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Re: Hasskommentare gegen Jägerin

Verfasst: Mo 28. Sep 2020, 12:31
von Glock1768
was für eine schöne Welt, in der jeder jeden wegen nichts verklagt ... wo ist die Zeit der 70er/80er und 90er ... da gab es Respekt, Benehmen, Toleranz und das klärende Gespräch unter 4 Augen und dann war alles wieder in Ordnung

Heute redet jeder von Werten (meint damit nur seine eigenen und verachtet alles andere) und Gleichberechtigung (um hier nur immer mehr Gräben in die Gesellschaft zu bringen weil nur noch in Extremen gedacht wird) und es wird immer mehr kaputt gemacht

Bitte kommt alle wieder zur "normalen" Vernunft ...

Re: Hasskommentare gegen Jägerin

Verfasst: Mo 28. Sep 2020, 12:32
von combatmiles
ja, früher hat man gesagt: geh bitte stell dein Hänger da net rein..

Heute bekommst als Antwort:. Was willst du alte Scheiße? Willst du Watsche mit Fuss? Mach dir Kickbox, geh scheissen...

Re: Hasskommentare gegen Jägerin

Verfasst: Mo 28. Sep 2020, 12:34
von Glock1768
combatmiles hat geschrieben:
Mo 28. Sep 2020, 12:32
ja, früher hat man gesagt: geh bitte stell dein Hänger da net rein..

Heute bekommst als Antwort:. Was willst du alte Scheiße? Willst du Watsche mit Fuss? Mach dir Kickbox, geh scheissen...
das mit dem Hänger ist ärgerlich .. lass das Teil doch mal abschleppen

Re: Hasskommentare gegen Jägerin

Verfasst: Mo 28. Sep 2020, 12:34
von karl_b
combatmiles hat geschrieben:
Mo 28. Sep 2020, 12:08
es ist leider halt so dass man oft keinenanderen Weg mehr hat..

Beispiel: Besitzstörung

Meine Schwägerin hat a Waldstück wo immer ein kroatischer PKW Hänger (incl Schrottautos) abgestellt wird 100e Zetteln und Anrufe bringen nichts, der scheißt einfach drauf... ALso wird jetzt a Besitzstörungsklage gemacht..
Und nein, sie will damit kein Geld verdienen. Sie will einfach nur nicht dass jeder W***** glaubt nur weils a Wald is derf ma da alles reinstellen.. Weil wenn die Dreckskisten nämlich Öl verlieren dürft ihr raten wer das entsorgen muss.. kostenpflichtig...
Ich besitze auch ein bischen Wald, also wer sich da nicht zu helfen weiß ist selber schuld. Einen Käferbaum oder mehrere, es gibt ja genug davon, umgeschnitten und vor den Hänger gelegt, wetten der kommt persönlich zu mir. Also wegen soetwas braucht man keinen Anwalt.
Wohlgemerkt in meinem Wald dürfen die Nachbarjungs mit den Motocross Maschinen fahren hab ich kein Problem, die verlassen auch nur sehr selten die Waldwege, ein paar Abkürzungen hab ich ihnen erlaubt damit sie etwas springen können und mehr Spaß haben.

Re: Hasskommentare gegen Jägerin

Verfasst: Mo 28. Sep 2020, 12:35
von kuni
KGR84 hat geschrieben:
Mo 28. Sep 2020, 12:04
Etwas gutheißen, bzw. OK finden ist etwas anderes als jemanden zu beauftragen dafür 3000 Euro einzutreiben.

Und ich würde mich auch dagegen wehren. Aber mit Argumenten und verbal. Und wenn man das Gefühl hat dagegen nicht anzukommen, kann man den Beitrag immer noch löschen. Aber sein wir uns ehrlich, wer stellt so einen polarisierenden Beitrag online und wundert sich über Gegenwind? Wenn das nicht provoziert war was dann?
die 3000€ sind aber Strafe - und keine Schmerzensgeld + Gerichts-/Anwaltskosten

Die Jagd auf Füchse ist OK, erlaubt und erwünscht - auch wenn man gewisse Dinge eben besser nicht online stellen soll (z.b. Jagd auf Jungfuchs etc.)

