Shotgun hat geschrieben:Man muss nicht alle Beschränkungen aufheben (gut, es wäre schön wenn wenigstens etwas sich bewegen würde: Stückzahlbegrenzung, Halbautomatenliste und Historische Datumsgrenze auf 1900 erhöht)
Interessant, dass du Punkte aufführst, in denen auch ich für eine (erleichternde) Reform des Waffengesetzes wäre.
Halbautomatenliste:
Sachlich nicht begründbar, warum ein AUG-Z oder OA-15 zugelassen ist, ein SIG PE90 CH aber nicht.
Stückzahlbegrenzung: Da fragte ich mich auch immer, ob jemand nicht ohnehin nur 2 Hände hat, um eine Waffe zu benützen.
Ich würde noch "Schalldämpfer" anfügen. Ein rein populistisches Verbot, weil Nichtwissende mit Schalldämpfer das falsche, von Filmen vermittelte Bild vom nahezu lautlosen Schuß verbinden. Tatsächlich entsteht ein Schalldruck (ungedämpft) bis zu 160 dB und mit Schalldämpfer bringt gerade 30 dB maximal runter. (Bei .22 lr KK mit Unterschallmuni ist es etwas leiser. Aber immer noch um die knapp 90 dB gedämpft.)
Schalldämpfer würden also nicht nur das Gehör von Schützen schonen, sondern auch Schießplatz Anrainer, womit weniger Konflikte gegeben wären.
Auch die nur in Deutschland gültige Beschränkung auf ein 10er Magazin halte ich für sachlich nicht gerechtfertigt. Der Wechsel eines 10er Mags bei einem OA-15 dauert wenige Sekunden und in dieser deutschen Beschränkung sehe ich wenig Sinn. (Die es übrigens auch in einigen US-Bundesstaaten gibt. Z.Bsp. California, Maine und ich denke auch NY)
Aber ich führe auch einen Punkt auf, den ich als blanke Lücke empfinde:
Als nichteingeweihter Laie war ich früher der Fehlmeinung, von jeder legal erworbenen Waffe würden am Beschußamt die ballistischen Spuren erfaßt, um im Tatfall mal nachsehen zu können, ob die Tat mit einer registrierten Waffe begangen wurde und falls ja mit welcher.
Falsch. Der Beschußtest am Beschußamt dient lediglich der Sicherheit der Schützen und stellt lediglich sicher, dass die Waffe dem Explosionsdruck mit Sicherheitsspielraum gewachsen ist. Im Tatfall muß dagegen die Polizei zuerst eine Tatwaffe finden, um ballistische Vergleich anstellen zu können.
Das halte ich für eine blanke Lücke, die der Polizei die Ermittlungsarbeit extrem erschwert. Noch dazu in Zeiten, in denen auf der anderen Seite unbescholtenen und unverdächtigen Bürgern (Was ich entschieden ablehne) massenweise DNA abgenommen wird. Umso mehr, als illegale Waffen ja anderswo legal gewesen, also registriert sein können.
Shotgun hat geschrieben:Und das wichtigste: An solchen Vorfällen ist doch nicht die Tatwaffe schuld!!
Selbstverständlich nicht. Wie kann ein technischer Gegenstand Schuld auf sich laden? Ich sprach ja nicht von aus meiner Sicht gerechtfertigten Auflagen für Waffen, sondern von Auflagen für Waffenbesitzer.
Shotgun hat geschrieben:Was richtig ist: Mit Waffenbesitz geht auch Verantwortung einher. Keine Frage!
Dafür mal Applaus von meiner Seite!
Shotgun hat geschrieben:Verantwortung kann man aber nicht oder nur sehr sehr bedingt gesetzlich erzwingen.
Da würde ich als Gegenbeispiel wieder mal das Automobil und die gesetzliche Verpflichtung anführen, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Ich möchte mich nicht auf das Verantwortungsgefühl der Einzelnen verlassen, entsprechend für einen von ihnen verursachten Unfall finanziell vorzusorgen.
trenck hat geschrieben:Hier sind wir uns einig, auch wenn das natürlich fürchterlich un-PC ist.
Ich versuche schon, nicht realitätsabgehoben zu sein. Dass Diejenigen, die in London Raubüberfälle verüben oder bei kleinster Meinungsverschiedenheit andere niederstechen, nicht die 40jährige Bäckersfrau, deren Vorfahren seit Ewigkeit in Cornwall lebt oder der 55jährige Buchhändler aus Notting Hill ist, ist mir absolut klar

. Alles Andere wäre schlimme Realitätsverweigerung.