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Re: Wertgarner pleite?

Verfasst: Do 5. Dez 2019, 17:46
von Steppenwolf
Alaskan454 hat geschrieben:
Do 5. Dez 2019, 16:05
Weil das Geld vermutlich fort ist da Insolvenz.
Wenn du dir um 160 € Munition am Tresen legen lässt und 5 € hinlegst & gehst wird was vermutlich passieren? Ein Anruf bei 133 und dann wird dir geholfen und dann kannst den Herrschaften erklären das der dir ja eigentlich eh ein Geld schuldet.
Selbst wenn du dir mit jemandem dort was ausmachst wirst keine 100% Quote bekommen und auch nicht wennst der Herr Alaskan oder der Herr FFGK bist. Was ist der normale Satz,10 oder 20%? Da musst aber als Gläubiger aufscheinen.
Jojo Hr. Alaskan 454 ...keine Sorge, im Internet bin ich auch Herzchirurg, Architekt, Börsenmarkler und Hufschmied ;)

Aber nun der Reihe nach. Die Firma BÜMA HandelsgmbH,vm Wilfried Wertgarn er Büchsenmacher seit 1820 & Handels oder einfach nur salop formuliert "Wertgartner Wels" hat sein Insolvenzverfahren am 28.08.2019 eröffnet ( ob durch den Eigentümer oder der Gläubiger enzieht sich meiner Kenntnis ist aber auch völlig irrelevant).

Der Masseverwalter ( vom Gericht zugeteilt) übernimmt die Geschäftsagenden da - Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung! Das Unternehmen wird fortgeführt - no na ned sonst gäbe es keinen Onlineshop unter anderem, wo man kaufen kann und es ist kein Sparverein ohne wiederkehr :headslap:

Daher was ist zu tun ? Ganz einfach, man rufe den Massenverwalter an, da - und die Passage mag ich jetzt besonders - der Kauf 2 Monate zurück liegt ergo war es da schon Oktober und somit gut 2 Monate nachdem entschieden wurde, das Geschäft läuft weiter bzw. Wird weitergeführt (durch den Masseverwalter Dr. G******)

Also was muss jetzt odysseus machen, er möge sich bequemen sich mit dem Masseverwalter in Verbinung zu setzten ( Namen, telefonnummer, büroadresse habe ich binnen 1 Minute rausgefunden) um eine Lösung zu erziehlen da bereits die Vorauskasse durchgeführt wurde. das Sanierungsverfahren ist somit für Odysseus irrelevant oder salopp vormuliert eine Randerscheinung die für den Geschäftsabschluss wenig bis keine Relevanz hat.

Daher den Vorschlag, weil vielleicht nicht Verfügbar, eventuell einen Ersatzartikel zu nehmen gar nicht so von der Hand ab zuweisen ist solange er den Wert nicht übersteigt bzw. Müsste ausgeglichen werden. Es war eine theoretische Lösung von FFWKK die durchaus gängig ist und hat nichts mit Gläubigerbevorzugung zu tun.

Im übrigen findet am12.12.2019 eine Tagessatzung bei Gericht statt wo folgendes beschlossen werden soll: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine 20-%ige Quote, zahlbar binnen 24 Monaten ab Annahme.

Nichts für ungut, ;)

Re: Wertgarner pleite?

Verfasst: Do 5. Dez 2019, 18:00
von FFWGK
Das sind doch jetzt Fakten und Details. Wen interessiert schon, dass der Kauf nach der Insolvenz war und das Geld somit nicht in der Konkursmasse ist? Das nehme ich an. Muss mich zum Glück im Konkursrecht nicht auskennen. Gewo scheint da mehr Erfahrung zu haben.

Ware ist übergeben und vollständig bezahlt. Ob ein Kaufvertrag zustande kam dürfen die Juristen klären. Im Zweifel läge aber die Beweislast beim Kläger (hier der Verkäufer).
Finde schon, dass man darüber nachdenken kann...

@gewo: da ist er
:doh:

Re: Wertgarner pleite?

