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Re: Frust & Ärger Thread 6.0

Verfasst: Mi 27. Jun 2018, 11:32
von gewo
fledermaus hat geschrieben:2 Verschiedene Autobahnen, A8 und A25 dazu 2 Verschiedene BH´s
Ergo werden es 2 Delikte.


unbedeutsam
wenn ich von wien nach salzburg immer um 30km/h zu schnell unterwegs bin dann ist das EIN verstoss

lediglich das finanzstrafrecht kennt die neuerliche bestrafung zb an jedem weiteren tag weil es sich um eine abgabe handelt
(an dem man zb in einer kurzparkzone ohne schein steht)

Re: Frust & Ärger Thread 6.0

Verfasst: Mi 27. Jun 2018, 12:12
von Fr4gg3l
gewo hat geschrieben:unbedeutsam
wenn ich von wien nach salzburg immer um 30km/h zu schnell unterwegs bin dann ist das EIN verstoss

lediglich das finanzstrafrecht kennt die neuerliche bestrafung zb an jedem weiteren tag weil es sich um eine abgabe handelt
(an dem man zb in einer kurzparkzone ohne schein steht)


Er war mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten unterwegs... Außerdem wennst wegen sowas - wobei das wirklich ein hausgemachtes Problem ist - die ERMK anschleppst bin ich gespannt wann der nächste ACHTUNG EXTREMBEISPIEL Amokläufer, Massenmörder, Attentäter, Terrorist etc. daher kommt und auch meint, dass das ja wohl nur ein Delikt war, weil ein Blutrausch....

Das Beispiel ist etwas extrem da wir hier einerseits von einer Verwaltungsübertretung und beim anderen von einem Strafdelikt reden.

Edith:

Die Entscheidung des LVWG vor allem die Begründung würd mich interessieren.... Hab jetzt auf die schnelle nämlich nichts gefunden. Gerne auch die AZ wenn es dich nicht stört ;-)

Re: Frust & Ärger Thread 6.0

Verfasst: Mi 27. Jun 2018, 12:28
von Hane
Zählt dann das erste Vergehen? Da würde mir dann wieder ein Blödsinn einfallen ;-)

Re: Frust & Ärger Thread 6.0

Verfasst: Mi 27. Jun 2018, 12:33
von hobbycaptain
woolf hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:das waer eine unzulaessige doppelbestrafung

die behoerden versuchten zwar immer zwei delikte draus zu machen
aber spaetestens am landesverwaltungegericht bekommst dann recht

Zahlt sich das - bei sagen wir mal 3 Stelligem Strafbetrag - aus? Finanziell und vom Aufwand her gesehen?


solang die Rechtschutzversicherung mitspielt :whistle:

Re: Frust & Ärger Thread 6.0

Verfasst: Mi 27. Jun 2018, 12:48
von gewo
hobbycaptain hat geschrieben:
woolf hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:das waer eine unzulaessige doppelbestrafung

die behoerden versuchten zwar immer zwei delikte draus zu machen
aber spaetestens am landesverwaltungegericht bekommst dann recht

Zahlt sich das - bei sagen wir mal 3 Stelligem Strafbetrag - aus? Finanziell und vom Aufwand her gesehen?


solang die Rechtschutzversicherung mitspielt :whistle:


Noe
Das kannst ohne RS machen
Das ist a sicheres blatt

Re: Frust & Ärger Thread 6.0

Verfasst: Mi 27. Jun 2018, 13:12
von _Jack_
gewo hat geschrieben:nein
es geht um die fahrt
das waer eine unzulaessige doppelbestrafung


Das sehe ich nicht so. Wenn man durchgehend dieselbe Geschwindigkeit fuhr, dann wärs ein Delikt. Hier gab es jedoch verschiedene Geschwindigkeitsbegrenzungen und es wurde die Geschwindigkeit auch geändert. Vom selben Delikt kann nicht die Rede sein.

