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Re: Wenn der GIS Mann zweimal klingelt...

Verfasst: Mo 13. Mär 2017, 19:54
von emanuel2408
Paddy91 hat geschrieben:das beginnt aber alles beim Richter, der aufgrund irgendwelcher Materiegesetze irgendwen ermächtigt mit polizeilicher Begleitung die Wohnung zwangsweise zu betreten. Solange kein Richter bzw. Staatsanwalt sein Ok gibt tut sich da nichts?!

Lg, paddy


Falsch.

Wenn nur ein Betreten (und eben keine Durchsuchung) stattfindet, ist der Schutzbereich des Art 9 StGG gar nicht eröffnet, sohin braucht es keinen richterlichen Befehl.

Das RGG verweist auf die §§ 86 Abs 4 und 5 TKG. In Abs 4 ist normiert, dass das Betreten zu gestatten ist.


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Re: Wenn der GIS Mann zweimal klingelt...

Verfasst: Mo 13. Mär 2017, 20:07
von Paddy91
Hm. Wir drehen uns im Kreis. Da steht ja wieder "nur" ich muss sie reinlassen. Wenn ich sage: "Nope keine Lust, Tür zu." Dann kann er trotzdem nicht rein... Oder gibts eine zwangsweise Betretung?

Re: Wenn der GIS Mann zweimal klingelt...

Verfasst: Mo 13. Mär 2017, 21:54
von emanuel2408
Paddy91 hat geschrieben:Hm. Wir drehen uns im Kreis. Da steht ja wieder "nur" ich muss sie reinlassen. Wenn ich sage: "Nope keine Lust, Tür zu." Dann kann er trotzdem nicht rein... Oder gibts eine zwangsweise Betretung?


Ohne Gewähr!!
Mir wäre nicht bekannt, dass es bei einem Verstoß zu einem AuvBZ kommen würde, ich wüsst nicht wo die entsprechende Befugnis normiert sein sollte.

Aber wird nach meinem Empfinden § 109 Abs 2 TKG schlagend und dann kann es richtig teuer werden...

(2) Eine Verwaltungsübertretung begeht und ist mit einer Geldstrafe bis zu 8 000 Euro zu bestrafen, wer
7.
entgegen § 86 Abs. 4 den Organen der Fernmeldebüros das Betreten von Grundstücken oder Räumen nicht gestattet;



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Re: Wenn der GIS Mann zweimal klingelt...

Verfasst: Mo 13. Mär 2017, 22:15
von sauersigi
Etwas OT: jemandem der meine Post klaute, hat die Polizei
die Tür auch nicht eingetreten. Obwohl das Kerlchen beim Fenster raus geschaut, eindeutig erkannt und indentifiziert wurde.
Er hat zwar rausgewunken, auf die Aufforderung zu öffnen eine Mittel Fingerzeigende Geste und das wars aber auch.
Erst Stunden später nachdem der Staatsanwalt die Situation geschildert bekam, noch 21 Delikte offen waren, meinte der Staatsanwalt: na dann holt ihn euch....
Daß jemand den ganzen Zauber für eine Nachschau in einer Wohnung zwecks Feststellung ob es Rundfunkempfangsgeräte freigibt, glaub ich nicht...

Re: Wenn der GIS Mann zweimal klingelt...

Verfasst: Mo 13. Mär 2017, 23:32
von IT Guy
emanuel2408 hat geschrieben:
Paddy91 hat geschrieben:Hm. Wir drehen uns im Kreis. Da steht ja wieder "nur" ich muss sie reinlassen. Wenn ich sage: "Nope keine Lust, Tür zu." Dann kann er trotzdem nicht rein... Oder gibts eine zwangsweise Betretung?


Ohne Gewähr!!
Mir wäre nicht bekannt, dass es bei einem Verstoß zu einem AuvBZ kommen würde, ich wüsst nicht wo die entsprechende Befugnis normiert sein sollte.

Aber wird nach meinem Empfinden § 109 Abs 2 TKG schlagend und dann kann es richtig teuer werden...

(2) Eine Verwaltungsübertretung begeht und ist mit einer Geldstrafe bis zu 8 000 Euro zu bestrafen, wer
7.
entgegen § 86 Abs. 4 den Organen der Fernmeldebüros das Betreten von Grundstücken oder Räumen nicht gestattet;



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GIS ist aber kein Fernmeldebüro, oder?

Re: Wenn der GIS Mann zweimal klingelt...

Verfasst: Di 14. Mär 2017, 03:09
von Schuttwegraeumer
Nein, ist es nicht.
Das Fernmeldebüro ist quasi die Funküberwachung.
Also wenn du einen Piratensender betreibst oder dein dLAN Mist baut (was konstruktionsbedingt oft unvermeidlich ist) dann kommen die.
Mit den Gebühren für TV und Radio haben die absolut nix zu tun.

Bei mir war es so dass der Depp von der GIS behauptet hat dass ich gesagt habe dass ich was habe aber er sich schleichen soll was nicht gestimmt hat.
(Dass er sich schleichen soll hat natürlich schon gestimmt)
Da kamen dann mehrere RSx Briefe (ich glaube sogar RSa) und dann haben die durchgesetzt dass die Bezirksbehörde eine Wohnungsbegehung macht.
Das wurde aber mit Vorlauf angekündigt.
Trotzdem eine Frechheit was sich die GIS erlaubt.
Alleine dass die RSa verschicken kann was ja eigentlich auf Behörden beschränkt sein sollte.

