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Re: Erfahrungsbericht Verein

Verfasst: Fr 30. Aug 2019, 15:34
von Dobi
gewo hat geschrieben:
Do 29. Aug 2019, 21:55
SSG308 hat geschrieben:
Do 29. Aug 2019, 21:07
Wer eine Sportschützenbestätigung gemäß § 11b. will, der sollte das auch so schreiben. Hat bei mir gut funktioniert.
Bild
„.....person erfuellt die voraussetzung nach 11b.....“

Mich geht das ja nix an
Aber ist die entscheidende frage denn nicht ob der verein die voraussetzung nach 11b erfuellt
Warum sollte der Verein, der ja auch Schützenverein ist, die Vorraussetzungen nach 11b nicht erfüllen?
Hier unter https://www.nfvoe.at/faq zu finden:
Bild

Re: Erfahrungsbericht Verein

Verfasst: Fr 30. Aug 2019, 16:16
von gewo
Dobi hat geschrieben:
Fr 30. Aug 2019, 15:34
gewo hat geschrieben:
Do 29. Aug 2019, 21:55
SSG308 hat geschrieben:
Do 29. Aug 2019, 21:07
Wer eine Sportschützenbestätigung gemäß § 11b. will, der sollte das auch so schreiben. Hat bei mir gut funktioniert.
Bild
„.....person erfuellt die voraussetzung nach 11b.....“

Mich geht das ja nix an
Aber ist die entscheidende frage denn nicht ob der verein die voraussetzung nach 11b erfuellt
Warum sollte der Verein, der ja auch Schützenverein ist, die Vorraussetzungen nach 11b nicht erfüllen?
Hier unter https://www.nfvoe.at/faq zu finden:
Bild
das weiss ich nicht
aber auf der bestaetigung steht das eigentlich genau NICHT drauf

da steht dass die person die vorraussetzung nach 11b erfuellt
was ja laut gesetzestext bullshit ist, oder?
nur ein verein kann die voraussetzungen nach 11b erfuellen

falls ich richtig liegen sollte - ich bin da ned sicher - frag ich mich nur warum ein anwalt so an bledsinn verfasst
weil der hats unterschrieben ....

Re: Erfahrungsbericht Verein

Verfasst: Fr 30. Aug 2019, 16:28
von Dobi
gewo hat geschrieben:
Fr 30. Aug 2019, 16:16
Dobi hat geschrieben:
Fr 30. Aug 2019, 15:34
gewo hat geschrieben:
Do 29. Aug 2019, 21:55


„.....person erfuellt die voraussetzung nach 11b.....“

Mich geht das ja nix an
Aber ist die entscheidende frage denn nicht ob der verein die voraussetzung nach 11b erfuellt
Warum sollte der Verein, der ja auch Schützenverein ist, die Vorraussetzungen nach 11b nicht erfüllen?
Hier unter https://www.nfvoe.at/faq zu finden:
Bild
das weiss ich nicht
aber auf der bestaetigung steht das eigentlich genau NICHT drauf

da steht dass die person die vorraussetzung nach 11b erfuellt
was ja laut gesetzestext bullshit ist, oder?
nur ein verein kann die voraussetzungen nach 11b erfuellen

falls ich richtig liegen sollte - ich bin da ned sicher - frag ich mich nur warum ein anwalt so an bledsinn verfasst
weil der hats unterschrieben ....
Vielleicht steh ja auch ich auf der Leitung und versteh den Text unter https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument. ... angsrecht= falsch:
§ 11b. (1) Die Ausübung des Schießsports als Sportschütze im Sinne dieses Bundesgesetzes liegt vor, wenn der Betroffene in einem entsprechenden Sportschützenverein ordentliches Mitglied ist und das zur Vertretung dieses Vereines nach außen berufene Organ bestätigt, dass er regelmäßig den Schießsport ausübt oder regelmäßig an Schießwettbewerben teilnimmt.
Für mich bezieht sich der Part auf Person und welche Voraussetzungen sie zu erfüllen hat …