Auf die Schnelle gefunden: https://www.oeamtc.at/mitgliedschaft/le ... e-16185830

"Anders natürlich, wenn dazwischen eine andere Höchstgeschwindigkeit, etwa 30, beschildert gewesen wäre oder Herr M. abgebremst hätte.

Mühsam von einem Einspruch abhalten konnten wir jenen Lenker, der von Wien bis Kärnten drei Mal geblitzt wurde. Er behauptete, er wäre mit 160 "durchgefahren" und habe somit ein fortgesetztes Delikt begangen. Originell, aber aussichtslos!"

und nein, ich werd jetzt nicht das ris durchforsten...

Re: Frust & Ärger Thread 6.0

Verfasst: Mi 27. Jun 2018, 13:23
von gewo
_Jack_ hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:nein
es geht um die fahrt
das waer eine unzulaessige doppelbestrafung


Das sehe ich nicht so. Wenn man durchgehend dieselbe Geschwindigkeit fuhr, dann wärs ein Delikt. Hier gab es jedoch verschiedene Geschwindigkeitsbegrenzungen und es wurde die Geschwindigkeit auch geändert. Vom selben Delikt kann nicht die Rede sein.

Auf die Schnelle gefunden: https://www.oeamtc.at/mitgliedschaft/le ... e-16185830

"Anders natürlich, wenn dazwischen eine andere Höchstgeschwindigkeit, etwa 30, beschildert gewesen wäre oder Herr M. abgebremst hätte.

Mühsam von einem Einspruch abhalten konnten wir jenen Lenker, der von Wien bis Kärnten drei Mal geblitzt wurde. Er behauptete, er wäre mit 160 "durchgefahren" und habe somit ein fortgesetztes Delikt begangen. Originell, aber aussichtslos!"

und nein, ich werd jetzt nicht das ris durchforsten...


ich kann dir an stapel verfahrenseinstellungen fotografieren wennst mirs ned glaubst

aber BITTE
tue mir einen gefallen
zitiere niemals wieder die OEAMTC rechtsabteilung wenns um rechtsfragen geht

die durchschnittliche stammtisch schwarmintelligenz erzielt in aller regel zutreffender einschaetzungen als der OEAMTC

Re: Frust & Ärger Thread 6.0

Verfasst: Mi 27. Jun 2018, 13:46
von _Jack_
gewo hat geschrieben:
ich kann dir an stapel verfahrenseinstellungen fotografieren wennst mirs ned glaubst



Das mag sein, deshalb ist deine pauschalierende Aussage dennoch nicht richtig ("es geht um die Fahrt").

Richtig ist vielmehr, es geht um die Tat, insbesondere darum, ob diese irgendwann beendet wurde (=Fahren innerhalb der erlaubten Höchstgeschwindigkeit) oder nicht.

Da es sicher ist, dass der angezeigte nunmehrige Beschwerdeführer nach der ersten Geschwindigkeitsübertretung im 80-km/h-Bereich seine Fahrgeschwindigkeit auf die zulässigen 80 km/h reduzierte, um offenbar von der ihm unbekannt, an dieser Tatörtlichkeit befindlichen stationierten Radarbox nicht erfasst zu werden, und er anschließend - außerhalb des Messbereiches der stationären Radarbox - seine Fahrgeschwindigkeit rasch erhöhte und die verordnete Geschwindigkeitsmessung im 80-km/h-Bereich - nicht beachtete, sind die in den Punkten 1) bis 3) des Straferkenntnisses konkret angelasteten Übertretungen als jeweilige Einzeldelikte entsprechend der Bestimmung des § 52 lit.a Z. 10a StVO zu ersehen, die gesondert einer Bestrafung als Einzeldelikte unterliegen.


https://rdb.manz.at/document/ris.lvwg.L ... 01_2014_00

Im übrigen heißt es auch aufpassen, wenn man Ortsgebiet befährt. Selbst wenn man auch außerhalb zu schnell war, gibt's eine Extrastrafe...

