Verein hat geschrieben:Hallo Forum!
Unser Forderungskatalog ist nun schon in der 2. Version. Warum 2. Version? Wir lassen unsere Mitglieder, wie es sich gehört, auch mitarbeiten und nehmen jedes Feedback auch ernst.
Jedes Mitglied ist uns wichtig und wird auch gehört.
Bei der Abschaffung der Meldepflicht von/ab 5000 Schuß Munition, kam ein sehr interessanter "Einwand". Könnte dies bei einem Brand ein Problem für die Feuerwehr werden? Oder macht dies für die Feuerwehr keinen Unterschied?
Vielleicht sind hier ein paar Florianijünger, die zu diesem Thema etwas beisteuern können?
munition ist in verwendungsfertiger form unbrennbar
weder messing noch blei brennen
munition gehoert zur gefahrengutkategorie ADR 1.4s
bei einer umsetzung bleiben allfällige folgen auf das innere der verpackung begrenzt
in der praxis verhaelt sich munition im brandfall vergleichbar wie mikrowellenpopcorn beim erhitzen
5000stk sind ned mal im ansatz ein thema fuer brandlasterhoehungen
vermutlich auch 50.000stk noch nicht
jede flasche haushaltsreiniger
jede dose haarspray
jeders moped auf der strasse
ist ein hoeheres brandrisiko und ist im brandfall gefaehrlicher als 50.000 schuss muni ...