Pssst!!!! Über manche Dinge spricht man nicht. Schon gar nicht ohne Waffenbezug => obwohl man die Notzucht (Achtung alte Bezeichnung) direkt als Waffe gegen Kinder und Frauen sehen kann. Im Gegensatz zur unserer Luschenkultur wo dies normalerweise mit §201 des StGB "geregelt" wird, kommt es in anderen Ländern durchwegs zu nachhaltigeren Maßnahmen, siehe Saudi-Arabien. Wenn bei uns der Finger erhoben wird um zu drohen ("tu das nicht wieder"), dürften im mittleren Osten eine
dreistellige Anzahl von Peitschenhieben dem Täter wesentlich mehr in den Gedanken bleiben.
PS.: In Indien wurde einem jugendlichen Täter beide Hände abgehackt, nachdem selbiger sich zuvor an einem
7-mon. Kind vergangen hatte. (Quelle
http://indianexpress.com/article/cities ... t-arrested). Der Täter wurde zuvor nach 3 Monaten auf Kaution entlassen, Gerichtsverhandlung mit Einigung abgeschlossen. Jetzt kommt sicher wieder ein Jammerer (NGO, politische Mikrobewegungen,...), keine Sorge, der 17j Täter hats überlebt - zumindest wird dieser kein Kind/Frau mehr ungefragt begrapschen.
Dieses Vorgehen und die Art der Vorfälle kann man auch als "Kriegsführung" bezeichen, wo wir schließlich wieder auf den Waffenbezug zurückkommen.
In Österreich wird dann einfach gern die Karte "Psychose, Einzelfall, schlechte Kindheit, Unzurechnungsfähig, Alkoholisiert, Drogen" gezogen um zu relativieren.