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Re: Wenn der GIS Mann zweimal klingelt...

Verfasst: Fr 23. Feb 2018, 08:29
von aurum
Grazer hat geschrieben:Um ehrlich zu sein, verstehe ich den ganzen Aufstand nicht. Wenn ich Empfangsgeräte habe, dann zahle ich die GIS und gut ist. Wenn ich keine habe und es kommt eine höfliche Anfrage von einer kontrollierenden Person, die einen einigermaßen vernünftigen Eindruck macht, dann kann er oder sie gerne reinkommen und wahrscheinlich gibt es auch eine Einladung zum Kaffee. Das gilt im übrigen auch für Beamte, die zur Kontrolle meiner Waffen kommen. Wenn die freundlich sind, bin ich auch freundlich, sind sie distanziert und geschäftsmäßig, dann bin ich das auch.

Da ist kein Aufstand. Zu unangekündigten Besuchern bin ich nicht freundlich, im günstigsten Fall distanziert. Wer etwas von mir will, soll sich einen Termin geben lassen.

Die leidige Sache mit der GIS ließe sich leicht ändern.

Re: Wenn der GIS Mann zweimal klingelt...

Verfasst: Fr 23. Feb 2018, 08:54
von Schuttwegraeumer
Ich nehme an weder die Ungarn noch die Zeugen behaupten sie müssen etwas kontrollieren und man muss sie deshalb in die Wohnung lassen.
Und den Fuß hat von denen auch noch keiner in die Tür gestellt.

Re: Wenn der GIS Mann zweimal klingelt...

Verfasst: Fr 23. Feb 2018, 09:07
von Hane
Der Unterschied zwischen müssen und dürfen ist das Wichtige.

Re: Wenn der GIS Mann zweimal klingelt...

Verfasst: Fr 23. Feb 2018, 18:04
von Grazer
Rezesnef hat geschrieben:[..]Genauso bewusst ist mir der Kompetenzunterschied zwischen einer kontrollierenden Person einer GmbH und eines Beamten.
Und das sind für mich zwei komplett unterschiedliche, nicht zu vergleichende Dinge.


Das ist mir durchaus auch bewusst und auch die Rechte und Pflichten sind mir ein Begriff. Aber ich kann auch einmal auf die Ausübung meines Rechts verzichten, wenn ich möchte. Wie gesagt, es hängt alles davon ab, welchen Eindruck mein Gegenüber macht. Und selbst ein "Nein" kann höflich formuliert werden. Die Kampfansagen und das "Verächtlichmachen" aus einigen anderen Beiträgen kann ich nicht nachvollziehen.

@Paddy91

Ich habe keine Lust mich von dir in Frage stellen zu lassen, weil ich auch noch anderes sehe als Netflix und Amazon. Ich habe niemanden beleidigt, also wirst auch du mich bitte nicht beleidigen. Ich behaupte schließlich auch nicht, dass du ein überheblicher Ungustl bist.

Re: Wenn der GIS Mann zweimal klingelt...

Verfasst: Fr 23. Feb 2018, 20:21
von Rezesnef
Ich habe in keinem meiner posts eine Kampfansagegemacht gemacht noch habe ich mich verächtlich geäußert. Ganz im Gegenteil.
Durch das Zitat fühle ich mich aber direkt angesprochen.

Meine Aussage war, dass ich keine kontrollierende Person ohne Legitimation hereinbitte, nur weil dessen Arbeitgeber dies gern so hätte.
Ich habe nichts zu verbergen, nur unterstütze ich die Vorgehensweise dieses Inkassounternehmens nicht.

Re: Wenn der GIS Mann zweimal klingelt...

Verfasst: Sa 24. Feb 2018, 00:40
von Grazer
Rezesnef hat geschrieben:Ich habe in keinem meiner posts eine Kampfansagegemacht gemacht noch habe ich mich verächtlich geäußert. Ganz im Gegenteil.
Durch das Zitat fühle ich mich aber direkt angesprochen.


Ich habe dich doch nicht vorgeworfen, sondern meinen Beitrag einfach thematisch an deinen angeschlossen. Aber ist gut, ich bin hier wieder raus.

Re: Wenn der GIS Mann zweimal klingelt...