Hier steht dann, wann ein Verein die Vorraussetzungen erfüllt:
(2) Ein Verein nach dem Vereinsgesetz 2002 (VerG), BGBl. I Nr. 66/2002, gilt als Sportschützenverein im Sinne des Abs. 1, wenn der Verein
1. Mitglied im Landesschützenverband jenes Bundeslandes ist, wo er seinen Sitz hat, oder
2. über mindestens 35 ordentliche Mitglieder verfügt und Mitglieder dieses Vereins regelmäßig, zumindest einmal jährlich, an nationalen, mindestens fünf Bundesländer übergreifenden, oder internationalen Schießwettbewerben teilnehmen.
Und hier dann noch der Teil zur "Regelmäßigkeit":
(3) Ein Sportschütze übt den Schießsport regelmäßig aus, wenn er als Mitglied eines Sportschützenvereins seit mindestens zwölf Monaten durchschnittlich mindestens einmal im Monat den Schießsport ausübt. Ein Sportschütze nimmt regelmäßig an Schießwettbewerben teil, wenn er in den letzten zwölf Monaten zumindest drei Mal an solchen teilgenommen hat.
Also erkenne ich hier noch nicht den "bledsinn" in der Formulierung "… ordentliches Vereinsmitglied ist und die Vorraussetzungen des §11b Abs. 1 im Sinne des Abs.3 WaffG erfüllt."

Re: Erfahrungsbericht Verein

Verfasst: Fr 30. Aug 2019, 16:30
von Balistix
gewo hat geschrieben:
Fr 30. Aug 2019, 16:16
Dobi hat geschrieben:
Fr 30. Aug 2019, 15:34
gewo hat geschrieben:
Do 29. Aug 2019, 21:55


„.....person erfuellt die voraussetzung nach 11b.....“

Mich geht das ja nix an
Aber ist die entscheidende frage denn nicht ob der verein die voraussetzung nach 11b erfuellt
Warum sollte der Verein, der ja auch Schützenverein ist, die Vorraussetzungen nach 11b nicht erfüllen?
Hier unter https://www.nfvoe.at/faq zu finden:
Bild
das weiss ich nicht
aber auf der bestaetigung steht das eigentlich genau NICHT drauf

da steht dass die person die vorraussetzung nach 11b erfuellt
was ja laut gesetzestext bullshit ist, oder?
nur ein verein kann die voraussetzungen nach 11b erfuellen

falls ich richtig liegen sollte - ich bin da ned sicher - frag ich mich nur warum ein anwalt so an bledsinn verfasst
weil der hats unterschrieben ....
Bitte nochmal lesen: https://www.jusline.at/gesetz/waffg/paragraf/11b

Da steht drin, unter welchen Voraussetzungen eine natürliche Person Sportschütze ist. Da steht auch drin, unter welchen Voraussetzungen ein Verein ein Sportschützenverein ist.

Korrekterweise muss daher sowohl der Schütze als auch der Verein die jeweils an sie gestellten Anforderungen erfüllen.

Re: Erfahrungsbericht Verein

Verfasst: Fr 30. Aug 2019, 16:52
von SSG308
gewo hat geschrieben:
Fr 30. Aug 2019, 16:16
das weiss ich nicht
aber auf der bestaetigung steht das eigentlich genau NICHT drauf

da steht dass die person die vorraussetzung nach 11b erfuellt
was ja laut gesetzestext bullshit ist, oder?
nur ein verein kann die voraussetzungen nach 11b erfuellen

falls ich richtig liegen sollte - ich bin da ned sicher - frag ich mich nur warum ein anwalt so an bledsinn verfasst
weil der hats unterschrieben ....
Da steht, der Schütze erfüllt die Voraussetzungen des §11b Abs.1 im Sinne des Abs.3 WaffG.
Weiter unten steht, der Verein erfüllt die Voraussetzungen des §11b Abs.2 WaffG.