Verfasst: Do 5. Dez 2019, 18:05
von Maddin
FFWGK hat geschrieben:
Do 5. Dez 2019, 18:00
Das sind doch jetzt Fakten und Details. Wen interessiert schon, dass der Kauf nach der Insolvenz war und das Geld somit nicht in der Konkursmasse ist (nehme ich an. Muss mich zum Glück im Konkursrecht nicht auskennen. Gewo scheint da mehr Erfahrung zu haben).
Ware ist übergeben und vollständig bezahlt. Ob ein Kaufvertrag zustande kam dürfen die Juristen klären. Im Zweifel läge aber die Beweislast beimKläger (hier der Verkäufer).
Finde schon, dass man darüber nachdenken kann...

@gewo: da ist er
:doh:
Beim Onlinekauf kommt der Vertrag erst mit Versenden der Ware zustande.

Er hat die Ware ja noch gar nicht versendet/erhalten, wie soll da überhaupt der KV erfüllt sein ?

Re: Wertgarner pleite?

Verfasst: Do 5. Dez 2019, 18:10
von FFWGK
Du hast völlig recht. Das ist sogar eine Grundvoraussetzung für dieses Gedankenspiel.
KV A nicht erfüllt und von Käufer-Seite gelöst.
Kauf B wird mit dem Geld bezahlt dass aus dem nichterfüllten Kauf A übrig ist.

Der Verkäufer könnte einwenden, dass für den Kauf B kein KV vorliegt (weil er evtl. nicht zugestimmt hat [was er natürlich könnte sollte er an einer Lösung interessiert sein]), müsste das aber nach einer Klage beweisen.

Re: Wertgarner pleite?

Verfasst: Do 5. Dez 2019, 18:14
von Odysseus
Habe heute wieder in Wels angerufen, diesmal mit Erfolg das jemand abgehoben und mit mir geredet hat. Angeblich nimmt sicher der Herr der Sache gleich morgen an... Bin gespannt wie was wann wo jetzt raus kommt!

Re: Wertgarner pleite?

Verfasst: Do 5. Dez 2019, 18:42
von gewo
FFWGK hat geschrieben:
Do 5. Dez 2019, 18:00
...Muss mich zum Glück im Konkursrecht nicht auskennen. Gewo scheint da mehr Erfahrung zu haben.....
jeder ordentliche kaufmann sollte die gesetzlichen Rahmenbedingungen kennen die im wirtschaftlichem Ablauf ein thema sein koennen

aber falls das die versteckte frage war ob ich schon mal eine Anzahlung verloren habe weil ein Lieferant insolvent wurde ... nein, zum Glück nicht

Re: Wertgarner pleite?

Verfasst: Do 5. Dez 2019, 19:01
von gewo
Maddin hat geschrieben:
Do 5. Dez 2019, 18:05
Beim Onlinekauf kommt der Vertrag erst mit Versenden der Ware zustande.
Er hat die Ware ja noch gar nicht versendet/erhalten, wie soll da überhaupt der KV erfüllt sein ?
nicht umsonst gibt es Spezialisten fuer konkursrecht

nicht umsonst hab ich im ersten posting geschrieben "..im schlechtesten fall ..."

kaufdatum
vertragsbedinugungen
Rechnungsdatum
konkurs anmelde datum
fortführungsbeschluss datum
usw

a dutzend dinge sind ausschlaggebend dafuer ob in in welcher form man sein geld wiederbekommt oder auch nicht

Re: Wertgarner pleite?

Verfasst: Do 5. Dez 2019, 20:44
von Alaskan454
Steppenwolf hat geschrieben:
Do 5. Dez 2019, 17:46

Also was muss jetzt odysseus machen, er möge sich bequemen sich mit dem Masseverwalter in Verbinung zu setzten ( Namen, telefonnummer, büroadresse habe ich binnen 1 Minute rausgefunden) um eine Lösung zu erziehlen da bereits die Vorauskasse durchgeführt wurde. das Sanierungsverfahren ist somit für Odysseus irrelevant oder salopp vormuliert eine Randerscheinung die für den Geschäftsabschluss wenig bis keine Relevanz hat.
Und genau um das geht es. Weil in dem Post auf den ich mich bezogen habe nichts von Masseverwalter stand der ja jetzt zuständig ist. Nur einfach reinspazieren ins Geschäft wird es nicht spielen und auch der Jurist der Masseverwalter ist wird nicht 40h pro Woche im Geschäft stehen,weil der einfache Angestellte wird das nicht so einfach lösen können.

