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Re: Öffnung der Indoor Schießanlagen

Verfasst: Do 30. Apr 2020, 09:52
von Dobi
m_a_d hat geschrieben:
Do 30. Apr 2020, 08:38
Dobi hat geschrieben:
Do 30. Apr 2020, 07:25
… dann wäre es problemlos möglich – unabhängig von der Wirtschaftsleistung – das risikoärmere Indoor-Schießen auch wieder zu erlauben!
es interessiert halt "niemanden" - es gibt sehr viele Nischensportarten, die derzeit nichts machen können
Mein "Problem" hat sich grad quasi in Luft aufgelöst! ;-)
Seidler hat ab 4. Mai auch eingeschränkt den Schießstand wieder offen: https://www.seidler-waffen.at/aktuelles.html

Hab grad angerufen und für 8. nachmittags noch 1 1/2 Stunden reservieren können! :-)

Re: Öffnung der Indoor Schießanlagen

Verfasst: Do 30. Apr 2020, 13:15
von gynta
Der Neid is a Hund..
Auf Grund welcher Verordnung kann der Seidler öffnen?
Falls er jetzt eine Wand raus gerissen hat um jetzt als "outdoor" zu gelten, vergesst die Frage.
Angesehen vom Neidfaktor - die Frage ist ernst gemeint. Ich gönn' es ihm - und uns. Viele andere "Keller" würden auch gerne wieder öffnen und wenn es einen Wisch gibt, auf den man sich beziehen kann, wäre vielen geholfen.
Mein Wissensstand: Indoor ab 29.Mai...

Re: Öffnung der Indoor Schießanlagen

Verfasst: Do 30. Apr 2020, 13:38
von gewo
eventuell weil gewerbliche Nutzung?

Re: Öffnung der Indoor Schießanlagen

Verfasst: Do 30. Apr 2020, 15:05
von m_a_d
gynta hat geschrieben:
Do 30. Apr 2020, 13:15
Der Neid is a Hund..
Auf Grund welcher Verordnung kann der Seidler öffnen?
Falls er jetzt eine Wand raus gerissen hat um jetzt als "outdoor" zu gelten, vergesst die Frage.
Angesehen vom Neidfaktor - die Frage ist ernst gemeint. Ich gönn' es ihm - und uns. Viele andere "Keller" würden auch gerne wieder öffnen und wenn es einen Wisch gibt, auf den man sich beziehen kann, wäre vielen geholfen.
Mein Wissensstand: Indoor ab 29.Mai...
vermutlich ist der Stand in Kombination mit dem Gewerbe Waffenhandel genehmigt und wird daher nicht als Sportstätte geführt werden

Re: Öffnung der Indoor Schießanlagen

Verfasst: Do 30. Apr 2020, 15:09
von gewo
m_a_d hat geschrieben:
Do 30. Apr 2020, 15:05
gynta hat geschrieben:
Do 30. Apr 2020, 13:15
Der Neid is a Hund..
Auf Grund welcher Verordnung kann der Seidler öffnen?
Falls er jetzt eine Wand raus gerissen hat um jetzt als "outdoor" zu gelten, vergesst die Frage.
Angesehen vom Neidfaktor - die Frage ist ernst gemeint. Ich gönn' es ihm - und uns. Viele andere "Keller" würden auch gerne wieder öffnen und wenn es einen Wisch gibt, auf den man sich beziehen kann, wäre vielen geholfen.
Mein Wissensstand: Indoor ab 29.Mai...
vermutlich ist der Stand in Kombination mit dem Gewerbe Waffenhandel genehmigt und wird daher nicht als Sportstätte geführt werden
womit aber jede andere NICHT behoerdlich genehmigte schiesstaette auch aufmachen koennte ....

Re: Öffnung der Indoor Schießanlagen

Verfasst: Do 30. Apr 2020, 15:24
von Dobi
ich vermute auch mal, dass es mit der gewerblichen nutzung zu tun hat und nicht als sportanlage gilt.

Re: Öffnung der Indoor Schießanlagen

Verfasst: Fr 1. Mai 2020, 05:32
von gynta
Gut möglich, ja.
btw.
Hier die neue Verordnung:

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bgb ... I_197.html

Re: Öffnung der Indoor Schießanlagen

Verfasst: Fr 1. Mai 2020, 07:19
von eriochromcyanin
gynta hat geschrieben:
Fr 1. Mai 2020, 05:32
Gut möglich, ja.
btw.
Hier die neue Verordnung:

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bgb ... I_197.html

Na Hauptsache Paintball is explizit ausgenommen vom Verbot.
Wenn also ein Indoor Schießstand nicht dem Zweck einer Sportstätte iSd BSFG entspricht, darf man ihn betreten. Ferner auch Sportstätten, wenn das Betreten nicht dem Zwecke der Sportausübung dient.
Alles wofür es eine Sportordnung gibt, darf man an Sportstätten somit nicht trainieren.
Rein „unsportliches“ herumballern ohne sportlichem Interesse oder zB einschießen einer Jagdwaffe sind aber von der VO nicht verboten.

