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Verein - Nationaler Feuerwaffen Verein Österreich

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The_Governor
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Re: Verein - Nationaler Feuerwaffen Verein Österreich

Beitrag von The_Governor » Mo 26. Feb 2018, 20:31

cas81 hat geschrieben:
Der Stefan hat geschrieben:Ich hab mal im Änderungsantrag der Vicky Ford (http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?type=AMD&format=PDF&reference=A8-0251/2016&secondRef=107-107&language=DE) folgenden Absatz herausgesucht, damit ihr mal seht von wo der "Sportschütze" herkommt. Da schaut euch einmal diese Definition an und dann das was der Verein vorgeschlagen hat:

Auf Seite 39/62 steht:

(6) Die Mitgliedstaaten können Sportschützen den Erwerb und Besitz von in Kategorie A Nummer 6 oder 7 eingestuften halbautomatischen Feuerwaffen unter folgenden Voraussetzungen gestatten:

a) Es liegt eine zufriedenstellende Beurteilung der relevanten Angaben vor, die sich aus Artikel 5 Absatz 2 ergeben;

b) es wird der Nachweis erbracht, dass der betreffende Sportschütze aktiv für Schießwettbewerbe, die von einer offiziellen Sportschützenorganisation des betreffenden Mitgliedstaates oder einem offiziell anerkannten internationalen Sportschützenverband anerkannt werden, trainiert bzw. an diesen teilnimmt und

c) es wird eine Bescheinigung einer offiziell anerkannten Sportschützenorganisation vorgelegt, in der bestätigt wird, dass

i) der Sportschütze Mitglied eines Schützenvereins ist und in diesem Verein seit mindestens 12 Monaten regelmäßig den Schießsport trainiert und

ii) die betreffende Feuerwaffe die Spezifikationen erfüllt, die für eine von einem offiziell anerkannten internationalen Sportschützenverband anerkannte Disziplin des Schießsports erforderlich ist.

Da wären wir mit einem erweiterten Kurs und 6 Bewerben (einmalig) sicher besser gestellt, meiner Meinung nach...


Weil's nicht unwichtig ist und garantiert zu schnell wieder untergeht (bzw untergehen soll), hier nochmal ein wirkliches relevantes Posting.

@Stefan:
1. Danke fürs raufholen
2. Die RL ist hinsichtlich der Ziele - die ja hier genannt werden - verbindlich und die Mitgliedstaaten dürfen sich bloss aussuchen, wie sie es umsetzen. Hab ich auch völlig übersehen, doch eigentlich ist die Mitgliedschaft im Verein damit in Stein gemeißelt. Sofern es der Verein auch übersehen hat und sofern ich mich da jetzt nicht ganz arg vertan hab, ist die Mitgliedschaft damit *eigentlich* fix.

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Hab ich ja gesagt: Vereinsmitgliedschaft und Trainingsnachweis. Kommt euch das bekannt vor? Geben wir jetzt schon alle 5 Jahre ab. Würde dann noch was fehlen zur Erfüllung der Richtlinie? Je nach dem wie man das "bzw." interpretiert, evtl. ein einziger Bewerb. Wenn man dann Schießbewerbe noch in der Mehrzahl sieht, sind es also zwei. Für mich bedeutet das "bzw." erstmal "oder", bis mir jemand was anderes sagt. Ich kann 10 Jahre auf einen einzigen Bewerb hintrainieren, wenn es mir wichtig ist. ;)

So könnte eine Minimalerfüllung der Richtlinie aussehen.

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Re: Verein - Nationaler Feuerwaffen Verein Österreich

Beitrag von blackscorpi » Mo 26. Feb 2018, 20:34

cas81 hat geschrieben:
Der Stefan hat geschrieben:Ich hab mal im Änderungsantrag der Vicky Ford (http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?type=AMD&format=PDF&reference=A8-0251/2016&secondRef=107-107&language=DE) folgenden Absatz herausgesucht, damit ihr mal seht von wo der "Sportschütze" herkommt. Da schaut euch einmal diese Definition an und dann das was der Verein vorgeschlagen hat:

Auf Seite 39/62 steht:

(6) Die Mitgliedstaaten können Sportschützen den Erwerb und Besitz von in Kategorie A Nummer 6 oder 7 eingestuften halbautomatischen Feuerwaffen unter folgenden Voraussetzungen gestatten:

a) Es liegt eine zufriedenstellende Beurteilung der relevanten Angaben vor, die sich aus Artikel 5 Absatz 2 ergeben;

b) es wird der Nachweis erbracht, dass der betreffende Sportschütze aktiv für Schießwettbewerbe, die von einer offiziellen Sportschützenorganisation des betreffenden Mitgliedstaates oder einem offiziell anerkannten internationalen Sportschützenverband anerkannt werden, trainiert bzw. an diesen teilnimmt und

c) es wird eine Bescheinigung einer offiziell anerkannten Sportschützenorganisation vorgelegt, in der bestätigt wird, dass

i) der Sportschütze Mitglied eines Schützenvereins ist und in diesem Verein seit mindestens 12 Monaten regelmäßig den Schießsport trainiert und

ii) die betreffende Feuerwaffe die Spezifikationen erfüllt, die für eine von einem offiziell anerkannten internationalen Sportschützenverband anerkannte Disziplin des Schießsports erforderlich ist.

