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Re: Der kriminelle Autofahrer

Verfasst: Do 17. Jun 2021, 00:06
von Steelman
Alaskan454 hat geschrieben:
Mi 16. Jun 2021, 22:15

Leute, es gibt Menschen für die sind 55€ wirklich sehr viel Geld und das sollte halt berücksichtigt werden können.[/b]
Das finde ich nicht.
Aus verschiedenen Gründen, die anzuführen zu weit führen würde.

Aber allein schon aus bürokratischen Gründen abzulehnen. Weil wir haben eh zu wenig bürokratie in Absurdistan. :tipphead:

Re: Der kriminelle Autofahrer

Verfasst: Do 17. Jun 2021, 00:16
von Ares
hobbycaptain hat geschrieben:
Mi 16. Jun 2021, 23:45
da wo ich fahr seh ich keine roadrunner, ich fahr net um mitternacht die triester auf und ab oder wo immer die sich treffen.
ich kann mich mit meiner fahrweise ziemlich gut mitn doc identifizieren, so fahr ich auch. früher natürlich schneller, da hab ich auch wesentlich mehr bezahlt. jetzt mit bösem SUV (wegen dem Boot) stell ich den Tempomat auf 140 oder 150 und ärger mich über 120 km/h linke-spur terroristen. mitn moped fahr ich kaum autobahn, aber da stören mich auch die linksfahrer nicht ;-).
wennst aber mal von wirklich schnellen überholt wirst, dann sind das entweder ausländer oder eben fette bmw, mercedes oder audis, kaum aber irgndwelche kapperlbuam mit gtis oder aufgemotzten japanern, oder eben audis mit spoilern und "ameisen, duckt euch" aufklebern. die müssen wo anders und zu anderen zeiten fahren als ich.

was ich mich immer frag, was bitte treibt jemanden auf der autobahn so langsam zu fahren, dass ich mitn boot hinten dran (tempomat 100, sind eh schon 20 zu schnell) auf ihn auflauf ? und ich meine keine lkws.
mittlerweile gibts wirklich mehr schleicher als raser.
Das passt schon BMW, Audi und drinnen Neos. :drool:
--
Letztens auf der A3 Richtung Burgenland unterwegs. Gemütliche 130 km/h. Schiebt mich da nicht ein Mercedes Sprinter mit Porsche Rundstreckenkübel am Hänger hinten drauf, an. Er hat mich dann auch überholt. Und was ist dabei?. Nichts, rein gar nichts. Sein Problem wenn er gestraft wird.
Das gleiche hat sich wohl auch die Schnecke vor dir gedacht. Es gibt immer jemanden der zu schnell zu langsam, zu dick zu schmal ist. So sind wir Menschen nun mal. ;)

Re: Der kriminelle Autofahrer

Verfasst: Do 17. Jun 2021, 00:50
von gewo
Wenn wir verstoesse gegen gesetze vom einkommen abhängig machen dann bedeutet das vom konzept her dass menschen ohne einkommen straflos gegen gesetze verstossen koennen

Dafuer sehe ich keinen grund

Re: Der kriminelle Autofahrer

Verfasst: Do 17. Jun 2021, 06:40
von DoubleA
Ares hat geschrieben:
Mi 16. Jun 2021, 23:28

Also ich kenne fast nur mehr Burschen im Alter zwischen 18 und 27 die dicke Autos fahren. Für diese Kutschen verschuldet sich dann schon mal der halbe Clan, damit diese als Roadrunner eine 3-spurige Autobahn gleich auf fahrend blockieren.
Ganz alleine ist diese Gruppe nicht, da gibt's zumindest noch den großen Brocken der Dienstautofahrer.
Überdimensionierte Boliden mit einem Insassen bezahlt von der Firma bzw. vom Amt, natürlich inklusive Vollkasko und Spritkosten. Da kann man dann schon mal auf König der Straße machen ...

Damit meine ich nicht den kleinen Selbständigen, der sich das Vergnügen ja in Wahrheit selbst finanziert (aber auch unterstützt vom Staat als steuerliche Abschreibung), sondern eben größere Firmen bzw. Behörden mit Flotte.