Re: Hasskommentare gegen Jägerin

Verfasst: Mo 28. Sep 2020, 12:37
von kuni
karl_b hat geschrieben:
Mo 28. Sep 2020, 12:34
combatmiles hat geschrieben:
Mo 28. Sep 2020, 12:08
es ist leider halt so dass man oft keinenanderen Weg mehr hat..

Beispiel: Besitzstörung

Meine Schwägerin hat a Waldstück wo immer ein kroatischer PKW Hänger (incl Schrottautos) abgestellt wird 100e Zetteln und Anrufe bringen nichts, der scheißt einfach drauf... ALso wird jetzt a Besitzstörungsklage gemacht..
Und nein, sie will damit kein Geld verdienen. Sie will einfach nur nicht dass jeder W***** glaubt nur weils a Wald is derf ma da alles reinstellen.. Weil wenn die Dreckskisten nämlich Öl verlieren dürft ihr raten wer das entsorgen muss.. kostenpflichtig...
Ich besitze auch ein bischen Wald, also wer sich da nicht zu helfen weiß ist selber schuld. Einen Käferbaum oder mehrere, es gibt ja genug davon, umgeschnitten und vor den Hänger gelegt, wetten der kommt persönlich zu mir. Also wegen soetwas braucht man keinen Anwalt.
Wohlgemerkt in meinem Wald dürfen die Nachbarjungs mit den Motocross Maschinen fahren hab ich kein Problem, die verlassen auch nur sehr selten die Waldwege, ein paar Abkürzungen hab ich ihnen erlaubt damit sie etwas springen können und mehr Spaß haben.
Ich würde da halt auch abklären, ob die wirklich in deinem Wald fahren dürfen - es gibt da zumindest in der Steiermark was, dass nennt sich Geländefahrzeugegesetz. Und du darfst deinen Wald nur als Wald nutzen (auch z.b. das Abstellen von Siloballen wäre strafbar). Mit der Ausrede, dass ist "Erholungswirkung" kommst nicht durch - das haben schon andere vor dir versucht.

Re: Hasskommentare gegen Jägerin

Verfasst: Mo 28. Sep 2020, 12:41
von combatmiles
Glock1768 hat geschrieben:
Mo 28. Sep 2020, 12:34
combatmiles hat geschrieben:
Mo 28. Sep 2020, 12:32
ja, früher hat man gesagt: geh bitte stell dein Hänger da net rein..

Heute bekommst als Antwort:. Was willst du alte Scheiße? Willst du Watsche mit Fuss? Mach dir Kickbox, geh scheissen...
das mit dem Hänger ist ärgerlich .. lass das Teil doch mal abschleppen
da bist du dann ganz schnell selber fällig..

Selbsthilfe durch Abschleppen eines Fahrzeuges

Prinzipiell ist die Selbsthilfe zur Abwehr eines rechtswidrigen Zustandes nur ausnahmsweise dann erlaubt, wenn staatliche Hilfe zu spät käme und ein unwiederbringlicher Schaden droht. Unwiederbringlich sind solche Schäden, die den Betroffenen in seiner Person, seinem Vermögen oder seinen Rechten so schwerwiegend beeinträchtigen, dass sie nicht oder in nicht ausreichender Weise behoben werden können. Somit kommt es immer auf die Unmittelbarkeit und die Schwere der drohenden Schäden an.
Zudem ist für die Selbsthilfe stets das gelindeste, d.h. unbedingt notwendige Mittel zu wählen.
Das Abschleppen eines fremden Fahrzeuges von einem Privatgrundstück stellt in der Regel einen Akt der unzulässigen Selbsthilfe dar und ist als Besitzstörung zu qualifizieren.

Re: Hasskommentare gegen Jägerin

Verfasst: Mo 28. Sep 2020, 12:42
von karl_b
kuni hat geschrieben:
Mo 28. Sep 2020, 12:37

Ich würde da halt auch abklären, ob die wirklich in deinem Wald fahren dürfen - es gibt da zumindest in der Steiermark was, dass nennt sich Geländefahrzeugegesetz. Und du darfst deinen Wald nur als Wald nutzen (auch z.b. das Abstellen von Siloballen wäre strafbar). Mit der Ausrede, dass ist "Erholungswirkung" kommst nicht durch - das haben schon andere vor dir versucht.
Die dürfen ausdrücklich in meinem Wald fahren, erstens weils die Nachbarn sind und zweitens weil ich auch oft viel Lärm mache und das von meinen Nachbarn unkommentiert bleibt. Ich nenn das stillschweigendes Einverständnis. Beide Parteien nehmen sich Rechte raus die sie vielleicht gar nicht haben und beide sind zufrieden damit. Ich brauch da keinen Anwalt dafür.