Re: Wertgarner pleite?

Verfasst: Fr 6. Dez 2019, 10:18
von Aardvark
Die anarchistischen Ansätze hier gewisser Leute, machen mich etwas unrund.
Das könnts unmöglich ernst meinen... :think:

Re: Wertgarner pleite?

Verfasst: Fr 6. Dez 2019, 10:31
von Ares
FFWGK hat geschrieben:
Do 5. Dez 2019, 10:25
Rein theoretisch:
Der Händler hat 155€ von deinem Geld. Das hat ja kein Mascherl.
Da hol ich mir Muni um 160€, leg 5€ auf den Tisch und gehe.
Der richtige Ansatz. Das Ziel ist die Schadensbegrenzung. :)

Re: Wertgarner pleite?

Verfasst: Fr 6. Dez 2019, 10:44
von FFWGK
gewo hat geschrieben:
Do 5. Dez 2019, 18:42
FFWGK hat geschrieben:
Do 5. Dez 2019, 18:00
...Muss mich zum Glück im Konkursrecht nicht auskennen. Gewo scheint da mehr Erfahrung zu haben.....
jeder ordentliche kaufmann sollte die gesetzlichen Rahmenbedingungen kennen die im wirtschaftlichem Ablauf ein thema sein koennen

aber falls das die versteckte frage war ob ich schon mal eine Anzahlung verloren habe weil ein Lieferant insolvent wurde ... nein, zum Glück nicht
Das machst du immer so. Wenn dir die Fakten ausgehen nimmst du ein Detail raus und eröffnest einen Nebenschauplatz. Rhetorik Grundkurs, aber bitte...

Es war keine Frage. Alles was ich wissen will ist öffentlich einsehbar.
Wenn jemand in seinem Betrieb die Ehefrau als Geschäftsführer einsetzt, so wie du, lohnt es sich schonmal näher hinzusehen.
Der 1. Gedanke ist da natürlich eine Insolvenz des Betreibers. Ein Insolvenzverfahren gegen dich konnte ich auf die Schnelle nicht finden.
Der 2. Gedanke ist also eine fehlende Berechtigung (da der Waffenhandel ja ein reglementiertes Gewerbe ist). Was bei dir auch naheliegen könnte, da du als Handelsagent ja nur Käufe vermitteln darfst. Und da haben wir es... ;-)

Re: Wertgarner pleite?

Verfasst: Fr 6. Dez 2019, 16:41
von gewo
FFWGK hat geschrieben:
Fr 6. Dez 2019, 10:44
gewo hat geschrieben:
Do 5. Dez 2019, 18:42
FFWGK hat geschrieben:
Do 5. Dez 2019, 18:00
...Muss mich zum Glück im Konkursrecht nicht auskennen. Gewo scheint da mehr Erfahrung zu haben.....
jeder ordentliche kaufmann sollte die gesetzlichen Rahmenbedingungen kennen die im wirtschaftlichem Ablauf ein thema sein koennen

aber falls das die versteckte frage war ob ich schon mal eine Anzahlung verloren habe weil ein Lieferant insolvent wurde ... nein, zum Glück nicht
Das machst du immer so. Wenn dir die Fakten ausgehen nimmst du ein Detail raus und eröffnest einen Nebenschauplatz. Rhetorik Grundkurs, aber bitte...

