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Flinte für SV und Schießstand

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Maddin
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Re: Flinte für SV und Schießstand

Beitrag von Maddin » Mi 10. Feb 2016, 17:32

glockerl hat geschrieben:Wien-Umgebung nicht, aber ich habe meine vom Waffen Bauer in Herzogenburg (Nähe Krems), per A1 Westautobahn und S33 Schnellstraße bist du ratz fatz da. Ich hab mir die in Army Green geholt, er hat auch schwarze bzw. "Porno" also mit Holz, sieht wie in einem 80er Jahre Ron Jeremy Streifen aus :o

Persönlich denke ich dass du mit einer Khan A-Tac oder einer Stöger (jetzt Uberti) Double Defence oder Coachgun (Import über Rohoff-Waffen, der Waffen Herbeck in Marbach bei Wieselburg hat beide lagernd z. Bsp) zwecks SV gut beraten bist.

Mit Rottweil Brenneke eine gute Kombination.

Wobei du dich in Österreich sowieso wenn überhaupt gegen Kriminelle nur mit Gummischrot zur Wehr setzen darfst, da ja die Gesetzgebung Täter schützt.

So bist du z. Bsp. per Gesetz verpflichtet, einem Einbrecher, der gewaltsam des Nächtens bei dir eingedrungen und in Folge bewaffnet auf dich losgegangen ist um dir nach dem Leben zu trachten bzw. dir massive lethale Verletzungen zuzufügen (Axt, Messer, Schraubenzieher etc) nach deinem Warnschuß bzw. deinem laut "Stop" schreien bei einer anschließenden Verletzung durch Schußabgabe deinerseits (da er nicht abgelassen hat) die Rettung zu rufen. Dies ist ungefähr so, als würde eine Frau nach ihrer Vergewaltigung per Gesetz verpflichtet sein, ihrem Peiniger ein Taxi zu rufen, damit er gut heimkommt. Wirst sehen, in ein paar Jahren werden unbescholtene steuerzahlende Staatsbürger per Gesetz verpflichtet, a) dem Einbrecher beim Verladen des Diebsgut zu helfen und b) ihn danach mit Jause und Erfrischungsgetränken zu bewirten. :tipphead:


Ich bin mir sicher, dass in einem solchen Fall auch ein Warnschuss ausbleiben kann wenn der mit Axt auf dich zulauft (10-15 Meter) . Ganz theoretisch und wenn es wirklich das allerletzte Mittel ist, und der Täter auf dich zugelaufen kommt und eine Waffe schwingt, könntest du ihn auch mit einem gezielten Schuss töten. Oftmals versagt halt die Tötung bei der Notwehr dem letzten Mittel, da ein Gericht immer mit einem "es gab andere Wege den Angriff abzuwehren" argumentieren wird können. Aber lediglich mit Gummischrot muss ich mich wirklich nicht zu wehr setzen, Blödsinn...

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Re: Flinte für SV und Schießstand

Beitrag von Maddin » Mi 10. Feb 2016, 17:34

glockerl hat geschrieben:Also mir wurde von zig Waffenhändlern gesagt, dass das Thema "Notwehr" in Österreich ganz ganz heikel sei, und dass es schon Fälle gegeben habe, wo im Nachhinein wegen Notwehrüberschreitung die Opfer belangt worden wären bzw. sogar Schmerzensgeldzahlungen leisten mussten. Und ich selbst habe noch die 2 Fälle im Kopf aus den Medien (Juwelier in Wien der gegen Kriminelle Waffe einsetzte/Firmeninhaber, der ehemaligen Mitarbeiter beim Einbruch ertappte und wegen Waffengebrauch medial und juristisch verfolgt wurde).



Beim Einbruch ertappt werden rechtfertigt oftmals auch keine Schussabgabe, da nicht das letzte Mittel um den Angriff abzuwehren. Wenn der auf dich zuläuft und ein Messer zieht bekommt er ne Ladung, so wirds in diesen Fällen aber nicht gewesen sein.

