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Re: Sinnhaftigkeit von Waffenregistrierung, Beschränkung WP

Verfasst: Do 30. Jun 2016, 14:12
von cas81
eXistenZ hat geschrieben:Die Registrierung war nicht ganz so umfangreich wie es heute ist. Hat aber zwecks Entwaffnung von "nicht mehr zum Waffenbesitz Berechtigten" (das waren damals bspw. Juden, "Zigeuner", etc.) effektiv funktioniert.

So hatte ich's eigentlich auch im Kopf. Es war der erste Schritt in eine gewisse Richtung, welche sich seither weiterentwickelt und teilweise "bewährt" hat.
Aber der Geschichtsunterricht ist halt doch schon ein wenig her bei mir...
Danke an alle für die exakteren Infos.

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Re: Sinnhaftigkeit von Waffenregistrierung, Beschränkung WP

Verfasst: Do 30. Jun 2016, 16:23
von Michael78
Also meine Frau findet die Beschränkung gut. Da ich nur zwei Plätze habe, muss ich zuerst sehen, dass ich etwas loswerde bevor ich mir was neues holen kann. Bei meinem letzten Hobby war dann irgendwann der Keller meiner Eltern voll mit Modellfliegern. Sie glaubt dass ich dadurch weniger ausgebe ;-)

Re: Sinnhaftigkeit von Waffenregistrierung, Beschränkung WP

Verfasst: Do 30. Jun 2016, 16:50
von BigBen
Michael78 hat geschrieben:Also meine Frau findet die Beschränkung gut. Da ich nur zwei Plätze habe, muss ich zuerst sehen, dass ich etwas loswerde bevor ich mir was neues holen kann. Bei meinem letzten Hobby war dann irgendwann der Keller meiner Eltern voll mit Modellfliegern. Sie glaubt dass ich dadurch weniger ausgebe ;-)


Das ist das einzige Argument für eine Stückzahlbeschränkung das ich persönlich gelten lasse und auch immer wieder höre..."zum Glück hab ich nur 4 Plätze auf meine WBK sonst müsst ich mir schon wieder eine neue Pistole kaufen...und der Platz im Tresor wird auch schon knapp..." :lol:

Re: Sinnhaftigkeit von Waffenregistrierung, Beschränkung WP

Verfasst: Do 30. Jun 2016, 17:20
von DerDaniel
Jaja, der Gattin immer schön erzählen, dass man nur 2 Plätze hat und jedes mal wenn man zum Waffenhändler geht eine verkauft, dabei ist die Karte mittlerweile auf 10+ erweitert... :whistle:

Wie war des:
Bild

:lol:

Re: Sinnhaftigkeit von Waffenregistrierung, Beschränkung WP

Verfasst: Do 30. Jun 2016, 17:45
von rubylaser694
Plinkster hat geschrieben:Nein, auch im Waffengesetz der Weimarer Republik gab es kein Waffenregister. Das ist schlicht ein Mythos der sich durch ständige Wiederholung gebildet hat. Bis zum Jahr 1972 gab es in Deutschland niemals ein Waffenregister in dem Sinn, dass in irgend einer Datei zu einem Namen alle Waffen die dieser besitzt zugeordnet werden konnten, und bis 2013 gab es kein zentrales Waffenregister.

Das ist so nicht ganz korrekt!
Da 1928 Erwerbscheine eingeführt worden sind wurden die Waffenbesitzer registriert.
Dadurch hatte die Behörde dann auch Zugriff auf die Waffen dieser Erwerbsscheininhaber!
Dieses Erwerbsschein-Register nutzten dann auch die Nationalsozialisten!
Erstmals wurden Waffen- und Munitions-Erwerbsscheine sowie eine Waffenschein-Pflicht zum Führen (Tragen in der Öffentlichkeit) eingeführt. Zudem regelte das Gesetz die Herstellung und den Vertrieb von Schusswaffen und Munition und enthielt Strafbestimmungen für Zuwiderhandlungen gegen die erlassenen Vorschriften.[9] Durch die Einführung der Erwerbsscheine war es dem Staat jederzeit möglich, auf die Waffen der Waffenbesitzer zuzugreifen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Waffengesetz_(Deutschland)#Mittelalter_bis_1945

Mehr Sicherheit per Gesetz?

http://www.kas.de/wf/doc/kas_2875-544-1-30.pdf

Re: Sinnhaftigkeit von Waffenregistrierung, Beschränkung WP

Verfasst: Do 30. Jun 2016, 17:52
von Stickhead
Das mit der Stückzahlbeschränkung kann ich bestätigen. Ich hab leider noch ein paar freie Plätze. Sämtliche Finanzpolster werden somit zu Anlagevermögen :lol:

Re: Sinnhaftigkeit von Waffenregistrierung, Beschränkung WP

Verfasst: Do 30. Jun 2016, 18:53
von Plinkster
rubylaser694 hat geschrieben:
Plinkster hat geschrieben:Nein, auch im Waffengesetz der Weimarer Republik gab es kein Waffenregister. Das ist schlicht ein Mythos der sich durch ständige Wiederholung gebildet hat. Bis zum Jahr 1972 gab es in Deutschland niemals ein Waffenregister in dem Sinn, dass in irgend einer Datei zu einem Namen alle Waffen die dieser besitzt zugeordnet werden konnten, und bis 2013 gab es kein zentrales Waffenregister.