Es war keine Frage. Alles was ich wissen will ist öffentlich einsehbar.
Wenn jemand in seinem Betrieb die Ehefrau als Geschäftsführer einsetzt, so wie du, lohnt es sich schonmal näher hinzusehen.
Der 1. Gedanke ist da natürlich eine Insolvenz des Betreibers. Ein Insolvenzverfahren gegen dich konnte ich auf die Schnelle nicht finden.
Der 2. Gedanke ist also eine fehlende Berechtigung (da der Waffenhandel ja ein reglementiertes Gewerbe ist). Was bei dir auch naheliegen könnte, da du als Handelsagent ja nur Käufe vermitteln darfst. Und da haben wir es... ;-)
du nimmst doch ned im erst an dass ich auf dein verwirrtes posting irgendwas substanzielles antworte oder?

da ist so viel verkehrt dass man erkennt dass du nicht nur null plan vom unternehmensrecht hast sondern auch ned mal weisst wie man es raus findet
dauert fuer einen kundigen ueber google&co keine 3 minuten

kleiner hinweis:

eine OG die zwangslaeufig zwei gesellschafter hat, hat in aller regel EINEN davon als gewerberechtlichen geschaeftsfuehrer

und in einer OG sind beide gesellschafter voll haftende eigentuemer
es ist also ned MEINE firma sondern sie gehoert uns gemeinsam

und keine sorge, ich habe eine waffenrechtliche gewerbeberechtigung, und meine frau auch ..

und wie du auf handelsagent kommst weiss ich ned
war ich nie und bin ich ned
falls du beim stalken mal wo den zusatz "MBA" gelesen hast .... das hat nix mit handelsagent zu tun sondern mit bildung....

und der vollstaendigkeit halber
ein insolvenzverfahren gegen mich konntest du nicht nur "auf die schnelle ned finden" sondern koenntest du auch auf "die langsame" ned finden weils keins gab und keins gibt

Re: Wertgarner pleite?

Verfasst: Fr 6. Dez 2019, 16:52
von Balistix
gewo hat geschrieben:
Fr 6. Dez 2019, 16:41
und wie du auf handelsagent kommst weiss ich ned
war ich nie und bin ich ned
Da is der gute Herr FFWGK beim Googlen mit Volldampf gegen die Wand gelaufen: https://firmen.wko.at/Web/DetailsKontak ... undesland)

Bild

Re: Wertgarner pleite?

Verfasst: Fr 6. Dez 2019, 18:43
von Alaskan454
gewo hat geschrieben:
Fr 6. Dez 2019, 16:41

und wie du auf handelsagent kommst weiss ich ned
war ich nie und bin ich ned
Gibt's jetzt doch keine Gewogate was FFGK geleakt hat. :lol:
Gewo nicht hin hören und einfach nicht ernst nehmen.
Mfg

Re: Wertgarner pleite?

Verfasst: Fr 6. Dez 2019, 19:34
von POI
FFWGK hat geschrieben:
Fr 6. Dez 2019, 10:44
gewo hat geschrieben:
Do 5. Dez 2019, 18:42
FFWGK hat geschrieben:
Do 5. Dez 2019, 18:00
...Muss mich zum Glück im Konkursrecht nicht auskennen. Gewo scheint da mehr Erfahrung zu haben.....
jeder ordentliche kaufmann sollte die gesetzlichen Rahmenbedingungen kennen die im wirtschaftlichem Ablauf ein thema sein koennen

aber falls das die versteckte frage war ob ich schon mal eine Anzahlung verloren habe weil ein Lieferant insolvent wurde ... nein, zum Glück nicht
Das machst du immer so. Wenn dir die Fakten ausgehen nimmst du ein Detail raus und eröffnest einen Nebenschauplatz. Rhetorik Grundkurs, aber bitte...

Es war keine Frage. Alles was ich wissen will ist öffentlich einsehbar.
Wenn jemand in seinem Betrieb die Ehefrau als Geschäftsführer einsetzt, so wie du, lohnt es sich schonmal näher hinzusehen.
Der 1. Gedanke ist da natürlich eine Insolvenz des Betreibers. Ein Insolvenzverfahren gegen dich konnte ich auf die Schnelle nicht finden.
Der 2. Gedanke ist also eine fehlende Berechtigung (da der Waffenhandel ja ein reglementiertes Gewerbe ist). Was bei dir auch naheliegen könnte, da du als Handelsagent ja nur Käufe vermitteln darfst. Und da haben wir es... ;-)
glaubst du eine beiträge nimt irgendwer ernst? :tipphead: