Seite 4 von 6

Re: Grundstück/Besitzstörung/Videoüberwachung

Verfasst: Mo 22. Feb 2021, 11:14
von Evilcannibal79
Wolf1971 hat geschrieben:
Mo 22. Feb 2021, 11:08
Evilcannibal79 hat geschrieben:
Mo 22. Feb 2021, 10:15
@combatmiles

da hast du leider recht.
Der Gipfel war letzten Sommer.
Ich hab eine relativ grosse Grünfläche hinter der Firma, Gartenhaus, Pool etc....hab mir da ein kleines Refugium aufgebaut.
Ich hab nicht schlecht geschaut als wildfremde Leute auf meiner Wiese beim Picknicken waren.
Als ich gefragt hab was sie da machen kam erstmal "was mich das angehen würde".
Das Schild mit "Privatgrund, Grundstück betreten verboten" habens ignoriert.
Da fällt einem nix mehr ein oder?
Hast hoffentlich gleich abkassiert ;-)
nö, haben die Hunde erledigt.
Haben ziemlich schnell zusammengepackt :lol:

Re: Grundstück/Besitzstörung/Videoüberwachung

Verfasst: Mo 22. Feb 2021, 11:21
von Marguns_Austria
Wolf1971 hat geschrieben:
Mo 22. Feb 2021, 11:12
Paddy91 hat geschrieben:
Mo 22. Feb 2021, 01:03
Da sammeln sie sich, die Frustrierten, um aus niederen Beweggründen die Allgemeinheit zu schikanieren. Da steht einer in meinem Wald? Anzeige ist raus! Ich krieg den Kindergartenplatz nicht? Na euch werd ichs zeigen, sobald bei irgendwem ein Reifen die Fahrbahn verlässt lass ich euch brennen. Eine feine Partie! Und dann wundern sie sich wenns ein Karma haben wie Mensdorff-Pouilly in der Boulevardzeitung.

Aber wir können uns gerne bei dir mal zu einem Massengrillfest in deinem Privatgarten treffen - sofern du überhaupt Eigentümer von sowas bist. Müll lassen wir dir dann liegen, den entsorgst du ja eh gerne für andere ... ;-)
Im Innenhof seiner Ur Leiwunden Mundl Altbauwohnung :mrgreen:

Re: Grundstück/Besitzstörung/Videoüberwachung

Verfasst: Mo 22. Feb 2021, 11:37
von Evilcannibal79
Die Sache ist doch die, wenn jemand nett fragt ist es meist kein Problem mal kurz bei mir zu parken.
Es geht aber grundsätzlich um den fehlenden Respekt vor fremdem Eigentum.
Mir würde es im Traum nicht einfallen mich einfach irgendwo auf einem privaten Grundstück hinzustellen oder mich sogar auszubreiten.
Ich vermeide das so gut es geht weil ich weiß wie das ist.
Wenns ansonsten gar ned anders geht, frage ich einfach und meist sind die Leute auch freundlich und haben nix dagegen.
Wenn dann trotzdem mal jemand Nein sagt, ist das zu akzeptieren, Punkt. Sein Grund, seine Regeln, gibts gar keine Diskussion.
Und wenn, dann verlässt man den Platz wieder wie man in vorgefunden hat.
So viel Kinderstube hab ich von meinen Eltern mitbekommen.
Ich verlange nicht mehr von anderen als ich selber auch machen würde.

Re: Grundstück/Besitzstörung/Videoüberwachung

Verfasst: Mo 22. Feb 2021, 11:52
von Wolf1971
Evilcannibal79 hat geschrieben:
Mo 22. Feb 2021, 11:37
Die Sache ist doch die, wenn jemand nett fragt ist es meist kein Problem mal kurz bei mir zu parken.
Es geht aber grundsätzlich um den fehlenden Respekt vor fremdem Eigentum.
Mir würde es im Traum nicht einfallen mich einfach irgendwo auf einem privaten Grundstück hinzustellen oder mich sogar auszubreiten.
Ich vermeide das so gut es geht weil ich weiß wie das ist.
Wenns ansonsten gar ned anders geht, frage ich einfach und meist sind die Leute auch freundlich und haben nix dagegen.
Wenn dann trotzdem mal jemand Nein sagt, ist das zu akzeptieren, Punkt. Sein Grund, seine Regeln, gibts gar keine Diskussion.
Und wenn, dann verlässt man den Platz wieder wie man in vorgefunden hat.
So viel Kinderstube hab ich von meinen Eltern mitbekommen.
Ich verlange nicht mehr von anderen als ich selber auch machen würde.

ja, aber an dem scheiterst leider heutzutage meistens.
man muss nur schauen wer beim Hofer direkt vor der Türe parkt - schwerer Mercedes - Kopftuch. Alle Parkplätze frei und trotzdem.

