Beitrag
von Ares » Mi 2. Sep 2020, 14:12
gewo hat geschrieben: ↑Mi 2. Sep 2020, 09:57
Ares hat geschrieben: ↑Mo 31. Aug 2020, 12:25
@gewo
Würde mich ehrlich interessieren was deine Werkstatt sagt, da ich meinen Hänger von der Beladung her auch ziemlich ausreize (allerdings nicht mit so einem Gefälle).
antwort ist schon da:
Das maximale Fahrzeug- und Anhängergewicht ist technisch verbindlich bis 12 % Steigung oder Gefälle und bis zu einer Höhe von 1 000 m über dem Meeresspiegel festgelegt.
Bei Fahrten im Hochgebirge wird mit der Abnahme des Luftdruckes auch die Motorleistung geringer. Dabei gilt folgende Regel: In Höhenlagen über 1000 Meter sinkt das angegebene maximal zulässige Zuggesamtgewicht je 1000 Höhenmeter um 10 Prozent.
ich hatte dort ueber ca 7km strassenlaenge 15% bis 18% gefaelle.
in ca. 1300m seehoehe
es hilft einfach nix
anhaengerzuege im bereich der zugelassenen maximalbeladung die extrem hubraumschwache diesel oder gar benzinmotoren haben sind offenbar nur sehr bedingt fuer bergstrassen im hochgebirge geeignet
Danke für die rasche und informative Antwort!
Das es ein Limit für Steigungen gibt, habe ich noch vom 680er und 710er in Erinnerung. Bei 2teren war es glaube ich die Haftgrenze der Bereifung bevor er sich rücklinks überschlägt.

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Werde das bei meinen Fuhrwerken mal nachlesen....
lg Ares
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Dulce bellum inexpertis