Da wären wir mit einem erweiterten Kurs und 6 Bewerben (einmalig) sicher besser gestellt, meiner Meinung nach...


Weil's nicht unwichtig ist und garantiert zu schnell wieder untergeht (bzw untergehen soll), hier nochmal ein wirkliches relevantes Posting.

@Stefan:
1. Danke fürs raufholen
2. Die RL ist hinsichtlich der Ziele - die ja hier genannt werden - verbindlich und die Mitgliedstaaten dürfen sich bloss aussuchen, wie sie es umsetzen. Hab ich auch völlig übersehen, doch eigentlich ist die Mitgliedschaft im Verein damit in Stein gemeißelt. Sofern es der Verein auch übersehen hat und sofern ich mich da jetzt nicht ganz arg vertan hab, ist die Mitgliedschaft damit *eigentlich* fix.

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Das Gesetz gibt es nicht, welches zur Ausübung eines Sports eine Vereinsmitgliedschaft vorschreibt. Dann reden wir hier von Wettkampfschützen und nicht mehr von Sportschützen.

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Re: Verein - Nationaler Feuerwaffen Verein Österreich

Beitrag von panhandle » Mo 26. Feb 2018, 20:38

@gewo & tobi1987

ich verstehe euch schon..... :)

die aussendung seitens der iv liest sich ja schon wie ein abgeschlossener deal...?!?!?
ich versuche mich nur in ursachenforschung ...(vielleicht etwas holprig..ok)
und wie es das bmi gesehen hat, wissen wir alle (ok, fast alle) ja auch nicht...
somit......auf lückenlose transparenz hoffen.....phu. :whistle:

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willi
Die Wahrheit gebraucht nicht immer schöne Worte, aber schöne Worte entsprechen auch nicht immer der Wahrheit.

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Re: Verein - Nationaler Feuerwaffen Verein Österreich

Beitrag von The_Governor » Mo 26. Feb 2018, 20:39

Das Gesetz steht doch in deinem Zitat unter Punkt i). :think:

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Re: Verein - Nationaler Feuerwaffen Verein Österreich

Beitrag von The_Governor » Mo 26. Feb 2018, 20:41

panhandle hat geschrieben:@gewo & tobi1987

ich verstehe euch schon..... :)

die aussendung seitens der iv liest sich ja schon wie ein abgeschlossener deal...?!?!?
ich versuche mich nur in ursachenforschung ...(vielleicht etwas holprig..ok)
und wie es das bmi gesehen hat, wissen wir alle (ok, fast alle) ja auch nicht...
somit......auf lückenlose transparenz hoffen.....phu. :whistle:

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Ich habe in meiner Facebook-Diskussion gefragt, ob das ein abgeschlossener Deal ist bzw. ob einer oder alle Wünsche bereits zugesagt wurden.

Die Antwort war, dass man die Mitglieder informieren werde, wenn man Zusagen bekommt.

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Re: Verein - Nationaler Feuerwaffen Verein Österreich

Beitrag von panhandle » Mo 26. Feb 2018, 20:45

@tobi1987

aha...ok..... also war das schon etwas "mutig" formuliert...
danke.

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Re: Verein - Nationaler Feuerwaffen Verein Österreich

Beitrag von Lindenwirt » Mo 26. Feb 2018, 20:48

Mal eine einfache Ja/Nein Frage. Ich bin in einem Schiesssportverein und ich bin auch Jäger. Lese ich das richtig das ich mit der Jagdkarte dann Schalldämpfer verwenden darf?


