eXistenZ hat geschrieben:Eine Diagnose ohne den Willen zu einer Behandlung ist ganz einfach wertlos.
Und nochmals:
Das auf einen Blatt Papier steht das der und der irgendwelche "natürlichen Rechte" hat ist für sich alleine komplett wertlos. Wert erhält es erst dadurch wenn es Menschen gibt die diese Rechte auch durchsetzen.
Heute werden wie jeden Tag wieder weit über 20.000 Menschen verhungern. Lt. Menschensrechtskatalog hätten auch all diese ein "natürliches Recht" auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Tja das ist toll, dass das auf einem Blatt Papier steht aber das alleine füllt noch lange keine Mägen.
Angesichts der hochintelligenten Statements von eXistenZ kommt echte Freude auf.



Wäre schön, wenn sich Leute wie trenckh mal mit den einfachsten, basalsten Definitionen auseinandersetzen würden. Z.Bsp. das ständige Beharren auf Grundrecht, obwohl sie offensichtlich Naturrecht meinen, was etwas völlig Anderes ist.
Grundrecht = gesetztes, positivistisches Recht. Daher a priori und per Definition einer Mehrheitsbildung unterlegen. Daher ist eine Replik auf eXistenZ "Danke für die Bestätigung, dass die Grundrechte in einer Demokratie von dem Wohlwollen der Nomenklatura abhängig sind. Nichts anderes habe ich behauptet, wird von Demokratiefans aber stets heftig bestritten." völlig sinnfrei, denn er entspricht dem Sinngehalt von "Jetzt hast du mir bestätigt, dass ein Kreis rund ist."
Naturrecht = überpositives Recht, "von Natur aus" dem Menschen gegeben, der mit den unveräußerlichen Rechten des Naturrechts ausgestattet ist, daher keiner Konvention unterlegen.
Die Crux mit dem Naturrecht ist ein unlösbares Erkenntnisproblem. Dass es schlicht niemand objektiv definieren kann. Bei "Recht auf Leben", körperliche Unversehrtheit, Freiheit und Leben in Würde" herrscht scheinbar noch breites Einverständnis. Aber selbst da bröckelt es bei näherem Hinschauen. Manche leiten von "Recht auf Leben" einen eindeutigen Verstoß gegen das Naturrecht ab, wenn in Afrika Menschen dem Hungertod preisgegeben werden oder wenn in Länden die Todesstrafe herrscht, andere nicht.
Was ist "Würde" EXAKT?
Dazu kommt, dass - wie sich auch hier zeigt - manche z.Bsp. das Recht, Feuerwaffen zu führen, als Naturrecht betrachten. Andere aber gar nicht. Manche betrachten es auch als Naturrecht, ein Auto benützen zu dürfen. Dritte wiederum leiten aus dem Naturrecht ab, dass es einen Zwang für ein Grundeinkommen gäbe, was Andere wieder strikt verneinen.
Kurzum: Wer soll festlegen, was Naturrecht ist?
In den Darstellungen zum Naturrecht wird als dessen (Erkenntnis-)Quelle genannt:
- "Die dem Menschen innewohnende Vernunft."
Die Diskussionen zeigen: eine äußerst subjektive Quelle.
- "Das dem menschlichen Individuum eingeschriebene Naturgesetz im Gegensatz zum Instinkt des Tierreichs."
Spätestens seit den Erkenntnissen der Zoologie (und ebenso der menschlichen Gehirnforschung der letzten Jahrzehnte) fiel das wie ein Kartenhaus in sich zusammen.
- "Gott".
Letzteres wurde immer als Kern der Naturrechts-Quelle betrachtet. "Die gesamte Idee des Naturrechts entstammt dem Theismus, wonach sich das göttliche Gesetz als Naturrecht zeigt."
"Mit dem Wegfall Gottes innerhalb eines naturalistischen Weltbildes ergibt sich für die Naturrechtstheorie das Problem der Entstehung (Genese) von Rechtsnormen jenseits menschlicher Institutionen. Sollen Naturrechte zusätzlich kulturabhängig sein - und das müßten sie als Universalwerte - dann sind sie ohne Gottesbezug nicht mehr herzustellen."
Die Juristik ist sich daher heute weitgehendst einig, dass Naturrechte lediglich als Rechtsprinzip (als "Präambel", als "guter Wille des Gesetzgebers") formuliert dem gesatzten Recht vorangestellt werden können, dann aber per gesatztem Recht konkretisiert werden müssen.
Und abschließend nochmals zu "Feuerwaffen tragen ist mein Grundrecht": Als solches (gesatztes, positivistisches Recht) müßte es in der Verfassung stehen. Bitte um Zitat aus der österr. Bundesverfassung, wo dies zu lesen ist!