Verletzung von § 7 / 3 wuerde ich sagen...
Führen
§ 7. (1) Eine Waffe führt, wer sie bei sich hat.
(2) Eine Waffe führt jedoch nicht, wer sie innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen oder eingefriedeten Liegenschaften mit Zustimmung des zu ihrer Benützung Berechtigten bei sich hat.
(3) Eine Waffe führt weiters nicht, wer sie - in den Fällen einer Schußwaffe ungeladen - in einem geschlossenen Behältnis und lediglich zu dem Zweck, sie von einem Ort zu einem anderen zu bringen, bei sich hat (Transport).
... oder ist das Kisterl aufghupft wo der eine hinten drauf is?

Glaubt spaetestens bei dem vorangegangenen Sachverhalt der Fahrerflucht ohnehin keiner mehr...