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Öffnung der Indoor Schießanlagen
Re: Öffnung der Indoor Schießanlagen
Die Diskussion hatten wir schon ein paar mal. Es muss defintiv nicht jede Schießstätte behördlich genehmigt werden, es gilt dann halt nicht das Schießstättenprivileg (zB muss jeder eine WBK haben, lange Magazine nur mit entsprechener Genehmigung etc.). Bitte dazu die Forumssuche benutzen.
Re: Öffnung der Indoor Schießanlagen
So wie es aussieht, öffnet der Schiesskeller Jetzelsdorf am 15.5. seine Pforten.
http://www.schiesskeller-jetzelsdorf.at/
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Re: Öffnung der Indoor Schießanlagen
War heute beim LHA in Linz schiessen (Outdoor)- Andrang hält sich in Grenzen
hatte schlimmes befürchtet ![😄](//cdn.jsdelivr.net/emojione/assets/3.1/png/64/1f604.png)
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Re: Öffnung der Indoor Schießanlagen
ok, neues Ratespiel.Locke hat geschrieben: ↑Mo 4. Mai 2020, 18:42So wie es aussieht, öffnet der Schiesskeller Jetzelsdorf am 15.5. seine Pforten.
http://www.schiesskeller-jetzelsdorf.at/
Was könnte hier die Rechtfertigung sein?
...und unabhängige Experten meinten, mit hoher Wahrscheinlichkeit ist es denkbar, daß...
Frei nach E. Blimlinger: "...und im Übrigen bin ich der Meinung, daß hier einer der alten Mods fehlt."
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Re: Öffnung der Indoor Schießanlagen
nicht behoerdlich genehmigt evt ?gynta hat geschrieben: ↑Di 5. Mai 2020, 17:08ok, neues Ratespiel.Locke hat geschrieben: ↑Mo 4. Mai 2020, 18:42So wie es aussieht, öffnet der Schiesskeller Jetzelsdorf am 15.5. seine Pforten.
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doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
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Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
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Re: Öffnung der Indoor Schießanlagen
Ich werf noch eine andere Vermutung in die Ratespiel-Runde:gewo hat geschrieben: ↑Di 5. Mai 2020, 17:13nicht behoerdlich genehmigt evt ?gynta hat geschrieben: ↑Di 5. Mai 2020, 17:08ok, neues Ratespiel.Locke hat geschrieben: ↑Mo 4. Mai 2020, 18:42So wie es aussieht, öffnet der Schiesskeller Jetzelsdorf am 15.5. seine Pforten.
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Was könnte hier die Rechtfertigung sein?
Könnte es evtl. daran liegen, dass Indoor Schießanlagen einfach nicht unter die klassische Definition einer Sportstätte oder Sportanlage fallen?
Steyr L9-A1, Manurhin MR 88 .38 Sp. & Ruger Mark IV 22/45 Lite
Anfänger & Mitglied im Verein, Verein & LSVNOE, PDSV & Verein.
Ich glaube keine Verschwörungstheorien!
Die werden alle von einer geheimen Regierungsbehörde in Umlauf gebracht …
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Re: Öffnung der Indoor Schießanlagen
naja
das ist ja das was ich meine
in dem moment an dem sie behoerdlich genehmigt ist faellt sie drunter
ansonsten eigentlich nicht
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Re: Öffnung der Indoor Schießanlagen
Was eine „klassische Definition einer Sportstätte“ ist, weiß ich nicht. Was ich weiß ist, dass das in diesem Zusammenhang wurscht ist.gewo hat geschrieben: ↑Di 5. Mai 2020, 17:26naja
das ist ja das was ich meine
in dem moment an dem sie behoerdlich genehmigt ist faellt sie drunter
ansonsten eigentlich nicht
Nach der „COVID Lockerungsverordnung“ ist das Betreten von Sportstätten „gemäß § 3 Z 11 Bundes-Sportförderungsgesetz 2017“ zur Ausübung von Sport untersagt. Das ist also relevant.
Eine Sportstätte gemäß § 3 Z 11 BSFG 2017 ist eine Anlage, die ausschließlich oder überwiegend für die körperliche Aktivität sowie die Betätigung im sportlichen Wettkampf oder im Training bestimmt ist (zB Sporthalle, Sportplatz, spezielle Anlage für einzelne Sportarten), einschließlich den, dem Betrieb der Anlage oder der Vorbereitung für die Benützung der Anlage dienenden Einrichtungen, Bauten und Räumlichkeiten;/i]
Ausgenommen vom Verbot sind Betretungen nicht öffentlicher Sportstätten durch bestimmte (Spitzen-)Sportler, die wir wohl alle nicht sind. Ausgenommen sind weiters Betretungen nicht öffentlicher Sportstätten hinsichtlich jener Sportarten im Freiluftbereich durch Sportler, bei denen bei sportarttypischer Ausübung dieser Sportart zwischen allen Sportlern ein Abstand von mindestens zwei Metern eingehalten werden kann.