Re: Grundstück/Besitzstörung/Videoüberwachung

Verfasst: Mo 22. Feb 2021, 12:33
von Ares
steps hat geschrieben:
Fr 19. Feb 2021, 18:09
.....
mich wurmt das mit dem kindergartenplatz soo! als sie im 3tn monat schwanger war wars zu früh, 2tage nach der geburt man könne nix versprechen da nur 2 plätze, natürlich werden ortsansässige bevorzugt,blablabla...und jetz die absage obwohl seit jahren mein grund als ausweich, pausen/müllplatz dient... :angry-cussingblack:

Zwischen 3th Monat schwanger und 2 Tage nach der Geburt, lag aber auch noch ein Patzen Zeit. ---
Was hindert dich eigentlich daran, auf dem Platz wo dein Haus steht die Hauptmeldung zu machen? Lt. Meldegesetz ist es ja so vorgesehen, das dort die Hauptmeldung zu erfolgen hat, wo der Lebensmittelpunkt ist. So wie du schreibst, stellt es sich ja auch so dar.

Re: Grundstück/Besitzstörung/Videoüberwachung

Verfasst: Mo 22. Feb 2021, 13:12
von Paddy91
AUG-andy hat geschrieben:
Mo 22. Feb 2021, 10:38
combatmiles hat geschrieben:
Mo 22. Feb 2021, 09:57
Bitte wo isn da Paddy gegen gerennt??
Bist a Wiener Zentralheizungskind des glaubt er darf alles nur weils ihm gefällt?

MEIN Eigentum benutze nur ich!!

Keiner hier hat Bock darauf das zu machen, aber leider zwingen so Figuren die nicht wissen wie sie sich zu benehmen haben uns dazu. Gutes Zureden hilft leider nicht weil grade die Deppertsten a immer beratungsresistent sind...
Der traut sich nix mehr schreiben. :lol:
Gibt mittlerweile sehr viele dieser Mitbürger ohne jegliches Verständnis für privates Eigentum oder Privatsphäre. Kommt von dieser saublöden antiautoritären Erziehung.

Fehlen jegliche Grenzen, besteht die Gefahr, dass diese Kinder/Erwachsenen sehr egoistisch werden und Grenzen, auch Grenzen von anderen nicht akzeptieren wollen. Diese Kinder/Erwachsenen lernen nicht, mit negativen Emotionen umzugehen, auf andere Menschen einzugehen, sich in diese einzufühlen oder Rücksicht zu nehmen.
Keine Sorge ich meld mich da schon noch retour. Da ich aber
a) berufstätig bin und meinen Vormittag nicht in Foren verplempern kann und
b) meine Antworten, wenn auch ein wenig provozierend, ein gewisses Niveau halten sollen
dauert das leider ein bissl. Wirst dich gedulden müssen.

Irgendwelche belanglosen Stehsätz wie "ich weiß schon aus welchem Eck du kommst", "Pikachu" herauszuplärren ginge natürlich schnelller, aber naja wie oben erwähnt, entspricht nicht meinem Anspruch an mich selbst.

Re: Grundstück/Besitzstörung/Videoüberwachung

Verfasst: Mo 22. Feb 2021, 13:15
von Mr. Danger
Ich frage mich nur, wie soll man wissen wo Dein Grundstück anfängt / wo die Gemeindestrasse aufhört, wenn nichts eingezäunt ist? Eine Tafel sagt nur aus das "hier irgendwo" ein Privatgrund ist.
Dein Grund beginnt exakt wo der Asphalt endet? Kann ich mir nicht vorstellen.