Das ist so nicht ganz korrekt!
Da 1928 Erwerbscheine eingeführt worden sind wurden die Waffenbesitzer registriert.
Dadurch hatte die Behörde dann auch Zugriff auf die Waffen dieser Erwerbsscheininhaber!
Dieses Erwerbsschein-Register nutzten dann auch die Nationalsozialisten!
Erstmals wurden Waffen- und Munitions-Erwerbsscheine sowie eine Waffenschein-Pflicht zum Führen (Tragen in der Öffentlichkeit) eingeführt. Zudem regelte das Gesetz die Herstellung und den Vertrieb von Schusswaffen und Munition und enthielt Strafbestimmungen für Zuwiderhandlungen gegen die erlassenen Vorschriften.[9] Durch die Einführung der Erwerbsscheine war es dem Staat jederzeit möglich, auf die Waffen der Waffenbesitzer zuzugreifen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Waffengesetz_(Deutschland)#Mittelalter_bis_1945

Mehr Sicherheit per Gesetz?

http://www.kas.de/wf/doc/kas_2875-544-1-30.pdf



Wie schon gesagt: es gab Waffenerwerbsscheine und damit eine gewisse Art der Registrierung, das hatte aber nix mit einem echten Waffenregister zu tun wie wir es heute haben. Die Scheine waren vorhanden und archiviert, aber erstens verstreut über viele Behörden des Landes und zweitens eben alle archiviert - auch die längst nicht mehr zutreffenden (Waffe weiterverkauft o.Ä.). Es gab niemals ein gepflegtes Register, wo zu einem Namen direkt alle Waffen die die Person besitzt zugeordnet werden konnten. Durch Aushebung aller Waffenerwerbsscheine im ganzen Land wäre eine solche Zuordnung zwar möglich gewesen, aber der Aufwand wäre klarerweise (solange es nicht um eine komplette Entwaffnung gegangen wäre unverhältnismäßig. Daher war der Beitrag zur Entwaffnung von Juden, Regimegegenern usw. auch de facto nicht vorhanden, sondern diese Dinge mit "normalen" Hausdurchsuchungen erledigt.

Re: Sinnhaftigkeit von Waffenregistrierung, Beschränkung WP

Verfasst: Do 30. Jun 2016, 21:17
von Bluefish
Wie am Beispiel des Verbots der Pumpguns 1995 braucht man vorher kein Register sondern nur ein Gesetz dass den Altbestand zur Registrierung zwingt und Handel und den nichtregistrierten Besitz für illegal erklärt und unter Strafe stellt.
Wisst ihr

Re: Sinnhaftigkeit von Waffenregistrierung, Beschränkung WP

Verfasst: Do 30. Jun 2016, 22:33
von Blaine
hat ja auch super funktioniert
wie waren die schätzungen bzgl nicht gemeldete ?! :)

Re: Sinnhaftigkeit von Waffenregistrierung, Beschränkung WP

Verfasst: Do 30. Jun 2016, 23:03
von eXistenZ
Von den in Österreich auf (mindestens) 60 000 Stück geschätzten „Pumpguns“ sind nur rund 10 500 registriert oder abgegeben worden.
http://iwoe.at/wp-content/uploads/2013/06/Folge_14.pdf

Re: Sinnhaftigkeit von Waffenregistrierung, Beschränkung WP

Verfasst: Fr 1. Jul 2016, 01:09
von Blaine
danke
also ned mal 20% haben gemeldet
der großteil hat (wie im brief von dr siegert vermutet) beschlossen, dieses neue gesetz als schwachsinn zu ignorieren...

Re: Sinnhaftigkeit von Waffenregistrierung, Beschränkung WP

Verfasst: Fr 1. Jul 2016, 09:51
von Michael78
DerDaniel hat geschrieben:Jaja, der Gattin immer schön erzählen, dass man nur 2 Plätze hat und jedes mal wenn man zum Waffenhändler geht eine verkauft, dabei ist die Karte mittlerweile auf 10+ erweitert... :whistle:

Wie war des:
Bild

:lol:


Voll geil! :lol:
Leider habe ich wirklich nur zwei Plätze :-(

Re: Sinnhaftigkeit von Waffenregistrierung, Beschränkung WP usw.

Verfasst: Do 22. Feb 2018, 17:31
von Bourne
Habt Ihr auch die Mitteilung zur EU-Feuerwaffenrichtlinie bekommen? Was sagt Ihr dazu? Ich finde die Definiton für "Sportschützen" absolut übertrieben im Vergleich zu den Verbesserungen (Ausnahmeregelungen) ...

Re: Sinnhaftigkeit von Waffenregistrierung, Beschränkung WP usw.

Verfasst: Do 22. Feb 2018, 17:59
von BigBen
Bourne hat geschrieben:Habt Ihr auch die Mitteilung zur EU-Feuerwaffenrichtlinie bekommen? Was sagt Ihr dazu? Ich finde die Definiton für "Sportschützen" absolut übertrieben im Vergleich zu den Verbesserungen (Ausnahmeregelungen) ...


Ich finds OK. Wenn du das schwammiger machst fährt die EU gleich wieder drüber...das wird so wie es da vorgeschlagen ist schon eine verdammt harte Nuss durchzubringen.

Aber ob das hier das richtige Thema dafür ist...

Re: Sinnhaftigkeit von Waffenregistrierung, Beschränkung WP usw.

Verfasst: Do 22. Feb 2018, 18:07
von Paddy91
Bourne hat geschrieben:Habt Ihr auch die Mitteilung zur EU-Feuerwaffenrichtlinie bekommen? Was sagt Ihr dazu? Ich finde die Definiton für "Sportschützen" absolut übertrieben im Vergleich zu den Verbesserungen (Ausnahmeregelungen) ...

Hättest lieber eine Top 10 Platzierung bei einer Staatsmeisterschaft? Irgendwas wird man da bieten müssen. So klingt das gut und der Aufwand ist lächerlich...