Verfasst: So 18. Mär 2018, 21:30
von trenck
Wie so oft, sind unsere deutschen Nachbarn deutlich gründlicher in der Durchsetzung des staatlichen Propagandaauftrages als wir laschen Ösis. Dort werden einem GEZ-Verweigerer schon mal amtlicherseits quasi die Reifen seines Autos aufgestochen:
https://www.autozeitung.de/ventilwaecht ... 9860.html#

Wer sich beim umstrittenen Thema Rundfunkgebühr gänzlich seiner Pflicht entzieht und auch nach mehrmaliger Aufforderung nicht der Zahlung nachkommt, für den könnte es im Straßenverkehr unangenehm werden: Seit einiger Zeit sorgen nicht wenige Kommunen dafür, dass die Fahrzeuge von säumigen Personen Ventilwächter verabreicht bekommen. Bei diesem radikalen Schritt kommt das Auto, sobald es in Bewegung gesetzt wird, nach 600 Metern zum Stehen, weil die Luft aus dem Reifen entwichen ist.


Spannend, wenn man gerade auf einer belebten Kreuzung mit einem Platten liegenbleibt. Oder gerade mit 130 Sachen auf der Autobahn unterwegs ist.

trenck

Re: Wenn der GIS Mann zweimal klingelt...

Verfasst: So 18. Mär 2018, 22:05
von DerDaniel
trenck hat geschrieben:Wie so oft, sind unsere deutschen Nachbarn deutlich gründlicher in der Durchsetzung des staatlichen Propagandaauftrages als wir laschen Ösis. Dort werden einem GEZ-Verweigerer schon mal amtlicherseits quasi die Reifen seines Autos aufgestochen:
https://www.autozeitung.de/ventilwaecht ... 9860.html#

Wer sich beim umstrittenen Thema Rundfunkgebühr gänzlich seiner Pflicht entzieht und auch nach mehrmaliger Aufforderung nicht der Zahlung nachkommt, für den könnte es im Straßenverkehr unangenehm werden: Seit einiger Zeit sorgen nicht wenige Kommunen dafür, dass die Fahrzeuge von säumigen Personen Ventilwächter verabreicht bekommen. Bei diesem radikalen Schritt kommt das Auto, sobald es in Bewegung gesetzt wird, nach 600 Metern zum Stehen, weil die Luft aus dem Reifen entwichen ist.


Spannend, wenn man gerade auf einer belebten Kreuzung mit einem Platten liegenbleibt. Oder gerade mit 130 Sachen auf der Autobahn unterwegs ist.

trenck

Wenn dann erzähl auch die ganze Geschichte und nimm dir nicht nur die besonders schönen Teile raus, sonst würde so mancher das als Fake News bezeichnen.

Die Fahrzeuge werden gepfändet, weil Schuldner säumig sind. Anstatt sie teuer weg zu transportieren oder unhandliche Parkkrallen anzubringen werden diese Ventilwächter angebracht. Darauf wird auch unübersehbar hingewiesen. Der Halter darf es ab dem Moment sowieso nicht mehr bewegen. Tut er es doch setzt er wissentlich ein nicht verkehrstauglich KFZ in Bewegung und ist damit auf öffentlichen Straßen selbst schuld an allem was passiert.

Re: Wenn der GIS Mann zweimal klingelt...

Verfasst: Mo 19. Mär 2018, 09:10
von oJo
Das ist circa das selbe als ob man sagt, jemand wurde von der Polizei aus dem Haus gezerrt, weil er die GIS/GEZ nicht zahlt. Nennt sich Delogierung.
Du kannst auch Zwangsvollstreckt werden, wenn du einen Marginalbetrag nicht zahlst, das ist nunmal so, damit Schuldner sich nicht ewig ihrer Pflicht entziehen können. Die Zwangsmassnahmen sind deswegen noch lang kein direktes Resultat, sondern nur eine normale Reaktion auf die Weigerung seine Schulden zu begleichen, bzw. beim Ventilwächter der aktive Versuch eine Vollstreckung zu bekämpfen.

Re: Wenn der GIS Mann zweimal klingelt...

Verfasst: Mo 19. Mär 2018, 09:16
von HS911
DerDaniel hat geschrieben:Die Fahrzeuge werden gepfändet, weil Schuldner säumig sind. Anstatt sie teuer weg zu transportieren oder unhandliche Parkkrallen anzubringen werden diese Ventilwächter angebracht. Darauf wird auch unübersehbar hingewiesen. Der Halter darf es ab dem Moment sowieso nicht mehr bewegen. Tut er es doch setzt er wissentlich ein nicht verkehrstauglich KFZ in Bewegung und ist damit auf öffentlichen Straßen selbst schuld an allem was passiert.