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Re: Verein - Nationaler Feuerwaffen Verein Österreich

Beitrag von The_Governor » Mo 26. Feb 2018, 20:48

EDIT: Irrelevant
Zuletzt geändert von The_Governor am Mo 26. Feb 2018, 23:44, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Verein - Nationaler Feuerwaffen Verein Österreich

Beitrag von Reiflinger » Mo 26. Feb 2018, 20:52

@Tobi1987: Ich will niemanden in die Pflicht nehmen oder dass der Staat mich vor unerfahrenenen Schützen beschützt. Dafür haben wir RO's und die Standaufsicht und jeder passt auf jeden auf. Auch hat das für mich nichts mit Unfällen zu tun. Ich möchte nur eine Definition eines "Sportschützen", die auch etwas einen Leistungsgedanken (wenigstens das Bedürfnis, sich selbst voranzubringen oder ein gutes Niveau zu erhalten) mit einbezieht, welchen ich eben mit einmalig sechs Bewerben und Kurs nicht sehe.

@Maddin91: Mir gefällt der Verein nicht. Aber laut EU brauchen wir eine Definiton eines Sportschützen. Mir gefällt dein Vergleich mit dem Fussball sehr gut, aber leider gibts mehr von denen als von uns. Am liebsten wäre mir wenn es möglichst so bleibt wie es gerade ist, ohne große Benachteiligungen für eine Gruppe, aber das scheint schwierger zu sein alles es ist, merk ich hier in dieser Diskussion.

@oJo: Natürlich nicht. Das sollte nur verdeutlichen, dass ein paar Bewerbe und ein Kurs aus jemanden noch keinen Sportler machen. Oder anders ausgedrückt: Man kann 20 Paar Ski haben, ohne Praxis wird man kein echter Skisportler, und man kann 20 Waffen haben, ohne Praxis wird man kein Sportschütze werden.

@all: Ich möchte damit nur darlegen, warum ich so mit dem Verein nicht einverstanden bin. Ich möchte hier niemanden vorschreiben, wie er sein Hobby auszuleben hat. Ich merke gerade so richtig wie uns das hier spaltet...

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Re: Verein - Nationaler Feuerwaffen Verein Österreich

Beitrag von Eichhörnchen » Mo 26. Feb 2018, 20:55

burggraben hat geschrieben:
Eventuell hätte man das §22 Beispiel(=die Quasi-Definition) direkt anpassen sollen: "...der Betroffene glaubhaft macht, dass er außerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen oder seiner eingefriedeten Liegenschaften abstrakten Gefahren ausgesetzt ist, denen am zweckmäßigsten mit Waffengewalt wirksam begegnet werden kann..."

Ja, genau so sehe ich das auch.

Denn wenn man sich am Beispiel eines Polizisten die Geschichte ansieht merkt man es noch leichter, dass es durch den Verein Vorschlag zu einer Erschwerung, und nicht zu der angeblichen Erleichterung kommt.
Nach aktueller Gesetzeslage braucht ein Polizist nur folgende Tatbestandsmerkmale (entspricht Deinen Bedingungen) erfüllen:
Aus dem §21 Abs2:
.) EWR Bürger -> OK
.) 21 Jahre -> OK
.) Bedarf laut §22 Abs2 Z2 -> Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes (=Polizist) -> OK

--> Und damit ist alles erfüllt: Gratuliere zum Waffenpass!

Nach der vom Verein vorgeschlagenen Änderung sieht es so aus:
Aus dem §21 Abs2:
.) EWR Bürger -> OK
.) 21 Jahre -> OK
.) vorliegen einer abstrakt generellen Gefährdungssituation -> ???
.) Bedarf laut §22 Abs2 Z2 -> Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes (=Polizist) -> OK

--> Alles erfüllt bis auf die abstrakt generelle Gefährdungssituation. Wenn die nicht nachgewiesen werden kann - wie auch immer - gibt es künftig keinen Waffenpass mehr für Polizisten.
Zuletzt geändert von Eichhörnchen am Mo 26. Feb 2018, 21:12, insgesamt 2-mal geändert.

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Re: Verein - Nationaler Feuerwaffen Verein Österreich

Beitrag von The_Governor » Mo 26. Feb 2018, 20:57

Reiflinger hat geschrieben:@Tobi1987: Ich will niemanden in die Pflicht nehmen oder dass der Staat mich vor unerfahrenenen Schützen beschützt. Dafür haben wir RO's und die Standaufsicht und jeder passt auf jeden auf. Auch hat das für mich nichts mit Unfällen zu tun. Ich möchte nur eine Definition eines "Sportschützen", die auch etwas einen Leistungsgedanken (wenigstens das Bedürfnis, sich selbst voranzubringen oder ein gutes Niveau zu erhalten) mit einbezieht, welchen ich eben mit einmalig sechs Bewerben und Kurs nicht sehe.


OK, das ist ein Argument, das ich nachvollziehen kann. Mein Gegenvorschlag hier wäre, sich durch die Platzierung in den Bewerben von den Hobbyschützen abzuheben und nicht durch ein Wort, dass in irgendeinem Gesetzestext steht.

