Re: Frust & Ärger Thread 6.0
Verfasst: So 18. Mär 2018, 19:57
Kollege droht mir mit dem Anwalt...
Aber mal von Anfang an, ein Kollege der mal vorgesetzter war (sich anno dazu mal ziemlich unbeliebt gemacht hat aufgrund seiner Art) und jetzt nicht mehr ist, gekündigt hat und nun die Restzeit absitzt, schreibt wiederholt E-mails an alle im Verteiler macht sich wichtig bzw spielt sich auf, kommentiert einen Grossteil der Emails die von der Betriebsleitung und derer die von anderen Kollegen kommen, mal patziger mal nicht so - aber im grossen und ganzen gibt er in ziemlich unnötiger Art und Weise überall seinen Senf dazu, kurz ist bei allen unbeliebt -eben jemand der hier im Forum recht schnell auf der Ignorierenliste landen würde.
Heute morgen hat er sich per Mail an alle über die Freistellung des Betriebsrates ausgelassen und beschwert das andere das viel dringender brauchen würden.
Tja wie heisst es so schön der Klügere gibt nicht immer nach und ignorieren wäre wirklich das beste gewesen aber das geht halt nicht immer.
Ich habe auf allen antworten gedrückt und war im Grunde sehr sehr diplomatisch, habe ihm erklärt das es Gesetze gibt und das es nicht im Machtbereich der Geschäftsleitung steht die Freistellung des Betriebsrates zu verhindern, sie uns allen zugute kommt und das mir seine Aktion nur nach einer reinen Neid Aktion aussieht. Verabschiedet habe ich mich mehr oder weniger mit den Worten das er eh bereits gekündigt hat und doch bitte bis zum Ende seiner Kündigungszeit seine Profilneurose hintanhalten solle zum wohle aller in der Firma.
Und daraus will er mir jetzt einen Strick drehen weil ich ihn, laut ihm vor allen beschimpft habe, mit dem Wort "Profilneurose"
Wörtlich in seiner Email an mich "Gratuliere du hörst von meinem Anwalt" und dann noch in CC den HR Manager.
Ich brauche hier aber nicht zu erwähnen das er vor einigen Wochen in einer ähnlichen Aktion einen Kollegen per Mail auch wieder an alle als "Wendehals" betitelt hat... mindestens genau so schlimm wie Geltungsdrang
Ausserdem hat sich der Kollege aus dem Öffentlichen Dienstplan hinaus nehmen lassen mit der Begründung "Wir würden ihn Mobben und ihm was zu Fleiss machen wenn wir wissen wo er wann unterwegs sei" Natürlich totaler Blödsinn, wobei ich natürlich ähnliche Ängste hätte, wenn ich mich so wie er aufgeführt hätte...ist aber natürlich Blödsinn, die leute sind froh wenn sie eine Ruh von dem Kerl haben.
Gut bei 98% der Leuten die sagen du hörst von meinem Anwalt ist es nur Heisse Luft, doch 2 % machen ernst.
Ich habe jetzt keine Angst das ich bis zum letzten Cent verklagt werde... aber reicht es aus um mir weitere Probleme zu bereiten?
Arbeitstechnisch befürchte ich nichts, wie gesagt er ist kein unbeschriebenes Blatt und die Vorgesetzten sind eher auf meiner Seite bzw stehen da hinter mir.
Was kann denn da kommen bzw kann da überhaupt was kommen?
Es heisst ja nicht umsonst Minima nun curat praetor – Um Kleinigkeiten kümmert sich der Richter nicht- Geringfügigkeit heisst das doch oder? Aber kommt es überhaupt soweit?
Bzw da wird doch jeder Anwalt der nicht ein ganz grosser Pülcher ist sagen : "du ich mach dir das gern aber das kostet dich nur Geld und es wird nicht mal zu einer Verhandlung kommen" (gestresster Staatsanwalt oder Justizapperat die interessieren solche Baggatelen nicht)
Ein Anwalt möchte Geld verdienen schon klar, aber da sagt doch schon der Anwalt das sich das nicht auszahlen wird?
Geschweige denn muss man sich ja mal einen Termin mit dem Anwalt aussmachen und vorher Anzeige erstatten das nimmt einem der Anwalt ja nicht ab oder?
Das bedeutet ja schon mal einen irrsinnigen Aufwand für eine Lapalie, ich denke das wird es ihm nicht wert sein... aber mich interessiert ja auch der Theoretische Ablauf was könnte sein:
Nehmen Polizisten sowas überhaupt auf oder schicken die einen mit sowas heim?
