do. um 07:00. Ich glaub "ich muss zur Arbeit" sollte ein einleuchtender Grund sein, oder?
Wenn ich um 7.00 selber die Tür aufmache dann bin ich entweder im Krankenstand oder Urlaub.
"Ich besitze vielleicht die Reife, dir zu verzeihen - aber sicher nicht die Dummheit, dir noch einmal zu vertrauen"

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Re: Richtlinien für die Exekutive bezüglich Überprüfung?

Beitrag von AUG-andy » So 9. Aug 2020, 11:58

fast12 hat geschrieben:
So 9. Aug 2020, 10:59
@Aug-Andy: du zitierst hier aus einem Ratgeber vom Verband. Der ist zwar prinzipiell nicht schlecht und vermutlich auch von einem Anwalt geprüft - aber trotzdem nur eine Rechtsmeinung ohne weitere Relevanz

Ansonsten: Wenn du eine Kontrolle verweigerst solltest du dir klar sein, dass du deine Begründung dann unter Umständen einer Richterin oder einem Richter erklären musst. Dann wird entschieden ob es Rechtens war oder nicht (=ob du deine WBK abgibst oder nicht)

Das muss schon sowas sein wie: "Mir ist gerade die Fruchtblase geplatzt, ich würd jetzt gerne in Krankenhaus fahren."

Wenn du zB Gleitzeit hast, kannst dir ein "ich muss zur Arbeit" gleich mal einrexen...
Ich habe jetzt schon zig mal darauf hingewiesen das es ein wirklicher triftiger Grund für eine Verschiebung sein sollte. Deine angeführte "Gleitzeit" bei Arbeitenden fällt da mit Sicherheit nicht darunter. Nicht mehr oder weniger habe ich geschrieben.
Macht's es so wie ihr wollt, ich weiß dass es jederzeit möglich ist wenn man vernünftige und logische Argumente den Beamten mitteilt. Sind ja auch Menschen mit denen man redet. Sind reine Erfahrungswerte von Überprüfungen aus meinem persönlichen Umfeld.
MfG
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Spitfire
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Re: Richtlinien für die Exekutive bezüglich Überprüfung?

Beitrag von Spitfire » So 9. Aug 2020, 15:33

Na Bumm, ich dachte immer, dass die Kontrolle verneint werden kann, sollten die Umstände nicht passen.

Ist ja eine Verwahrungskontrolle und keine Hausdurchsuchung.

Danke für den Link!
Stay safe!

yoda
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Re: Richtlinien für die Exekutive bezüglich Überprüfung?

Beitrag von yoda » So 9. Aug 2020, 16:54

AUG-andy hat geschrieben:
So 9. Aug 2020, 10:23
yoda hat geschrieben:
So 9. Aug 2020, 10:11
In Österreich nimmt man einem Bundesheer Oberst im Pyjama nach einer verweigerten Verwahrungskontrolle die Waffen weg, da kann man sich ungefähr ausrechnen wie hoch die Chance ist, dass man die WBK behält, wenn man die Kontrolle aus irgendwelchen wichtigen Gründen verweigert :D
Pyjama ist auch kein wichtiger Grund einer Verschiebung !!!!!!!
Genauere Details wissen wir nicht.
Bei einem wirklich wichtig Grund kannst du sehr wohl den Besuch verschieben.
Wir reden aber vom einem Oberst des Heeres, einem wichtigen Mitglied der verfassungsrechtlich vorgeschriebenen Landesverteidigung, das ist das was mich an dem Fall so amüsiert. Wir sind einfach eine unsagbare Bananenrepublik, wo viele Dinge falsch laufen. Es gibt hier doch auch Leute die beruflich Zugriff auf Panzerabwehr und militärische Sprengmitell haben, und dann privat bei der Verwahrungskontrolle wegen einer Pistole getrollt werden. Der Gründer der Cobra war auch sehr verwundert als er in seiner Pension zum Waffenführerschein musste, und ja er musste wirklich hin...

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Re: Richtlinien für die Exekutive bezüglich Überprüfung?

Beitrag von AUG-andy » So 9. Aug 2020, 17:09

Spitfire hat geschrieben:
So 9. Aug 2020, 15:33
Na Bumm, ich dachte immer, dass die Kontrolle verneint werden kann, sollten die Umstände nicht passen.

Ist ja eine Verwahrungskontrolle und keine Hausdurchsuchung.

Danke für den Link!
Keine Angst, bei einem wirklich triftigen Grund kannst du sehr wohl einen anderen Termin ausmachen.
Es gibt ein Sprichwort : Wie man in den Wald hinein ruft kommt es zurück. ;)
Freundlich, nett, und glaubwürdige Begründung, dann wird es zu keinem Problem kommen.
MfG
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Re: Richtlinien für die Exekutive bezüglich Überprüfung?