Das Betreten des Kundenbereichs von Betriebsstätten ist hingegen unter bestimmten Voraussetzungen zulässig (§ 2 Covid Lockerungsverordnung). Das ist zB, dass gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten ist. Dass Kunden eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung zu tragen haben usw
Weiters muss man aufpassen, ob nicht eine Veranstaltung im Sinne der COVID Lockerungsverordnung vorliegt, da
Veranstaltungen mit mehr als 10 Personen untersagt sind.
Was als Veranstaltung gilt ist schwierig abschließend zu sagen, da die COVID Lockerungsverordnung nur eine beispielhafte Aufzählung macht. Darunter fallen insbesondere
a) geplante Zusammenkünfte und Unternehmungen zur
b) Unterhaltung, Belustigung, körperlichen und geistigen Ertüchtigung und Erbauung.
Dazu zählen jedenfalls kulturelle Veranstaltungen, Sportveranstaltungen, Hochzeiten, Filmvorführungen, Ausstellungen, Kongresse.
Beim Betreten von Veranstaltungsorten gemäß ist gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten. Weiters ist in geschlossenen Räumen eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung zu tragen. Für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen muss darüber hinaus pro Person eine Fläche von 10 m2 zur Verfügung stehen.
Re: Öffnung der Indoor Schießanlagen
John Connor hat geschrieben: ↑Di 5. Mai 2020, 18:20Nach der „COVID Lockerungsverordnung“ ist das Betreten von Sportstätten „gemäß § 3 Z 11 Bundes-Sportförderungsgesetz 2017“ zur Ausübung von Sport untersagt. Das ist also relevant.
Eine Sportstätte gemäß § 3 Z 11 BSFG 2017 ist eine Anlage, die ausschließlich oder überwiegend für die körperliche Aktivität sowie die Betätigung im sportlichen Wettkampf oder im Training bestimmt ist (zB Sporthalle, Sportplatz, spezielle Anlage für einzelne Sportarten), einschließlich den, dem Betrieb der Anlage oder der Vorbereitung für die Benützung der Anlage dienenden Einrichtungen, Bauten und Räumlichkeiten;/i]
Ausgenommen vom Verbot sind Betretungen nicht öffentlicher Sportstätten durch bestimmte (Spitzen-)Sportler, die wir wohl alle nicht sind. Ausgenommen sind weiters Betretungen nicht öffentlicher Sportstätten hinsichtlich jener Sportarten im Freiluftbereich durch Sportler, bei denen bei sportarttypischer Ausübung dieser Sportart zwischen allen Sportlern ein Abstand von mindestens zwei Metern eingehalten werden kann.
Dazu eine interessante Beobachtung als Update:
Ich bin heute (7.5.) früh und nachmittags mit den Hunden beim Gassi gehen an einer dieser Jugendsportanlage der Gemeinde Wien vorbeigegangen: https://www.wien.gv.at/freizeit/sportam ... gendsport/
Online steht:
Die Jugendsportanlagen sind unter Einhaltung der Covid 19-Bestimmungen für Einzelsportarten wieder geöffnet.
In der Früh hat der Platzwart ganz normal aufgesperrt und die Grünflächen bewässert und nachmittags haben dann einfach Gruppen von Jugendlichen gemeinsam auf einen Korb Basketball gespielt mit genau dem gleichen Körperkontakt wie sonst auch und das ohne Mund-Nasen-Schutz … und der Platzwart hat gemütlich zugesehen, natürlich auch ohne Mund-Nasen-Schutz.
Also nix mit Masken, nix mit Mindestabstand, nix mit nur Einzelsportarten, nix mit nur bestimmte (Spitzen-)Sportler usw.
Und zu mehrt Basketball auf einen Korb spielen, zählt wohl sicher auch nicht zu jenen Sportarten, bei denen bei sportarttypischer Ausübung dieser Sportart zwischen allen Sportlern ein Abstand von mindestens zwei Metern eingehalten werden kann.
Mit anderen Worten: selbst die Gemeinde Wien interpretiert die Verordnungen recht locker!
Edit:
Hab versucht wegzubekommen, dass alles kursiv ist, es aber nicht geschaft … :-/
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Re: Öffnung der Indoor Schießanlagen
Wo genau ist jetzt der Bezug zu "Indoor Schießanlagen"?
edit
Sorry, wollt Dich nicht schief anreden aber ich hoffe hier immer auf gute Nachrichten.
edit
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...und unabhängige Experten meinten, mit hoher Wahrscheinlichkeit ist es denkbar, daß...
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Re: Öffnung der Indoor Schießanlagen
Kein Problem, fühl mich nicht schief angeredet!
