was du dir da wuenscht ist eine EINSCHRÄNKUNG und keine ERWEITERUNGNorander hat geschrieben: @Verein
Ich hätte auch noch eine Aufgabe für den Verein.
Wir ihr wisst, gibt es die leidige Teilmantelhohlspitz Regelung. Bei uns wird jegliches Mantelgeschoss mit Hohlspitze als Teilmantelgeschoss angesehen, was jedoch technisch falsch ist.
solange klar definiert ist dass nur
- TEILMANTELGESCHOSSE, die auch eine
- (offene oder geschlossene) HOHLSPITZE haben
vom verbot der expansivmunition umfasst sind, sind viele geschosse erhaeltlich welche diesbezueglich hervorragende eigenschaften haben
mit einer "echten" einstufung von expandierenden geschossen in die verbotslisten und der freigabe vom teilmantelhohlspitz welche nicht mit dem zweck kosntruiert wurden aufzupilzen, sondern fuer den zweck die flugeigenschaften des geschosses zu verbessern, werden viele geschosse zusaetzlich reglementiert
die dzt regelung ist im sinne einer vernueftigen anwendung der gesetze eine gute oesterreichische loesung die den verkauf nicht kompliziert ( du forderst da naemlich gerade dass jede geschossform eingestuft werden muss bevor sie verkauft werden kann, bei rund 3000 geschossarten eine riesenaufgabe, und glaube mir, das wird der herr sachverstendige nicht gratis machen..) und die im sinne des gesetzes zweckmaessig und angemessen ist