bevor euch noch eine Vene platzt, weil wir hier im "Biete" Forum herumdiskutieren


eigentlich neinFriodur hat geschrieben:I dont´t get it.
Auf einem Vereinsschießstand hat nun mal der Verein das sagen. Das ist eine Feststellung keine Wertung.
Vereinsmeier hin oder her, solche Diskussionen sind doch müßig.
Als Gast steht es doch jedem frei nicht mehr dort hin zu gehen. Die Mitglieder können Entscheidungen des Vorstandes bei der Generalversammlung durch einbringen eines Antrags und Stimmabgabe revidieren. So funktionieren eben Vereine.
bisher hat man meistens die dillons entsprechend aufgeruestetBalistix hat geschrieben:Was sind das für ominöse Anlagen?
Achja das war ja der 80 jährige CEO der selber im Monat 120.000 Schuss lädt für sich, seinen Sohn und einen Freund und das schon seit 2 Jahren und die Presse rennt wie am ersten Tag........ Aber trotzdem ist das Ding sicher Top und kein Rotz!!! Soll sich jeder seine eigene Meinung bilden zu diesen Aussagen. Aber man kann es halt auch übertreibennormdurchsatz 3500 patronen in der stunde
https://www.markvii-loading.com/Revolution_p_332.html
von denen kommen mind. fuenf zu uns nach oesterreich wenn man dem hersteller glauben darf
kostenpunkt ca je € 15.000,-
Na ja, Standordnungen etc. können dennoch keine Gesetze außer Kraft setzen - und „deine Hülsen gehören uns“ halte ich bzgl. des Eigentumsübergangs für nicht haltbar.Friodur hat geschrieben:Auf einem Vereinsschießstand hat nun mal der Verein das sagen..
Wenn du vorab darüber informiert wirst, schon. Du akzeptierst mit dem Lösen der Standgebühr die Standordnung und somit die Überlassung der Hülsen. Das ist ein einfacher Vertrag. Ansonsten müsste man jedem auch sein Blei auf Nachfrage zurückgeben, wie schon vorher gepostet. Dann hast du ja die Entscheidung ob du deine Hülsen überlässt oder nicht. Wenns dir nicht gefällt, dann zwingt dich ja keiner dort zu schießen.Wulpe hat geschrieben:Na ja, Standordnungen etc. können dennoch keine Gesetze außer Kraft setzen - und „deine Hülsen gehören uns“ halte ich bzgl. des Eigentumsübergangs für nicht haltbar.Friodur hat geschrieben:Auf einem Vereinsschießstand hat nun mal der Verein das sagen..
Eigentlich nein? Keine Ahnung was du damit ausdrücken willst.gewo hat geschrieben:eigentlich neinFriodur hat geschrieben:I dont´t get it.
Auf einem Vereinsschießstand hat nun mal der Verein das sagen. Das ist eine Feststellung keine Wertung.
Vereinsmeier hin oder her, solche Diskussionen sind doch müßig.
Als Gast steht es doch jedem frei nicht mehr dort hin zu gehen. Die Mitglieder können Entscheidungen des Vorstandes bei der Generalversammlung durch einbringen eines Antrags und Stimmabgabe revidieren. So funktionieren eben Vereine.
ich denke das thema wird uns sowieso noch laenger beschaeftigen
Balistix hat geschrieben:Auch Verträge und Allgemeine Geschäftsbedingungen unterliegen gewissen Grenzen (Stichworte §879 ABGB, KSchG, etc). So beiläufig einen Eigentumsübergang an den Hülsen als Teil des vertraglichen Synallagma zu konstruieren, halte ich für einigermaßen wacklig.
Ganz abgesehen davon, dass solche Praktiken einfach nicht die feine englische Art sind. Besonders dann, wenn als Rechtfertigung für die Regelung nicht etwa der tatsächliche Grund genannt wird, sondern stattdessen imaginäre Probleme mit einzelnen Personen vorgeschoben werden und diese dann auch noch öffentlich angepatzt werden.
Was machen überhaupt Revolver- oder Gewehrschützen? Wenn man das beinhart durchexerziert, müssten diese ja auch ihre Hülsen abgeben. Und was ist - rein hypothetisch - mit Pistolenschützen mit Hülsenfangsack?
Zusammengefasst: solche Praktiken schwanken irgendwo zwischen unausgegoren und frech.