Re: Der kriminelle Autofahrer

Verfasst: Do 17. Jun 2021, 08:31
von Alaskan454
gewo hat geschrieben:
Do 17. Jun 2021, 00:50
Wenn wir verstoesse gegen gesetze vom einkommen abhängig machen dann bedeutet das vom konzept her dass menschen ohne einkommen straflos gegen gesetze verstossen koennen

Dafuer sehe ich keinen grund
Blödsinn.

Wenn die Strafe nicht einbringbar ist, gehst es eh absitzen. :whistle:

Der einzige Unterschied ist das es bei einem 5% und bei manch anderem nicht einmal 0,5% vom Gehalt sind.

Re: Der kriminelle Autofahrer

Verfasst: Do 17. Jun 2021, 08:49
von The_Governor
Alaskan454 hat geschrieben:
Do 17. Jun 2021, 08:31
gewo hat geschrieben:
Do 17. Jun 2021, 00:50
Wenn wir verstoesse gegen gesetze vom einkommen abhängig machen dann bedeutet das vom konzept her dass menschen ohne einkommen straflos gegen gesetze verstossen koennen

Dafuer sehe ich keinen grund
Blödsinn.

Wenn die Strafe nicht einbringbar ist, gehst es eh absitzen. :whistle:

Der einzige Unterschied ist das es bei einem 5% und bei manch anderem nicht einmal 0,5% vom Gehalt sind.
Dann führen wir doch gleich eine Reichensteuer mit ein, denn so viel Geld "braucht" niemand, nicht wahr? :roll:

Achtung, Sarkasmus!

Re: Der kriminelle Autofahrer

Verfasst: Do 17. Jun 2021, 10:22
von Alaskan454
The_Governor hat geschrieben:
Do 17. Jun 2021, 08:49

Dann führen wir doch gleich eine Reichensteuer mit ein, denn so viel Geld "braucht" niemand, nicht wahr? :roll:
Wer sagt das schon wieder?
Ich finde nur das 55€ für 5km/h bei einem einfachen Handelsangestellten in keinem Verhältnis zum Delikt stehen.

Re: Der kriminelle Autofahrer

Verfasst: Do 17. Jun 2021, 10:41
von The_Governor
Alaskan454 hat geschrieben:
Do 17. Jun 2021, 10:22
The_Governor hat geschrieben:
Do 17. Jun 2021, 08:49

Dann führen wir doch gleich eine Reichensteuer mit ein, denn so viel Geld "braucht" niemand, nicht wahr? :roll:
Wer sagt das schon wieder?
Ich finde nur das 55€ für 5km/h bei einem einfachen Handelsangestellten in keinem Verhältnis zum Delikt stehen.
Wie gesagt, es zwingt ihn keiner zu schnell zu fahren und nur weil einer mehr verdient, soll er für das exakt gleiche Delikt nicht mehr zahlen müssen. Wie komme ich dazu mehr zu zahlen? Wenn man in Österreich mehr verdient, fliegt man sowieso schon aus allen Förderungen, Zuschüssen etc. raus, die man dann alle selbst bezahlen muss und durch den erhöhten Steuersatz für die anderen mitfinanziert.

Unterschiedliche Zugänge, einigen wir uns darauf, dass wir uns in dieser Sache uneinig sind. :mrgreen:

Re: Der kriminelle Autofahrer

Verfasst: Do 17. Jun 2021, 10:50
von gewo
Alaskan454 hat geschrieben:
Do 17. Jun 2021, 08:31
gewo hat geschrieben:
Do 17. Jun 2021, 00:50
Wenn wir verstoesse gegen gesetze vom einkommen abhängig machen dann bedeutet das vom konzept her dass menschen ohne einkommen straflos gegen gesetze verstossen koennen

Dafuer sehe ich keinen grund
Blödsinn.