Re: Hasskommentare gegen Jägerin

Verfasst: Mo 28. Sep 2020, 12:43
von fast12
Glock1768 hat geschrieben:
Mo 28. Sep 2020, 12:31
was für eine schöne Welt, in der jeder jeden wegen nichts verklagt ... wo ist die Zeit der 70er/80er und 90er ... da gab es Respekt, Benehmen, Toleranz und das klärende Gespräch unter 4 Augen und dann war alles wieder in Ordnung
Na da hat einer aber ein sehr verklärtes Bild von der Vergangenheit (das sich überhaupt nicht mit meiner Wahrnehmung deckt).

Früher haben sich die Leut deutlich schneller die Goschn eingehaut, das ist halt nie angezeigt geworden.

Ich frag mich aber schon welche Umgangsformen manche Leute pflegen wenn sie es normal finden sich gegenseitig als "Abschaum" zu bezeichnen...

Ich finds jedenfalls gut dass sich die Kollegin gewehrt hat.

Re: Hasskommentare gegen Jägerin

Verfasst: Mo 28. Sep 2020, 12:43
von combatmiles
karl_b hat geschrieben:
Mo 28. Sep 2020, 12:34
combatmiles hat geschrieben:
Mo 28. Sep 2020, 12:08
es ist leider halt so dass man oft keinenanderen Weg mehr hat..

Beispiel: Besitzstörung

Meine Schwägerin hat a Waldstück wo immer ein kroatischer PKW Hänger (incl Schrottautos) abgestellt wird 100e Zetteln und Anrufe bringen nichts, der scheißt einfach drauf... ALso wird jetzt a Besitzstörungsklage gemacht..
Und nein, sie will damit kein Geld verdienen. Sie will einfach nur nicht dass jeder W***** glaubt nur weils a Wald is derf ma da alles reinstellen.. Weil wenn die Dreckskisten nämlich Öl verlieren dürft ihr raten wer das entsorgen muss.. kostenpflichtig...
Ich besitze auch ein bischen Wald, also wer sich da nicht zu helfen weiß ist selber schuld. Einen Käferbaum oder mehrere, es gibt ja genug davon, umgeschnitten und vor den Hänger gelegt, wetten der kommt persönlich zu mir. Also wegen soetwas braucht man keinen Anwalt.
Wohlgemerkt in meinem Wald dürfen die Nachbarjungs mit den Motocross Maschinen fahren hab ich kein Problem, die verlassen auch nur sehr selten die Waldwege, ein paar Abkürzungen hab ich ihnen erlaubt damit sie etwas springen können und mehr Spaß haben.
meine Schwägerin müsste wieder jemanden bezahlen der den Käferbaum umschneidet…
Und dann wieder mit den oben erwähnten Folgen wenn man selber aktiv wird... da wird das "Recht" dann ganz ganz schnell umgedreht..

Re: Hasskommentare gegen Jägerin

Verfasst: Mo 28. Sep 2020, 12:45
von Glock1768
combatmiles hat geschrieben:
Mo 28. Sep 2020, 12:41
Glock1768 hat geschrieben:
Mo 28. Sep 2020, 12:34
combatmiles hat geschrieben:
Mo 28. Sep 2020, 12:32
ja, früher hat man gesagt: geh bitte stell dein Hänger da net rein..

Heute bekommst als Antwort:. Was willst du alte Scheiße? Willst du Watsche mit Fuss? Mach dir Kickbox, geh scheissen...
das mit dem Hänger ist ärgerlich .. lass das Teil doch mal abschleppen
da bist du dann ganz schnell selber fällig..