Beitrag von dragon08 » So 9. Aug 2020, 17:12

yoda hat geschrieben:
So 9. Aug 2020, 16:54
AUG-andy hat geschrieben:
So 9. Aug 2020, 10:23
yoda hat geschrieben:
So 9. Aug 2020, 10:11
In Österreich nimmt man einem Bundesheer Oberst im Pyjama nach einer verweigerten Verwahrungskontrolle die Waffen weg, da kann man sich ungefähr ausrechnen wie hoch die Chance ist, dass man die WBK behält, wenn man die Kontrolle aus irgendwelchen wichtigen Gründen verweigert :D
Pyjama ist auch kein wichtiger Grund einer Verschiebung !!!!!!!
Genauere Details wissen wir nicht.
Bei einem wirklich wichtig Grund kannst du sehr wohl den Besuch verschieben.
Wir reden aber vom einem Oberst des Heeres, einem wichtigen Mitglied der verfassungsrechtlich vorgeschriebenen Landesverteidigung, das ist das was mich an dem Fall so amüsiert. Wir sind einfach eine unsagbare Bananenrepublik, wo viele Dinge falsch laufen. Es gibt hier doch auch Leute die beruflich Zugriff auf Panzerabwehr und militärische Sprengmitell haben, und dann privat bei der Verwahrungskontrolle wegen einer Pistole getrollt werden. Der Gründer der Cobra war auch sehr verwundert als er in seiner Pension zum Waffenführerschein musste, und ja er musste wirklich hin...
Sollten manche vor dem Gesetz gleicher sein als andere oder sollten die Vorgaben unabhängig von der Person und Funktion sein/gelten?
"Je korrupter der Staat, desto zahlreicher die Gesetze"
Publius Cornelius TACITUS (~ 55 - ~ 120)

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Re: Richtlinien für die Exekutive bezüglich Überprüfung?

Beitrag von Da_Mani » So 9. Aug 2020, 17:13

yoda hat geschrieben:
So 9. Aug 2020, 16:54
AUG-andy hat geschrieben:
So 9. Aug 2020, 10:23
yoda hat geschrieben:
So 9. Aug 2020, 10:11
In Österreich nimmt man einem Bundesheer Oberst im Pyjama nach einer verweigerten Verwahrungskontrolle die Waffen weg, da kann man sich ungefähr ausrechnen wie hoch die Chance ist, dass man die WBK behält, wenn man die Kontrolle aus irgendwelchen wichtigen Gründen verweigert :D
Pyjama ist auch kein wichtiger Grund einer Verschiebung !!!!!!!
Genauere Details wissen wir nicht.
Bei einem wirklich wichtig Grund kannst du sehr wohl den Besuch verschieben.
Wir reden aber vom einem Oberst des Heeres, einem wichtigen Mitglied der verfassungsrechtlich vorgeschriebenen Landesverteidigung, das ist das was mich an dem Fall so amüsiert. Wir sind einfach eine unsagbare Bananenrepublik, wo viele Dinge falsch laufen. Es gibt hier doch auch Leute die beruflich Zugriff auf Panzerabwehr und militärische Sprengmitell haben, und dann privat bei der Verwahrungskontrolle wegen einer Pistole getrollt werden. Der Gründer der Cobra war auch sehr verwundert als er in seiner Pension zum Waffenführerschein musste, und ja er musste wirklich hin...
Jeder Berufswaffenträger muss zum Waffenführerschein wenn er in Pension geht.
Wundert mich aber jetzt gar nicht so
:at2:
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Re: Richtlinien für die Exekutive bezüglich Überprüfung?

Beitrag von Hane » So 9. Aug 2020, 17:24

Wie waren die Umstände bei dem Oberst?

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Re: Richtlinien für die Exekutive bezüglich Überprüfung?

Beitrag von Dobi » So 9. Aug 2020, 18:21

Hane hat geschrieben:
So 9. Aug 2020, 17:24
Wie waren die Umstände bei dem Oberst?
Wenn man dem im 1. Beitrag hier verlinkten Artikel liest, war der Oberst pampig und unkooperativ!
Also meiner Meinung nach absolut selbst schuld!
Deshalb haben es die Beamten wohl auch nicht als Bitte um Verschiebung, sondern Verweigerung gewertet!
Steyr L9-A1, Manurhin MR 88 .38 Sp. & Ruger Mark IV 22/45 Lite
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Ich glaube keine Verschwörungstheorien!
Die werden alle von einer geheimen Regierungsbehörde in Umlauf gebracht …

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Re: Richtlinien für die Exekutive bezüglich Überprüfung?

Beitrag von Yukon » So 9. Aug 2020, 19:10

Hane hat geschrieben:
So 9. Aug 2020, 17:24
Wie waren die Umstände bei dem Oberst?
Der Oberst hat den abendlichen Besuchern mitgeteilt, dass "heute mir nix mehr kontrolliert wird" und die Türe zugeschlagen.
Interessant wäre die genaue Uhrzeit, wenn es beispielsweise 22.00 gewesen ist, wäre der Oberst im Recht und der Entzug der WBK rechtswidrig.
Wenn es 19.00 gewesen ist, dann ist der Entzug vollkommen gerechtfertigt, das WaffG gilt auch für einen Oberst.
Die gefährlichste Waffe sind die Menschen kleinen Kalibers.

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Re: Richtlinien für die Exekutive bezüglich Überprüfung?

Beitrag von yoda » So 9. Aug 2020, 19:39

dragon08 hat geschrieben:
So 9. Aug 2020, 17:12
Sollten manche vor dem Gesetz gleicher sein als andere oder sollten die Vorgaben unabhängig von der Person und Funktion sein/gelten?
Die staatliche Gehirnwäsche hat recht gut funktioniert wenn die Waffenbesitzer schon so denken. Der Herr hat beim Bundesheer Zugriff auf MG74, Granatwerfer etc.. Es ist für die öffentliche Sicherheit vollkommen unerheblich ob er eine WBK hat oder nicht.

Beim Bundesheer gehen gelegentlich auch paar Sturmgewehre etc. verloren, sowas wird dann irgendwo privat aufgehoben oder findet den Weg am Schwarzmarkt, also wenn jemand Unfug treiben will dann tut er das auch, da braucht er keine WBK.

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