Wenn die Strafe nicht einbringbar ist, gehst es eh absitzen. :whistle:

Der einzige Unterschied ist das es bei einem 5% und bei manch anderem nicht einmal 0,5% vom Gehalt sind.
menschen ohne einkommen erhalten nach ablauf der versicherungsleistungen (6-12 moante) ihr geld lebenslang nicht aufgrund von arbeit sondern schlicht aufgrund der tatsaeche ihrer existenz

der keiler mit der 100 stunden woche der die 100,- strafe von seinem 30.000,- monatsgehalt bezahlt der leistet damit 0,3% seiner arbeitsleistung fuer den verstoss
bei 1.000,- strafe waeren es 3%
bei 10.000,- strafe waeren es 30%

der mindestsicherungsbezieher der 100,- strafe von seinem 1000,- gesamt monats familienzufluss zahlt der leistet damit 0% seiner arbeitsleistung fuer den verstoss
bei 1.000,- strafe waeren es 0%
bei 10.000,- strafe waeren es 0%
die schwere des verstosses wird fuer diese personengruppe daher irrelevant

es gibt zudem auch keinerlei generalpraeventive wirkung
es ist schlichtweg falsch

Re: Der kriminelle Autofahrer

Verfasst: Do 17. Jun 2021, 10:53
von Hellprayer
The_Governor hat geschrieben:
Do 17. Jun 2021, 10:41
Alaskan454 hat geschrieben:
Do 17. Jun 2021, 10:22
The_Governor hat geschrieben:
Do 17. Jun 2021, 08:49

Dann führen wir doch gleich eine Reichensteuer mit ein, denn so viel Geld "braucht" niemand, nicht wahr? :roll:
Wer sagt das schon wieder?
Ich finde nur das 55€ für 5km/h bei einem einfachen Handelsangestellten in keinem Verhältnis zum Delikt stehen.
Wie gesagt, es zwingt ihn keiner zu schnell zu fahren und nur weil einer mehr verdient, soll er für das exakt gleiche Delikt nicht mehr zahlen müssen. Wie komme ich dazu mehr zu zahlen? Wenn man in Österreich mehr verdient, fliegt man sowieso schon aus allen Förderungen, Zuschüssen etc. raus, die man dann alle selbst bezahlen muss und durch den erhöhten Steuersatz für die anderen mitfinanziert.

Unterschiedliche Zugänge, einigen wir uns darauf, dass wir uns in dieser Sache uneinig sind. :mrgreen:
Nachdem eine Strafe eine "Strafe" sein soll sehe ich da absolut kein Problem dass es am Einkommen bemessen wird. Schau mal rüber in die Schweiz da funktioniert es tadellos meiner Meinung nach.

Warum sollte ein Bonze mit dickem Geldbörserl bewusst gegen die STVO verstoßen dürfen nur weil er es sich leisten kann? Ich würde sowas dann eher "Gebühr" nennen als "Strafe" fürs gesetzbrechen. Strafe soll erzieherisch wirken, und das tut es meiner Meinung nach nur dann wenn es "weh" tut. Und z.B. 10% vom Monatseinkommen tun dem Billaregalschlichter genauso weh wie dem Vorstandsvorsitzenden.

Und wie gesagt, keiner Zwingt einen dazu das Gesetz zu brechen. Die Konsequenzen sollten halt für alle gleich sein, unabhängig von seinem "Status". Ist nur meine Meinung, wer eine andere hat darf sie behalten...

Re: Der kriminelle Autofahrer

Verfasst: Do 17. Jun 2021, 11:12
von trenck
Hellprayer hat geschrieben:
Do 17. Jun 2021, 10:53
Nachdem eine Strafe eine "Strafe" sein soll sehe ich da absolut kein Problem dass es am Einkommen bemessen wird. Schau mal rüber in die Schweiz da funktioniert es tadellos meiner Meinung nach.
Wie gesagt, ich nehme von der Schweiz gerne das Waffenrecht und das Steuerrecht. Wenn das umgesetzt ist, können wir gerne darüber reden, event. auch das zu übernehmen.

trenck

Re: Der kriminelle Autofahrer

Verfasst: Do 17. Jun 2021, 11:14
von gewo
Hellprayer hat geschrieben:
Do 17. Jun 2021, 10:53
Warum sollte ein Bonze mit dickem Geldbörserl bewusst gegen die STVO verstoßen dürfen nur weil er es sich leisten kann?
Und warum sollte eine Person deren kompletter Lebensunterhalt generell von der Öffentlichkeit beglichen wird bewusst gegen die STVO verstoßen dürfen nur weil die person es sowieso ned selber zahlt.
Hellprayer hat geschrieben:
Do 17. Jun 2021, 10:53
Und z.B. 10% vom Monatseinkommen tun dem Billaregalschlichter genauso weh wie dem Vorstandsvorsitzenden.
das bedeutet dass wenn durch raserei oder depperte wettrennen in der stadt jemand zu tode kommt dann "kostet" dass dem schuldigen mindestsicherungsbezieher faktisch nix.
ein gratistod quasi fuer den betroffenen
denn zivilrechtlich ist da auch nix zu holen