Selbsthilfe durch Abschleppen eines Fahrzeuges

Prinzipiell ist die Selbsthilfe zur Abwehr eines rechtswidrigen Zustandes nur ausnahmsweise dann erlaubt, wenn staatliche Hilfe zu spät käme und ein unwiederbringlicher Schaden droht. Unwiederbringlich sind solche Schäden, die den Betroffenen in seiner Person, seinem Vermögen oder seinen Rechten so schwerwiegend beeinträchtigen, dass sie nicht oder in nicht ausreichender Weise behoben werden können. Somit kommt es immer auf die Unmittelbarkeit und die Schwere der drohenden Schäden an.
Zudem ist für die Selbsthilfe stets das gelindeste, d.h. unbedingt notwendige Mittel zu wählen.
Das Abschleppen eines fremden Fahrzeuges von einem Privatgrundstück stellt in der Regel einen Akt der unzulässigen Selbsthilfe dar und ist als Besitzstörung zu qualifizieren.
ich schrieb "abschleppen lassen" ... nicht selber woanders hinstellen.

Es wäre mir absolut neu, wenn ein Fahrzeug meine Hauseinfahrt verstellt und blockiert, dass ich dieses nicht durch einen Dienstleister abschleppen lassen darf!

Re: Hasskommentare gegen Jägerin

Verfasst: Mo 28. Sep 2020, 12:48
von fast12
Glock1768 hat geschrieben:
Mo 28. Sep 2020, 12:45

Es wäre mir absolut neu, wenn ein Fahrzeug meine Hauseinfahrt verstellt und blockiert, dass ich dieses nicht durch einen Dienstleister abschleppen lassen darf!
Natürlich darfst du nicht einen Dienstleister beauftragen ein fremdes Fahrzeug dass dein Einfahrt blockiert abzuschleppen...

Re: Hasskommentare gegen Jägerin

Verfasst: Mo 28. Sep 2020, 12:48
von combatmiles
da bist du dann ganz schnell selber fällig..

Selbsthilfe durch Abschleppen eines Fahrzeuges

Prinzipiell ist die Selbsthilfe zur Abwehr eines rechtswidrigen Zustandes nur ausnahmsweise dann erlaubt, wenn staatliche Hilfe zu spät käme und ein unwiederbringlicher Schaden droht. Unwiederbringlich sind solche Schäden, die den Betroffenen in seiner Person, seinem Vermögen oder seinen Rechten so schwerwiegend beeinträchtigen, dass sie nicht oder in nicht ausreichender Weise behoben werden können. Somit kommt es immer auf die Unmittelbarkeit und die Schwere der drohenden Schäden an.
Zudem ist für die Selbsthilfe stets das gelindeste, d.h. unbedingt notwendige Mittel zu wählen.
Das Abschleppen eines fremden Fahrzeuges von einem Privatgrundstück stellt in der Regel einen Akt der unzulässigen Selbsthilfe dar und ist als Besitzstörung zu qualifizieren.
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ich schrieb "abschleppen lassen" ... nicht selber woanders hinstellen.

Es wäre mir absolut neu, wenn ein Fahrzeug meine Hauseinfahrt verstellt und blockiert, dass ich dieses nicht durch einen Dienstleister abschleppen lassen darf!
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lies dir das nochmal durch... und ja, die Rechtssprechung bestätigt das. Du müsstest schwer akut krank werden in etwa dass du den anderen abschleppen lassen darfst.. und dann würde dir das Gericht sagen sie hätten ja auch die Rettung rufen können...

Re: Hasskommentare gegen Jägerin

Verfasst: Mo 28. Sep 2020, 12:50
von combatmiles
fast12 hat geschrieben:
Mo 28. Sep 2020, 12:48
Glock1768 hat geschrieben:
Mo 28. Sep 2020, 12:45

Es wäre mir absolut neu, wenn ein Fahrzeug meine Hauseinfahrt verstellt und blockiert, dass ich dieses nicht durch einen Dienstleister abschleppen lassen darf!
Natürlich darfst du nicht einen Dienstleister beauftragen ein fremdes Fahrzeug dass dein Einfahrt blockiert abzuschleppen...
so ist es...

Re: Hasskommentare gegen Jägerin

Verfasst: Mo 28. Sep 2020, 12:53
von gewo
dass man ein fahrzeug das auf oeffentlichem grund steht und die ausfahrt blockiert nicht abschleppen darf verstehe ich noch ...

aber wenn wer a karre in meinem eigenen wald parkt .....
da darf ich nicht abschleppen lassen?
echt?