Am Land ist es zwar schön wenn alle Nachbarn (glauben zu) wissen wem welches Grundstück gehört und wo die Grenzen sind aber als Nicht-Lokaler kannst Dir aussuchen:
- Teil der Strasse
- Gemeindegrund
- andere öffentliche Einrichtung (ÖBB, Bundesforste, ...)
- ein Privater dem es wurscht ist
- Grundbesitzer der seine Rechte gewahrt haben möchte
- .....

Ohne die genauen Gegebenheiten zu kennen wird Dir hier Niemand den perfekten Rat geben können.
Wenn Dein Grundstück nicht im digitalen Grenzkataster aufgenommen ist kannst gleich ein paar k€ für den Zivilgeometer zur Seite legen ;), weil ohne exakte Grenze kann Deine Idee ganz schnell auch für Dich sehr teuer werden.

LG, Hans

Re: Grundstück/Besitzstörung/Videoüberwachung

Verfasst: Mo 22. Feb 2021, 13:24
von ASCO
Naja, ganz so ist das auch wieder nicht.
Der für die Allgemeinheit benützbare Teil der Straße ist in irgend einer Form befestigt, wenn man Glück hat, ist das Bankett noch befahrbar, dann fängt im Regelfall der Privatgrund an.
Aus leidvoller Erfahrung kann ich dir sagen, dass das Befahren eines Feldweges ohne jegliche Kennzeichnung zu einer Unterlassungsklage durch die Landwirte/Jäger geführt hat.
Da konnte auch mein Anwalt nichts ändern.
Lg
Heinz

Re: Grundstück/Besitzstörung/Videoüberwachung

Verfasst: Mo 22. Feb 2021, 16:42
von steps
Mr. Danger hat geschrieben:
Mo 22. Feb 2021, 13:15
Ich frage mich nur, wie soll man wissen wo Dein Grundstück anfängt / wo die Gemeindestrasse aufhört, wenn nichts eingezäunt ist? Eine Tafel sagt nur aus das "hier irgendwo" ein Privatgrund ist.
Dein Grund beginnt exakt wo der Asphalt endet? Kann ich mir nicht vorstellen.

Ohne die genauen Gegebenheiten zu kennen wird Dir hier Niemand den perfekten Rat geben können.
Wenn Dein Grundstück nicht im digitalen Grenzkataster aufgenommen ist kannst gleich ein paar k€ für den Zivilgeometer zur Seite legen ;), weil ohne exakte Grenze kann Deine Idee ganz schnell auch für Dich sehr teuer werden.

LG, Hans
Asphalt Gemeinde,
Dieser asphaltbruchschottersplit dings meins, geht aufgrund der Fläche auch die ganze hausabfahrt runter und wennma das nicht erkennt dann weis ich auch nicht mehr...
Und es ist selbstverständlich im kataster eingetragen.
Ein neuausmessen für die einfriedung würde auf 1200 kommen...

Re: Grundstück/Besitzstörung/Videoüberwachung

Verfasst: Mo 22. Feb 2021, 16:44
von steps
Ares hat geschrieben:
Mo 22. Feb 2021, 12:33
steps hat geschrieben:
Fr 19. Feb 2021, 18:09
.....
mich wurmt das mit dem kindergartenplatz soo! als sie im 3tn monat schwanger war wars zu früh, 2tage nach der geburt man könne nix versprechen da nur 2 plätze, natürlich werden ortsansässige bevorzugt,blablabla...und jetz die absage obwohl seit jahren mein grund als ausweich, pausen/müllplatz dient... :angry-cussingblack:

Zwischen 3th Monat schwanger und 2 Tage nach der Geburt, lag aber auch noch ein Patzen Zeit. ---
Was hindert dich eigentlich daran, auf dem Platz wo dein Haus steht die Hauptmeldung zu machen? Lt. Meldegesetz ist es ja so vorgesehen, das dort die Hauptmeldung zu erfolgen hat, wo der Lebensmittelpunkt ist. So wie du schreibst, stellt es sich ja auch so dar.
Ja mein Hauptwohnsitz ist seit ü 40j hier gemeldet, das bezog sich auf die Aussage der leiterin des kindergartens.