Was mich interessieren würde ist, wie sie feststellen wollen, wer Eigentümer eines Fahrzeuges ist. Die Zulassung sagt ja nichts über Eigentum aus.

Re: Wenn der GIS Mann zweimal klingelt...

Verfasst: Mo 19. Mär 2018, 09:25
von Ares
trenck hat geschrieben:Wie so oft, sind unsere deutschen Nachbarn deutlich gründlicher in der Durchsetzung des staatlichen Propagandaauftrages als wir laschen Ösis. Dort werden einem GEZ-Verweigerer schon mal amtlicherseits quasi die Reifen seines Autos aufgestochen:
https://www.autozeitung.de/ventilwaecht ... 9860.html#

Wer sich beim umstrittenen Thema Rundfunkgebühr gänzlich seiner Pflicht entzieht und auch nach mehrmaliger Aufforderung nicht der Zahlung nachkommt, für den könnte es im Straßenverkehr unangenehm werden: Seit einiger Zeit sorgen nicht wenige Kommunen dafür, dass die Fahrzeuge von säumigen Personen Ventilwächter verabreicht bekommen. Bei diesem radikalen Schritt kommt das Auto, sobald es in Bewegung gesetzt wird, nach 600 Metern zum Stehen, weil die Luft aus dem Reifen entwichen ist.


Spannend, wenn man gerade auf einer belebten Kreuzung mit einem Platten liegenbleibt. Oder gerade mit 130 Sachen auf der Autobahn unterwegs ist.
trenck


Ist das ein Beispiel wie weit es gehen kann, damit Rundfunkgebühren eingetrieben werden können?
Wenn dem so ist, wäre es doch gut wenn sich der öffentlich rechtliche Rundfunkbetreiber- wie auch der Private, aus Werbeeinnahmen und nicht aus Zwangsabgaben finanziert. So wäre auch der Anlass für so eine, die Allgemeinheit gefährdende Ventilsicherung obsolet.

Re: Wenn der GIS Mann zweimal klingelt...

Verfasst: Mo 19. Mär 2018, 12:21
von trenck
oJo hat geschrieben:Du kannst auch Zwangsvollstreckt werden, wenn du einen Marginalbetrag nicht zahlst, das ist nunmal so, damit Schuldner sich nicht ewig ihrer Pflicht entziehen können.


Pflicht, etwas zu bezahlen, was ich nicht bestellt habe und nicht konsumiere?

trenck

Re: Wenn der GIS Mann zweimal klingelt...

Verfasst: Mo 19. Mär 2018, 13:00
von oJo
trenck hat geschrieben:
oJo hat geschrieben:Du kannst auch Zwangsvollstreckt werden, wenn du einen Marginalbetrag nicht zahlst, das ist nunmal so, damit Schuldner sich nicht ewig ihrer Pflicht entziehen können.


Pflicht, etwas zu bezahlen, was ich nicht bestellt habe und nicht konsumiere?

trenck

Jeder kann darüber meinen was er will, in Österreich musst du eh anmelden sonst passiert auch nix, in Deutschland ist es eine Haushaltsabgabe. Du kannst auch deine Steuern nicht zahlen, die Konsequenzen sind ähnlich. Solange es rechtens ist, ist das korrekt und richtig so.

Solang es die Gebühren gibt, hat man sie auch zu bezahlen. Ob man dafür oder dagegen ist, ist jedem sein eigenes Bier.

Re: Wenn der GIS Mann zweimal klingelt...

Verfasst: Mo 19. Mär 2018, 13:50
von spareribs
ist sowieso eine Frechheit, wenn jemand keine ORF-Karte hat, soll er trotzdem die Gebühren pecken ....wie soll man OHNE Karte den eh miesen Rotfunk-ORF-Sender empfangen ??? Ich schaue schon seit zig Jahren nicht mehr ORF...

Re: Wenn der GIS Mann zweimal klingelt...

Verfasst: Mo 19. Mär 2018, 14:19
von oJo
Wenn du ein Empfangsgerät hast, musst zahlen, wenn nicht dann nicht. Durch das PC-Urteil hat sich da viel verbessert. Wenn du einen älteren Fernseher hast, der kein aktuelles DVB-T2 Signal empfangen kann, musst du auch nichtmehr zahlen, Analogabschaltung sei dank.