Seite 4 von 8

Re: Abwehr von Sexualstraftätern - Rechtslage Schweiz

Verfasst: So 6. Jan 2019, 10:11
von Maddin
Die sexuelle Integrität ist erst seit kurzem ein (ausdrücklich) genanntes notwehrfähiges Rechtsgut. Man ist sich wohl unsicher wie die Gerichte/Staatsanwaltschaften entscheiden werden und bringt den Fall zumindest mal amtswegig zur Anzeige und damit zur Überprüfung. Würde die Polizei anders handeln, könnte Amtsmissbrauch vorliegen...

Das Problem ist, dass das klassische "Grapschen" am Hintern bis vor kurzem nicht unter die Sexualdeliktstatbestande gefallen ist, weil es an der Qualifikation als Geschlechtsorgan gefehlt hat.

edit: Hab gerade nochmal nachgeschaut. 218 (1a) StGB wurde erst 2016 eingeführt. Davor war das "Po-Grapschen" lediglich ein (länderrechtlicher) Verwaltungsstraftatbestand.

Re: Abwehr von Sexualstraftätern - Rechtslage Schweiz

Verfasst: So 6. Jan 2019, 18:06
von Jock
Hallo Forengemeinde,
Bin sonst immer nur Mitleser, aber dazu möchte ich auch mal meinen Senf dazu geben.
Was wäre wenn es die Frau, die Freundin oder die Tochter getroffen hätte, was würden dann so manche Vorposter darüber denken.
Ich bin der Meinung das es einfach nicht sein kann Frauen sexuell belästigen.
Ich habe absolut kein erbarmen mit dem Typen.
Das ist aber nur meine persönliche Meinung.

Re: Abwehr von Sexualstraftätern - Rechtslage Schweiz

Verfasst: So 6. Jan 2019, 18:28
von Papa Bär
Ob du Erebarmen mit dem Stück Schei**e hast interessiert aber nicht. Ob es in Ordnung war dem Stück Schei**e die Nase zu brechen, wird ein Richter entscheiden und nicht der Plebs.
Niemand hier hat Erbarmen mit dem Subject, ich glaube das kann ich dir sagen ohne alle gefragt zu haben.
Was ist daran so schwer zu begreifen?

Re: Abwehr von Sexualstraftätern - Rechtslage Schweiz

Verfasst: So 6. Jan 2019, 18:35
von cas81
Jock hat geschrieben:Hallo Forengemeinde,
Bin sonst immer nur Mitleser, aber dazu möchte ich auch mal meinen Senf dazu geben.
Was wäre wenn es die Frau, die Freundin oder die Tochter getroffen hätte, was würden dann so manche Vorposter darüber denken.
Ich bin der Meinung das es einfach nicht sein kann Frauen sexuell belästigen.
Ich habe absolut kein erbarmen mit dem Typen.
Das ist aber nur meine persönliche Meinung.

Diese Laier wieder...
Was wäre, wenn es den Mann, den Freund, oder den Sohn getroffen hätte? Und was wenn er an einer Frau anstreift, die sich gleich belästigt fühlt und deshalb zuschlägt?

Ist es wirklich so schwer zu verstehen, dass der Sachverhalt erst mal festgestellt gehört und hierfür nun mal ermittelt werden muss? DAS sagen deine Vorposter wiederholt und DARAUS wird dann irgendein Unsinn gestrickt und unterstellt.

Meine persönliche und damit ebenfalls unwichtige und va deplatzierte Meinung: Wenn Frau bedrängt wird, kann sie Mann gerne gleich Kiefer und Kniescheiben mit brechen. WENN! Wenn Frau Kampfemanze sich aber von einem "Hey Baby! " bedrängt fühlt und deshalb zuschlägt, dann schaut das anders aus. Und wieder: WENN. Und woraus ergibt sich dieses Wenn? Aus dem Sachverhalt. Dafür wird ermittelt. Oh Gott, welch Unverschämtheit. Zieht doch dahin, wo solche Aktionen gar nicht erst publik werden, weils zum täglichen Leben dazugehört, da gibt's dann auch keinen lästigen Rechtsstaat.