Nichts desto trotz habe ich ihm kurze Zeit nach seiner Anwaltsdrohung eine Entschuldigung geschickt in der steht das es natürlich niemals meine Absicht war ihn in irgendeiner Art und weise zu beleidigen/denunzieren/diffamieren/zu mobben oder in ähnlicher art und weise zu kränken. In CC HR Manager... Natürlich auf mit wenn er will einer Option auf Öffentlicher Entschuldigung... wenn er darauf besteht.
Weiters habe ich ihn dann auf seine Wendehals Aussage erinnert und gemeint das ihn sein Anwalt vermutlich schon auf den § 115 STGB Absatz 3 aufmerksam gemacht haben wird.
(3) Wer sich nur durch Entrüstung über das Verhalten eines anderen dazu hinreißen läßt, ihn in einer den Umständen nach entschuldbaren Weise zu beschimpfen, zu verspotten, zu mißhandeln oder mit Mißhandlungen zu bedrohen, ist entschuldigt, wenn seine Entrüstung, insbesondere auch im Hinblick auf die seit ihrem Anlaß verstrichene Zeit, allgemein begreiflich ist.
Ich war natürlich Entrüstet, da ich sehr viel von meiner Freizeit in Betriebsratarbeit gesteckt habe (Nein ich bin nicht vom Dienst freigestellt ich arbeite nebenbei) also gilt da wohl der Abstatz 3... (bisschen was habe ich ja doch hier im PD Forum gelernt
)
Der Mobbing Vorwurf zählt hier also auch nicht denn 1, Mobber entschuldigen sich nicht, 2, Mobbing ist etwas sich wiederholendes, dauerhaftes bei mir war es eine einmalige unmutsbekundung... und nichtmal das so richtig.
Im RIS fand ich nichts dergleichen bzw nichts wegen so einer Kleinigkeit, da war nur ein Lehrer der im Jahr 1987 zu seiner Direktorin "Hysterische Kuh" gesagt hat und sie ihr inkompetenz nachgesagt hat, ja und noch dazu hat er Schülern "watschen androht" (nach dem sie in Lack getränkte brennende Klopapierrollen aus dem Fenster geschmissen haben)
Denkt ihr, oder wäre es da möglich das da nun Post kommen kann von einem Anwalt? Bzw das dann von mir irgendwelche Aktionen von Nöten sein werden... Anwalt kontaktieren etc...? Das wäre äusserst lästig.
Gemeldet hat er sich nach meiner Entschuldigung nicht mehr.
lg
Aber mal von Anfang an, ein Kollege der mal vorgesetzter war (sich anno dazu mal ziemlich unbeliebt gemacht hat aufgrund seiner Art) und jetzt nicht mehr ist, gekündigt hat und nun die Restzeit absitzt, schreibt wiederholt E-mails an alle im Verteiler macht sich wichtig bzw spielt sich auf, kommentiert einen Grossteil der Emails die von der Betriebsleitung und derer die von anderen Kollegen kommen, mal patziger mal nicht so - aber im grossen und ganzen gibt er in ziemlich unnötiger Art und Weise überall seinen Senf dazu, kurz ist bei allen unbeliebt -eben jemand der hier im Forum recht schnell auf der Ignorierenliste landen würde.
Heute morgen hat er sich per Mail an alle über die Freistellung des Betriebsrates ausgelassen und beschwert das andere das viel dringender brauchen würden.
Tja wie heisst es so schön der Klügere gibt nicht immer nach und ignorieren wäre wirklich das beste gewesen aber das geht halt nicht immer.
Ich habe auf allen antworten gedrückt und war im Grunde sehr sehr diplomatisch, habe ihm erklärt das es Gesetze gibt und das es nicht im Machtbereich der Geschäftsleitung steht die Freistellung des Betriebsrates zu verhindern, sie uns allen zugute kommt und das mir seine Aktion nur nach einer reinen Neid Aktion aussieht. Verabschiedet habe ich mich mehr oder weniger mit den Worten das er eh bereits gekündigt hat und doch bitte bis zum Ende seiner Kündigungszeit seine Profilneurose hintanhalten solle zum wohle aller in der Firma.
Und daraus will er mir jetzt einen Strick drehen weil ich ihn, laut ihm vor allen beschimpft habe, mit dem Wort "Profilneurose"
Wörtlich in seiner Email an mich "Gratuliere du hörst von meinem Anwalt" und dann noch in CC den HR Manager.
Ich brauche hier aber nicht zu erwähnen das er vor einigen Wochen in einer ähnlichen Aktion einen Kollegen per Mail auch wieder an alle als "Wendehals" betitelt hat... mindestens genau so schlimm wie Geltungsdrang
![Mr. Green :mrgreen:](./images/smilies/icon/mrgreen.gif)
Ausserdem hat sich der Kollege aus dem Öffentlichen Dienstplan hinaus nehmen lassen mit der Begründung "Wir würden ihn Mobben und ihm was zu Fleiss machen wenn wir wissen wo er wann unterwegs sei" Natürlich totaler Blödsinn, wobei ich natürlich ähnliche Ängste hätte, wenn ich mich so wie er aufgeführt hätte...ist aber natürlich Blödsinn, die leute sind froh wenn sie eine Ruh von dem Kerl haben.