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Re: Flinte für SV und Schießstand

Beitrag von glockerl » Mi 10. Feb 2016, 17:43

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Zuletzt geändert von glockerl am Mi 10. Feb 2016, 18:50, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Flinte für SV und Schießstand

Beitrag von Maddin » Mi 10. Feb 2016, 17:48

glockerl hat geschrieben:In Österreich dürfen nicht einmal Exekutivbeamte von der Dienstwaffe Gebrauch machen siehe

[url]http://derstandard.at/1268382621839/Mildes-Urteil-zu-Krems-Acht-Monate-bedingt-fuer-Polizisten
[/url]
Gibt sogar einen Film aktuell mit dem Titel "Einer von uns". Ohne Worte.

http://www.einervonuns.at/

Werd mich jetzt nicht mehr zu SV äußern da ich mir diverse Anfeindungen ersparen will. Bin raus.


Bitte der hat im dunkeln auf ein ihm unbekanntes Objekt auf eine Waffe geschlossen und sofort geschossen. Ist ja wohl klar, dass sowas was ganz anderes ist als wäre der Täter mit erhobener Axt auf ihn zugelaufen.

"einfach abgedrückt und nicht auf die Beine gezielt". Tja und dabei hat sich der Täter nur umgedreht und der Polizist geschossen. Ist ja wohl was anderes als in meinem Beispiel oben...

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Re: Flinte für SV und Schießstand

Beitrag von psav » Mi 10. Feb 2016, 20:05

Hier wird auf abenteuerliche Weise dienstliche Waffengebrauch mit Berichten aus Deutschland und Latrinengerüchten vermischt.
Für dienstlichen Waffengebrauch gilt die Verhältnismäßigkeit, für privaten Waffengebrauch nicht. Selbst wenn der Einbrecher unbewaffnet sein sollte ( was sehr unwahrscheinlich ist, da so gut wie jedes Einbruchswerkzeug als Waffe eingesetzt werden kann) und das Opfer glaubhaft machen kann sich in Leib und Leben bedroht gefühlt zu haben, ist die Notwehr zulässig.
Dienstlicher Schußwaffengebrauch ist ausschließlich zur Notwehr und Nothilfe erlaubt, privater Waffengebrauch ist auch zur Abwehr eines wirtschaftlichen Schadens (ausgenommen "Unfugabwehr") erlaubt! Ja, in Österreich ist Besitz ein notwehrfähiges Rechtsgut.
Ein paar Beispiele:
Juwelier erschießt Einbrecher durch Kopfschuß- Freispruch.
Trafikbesitzer erschießt flüchtenden Räuber von HINTEN- Freispruch.
Mann schießt Einbrecher mit Flinte in Oberschenkel- Intensivstation- Freispruch.

In Österreich mag manches im Argen liegen, bei der privaten, häuslichen Notwehr stehen wir aber nicht schlecht da.

MfG
"Die Schattenseite der wahrheitsgemäßen Berichterstattung ist und bleibt das vorsätzliche Totschweigen".
Ernst R. Hauschka
(Dr. phil., deutscher Aphoristiker, Lyriker, Essayist)

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Re: Flinte für SV und Schießstand

Beitrag von rokomech » Mi 17. Feb 2016, 19:04

Hab heute zugeschlagen, es ist die Khan Atac geworden, mit kurzem und langem Lauf :)
Samstag kann ich sie mir abholen. Am Ende hab ich dann doppelt so viel ausgegeben wie geplant, aber das bin ich eh schon gewöhnt ;)

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Re: Flinte für SV und Schießstand

Beitrag von JAGAS3P » Mi 17. Feb 2016, 19:23

Maddin hat geschrieben:
glockerl hat geschrieben:Also mir wurde von zig Waffenhändlern gesagt, dass das Thema "Notwehr" in Österreich ganz ganz heikel sei, und dass es schon Fälle gegeben habe, wo im Nachhinein wegen Notwehrüberschreitung die Opfer belangt worden wären bzw. sogar Schmerzensgeldzahlungen leisten mussten. Und ich selbst habe noch die 2 Fälle im Kopf aus den Medien (Juwelier in Wien der gegen Kriminelle Waffe einsetzte/Firmeninhaber, der ehemaligen Mitarbeiter beim Einbruch ertappte und wegen Waffengebrauch medial und juristisch verfolgt wurde).


Beim Einbruch ertappt werden rechtfertigt oftmals auch keine Schussabgabe, da nicht das letzte Mittel um den Angriff abzuwehren. Wenn der auf dich zuläuft und ein Messer zieht bekommt er ne Ladung, so wirds in diesen Fällen aber nicht gewesen sein.


@glockerl
Nicht vergessen, in der Regel werden die Einbrecher (oft zu zweit im Objekt und ein Dritter wartet beim Auto oder steht im Nahbereich Schmiere),
mindestens mit Brecheisen, Nageleisen und einem oder mehreren großen Schraubenziehern oder sonstigen Metall-Hebelwerkzeugen BEWAFFNET sein!
Das sind im Angrifftsfalle alles TÖDLICHE Hieb und Stich-Waffen !
Das wird in den Mainstream Medien und von gewissen Politikern seit Jahren gerne klein geredet, von wegen der arme Täter!
Fakt ist, wenn der Einbrecher/Angreifer bei Entdeckung durch den Besitzer nicht sofort flüchtet und trotzdem mit solchen Werkzeugen (in dem Moment tödliche Waffen) auf euch losgeht, dann ist das eine klassische Notwehrsituation! AUCH wenn er keine Schußwaffe bei sich hat !!!
Wenn jetzt jemand mit Gummischrott auf die Beine eines solchen Angreifers schießt, wird dieser im Adrenalin nichts spüren und 1-2 Sekunden später wird sich die Schädeldecke des "Gummischützen" für den Schlag mit dem Brecheisen bedanken. Schädeldecke kaputt, Hirn wird nicht viel rausfließen, sorry!
Wer in solchen Fällen, bei Angriffen durch einen oder mehrere Täter, (samt Rechtsanwalt) keine entsprechende Notwehr zu begründen weiß, soll bitte schon im Vorfeld seine ganzen Waffen verkaufen und zu einem "Taubenzüchterverein" wechseln :whistle:
Wer aber eine Waffe zu Hause hat, sollte sich genau wie RA Wagner zuletzt auch im Servus TV gesagt hat, rechtlich, geistig und taktisch vorbereiten.
Vor allem, wann darf ich in Notwehr schießen und nicht so wie der "Trottel" (sorry), der angebenen hat, er hat was im Haus gehört und den dunklen Gang ohne irgendeine Sicht entlang geschossen. Solche Angaben sind sehr intelligent!

Wie aggressiv und rücksichtlos Tätergruppen inzwischen vorgehen, haben wir heute wieder einmal, diesmal sogar im ORF gehört.
Home Ivansion in Wien. Zwei 70jährige brutalst niedergeschlagen, gefesselt und eine Stunde das Haus nach Geld/Gold durchsucht! Zum Glück beide, zwar mit Verletzungen, überlebt!
http://www.servustv.com/at/Sendungen/De ... der/Videos
Meine aktuelle Lieblingssendung, gell :mrgreen:

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Re: Flinte für SV und Schießstand

Beitrag von sc70 » Do 18. Feb 2016, 13:05

Hier der Link dazu
Zwei 70jährige brutalst niedergeschlagen, gefesselt und eine Stunde das Haus nach Geld/Gold durchsucht! Zum Glück beide, zwar mit Verletzungen, überlebt!



http://www.krone.at/Oesterreich/Ehepaar_im_eigenen_Haus_von_Trio_brutal_ueberfallen-Flehte_Peiniger_an-Story-496540
Bad times create strong men,
strong men create good times,
good times create weak men,
weak men create bad times!

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Re: Flinte für SV und Schießstand

Beitrag von johnbond01 » Do 18. Feb 2016, 15:27


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Re: Flinte für SV und Schießstand

Beitrag von schurl45 » Do 18. Feb 2016, 15:30

rokomech hat geschrieben:Hab heute zugeschlagen, es ist die Khan Atac geworden, mit kurzem und langem Lauf :)
Samstag kann ich sie mir abholen. Am Ende hab ich dann doppelt so viel ausgegeben wie geplant, aber das bin ich eh schon gewöhnt ;)

Hi, wo hast die kauft bitte? habe eine schon lange bestellt aber bis jetzt kein Anruf :-(
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