Irgendwann reichts, dass so ein idiotischer Thread überhaupt eröffnet wird ist tragisch genug. Noch dazu bezogen auf etwas, das der Laie eh nicht versteht. Eine Einladung zum unnötigen Streitgespräch.

Re: Abwehr von Sexualstraftätern - Rechtslage Schweiz

Verfasst: So 6. Jan 2019, 18:42
von Jock
Das der Sachverhalt geklärt gehört ist unumstritten. Nur ohne Aktion keine Reaktion.
Aber wieder nur meine persönliche bescheidene Meinung.

Re: Abwehr von Sexualstraftätern - Rechtslage Schweiz

Verfasst: So 6. Jan 2019, 19:00
von cas81
Jock hat geschrieben:Das der Sachverhalt geklärt gehört ist unumstritten.
Worüber wird dann hier diskutiert? Darum geht's doch seit langem, die Fackeln brennen längst, weil gegen die Frau ermittelt wird.
Jock hat geschrieben:Nur ohne Aktion keine Reaktion.
Aber bitte nicht Nasenbeinbruch für einen Grabscher -> Nicht von Notwehr gedeckt, falls Angriff schon vorüber und falls überhaupt Angriff im Rechtssinn -> Rechtsstaat -> Emotion weitestgehend irrelevant, meine, deine, jede.

Re: Abwehr von Sexualstraftätern - Rechtslage Schweiz

Verfasst: So 6. Jan 2019, 19:06
von Jock
OB es jemals wirklich geklärt wird sei dahin gestellt. Aussage gegen Aussage würde ich mal meinen.obwohl ich hoffe schon insgeheim das es für die junge Lady gut ausgeht. Es soll ja eh schon Leute geben die ihre vielleicht mögliche Strafe zahlen würden. Nimms mir nicht böse cas81.

Re: Abwehr von Sexualstraftätern - Rechtslage Schweiz

Verfasst: So 6. Jan 2019, 19:51
von cas81
Wenn der Dame Unrecht in dem Ausmaß getan wurde, dass sie jemandem die Nase bricht, oder ihr möglicher Irrtum über die Situation nicht fahrlässig war und sie nicht bloß aus Wut gehandelt hat, dann wünsche ich ihr auch, dass es gut für sie ausgeht. Und wenn es nicht geklärt wird, dann wird hoffentlich der oberste strafrechtliche Grundsatz für sie gelten. Was ich übel nehme, ist diese Anspielung auf die Vosposter, die am rechtsstaatlichen Prinzip festhalten anstatt die Emotion aufgrund eines Artikels Überhand gewinnen zu lassen, denn genau das geschieht hier seit Seiten.

Re: Abwehr von Sexualstraftätern - Rechtslage Schweiz

Verfasst: So 6. Jan 2019, 20:18
von DerDaniel
Papa Bär hat geschrieben:Ob du Erebarmen mit dem Stück [...]

A. d. M.: Ich würde empfehlen die Wortwahl das nächste mal etwas zu überdenken, sonst könnte der nächste vergleichbare Beitrag zu einer Verwarnung oder einer Runde an der frischen Luft führen.

Re: Abwehr von Sexualstraftätern - Rechtslage Schweiz

Verfasst: So 6. Jan 2019, 22:21
von Paddy91
cas81 hat geschrieben:Aber bitte nicht Nasenbeinbruch für einen Grabscher.

Wie kommst du auf die Idee, dass nicht die Handlung an sich sondern die Konsequenz des "Schlags zum Kopf" relevant ist und wie sollte die Dame es während dem laufenden Angriff (bzw unmittelbar anschließend) korrekt beurteilen ob die Nase bricht?

Re: Abwehr von Sexualstraftätern - Rechtslage Schweiz

Verfasst: So 6. Jan 2019, 22:40
von Hane
Aus meiner persönlichen Sicht: hat er absichtlich begrapscht --} gerechtfertigte Watschn mit Nasenbeinbruch.
Aber das muss das Gericht klaren

Re: Abwehr von Sexualstraftätern - Rechtslage Schweiz

Verfasst: So 6. Jan 2019, 23:20
von trenck
Jock hat geschrieben:OB es jemals wirklich geklärt wird sei dahin gestellt. Aussage gegen Aussage würde ich mal meinen.