aber wehe der anzeigenkeiler wars
der zahlt dann bis an sein lebensende
zuerst a astronomisch geldstrafe
und dann noch die zivilrechtliche klage auf €.€€€.€€€,-
und rutsch mit seinen kindern und seiner im haushalt taetigen ehefrau - die genau nix dafuer koennen - in genau die armutsfalle von der jeder sagt dass die ja a wahnsinn ist

beim selben delikt
bei der gleichen schuld

das hat nix mit gerechtigkeit zu tun
das ist neid und klassenkampf in reinkultur

der versuch der linken bildung, ausbildung und leistungsbereitschaft ein weiters mal so unattraktiv wie moeglich zu machen

die message ist klar:
hast du nix dann muss man dir geben
hast du nix dann kann man dir nix nehmen

jetzt nur noch dran arbeiten dass alle anderen auch nix mehr haben
eigenheim ist umweltzerstoerung
individualverkehr ist mord an der nachfolgenden generation
usw

Re: Der kriminelle Autofahrer

Verfasst: Do 17. Jun 2021, 11:42
von tousibaer
Na ja, Tagsätze (die sich nach dem Einkommen richten) sind im Strafrecht jetzt nicht gar so neu...
Und zivilrechtlich kannst auch immer nur was holen wo es auch was zu holen gibt.

Bei den kleineren Vergehen in der StVO halte ich Fixbeträge für sinnvoll. Aber wenn es dann mal um Geschwindikeitsübertretungen von zB 50 km/h drüber geht oder Alkohol am Steuer finde ich kann über einkommensabhängige Strafhöhen nachgedacht werden. Weil das "passiert" nicht einfach sondern ist bewusst gewählt.

Grüße

Re: Der kriminelle Autofahrer

Verfasst: Do 17. Jun 2021, 11:44
von The_Governor
gewo hat geschrieben:
Do 17. Jun 2021, 11:14
das hat nix mit gerechtigkeit zu tun
das ist neid und klassenkampf in reinkultur
Exakt darum geht es, wobei ich das nicht allen hier im Forum unterstelle, sehr wohl aber den Politikern, die genau das fordern, denn die kommen meist aus besagter Gesinnungsrichtung.

Re: Der kriminelle Autofahrer

Verfasst: Do 17. Jun 2021, 12:04
von gewo
tousibaer hat geschrieben:
Do 17. Jun 2021, 11:42
....Aber wenn es dann mal um Geschwindikeitsübertretungen von zB 50 km/h drüber geht....
das kommt doch komplett drauf an in welcher situation

80kmh durch die tempo 30kmh zone im innenstadtbereich ist nicht in ordnung
keine frage

aber wer ist ned schon am sonntag morgen um 3 in der frueh ueberland in einem waldstueck auf der gut ausgebauten bundesstrasse mit +/-100kmh GPS um eine kurve gefahren und da haben die waldarbeiter oder die tagesbaustelle vom freitag noch die schilder stehen lassen
80 - 50 - 30 .... alles innerhalb von 50 meter nach der kurve
vom gas gegangen und moderat reingebremst bist in so einem fall auf hoehe vom 30iger schild eher auf 80 und ned auf 30 ...
und den will ich sehen der dort voellig sinnlos mitten in der nacht voll den anker wirft um nicht ueber den 30kmh zu sein auf hoehe vom 30iger schild

ist aber genauso "50kmh drueber" wie der rowdy in der stadt in der 30kmh beschraenkung vor der volksschule ....

gleiches ist halt ned immer gleich
und fuer gefahrenerhoehende umstanede hat die behoerde schon jetzt einen massiv hoeheren strafrahmen
es muessen nur zwei delikte zusammenkommen und schon wirds auch bei aktueller rechtslage wirklich blutig fuer den "taeter"

gleichzeitig 20 kmh drueber und ein schutzweg
was in einer wohnstrasse in wien oder in einer 30kmh zone schon dem einen oder anderen passiert sein wird denk ich
da gehts dann schon fest ins eingemachte