Du hast geschrieben "der Gesetzgeber" würde das Notwehrrecht so vorschreiben. Im entsprechenden Notwehrparagraphen findet sich aber nichts dergleichen. Dort steht (sinngemäß) nur, dass ein rechtswidriger, gewalttätiger Angriff mit Gefahr für Leib und Leben durch die geeigneten Mitteln gestoppt werden darf. Wenn ein Verbrecher z.B. mit einem Brecheisen in der Hand auf Dich zugeht und Du annehmen musst, dass er Dir damit eins überziehen will, darfst Du schießen. Zurückweichen, weglaufen, etc. ist NICHT erforderlich. Heißt so viel wie: Recht muss Unrecht nicht weichen.MrRiesa hat geschrieben: ↑Fr 26. Aug 2022, 09:03Und was wäre richtig?
Die einzigen Fälle der letzten Jahre die ich kenne, in denen es anders war und auf Notwehr entschieden wurde, waren ein pensionierter Richter (der dem Einbrecher im Stiegnhaus in den Kopf geschossen hat) und ein Polizist.. als Normal Sterblicher ohne Vit B Bonus würd ich mich nicht drauf verlassen das du straffrei heimgehst, wenn du anders gehandelt hast.
Ein solches Gesetz wie von Dir beschrieben (man muss vor einem Verbrecher solange zurückweichen, bis man keinen Ausweg mehr hat) gibt es m.W. in UK.
Dass die Rechtsprechung bei uns durch eine zunehmend linke Richterschaft inzwischen immer mehr in Richtung zu Verbrecherschutz und Kriminalisierung des Normalbürgers entwickelt, ist eine andere Sache. In erster Instanz ist es deshalb oft so, dass man trotz lupenreiner Notwehr schuldig gesprochen wird. Hat aber nichts mit dem Gesetz an sich zu tun.
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