In dem Fall nicht. Diese Zierde der Menschheit (wertvoller als Gold!) war so dämlich, vorher noch weitere Frauen zu begrabschen.

Edit: was übrigens in der Diskussion untergeht: hätte die junge Dame sich nicht so wirkungsvoll zur Wehr gesetzt, wäre diese personifizierte Bereicherung wohl nicht erwischt worden und würde weiter Frauen belästigen - oder schlimmeres. Es ist stark zu hoffen, dass er sehr bald einen Gratisflug zurück in die Heimat erhält.

trenck

Re: Abwehr von Sexualstraftätern - Rechtslage Schweiz

Verfasst: Mo 7. Jan 2019, 01:01
von Paddy91
DerDaniel hat geschrieben:
DerDaniel hat geschrieben:Ich sehe den Shitstorm zwar schon wieder kommen, da einige nicht in der Lage sind zwischen einer abstrakten Diskussion und einer persönlichen Meinung zu unterscheiden, aber...
Paddy91 hat geschrieben:Was stört mich:
Erstens die Grapscherverteidigung mancher hier. Wer seine Griffel nicht unter Kontrolle hat braucht nachher nicht mit Mimimimi kommen. Wieso haben hier scheinbar einige ein Problem damit wenn Grapschen kein Kavaliersdelikt mehr ist?
q.e.d. :angry-banghead:

qed? Wenn man "abstrakt" als Gegenteil zu "persönlicher Meinung" sieht, seine eigene "abstrakte" Argumentation mit Meinungen aufbaut, offen lässt ob man moralisch oder rechtlich diskutiert und dann irgendeinen x-beliebigen Postingteil fünf Argumente mit anderen später auf sich bezieht, dann reicht das normalerweise maximal als Beweisführung in der Kasperlpost.

Die zwei abschließenden [+] eignen sich btw. überhaupt nicht, da es völliger Nonsense ist -abstrakt- das Kraulen deines Bartes oder irgendwelche Beschimpfungen als notwehrfähig einzustufen. Aber ich spiele mal mit: Wenn der Typ beim Schlag ein bisserl hupft und die Nase nicht gebrochen wird, dann war alles okay für dich? Dh die Zulässigkeit der Notwehrhandlung ist von Glück abhängig?

Re: Abwehr von Sexualstraftätern - Rechtslage Schweiz

Verfasst: Mo 7. Jan 2019, 06:38
von cas81
Paddy91 hat geschrieben:
cas81 hat geschrieben:Aber bitte nicht Nasenbeinbruch für einen Grabscher.

Wie kommst du auf die Idee, dass nicht die Handlung an sich sondern die Konsequenz des "Schlags zum Kopf" relevant ist und wie sollte die Dame es während dem laufenden Angriff (bzw unmittelbar anschließend) korrekt beurteilen ob die Nase bricht?

Gar nicht. Im Kontext auch klar, dachte ich. Dann abstrahiere ich es noch weiter: hinhauen für einen anzüglichen Blick, vorsätzlich am Körper verletzen weil wütend, etc. Anders: unangebrachte Reaktion, die in keinem Verhältnis zur Aktion steht. Genau das wird im Verfahren untersucht und das zurecht. Das ist keine Frage der "persönlichen Sicht", deren Ergebnis man aus einem Artikel fischen kann (@Hane), auch wenns ein Ausländer ist (@Trenck) -> bis dahin ist es ausnahmsweise mal ohne Politik gegangen. Aber vielleicht wird dieser Thread jetzt endlich geschlossen.

Re: Abwehr von Sexualstraftätern - Rechtslage Schweiz

Verfasst: Mo 7. Jan 2019, 07:25
von Alex87
Ist doch egal ob Ausländer oder nicht. Dir Reaktion finde ich absolut in Ordnung und wenn mein Bua eine Dame sexuell belästigen würde bekommt er zum Nasenbeinbruch noch ein geschieht dir recht und a gesunde Watschn dazu. Was da juristisch rauskommt ist eine andere Sache aber die Grenzen gehören ohne wenn und aber sofort aufgezeigt.