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Re: Abwehr von Sexualstraftätern - Rechtslage Schweiz

Verfasst: Mo 7. Jan 2019, 08:02
von cas81
Rechtslage Schweiz -> Rechtslage Schweiz vs Österreich -> abstrakte Begründung vs subjektive Meinung -> Rechtsstaat vs Fackeln -> Fackeldenke gewinnt Überhand. Gut zu wissen, danke auch dir Alex. Aus Sicht der Fackel bin sogar bei dir. Darum geht's in der Diskussion aber nicht; Es begann mit Widerstand gegen aragorns Ausführungen, weil der Plebs, wie Papa Bär es so schön genannt hat, keine Ahnung aber ganz viel Meinung hat und aus einer Ermittlung einen Angriff auf die Frau strickt. Jetzt sind wir bei der üblichen Politik und scheinbar sogar Kindererziehung angelangt. Hauptsache über die Fackeln ist man sich gegenseitig bestärkend einig und jeder hat genau nix dazugelernt.
:violin:

Re: Abwehr von Sexualstraftätern - Rechtslage Schweiz

Verfasst: Mo 7. Jan 2019, 08:28
von DerDaniel
Paddy91 hat geschrieben:qed? Wenn man "abstrakt" als Gegenteil zu "persönlicher Meinung" sieht, seine eigene "abstrakte" Argumentation mit Meinungen aufbaut, offen lässt ob man moralisch oder rechtlich diskutiert und dann irgendeinen x-beliebigen Postingteil fünf Argumente mit anderen später auf sich bezieht, dann reicht das normalerweise maximal als Beweisführung in der Kasperlpost.

Die zwei abschließenden [+] eignen sich btw. überhaupt nicht, da es völliger Nonsense ist -abstrakt- das Kraulen deines Bartes oder irgendwelche Beschimpfungen als notwehrfähig einzustufen. Aber ich spiele mal mit: Wenn der Typ beim Schlag ein bisserl hupft und die Nase nicht gebrochen wird, dann war alles okay für dich? Dh die Zulässigkeit der Notwehrhandlung ist von Glück abhängig?
Jap, mit deinem Post ist bewiesen, was ich vorhergesagt habe.
Keiner hier (ich beziehe deinen Post übrigens nicht direkt auf mich) hat den Typen verteidigt oder seine Tat gerechtfertigt. Wir haben lediglich versucht euch bissal was vom Prinzip Rechtsstaat zu vermitteln. Aber einige von euch sind nicht fähig diese Aussagen losgelöst von der Tat zu sehen. Stattdessen seht ihr in der Erläuterung warum ermittel wird etc. eine persönliche Legitimierung seiner Tat. Das ist nicht nur völliger Unsinn, sondern auch noch rekordverdächtig in der Disziplin Gedankenweitsprung. Aber es beweist meine Aussage, dass hier Leute nicht fähig sind zwischen einer abstrakte Diskussion über das Rechtsstaatsprinzip und einer persönlichen Meinung zu unterscheiden.

Der Bart ist ein sekundäres Geschlechtsmerkmal. Das Gesäß nicht. Was bleibt ist ein subjektiv empfundener Eingriff in die sexuelle Selbstbestimmung bzw. die Annahme der Androhung eines solchen. Das wäre vergleichbar mit dem zweiten Punkt. Und dann sind wir genau dort wo cas81 bereits probiert hat auf anderem Wege zu erklären, dass der Staat erstmal herausfinden muss inwiefern die Dame zur Notwehr berechtigt war.
Aber dein weiter Absatz lässt mich vermuten, dass hier ebenfalls das nötige Abstraktionslevel nicht vorhanden war um den Gedankengang nachzuvollziehen.