Eine möglichst einfache Definition des Sportschützen hätte uns geholfen, die EU-Richtlinie möglichst minimal umzusetzen und hätte nur dazu dienen sollen, möglichst alle Waffenbesitzer abzudecken. Wie ernst man sich selbst dann als Sportschütze voranbringen will, hätte jeder selbst entscheiden können, aber es wären erstmal alle unter Dach und Fach gewesen und nur darum kann es und doch gehen, wenn wir zusammenhalten?

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Re: Verein - Nationaler Feuerwaffen Verein Österreich

Beitrag von Reiflinger » Mo 26. Feb 2018, 21:03

Tobi1987 hat geschrieben:OK, das ist ein Argument, das ich nachvollziehen kann. Mein Gegenvorschlag hier wäre, sich durch die Platzierung in den Bewerben von den Hobbyschützen abzuheben und nicht durch ein Wort, dass in irgendeinem Gesetzestext steht.


Das ist fast schon wieder zu nah am Leistungssport finde ich, aber der Ansatz gefällt mir.

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Re: Verein - Nationaler Feuerwaffen Verein Österreich

Beitrag von gewo » Mo 26. Feb 2018, 21:04

Reiflinger hat geschrieben: Aber laut EU brauchen wir eine Definiton eines Sportschützen. ...


bitte um angabe einer quelle fuer diese vermutung
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Re: Verein - Nationaler Feuerwaffen Verein Österreich

Beitrag von The_Governor » Mo 26. Feb 2018, 21:06

Reiflinger hat geschrieben:
Tobi1987 hat geschrieben:OK, das ist ein Argument, das ich nachvollziehen kann. Mein Gegenvorschlag hier wäre, sich durch die Platzierung in den Bewerben von den Hobbyschützen abzuheben und nicht durch ein Wort, dass in irgendeinem Gesetzestext steht.


Das ist fast schon wieder zu nah am Leistungssport finde ich, aber der Ansatz gefällt mir.


Das habe ich auch nicht gemeint. Es soll dir selbst überlassen sein. Das soll keinesfalls heißen, dass man dann gesetzlich unter den Top 10 sein muss. Aber wenn einer keine großen sportlichen Abmitionen hat und mit der Vereinsmitgliedschaft bereits abgedeckt wäre, wäre auch ihm geholfen. Wenn jemand persönlich sportlichen Ehrgeiz hat und weit nach vorne kommen will, kann er trainieren, aber vor dem Gesetz wären wir alle "Sportschützen" mit gleichen Rechten, nur dass der ehrgeizigere dann eben weiter vorne steht, wenn ER selbst das will und nicht *Selbstzensur wegen Denunziations-Gefahr*.
Zuletzt geändert von The_Governor am Mo 26. Feb 2018, 23:45, insgesamt 3-mal geändert.

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Re: Verein - Nationaler Feuerwaffen Verein Österreich

Beitrag von The_Governor » Mo 26. Feb 2018, 21:07

@ gewo: die brauchen wir schon lt. Richtlinie oder? Aber ich zitiere mich selber nochmal:

Tobi1987 hat geschrieben:
cas81 hat geschrieben:
Der Stefan hat geschrieben:b) es wird der Nachweis erbracht, dass der betreffende Sportschütze aktiv für Schießwettbewerbe, die von einer offiziellen Sportschützenorganisation des betreffenden Mitgliedstaates oder einem offiziell anerkannten internationalen Sportschützenverband anerkannt werden, trainiert bzw. an diesen teilnimmt und

c) es wird eine Bescheinigung einer offiziell anerkannten Sportschützenorganisation vorgelegt, in der bestätigt wird, dass

i) der Sportschütze Mitglied eines Schützenvereins ist und in diesem Verein seit mindestens 12 Monaten regelmäßig den Schießsport trainiert und

ii) die betreffende Feuerwaffe die Spezifikationen erfüllt, die für eine von einem offiziell anerkannten internationalen Sportschützenverband anerkannte Disziplin des Schießsports erforderlich ist.


Vereinsmitgliedschaft und Trainingsnachweis. Kommt euch das bekannt vor? Geben wir jetzt schon alle 5 Jahre ab. Würde dann noch was fehlen zur Erfüllung der Richtlinie? Je nach dem wie man das "bzw." interpretiert, evtl. ein einziger Bewerb. Wenn man dann Schießbewerbe noch in der Mehrzahl sieht, sind es also zwei. Für mich bedeutet das "bzw." erstmal "oder", bis mir jemand was anderes sagt. Ich kann 10 Jahre auf einen einzigen Bewerb hintrainieren, wenn es mir wichtig ist. ;)

So könnte eine Minimalerfüllung der Richtlinie aussehen.

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