Re: Wenn der GIS Mann zweimal klingelt...

Verfasst: Di 14. Mär 2017, 09:34
von Robiwan
Schuttwegraeumer hat geschrieben:Alleine dass die RSa verschicken kann was ja eigentlich auf Behörden beschränkt sein sollte.


Die GIS ist in dem Fall sowas wie eine staatl. Behörde (Basis: Rundfunkgebührengesetz). Ähnlich wie die ASFINAG, die auch das Mautgesetz vollzieht.

Re: Wenn der GIS Mann zweimal klingelt...

Verfasst: Di 14. Mär 2017, 12:29
von spareribs
wie schaut das jetzt aus: Wer keine ORF-Karte hat, der kann auch keinen ORF empfangen....
es gibt ja Gemeinschafts-Sat-Anlagen oder eigene, da gibts ebenfalls keinen ORF...
muss ich da auch die GIS Gebühren pecken, obwohl ich keinen ORF-Empfang habe ?
Ich habe da Gerüchte gehört.....

Re: Wenn der GIS Mann zweimal klingelt...

Verfasst: Di 14. Mär 2017, 13:28
von aurum
spareribs hat geschrieben:wie schaut das jetzt aus: Wer keine ORF-Karte hat, der kann auch keinen ORF empfangen....
es gibt ja Gemeinschafts-Sat-Anlagen oder eigene, da gibts ebenfalls keinen ORF...
muss ich da auch die GIS Gebühren pecken, obwohl ich keinen ORF-Empfang habe ?
Ich habe da Gerüchte gehört.....

Da mußt Du auch zahlen. Sogar bei einem Handy mit Radiofunktion, aber nicht für ein Autoradio.

Re: Wenn der GIS Mann zweimal klingelt...

Verfasst: Di 14. Mär 2017, 13:45
von oJo
spareribs hat geschrieben:wie schaut das jetzt aus: Wer keine ORF-Karte hat, der kann auch keinen ORF empfangen....
es gibt ja Gemeinschafts-Sat-Anlagen oder eigene, da gibts ebenfalls keinen ORF...
muss ich da auch die GIS Gebühren pecken, obwohl ich keinen ORF-Empfang habe ?
Ich habe da Gerüchte gehört.....

Karte zählt nich, solang du das Rundfunkempfangsgerät für die Karte hast, musst du zahlen. Wenn du nur Antennenfernsehen empfangen kannst wiederum nichtmehr. Selbiges bei DVB-T2, wenn du die nötige Hardware hast, ist es egal ob du ein simpliTV-Modul besitzt.

Re: Wenn der GIS Mann zweimal klingelt...

Verfasst: Di 14. Mär 2017, 21:09
von Robiwan
Seit der Abschaltung der analogen Fernsehfrequenzen gibt's ja ein Schlupfloch, sofern der Fernseher keinen Digitaltuner hat und man auch sonst keinen Digitalreceiver besitzt. Ich weiß von einem Fall, wo jemand dem GISler den ausgelöteten Tuner unter die Nase gehalten hat, weil er nur Filme auf VHS geschaut hat [emoji23].

Re: Wenn der GIS Mann zweimal klingelt...

Verfasst: Mi 15. Mär 2017, 10:27
von spareribs
http://diepresse.com/home/kultur/medien ... SGebuehren

jetzt haben sie die "Gurke" .....
immer gut, wenn man einen Rechtschutz hat.

Re: Wenn der GIS Mann zweimal klingelt...

Verfasst: Mi 15. Mär 2017, 10:41
von aurum
spareribs hat geschrieben:jetzt haben sie die "Gurke" .....

Der Artikel ist aber schon alt, da hat sich in der Zwischenzeit schon Einiges getan. Dland hat schon seine Haushaltsabgabe und es werden die Gebührenverweigerer auch schon eingesperrt.

Re: Wenn der GIS Mann zweimal klingelt...

Verfasst: Mi 5. Apr 2017, 11:02
von Robiwan
In Zukunft heißt's aufpassen!

Nachdem das Bundesheer letzte Woche moderne Waffen bekommen hat, dürfen sich jetzt auch GIS-Kontrollore über neue Ausrüstung freuen: Sie gehen ab sofort nur noch mit Sturmgewehr und Schutzweste auf ihre Streifzüge. Bei einem Lokalaugenschein zeigt sich: die neue Ausrüstung bewährt sich bestens.



http://dietagespresse.com/nach-bundeshe ... sruestung/

[emoji12]

Re: Wenn der GIS Mann zweimal klingelt...

Verfasst: So 18. Feb 2018, 19:00
von Schuttwegraeumer
Da es in einem anderen Forum gerade eine hitzige Diskussion gibt es ist hier mal eine Frage:

Wenn jemand wie der GIS Scherge den Fuß in die Türe stellt um ein Schließen zu verhindern ist das was juristisch gesehen?
Wie darf man rechtssicher gegen die Zwangsmaßnahme vorgehen?