Re: Abwehr von Sexualstraftätern - Rechtslage Schweiz

Verfasst: Mo 7. Jan 2019, 08:32
von cas81
DerDaniel hat geschrieben:Der Bart ist ein sekundäres Geschlechtsmerkmal. Das Gesäß nicht.
:think:

Re: Abwehr von Sexualstraftätern - Rechtslage Schweiz

Verfasst: Mo 7. Jan 2019, 10:26
von Papa Bär
Alex87 hat geschrieben:Ist doch egal ob Ausländer oder nicht. Dir Reaktion finde ich absolut in Ordnung und wenn mein Bua eine Dame sexuell belästigen würde bekommt er zum Nasenbeinbruch noch ein geschieht dir recht und a gesunde Watschn dazu. Was da juristisch rauskommt ist eine andere Sache aber die Grenzen gehören ohne wenn und aber sofort aufgezeigt.

Ja, ganz sicher. Wenn jemand deinem Bub die Nase bricht, weil irgend wer behauptet, er hätte wohin gegrapscht, dann bist du der erste der zum Anwalt rennt. Was willst wetten?
Kann man die Heuchelei bitte einstellen?

Schon recht bedenklich, dass hier einige anscheinend nicht verstehen wollen, dass hier Tatsachen geschaffen werden müssen um zu beurteilen was passiert ist.
Oder führen wir jetzt die Lynchjustiz wieder ein? Das ist nämlich genau das was einige hier zwischen den Zeilen befürworten....
Ich muss echt langsam kotzen.

Re: Abwehr von Sexualstraftätern - Rechtslage Schweiz

Verfasst: Mo 7. Jan 2019, 11:29
von HS911
cas81 hat geschrieben:
DerDaniel hat geschrieben:Der Bart ist ein sekundäres Geschlechtsmerkmal. Das Gesäß nicht.
:think:


letztens hat eine Dame ihre Oberschenkelinnenseiten an meinen Bart geschmiegt. Sollt ich mich jetzt belästigt fühlen? ;)

Spaß beiseite, es wird ermittelt, weil das die Rechtslage scheinbar erfordert, und dann ist das auch in Ordnung.
Andererseits hat sich der Kerl die Watsche ganz sicher verdient und wenn sich die Dame jetzt tatsächlich für ihre Handlung gestraft wird, dann sollte man überdenken, ob die Gesetzeslage in diesem Bereich nicht besser gestaltet werden muss. Ich halt Ihr jedenfalls die Daumen, dass sie da ohne Probleme rauskommt.

Re: Abwehr von Sexualstraftätern - Rechtslage Schweiz

Verfasst: Mo 7. Jan 2019, 11:45
von BigBen
HS911 hat geschrieben:Andererseits hat sich der Kerl die Watsche ganz sicher verdient


Und genau das gilt es zu klären, denn nur weil jemand aus Afghanistan kommt, ist er nicht zwangsläufig ein Grapscher und Herkunft allein ist kein Beweis in so einer Angelegenhet - auch wenn das viele Leute nicht wahrhaben wollen und nicht verstehen wie ein Rechtsstaat funktioniert.

Re: Abwehr von Sexualstraftätern - Rechtslage Schweiz

Verfasst: Mo 7. Jan 2019, 12:01
von Alex87
Papa Bär hat geschrieben:
Alex87 hat geschrieben:Ist doch egal ob Ausländer oder nicht. Dir Reaktion finde ich absolut in Ordnung und wenn mein Bua eine Dame sexuell belästigen würde bekommt er zum Nasenbeinbruch noch ein geschieht dir recht und a gesunde Watschn dazu. Was da juristisch rauskommt ist eine andere Sache aber die Grenzen gehören ohne wenn und aber sofort aufgezeigt.

Ja, ganz sicher. Wenn jemand deinem Bub die Nase bricht, weil irgend wer behauptet, er hätte wohin gegrapscht, dann bist du der erste der zum Anwalt rennt. Was willst wetten?
Kann man die Heuchelei bitte einstellen?