Re: Öffnung der Indoor Schießanlagen

Verfasst: Fr 1. Mai 2020, 07:55
von John Connor
eriochromcyanin hat geschrieben:
Fr 1. Mai 2020, 07:19
gynta hat geschrieben:
Fr 1. Mai 2020, 05:32
Gut möglich, ja.
btw.
Hier die neue Verordnung:

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bgb ... I_197.html

Na Hauptsache Paintball is explizit ausgenommen vom Verbot.
Wenn also ein Indoor Schießstand nicht dem Zweck einer Sportstätte iSd BSFG entspricht, darf man ihn betreten. Ferner auch Sportstätten, wenn das Betreten nicht dem Zwecke der Sportausübung dient.
Alles wofür es eine Sportordnung gibt, darf man an Sportstätten somit nicht trainieren.
Rein „unsportliches“ herumballern ohne sportlichem Interesse oder zB einschießen einer Jagdwaffe sind aber von der VO nicht verboten.
Wenns nach § 10 der VO keine „Veranstaltung“ ist. Was das genau im Sinne der VO ist, sagt die VO nicht, da sie 2x nur eine demonstrative Auszählung macht.

Als Veranstaltung gelten insbesondere
a) geplante Zusammenkünfte und Unternehmungen zur
b) Unterhaltung, Belustigung, körperlichen und geistigen Ertüchtigung und Erbauung.

Dazu zählen jedenfalls kulturelle Veranstaltungen, Sportveranstaltungen, Hochzeiten, Filmvorführungen, Ausstellungen, Kongresse.

Dann muss man <= 10 Personen bleiben.

Re: Öffnung der Indoor Schießanlagen

Verfasst: Fr 1. Mai 2020, 07:55
von John Connor
Doppelpost 1234567890

Re: Öffnung der Indoor Schießanlagen

Verfasst: Fr 1. Mai 2020, 08:40
von Pregarten
gynta hat geschrieben:
Fr 1. Mai 2020, 05:32
Na Hauptsache Paintball is explizit ausgenommen vom Verbot.
Das solltest du dir nochmal durchlesen.

Re: Öffnung der Indoor Schießanlagen

Verfasst: Fr 1. Mai 2020, 10:30
von gynta
Pregarten hat geschrieben:
Fr 1. Mai 2020, 08:40
Das solltest du dir nochmal durchlesen.
Sorry, Danke. Man sollte um diese Uhrzeit (Bereitschaft) keine Verordnungen überfliegen.

Re: Öffnung der Indoor Schießanlagen

Verfasst: Fr 1. Mai 2020, 12:27
von fast12
gewo hat geschrieben:
Do 30. Apr 2020, 15:09

womit aber jede andere NICHT behoerdlich genehmigte schiesstaette auch aufmachen koennte ....
Genau so sehe ich das. Jede nicht behördlich genehmigte Schießstätte kann keine Schießstätte gemäß BSFG sein und ist somit ab sofort freigegeben.

Re: Öffnung der Indoor Schießanlagen

Verfasst: Fr 1. Mai 2020, 13:32
von bef1960
fast12 hat geschrieben:
Fr 1. Mai 2020, 12:27
gewo hat geschrieben:
Do 30. Apr 2020, 15:09

womit aber jede andere NICHT behoerdlich genehmigte schiesstaette auch aufmachen koennte ....
Genau so sehe ich das. Jede nicht behördlich genehmigte Schießstätte kann keine Schießstätte gemäß BSFG sein und ist somit ab sofort freigegeben.
Muss nicht jede Schießstätte behördlich genehmigt sein?

Re: Öffnung der Indoor Schießanlagen

Verfasst: Fr 1. Mai 2020, 13:40
von Jiggler
Jede nicht, du kannst ja auch ohne Genehmigung bei dir im Keller eine Schießstätte betreiben, solange sich, vereinfacht gesagt, niemand daran stört.

Aber um Fremden das Schießen zu ermöglichen, vielleicht sogar noch gegen Gebühr, dafür ist wohl die behördliche Genehmigung erforderlich.