Alles korrekt gewo, keine Sorge.
§11b. Abs.4 ist dann wieder ein anderes Kapitel.
Angehen tut es Dich schon was, weil ich nach der Erweiterung eine Waffe bei Dir bestellt habe. ;-)

Re: Erfahrungsbericht Verein

Verfasst: Fr 30. Aug 2019, 17:04
von gewo
Sehr seltsam diese bestimmung
Aber ja ihr habt recht, klaro

Es muessen offenbar zwei bedingungen erfuellt werden

1. der verein muss ein verein nach 11b (2) sein
Dass heisst er muss mitglieder haben die regelmässig ... mind 5 bundeslaender .... oder.... international oder mitglied ösb ....
Und
2. die person muss eine person nach 11b (3) sein
Dass heisst der verein überprüft die eingesendeten trainingsnachweise oder bewerbsergebnisse der person und bestaetigt diese dann gegenueber der behoerde

Sehr seltsam ...

Re: Erfahrungsbericht Verein

Verfasst: Fr 30. Aug 2019, 17:18
von Dobi
gewo hat geschrieben:
Fr 30. Aug 2019, 17:04
Sehr seltsam ...
… österreichische Gesetzgebung halt! ;)

Re: Erfahrungsbericht Verein

Verfasst: Fr 30. Aug 2019, 21:34
von FFWGK
Daran ist gar nichts seltsam. Eindeutig und klar formuliert wie selten was.
Lediglich den §23(2) könnte man trennen.

Re: Erfahrungsbericht Verein

Verfasst: Sa 31. Aug 2019, 11:55
von SSG308
FFWGK hat geschrieben:
Fr 30. Aug 2019, 21:34
Daran ist gar nichts seltsam. Eindeutig und klar formuliert wie selten was.
Lediglich den §23(2) könnte man trennen.
Ich finde es vor allem effizient, weil dadurch schwurbelige "Empfehlungsschreiben" hinfällig wurden.
Der Schütze kann dem Verein kurz und genau sagen, was er braucht,
der Verein kann das in einem Dreizeiler bestätigen,
die Behörde muss nur noch einen Dreizeiler lesen.
Die restliche Begründung liegt sowieso in der Hand des Sportschützen..

Re: Erfahrungsbericht Verein

Verfasst: Mi 4. Sep 2019, 14:44
von LordHelmchen
Donnerstag §11b Bestätigung beantragt, heute bekommen.
Das ist okay so.

Re: Erfahrungsbericht Verein

Verfasst: Do 5. Sep 2019, 19:27
von eisi
:at1: :at1: :at1:

Re: Erfahrungsbericht Verein

Verfasst: Do 5. Sep 2019, 19:38
von Lindenwirt
Bei manchen Fragen kann man nur mehr den Kopf schütteln.

Re: Erfahrungsbericht Verein

Verfasst: Do 5. Sep 2019, 19:55
von cas81
Die Mitgliedschaft ist unbefristet und erlischt somit nicht automatisch. Demnach gibt es eine Kündigungsfrist.

Re: Erfahrungsbericht Verein

Verfasst: Di 15. Okt 2019, 10:27
von Balistix
Kommende Woche Mittwoch findet die Hauptversammlung statt. Geht wer hin?

Re: Erfahrungsbericht Verein

Verfasst: Di 15. Okt 2019, 12:34
von Dobi
Balistix hat geschrieben:
Di 15. Okt 2019, 10:27
Kommende Woche Mittwoch findet die Hauptversammlung statt. Geht wer hin?
Ich hab überlegt hinzugehen, hab aber an dem Tag vom Büro aus einen Nachmittags-Termin der als "open end" geführt wird …
… also wird es sich bei mir wahrscheinlich nicht ausgehen.