Schon recht bedenklich, dass hier einige anscheinend nicht verstehen wollen, dass hier Tatsachen geschaffen werden müssen um zu beurteilen was passiert ist.
Oder führen wir jetzt die Lynchjustiz wieder ein? Das ist nämlich genau das was einige hier zwischen den Zeilen befürworten....
Ich muss echt langsam kotzen.


Sicher nicht, das kannst du annehmen aber genug diskutiert hier. ;)

Re: Abwehr von Sexualstraftätern - Rechtslage Schweiz

Verfasst: Mo 7. Jan 2019, 12:22
von HS911
BigBen hat geschrieben:
HS911 hat geschrieben:Andererseits hat sich der Kerl die Watsche ganz sicher verdient


Und genau das gilt es zu klären, denn nur weil jemand aus Afghanistan kommt, ist er nicht zwangsläufig ein Grapscher und Herkunft allein ist kein Beweis in so einer Angelegenhet - auch wenn das viele Leute nicht wahrhaben wollen und nicht verstehen wie ein Rechtsstaat funktioniert.


die herkunft ist mir vollkommen egal. wenn einer grapscht, dann hat er sich meiner meinung nach die tetschn verdient, wurscht wo er herkommt und wie er ausschaut. das ist aber reine persönliche meinung ohne konsequenzen; um das kümmert sich eh die justiz

Re: Abwehr von Sexualstraftätern - Rechtslage Schweiz

Verfasst: Mo 7. Jan 2019, 12:24
von DerDaniel
cas81 hat geschrieben:
DerDaniel hat geschrieben:Der Bart ist ein sekundäres Geschlechtsmerkmal. Das Gesäß nicht.
:think:

Was ist die Frage? Bzgl. Geschlechtsmerkmal oder bzgl. Deliktrelevanz?

Re: Abwehr von Sexualstraftätern - Rechtslage Schweiz

Verfasst: Mo 7. Jan 2019, 12:43
von bino71
Ich erweitere: Überlegt Euch, wenn eine Frau einem Mann am Popsch begrabscht und er ihr die Nase bricht.
Sagt ihr dann auch "zurecht" oder "das ist was ganz anderes"?

Es ist erschreckend, wie manche das Rechtstaat-Prinzip interpretieren.

Re: Abwehr von Sexualstraftätern - Rechtslage Schweiz

Verfasst: Mo 7. Jan 2019, 13:01
von Paddy91
DerDaniel hat geschrieben:
Paddy91 hat geschrieben:Aber ich spiele mal mit: Wenn der Typ beim Schlag ein bisserl hupft und die Nase nicht gebrochen wird, dann war alles okay für dich? Dh die Zulässigkeit der Notwehrhandlung ist von Glück abhängig?
...bissal was vom Prinzip Rechtsstaat zu vermitteln. .... einer abstrakte Diskussion über das Rechtsstaatsprinzip und einer persönlichen Meinung zu unterscheiden.

Aber dein weiter Absatz lässt mich vermuten, dass hier ebenfalls das nötige Abstraktionslevel nicht vorhanden war um den Gedankengang nachzuvollziehen.

Wieviel SWS/ ECTS Strafrecht (oder jetzt scheinbar Verfassungsrecht?) Vorbildung hast du denn wenn du jetzt Bildungslücken von anderen korrigieren willst? Selbiges ist ja durchaus legitim, ich hab mit Strafrecht seit der Uni nichts zu tun aber meiner bescheidenen Erinnerung an die paar ECTS nach hast du nicht unbedingt mehr Ahnung.

Und die Bart-Geschichte wird immer skuriler. Aber vielleicht bemerkt auch der geschätzte Ausbildende irgendwann dass im relevanten § 201ff StGB (ProTipp: 218(1a)) nicht das Geschlechtsmerkmal aus dem Aufklärungslehrbuch der Unterstufe des Fachs Biologie relevant ist.

Auf meine Nachfrage siehe Quote oben darf ich noch mit einer Antwort rechnen?