Die Übertretung der im Ortsgebiet zulässigen Höchstgeschwindigkeit stellt einen Verstoß gegen § 20 Abs 2 erster Fall StVO dar, die Übertretung der auf Freilandstraßen zulässigen Höchstgeschwindigkeit bedeutet einen Verstoß gegen § 20 Abs 2 dritter Fall StVO. Auch wenn diese Übertretungen im Zuge einer Fahrt begangen werden, sind sie gesondert zu bestrafen (Hinweis E 27.6.1984, 83/03/0321).

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... 9910925X02

Re: Frust & Ärger Thread 6.0

Verfasst: Mi 27. Jun 2018, 14:13
von gewo
_Jack_ hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:ich kann dir an stapel verfahrenseinstellungen fotografieren wennst mirs ned glaubst


Das mag sein, deshalb ist deine pauschalierende Aussage dennoch nicht richtig ("es geht um die Fahrt").
...


sorry, ich wollte dich da jetzt nicht in die RIS rechergierei reinhetzen

DU HAST RECHT
genau genommen hab ich keinen plan WARUM eingestellt wurde

fakt war DASS eingestellt wurde
und zwar vielfach bei verschiedenen delikten bei denen die doppelbestafungskomponenten eine rolle spielen kann

zwei delikte die mir noch gegenwaertig sind ist eben die zweifache temposachew und zb fahrzeug mit abgelaufener §57A vignette
dafuer kannst du immer nur EINMAL bestraft werden, egal wie lange das fahrzeug auf der strasse geparkt ist ....

Re: Frust & Ärger Thread 6.0

Verfasst: Mi 27. Jun 2018, 20:02
von Django
160 laut Tacho, statt der erlaubten 130, abzüglich der Toleranz solltest mit 75-90 Euro rechnen.
100 statt 80 sollten, nach Abzug der Toleranz, auch ~45-60 Euro ausmachen, 100 statt 60 wäre sicher etwas teurer. ;)

Es kommt immer auf das Bundesland und die BH an, da gibt es österreichweit noch immer Unterschiede.

160 statt 130 sind schon lange überfällig... auf der A1 und A2 könnte man die Geschwindigkeit wie in DE auch freigeben, auf der S6 auch, dort fährt ja nie wer. :D

Re: Frust & Ärger Thread 6.0

Verfasst: Mi 27. Jun 2018, 21:16
von redstorm
mich hats auch grad erwischt
63 in der 60er beschränkung
geblitzt hats trotzdem
kann aber auch das fahrzeug neben mir gewesen sein, der hatte mind 70 drauf :D

Re: Frust & Ärger Thread 6.0

Verfasst: Mi 27. Jun 2018, 21:36
von hobbycaptain
redstorm hat geschrieben:mich hats auch grad erwischt
63 in der 60er beschränkung
geblitzt hats trotzdem
kann aber auch das fahrzeug neben mir gewesen sein, der hatte mind 70 drauf :D


da kriegst du sicher nix

Re: Frust & Ärger Thread 6.0

Verfasst: Mi 27. Jun 2018, 21:52
von >Michael<
Muss bald wieder zur Behandlung. Ja eh, immer noch besser als im Dschungel zu leben und 200km zum Schamanen // Buschdoktor für ein Ritual gehen zu müssen aber trotzdem.

Aber jeder Horror endet, auch wenn er noch so schlimm ist, irgendwo in der Zukunft sitze ich rum und schmunzle über das was ich gerade alles mitmache.

Re: Frust & Ärger Thread 6.0

Verfasst: Do 28. Jun 2018, 15:29
von Reverend45
Na hoffentlich bringen die Behandlungen wenigstens was....gute Besserung auf jeden Fall!

Ich ärger mich grade massiv über das immer schlimmer werdende Mitläufertum....wer nicht für uns ist, ist gegen uns und damit scheiße....oida I mog nimma.

Außerdem ist diese Woche das Volksfest in Wieselburg (seit gestern) und wos is, es schüttet und stürmt die ganze Zeit...will meinen (drittel...) Langos bitte ohne Wasser....