die frage ist was ein "grundsaetzlicher mangel" ist
ausserhalb der beweislastumkehr musst du beweisen dass das ein mangel ist
du zahlst das gutachten
wenn du das hakende patronenlager meinst .. das war eigentlich schon sehr bald allgemein bekannt dass das PAR teil ned gscheit repetiert ... ob es die bestimmungsgemaesse verwendung verhindert ist dann eine frage bei der es auf das gutachten ankommt ... und darauf welche werbeaussagen dir vom verkaufenden unternehmen gemacht wurden
im wesentlich gilt der grundsatz:
alles was in den ersten 6 monaten kaputt wird zahlt am ende der haendler
alles was nach den ersten 6 monaten kaputt wird zahlt am ende der kunde
klar gibts ausnahmen ... aber in 98% der faellen gehts so aus