Re: Abwehr von Sexualstraftätern - Rechtslage Schweiz

Verfasst: Mo 7. Jan 2019, 13:06
von Paddy91
bino71 hat geschrieben:Ich erweitere: Überlegt Euch, wenn eine Frau einem Mann am Popsch begrabscht und er ihr die Nase bricht.
Sagt ihr dann auch "zurecht" oder "das ist was ganz anderes"?

Es ist erschreckend, wie manche das Rechtstaat-Prinzip interpretieren.

Dass sich ein Durchschnittsmädel gegen einen Durchschnittstypen anders wehren muss und darf als, wie ich bereits oben angesprochen habe, eine MMA-Kämpferin gegen einen zwergwüchsigen Rollstuhlfahrer ist ja wohl jedem klar... und ja, dass es sich um Durchschnittspersonen handelt ist eine reine Annahme.

Re: Abwehr von Sexualstraftätern - Rechtslage Schweiz

Verfasst: Mo 7. Jan 2019, 13:08
von gewo
ihr muesst euch bitte mal nachhaltig vom vorurteil befreien dass recht und gesetz irgendwas mit gerechtigkeit zu tun haben

gesetze sind regeln die aufgestellt worden sind um das zusammenleben von menschen zu regeln
und das gericht bestraft jenen der regeln nicht einhaelt

gerechtigkeit (also dass der bestraft wird der sich am normalverhalten gemessen unangemessen verhalten hat) ist dabei nicht die praemisse

das ist jetzt weder zynisch noch ironisch gemeint
das ist so

Re: Abwehr von Sexualstraftätern - Rechtslage Schweiz

Verfasst: Mo 7. Jan 2019, 13:24
von Paddy91
cas81 hat geschrieben:
Paddy91 hat geschrieben:
cas81 hat geschrieben:Aber bitte nicht Nasenbeinbruch für einen Grabscher.

Wie kommst du auf die Idee, dass nicht die Handlung an sich sondern die Konsequenz des "Schlags zum Kopf" relevant ist und wie sollte die Dame es während dem laufenden Angriff (bzw unmittelbar anschließend) korrekt beurteilen ob die Nase bricht?

Gar nicht. Im Kontext auch klar, dachte ich. Dann abstrahiere ich es noch weiter: hinhauen für einen anzüglichen Blick, vorsätzlich am Körper verletzen weil wütend, etc. Anders: unangebrachte Reaktion, die in keinem Verhältnis zur Aktion steht. Genau das wird im Verfahren untersucht und das zurecht.
Soweit sind wir uns also eh einig. Klar sind die Umstände des Sachverhalts nur Annahmen, und jedem ist bewusst dass da durchaus Details fehlen können. Wenn ich aber die medialen Berichte nehme und bei allen nicht erwähnten Details die wahrscheinlichste Annahme treffe kommt das raus was ich in div. Postings beschreibe.
Wenn man das nicht macht, dann ist die ganze Diskussion für die Fisch. Da reichen dann drei §§-Quotes.

Re: Abwehr von Sexualstraftätern - Rechtslage Schweiz

Verfasst: Mo 7. Jan 2019, 14:14
von cas81
DerDaniel hat geschrieben:
cas81 hat geschrieben:
DerDaniel hat geschrieben:Der Bart ist ein sekundäres Geschlechtsmerkmal. Das Gesäß nicht.
:think:

Was ist die Frage? Bzgl. Geschlechtsmerkmal oder bzgl. Deliktrelevanz?

Ob dein Bart ein sekundäres Geschlechtsmerkmal ist. Wir sprechen schon von Geschichtsbehaarung? Und auf den berühmten Pograbscherparagrafen wurde ja bereits hingewiesen... Aber auch das grösste Arschgesicht lässt den Kopf nicht zum Po werden ;) ;) ;) ;) (mehr Smileys darf ich nicht, sagt das System. Der war aufgelegt, sieh es mir bitte nach)
Ist schon was anderes, ob dich jemand da unten oder am Bart zieht, afaik.