Re: Grundstück/Besitzstörung/Videoüberwachung

Verfasst: Mo 22. Feb 2021, 18:33
von gewo
ASCO hat geschrieben:
Mo 22. Feb 2021, 13:24
Aus leidvoller Erfahrung kann ich dir sagen, dass das Befahren eines Feldweges ohne jegliche Kennzeichnung zu einer Unterlassungsklage durch die Landwirte/Jäger geführt hat.
Da konnte auch mein Anwalt nichts ändern.
Ist das so?
Muesste da nicht irgendeine art von tafel stehen?

Re: Grundstück/Besitzstörung/Videoüberwachung

Verfasst: Mo 22. Feb 2021, 18:39
von Wilhelmshoehe
gewo hat geschrieben:
Mo 22. Feb 2021, 18:33
Muesste da nicht irgendeine art von tafel stehen?
Na, spätestens nach der Unterlassungsklage weißt du's ja. ;)

Die Tafel ist nur billiger als der Anwalt.

Re: Grundstück/Besitzstörung/Videoüberwachung

Verfasst: Mo 22. Feb 2021, 18:56
von gewo
Wilhelmshoehe hat geschrieben:
Mo 22. Feb 2021, 18:39
gewo hat geschrieben:
Mo 22. Feb 2021, 18:33
Muesste da nicht irgendeine art von tafel stehen?
Na, spätestens nach der Unterlassungsklage weißt du's ja. ;)

Die Tafel ist nur billiger als der Anwalt.
mich wuerden trotzdem details interessieren

es gibt fuer das wiener stadtgebiet eine verordnung dass unbefestigte wege grundsaetzlich nicht oeffentlich sind, auch ohne tafel ned
schoen, gut

fuer andere bundeslaender waere mir das aber nicht bekannt
im gegenteil

am wiener stadtrand im marchfeld stehen mitten am feld stoptafeln oder fahrverbote rum (nicht vom asphalt zum feldweg, ich meine bei zwei feldwegen mitten im acker...)

auch in der stmk kann das ned sein
der weg wo ich wohne ist formell eine oeffentliche strasse
sie unterscheidet sich durch NIX vom forstweg der 20 meter vorher von der asphaltstrasse abzweigt
ausser dass halt beim forstweg die tafel "Allgemeines Fahrverbot" mit der Zusatztafel "Forstweg" steht.

Waere daher in Infos dazu interessiert

Re: Grundstück/Besitzstörung/Videoüberwachung

Verfasst: Mo 22. Feb 2021, 19:58
von combatmiles
Bei uns ist es so dass nichts beschildert sein muss...
Obs da a gesetzliche Grundlage gibt "glaube" ich nur bei Parkplätzen so...

Ich seh es so: alles was nicht mir gehört, gehört wem anderen...

Re: Grundstück/Besitzstörung/Videoüberwachung

Verfasst: Mo 22. Feb 2021, 20:12
von Wilhelmshoehe
Unterlassungsklage geht immer.

Für Besitzstörung muss erkennbar sein, dass man die Besitzrechte eines anderen stört. Dafür muss aber keine Tafel vorhanden sein.

Fahrverbotstafeln können bewirken, dass es keine Straße mit öffentlichem Verkehr ist (§ 1 Abs 1 StVO).

Nehmen wir an du fährst auf einer Straße die wie folgt beschildert ist:
"Privatgrund"
- Unterlassungsklage geht immer
- Besitzstörungsklage geht auch, du bist ja soeben an dem Schild vorbeigefahren
- StVO gilt
- Polizei darf kontrollieren/strafen (ja die dürfen dich auf deinem eigenen Grund strafen, du bekommst dann aber 80% der Strafe zurück überwiesen, da dieser Anteil an den Straßenerhalter geht)

"Fahrverbot Privat/Forststraße"
- Unterlassungsklage geht immer
- Besitzstörungsklage geht auch, du bist ja soeben an dem Schild vorbeigefahren
- StVO gilt
- Polizei darf nicht kontrollieren/strafen

Kein Schild
- Unterlassungsklage geht immer
- Besitzstörungsklage geht eventuell (kommt auf die Umstände an)
- StVO gilt
- Polizei darf kontrollieren/strafen