Gut bei 98% der Leuten die sagen du hörst von meinem Anwalt ist es nur Heisse Luft, doch 2 % machen ernst.
Ich habe jetzt keine Angst das ich bis zum letzten Cent verklagt werde... aber reicht es aus um mir weitere Probleme zu bereiten?
Arbeitstechnisch befürchte ich nichts, wie gesagt er ist kein unbeschriebenes Blatt und die Vorgesetzten sind eher auf meiner Seite bzw stehen da hinter mir.
Was kann denn da kommen bzw kann da überhaupt was kommen?
Es heisst ja nicht umsonst Minima nun curat praetor – Um Kleinigkeiten kümmert sich der Richter nicht- Geringfügigkeit heisst das doch oder? Aber kommt es überhaupt soweit?
Bzw da wird doch jeder Anwalt der nicht ein ganz grosser Pülcher ist sagen : "du ich mach dir das gern aber das kostet dich nur Geld und es wird nicht mal zu einer Verhandlung kommen" (gestresster Staatsanwalt oder Justizapperat die interessieren solche Baggatelen nicht)
Ein Anwalt möchte Geld verdienen schon klar, aber da sagt doch schon der Anwalt das sich das nicht auszahlen wird?
Geschweige denn muss man sich ja mal einen Termin mit dem Anwalt aussmachen und vorher Anzeige erstatten das nimmt einem der Anwalt ja nicht ab oder?
Das bedeutet ja schon mal einen irrsinnigen Aufwand für eine Lapalie, ich denke das wird es ihm nicht wert sein... aber mich interessiert ja auch der Theoretische Ablauf was könnte sein:
Nehmen Polizisten sowas überhaupt auf oder schicken die einen mit sowas heim?
![Rolling Eyes :roll:](./images/smilies/icon/rolleyes.gif)
Nichts desto trotz habe ich ihm kurze Zeit nach seiner Anwaltsdrohung eine Entschuldigung geschickt in der steht das es natürlich niemals meine Absicht war ihn in irgendeiner Art und weise zu beleidigen/denunzieren/diffamieren/zu mobben oder in ähnlicher art und weise zu kränken. In CC HR Manager... Natürlich auf mit wenn er will einer Option auf Öffentlicher Entschuldigung... wenn er darauf besteht.
Weiters habe ich ihn dann auf seine Wendehals Aussage erinnert und gemeint das ihn sein Anwalt vermutlich schon auf den § 115 STGB Absatz 3 aufmerksam gemacht haben wird.
(3) Wer sich nur durch Entrüstung über das Verhalten eines anderen dazu hinreißen läßt, ihn in einer den Umständen nach entschuldbaren Weise zu beschimpfen, zu verspotten, zu mißhandeln oder mit Mißhandlungen zu bedrohen, ist entschuldigt, wenn seine Entrüstung, insbesondere auch im Hinblick auf die seit ihrem Anlaß verstrichene Zeit, allgemein begreiflich ist.
Ich war natürlich Entrüstet, da ich sehr viel von meiner Freizeit in Betriebsratarbeit gesteckt habe (Nein ich bin nicht vom Dienst freigestellt ich arbeite nebenbei) also gilt da wohl der Abstatz 3... (bisschen was habe ich ja doch hier im PD Forum gelernt
![Mr. Green :mrgreen:](./images/smilies/icon/mrgreen.gif)
Der Mobbing Vorwurf zählt hier also auch nicht denn 1, Mobber entschuldigen sich nicht, 2, Mobbing ist etwas sich wiederholendes, dauerhaftes bei mir war es eine einmalige unmutsbekundung... und nichtmal das so richtig.
Im RIS fand ich nichts dergleichen bzw nichts wegen so einer Kleinigkeit, da war nur ein Lehrer der im Jahr 1987 zu seiner Direktorin "Hysterische Kuh" gesagt hat und sie ihr inkompetenz nachgesagt hat, ja und noch dazu hat er Schülern "watschen androht" (nach dem sie in Lack getränkte brennende Klopapierrollen aus dem Fenster geschmissen haben)
Denkt ihr, oder wäre es da möglich das da nun Post kommen kann von einem Anwalt? Bzw das dann von mir irgendwelche Aktionen von Nöten sein werden... Anwalt kontaktieren etc...? Das wäre äusserst lästig.
Gemeldet hat er sich nach meiner Entschuldigung nicht mehr.
lg