Der Bezug zu "Indoor Schießanlage" war, weil wir diskututiert haben, inwieweit "Indoor Schießanlagen" Sportstätten sind oder ob sie unter eine andere Regelung fallen könnten und daher "leichter" wieder offen haben dürfen.
Ergab sich daraus, dass der Seidler seit 4.5. wieder den Stand offen hat … wie ich weiter oben schrieb.
Und ich hab meine Beobachtung einfach als Beispiel genommen, dass selbst die Gemeinde Wien die Verordnung recht locker interpretiert und sich daraus vielleicht ein "Präsendenzfall" ergeben könnte, dass Indoor Schießanlagen unter Einhaltung der Vorgaben aus der Verordnung doch auch eine Chance zum Öffnen bekommen sollten …
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Re: Öffnung der Indoor Schießanlagen
Ohne jetzt gegen das Politikverbot im Forum verstoßen zu wollen - Waffenbezug besteht aber ja indirekt - würde ich Handlungen der Gemeinde Wien nicht unbedingt als Präzedenzfälle nehmen. Entweder die von dir genannten Anlagen sind keine iSd BSFG oder, was nicht unwahrscheinlich ist, die Stadt Wien legt sich gerade mit dem Bund an.Dobi hat geschrieben: ↑Fr 8. Mai 2020, 06:30Kein Problem, fühl mich nicht schief angeredet!
Der Bezug zu "Indoor Schießanlage" war, weil wir diskututiert haben, inwieweit "Indoor Schießanlagen" Sportstätten sind oder ob sie unter eine andere Regelung fallen könnten und daher "leichter" wieder offen haben dürfen.
Ergab sich daraus, dass der Seidler seit 4.5. wieder den Stand offen hat … wie ich weiter oben schrieb.
Und ich hab meine Beobachtung einfach als Beispiel genommen, dass selbst die Gemeinde Wien die Verordnung recht locker interpretiert und sich daraus vielleicht ein "Präsendenzfall" ergeben könnte, dass Indoor Schießanlagen unter Einhaltung der Vorgaben aus der Verordnung doch auch eine Chance zum Öffnen bekommen sollten …
Re: Öffnung der Indoor Schießanlagen
Also die offizielle Bezeichnung der Anlagen ist "Jugendsportanlagen der Stadt Wien" … das klingt irgendwie nach Sportanlage bzw. Sportstätte. Aber deine zweite Vermutung klingt auch recht plausibel!John Connor hat geschrieben: ↑Fr 8. Mai 2020, 15:35Ohne jetzt gegen das Politikverbot im Forum verstoßen zu wollen - Waffenbezug besteht aber ja indirekt - würde ich Handlungen der Gemeinde Wien nicht unbedingt als Präzedenzfälle nehmen. Entweder die von dir genannten Anlagen sind keine iSd BSFG oder, was nicht unwahrscheinlich ist, die Stadt Wien legt sich gerade mit dem Bund an.Dobi hat geschrieben: ↑Fr 8. Mai 2020, 06:30Kein Problem, fühl mich nicht schief angeredet!
Der Bezug zu "Indoor Schießanlage" war, weil wir diskututiert haben, inwieweit "Indoor Schießanlagen" Sportstätten sind oder ob sie unter eine andere Regelung fallen könnten und daher "leichter" wieder offen haben dürfen.
Ergab sich daraus, dass der Seidler seit 4.5. wieder den Stand offen hat … wie ich weiter oben schrieb.
Und ich hab meine Beobachtung einfach als Beispiel genommen, dass selbst die Gemeinde Wien die Verordnung recht locker interpretiert und sich daraus vielleicht ein "Präsendenzfall" ergeben könnte, dass Indoor Schießanlagen unter Einhaltung der Vorgaben aus der Verordnung doch auch eine Chance zum Öffnen bekommen sollten …
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Re: Öffnung der Indoor Schießanlagen
bingo, der keller is ned behördlich genehmigtgewo hat geschrieben: ↑Di 5. Mai 2020, 17:13nicht behoerdlich genehmigt evt ?gynta hat geschrieben: ↑Di 5. Mai 2020, 17:08ok, neues Ratespiel.Locke hat geschrieben: ↑Mo 4. Mai 2020, 18:42So wie es aussieht, öffnet der Schiesskeller Jetzelsdorf am 15.5. seine Pforten.
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Was könnte hier die Rechtfertigung sein?
lüfting is auch ned besonders prickelnd aber für schnell mal bissl üben reicht's
Re: Öffnung der Indoor Schießanlagen
ich war vor Jahren mal dort, bevor ich mit meinem Keller angefangen habe, und der Stand ist laut damaligem Eigentümer behördlich genehmigt, die Lüftung ist auch deutlich besser als das was die meisten Schießstätten haben und fürs statische Schießen vollkommen ausreichend.