Ohne Infos gleich solche Unterstellungen
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Verl. Magazinhalter und Deckplatte die es nur bei diesem Verkäufer/Hersteller gibt und der leider auch nur innerhalb den USA liefert.
Das ist generell soAtheki hat geschrieben: ↑So 28. Apr 2019, 11:30Kleinteile für die Glock in den USA bestellt und zu einem Freund liefern lassen.
USPS schreibt "in bzw. bei der Mailbox abgeliefert" ; natürlich nichts da.
Verkäufer sagt er kann nichts machen, weil der Status auf zugestellt istm aber er könnte mir einen Rabatt bei einer erneuten Bestellung anbieten. Ja sicher, mach ich doch gleich...
USPS lehnt jede Verantwortung ab, da ja laut ihnen zugestellt wurde.
Paypal Käuferschutz meint, laut Sendungsnummer wurde es zugestellt also abgelehnt.
Und dies alles OHNE Übernahmebestätigung.
Da kann der Postbote bei USPS einfach den Status auf Zugestellt ändern und auf lustig Sachen unterschlagen ohne mit Konsequenzen rechnen zu müssen.
@gewo
Was meinst du mit „nachweislich“?
Ich hatte jetzt in all den Jahren die ersten Fälle von verschwundenen Paketen. Zwei China-Pakete haben mich nie erreicht - und eins von mir nach Deutschland ist nie dort angekommen. Die Post übergab das Paket in Deutschland an Hermes. Und der Bote hat sich auch einfach selbst unterschrieben.
als EMPFÄNGER bin ich nicht mal vertragspartner .....cas81 hat geschrieben: ↑So 28. Apr 2019, 15:06@gewo:
2) Erfüllungsgehilfenzurechnung, also den Vertragspartner.
1) Schadenersatz zahlt der dann natürlich auch und so machst das geltend. Sein Regress nachher kann dir egal sein.
Heißt nicht, dass Klage sinnvoll ist, durchgeht, etc. Aber so einfach wie du es schreibst ist es wiedermal nicht.
Du bekommst etwas nicht geliefert und hast es nicht bestellt (beim Vertragspartner)? Oder was meinst du?gewo hat geschrieben: ↑Mo 29. Apr 2019, 11:39als EMPFÄNGER bin ich nicht mal vertragspartner .....cas81 hat geschrieben: ↑So 28. Apr 2019, 15:06@gewo:
2) Erfüllungsgehilfenzurechnung, also den Vertragspartner.
1) Schadenersatz zahlt der dann natürlich auch und so machst das geltend. Sein Regress nachher kann dir egal sein.
Heißt nicht, dass Klage sinnvoll ist, durchgeht, etc. Aber so einfach wie du es schreibst ist es wiedermal nicht.
der lieferant ist laut AGB nicht zur verfolgung verpflichtetcas81 hat geschrieben: ↑Mo 29. Apr 2019, 12:08Anders:
Wenn ich bei dir bestelle und du bemühst DHL zur Lieferung an mich und DHL liefert nicht, falsch, beschädigt, etc, dann kann ich dich in die Mangel nehmen, weil DHL dein Erüllungsgehilfe ist und du bist mein Vertragspartner und ich deiner. Also richte ich die Klage gegen dich. Dein Regress gegen DHL hat damit nichts zu tun. Also irgendeinen Vertragspartner muss es ja wohl geben, wenn ich eine Lieferung erwarte und der ist mein Angeklagter.
Atheki ,....ja