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strafmandat/anzeige fuer jemand anderen bezahlen, geht das?
strafmandat/anzeige fuer jemand anderen bezahlen, geht das?
hi
da es hier ja doch eine menge einschlaegig beschaeftigter gibt:
hab mir vor zwei wochen eine anzeige wegen §57a ueberziehung eingehandelt
fahrzeug war geparkt
der zulassungsbesitzer ist noch bis ende 2012 nicht in oesterreich
ich darf das fahrzeug in der zeit benuetzen
zuschriften der behoerde erreichen ihn aber nicht
er hat aber auch keine RSA/RSB rueckweisung oder weitersendung beauftragt
ich wuerde gerne die anzeige bezahlen (und einer allfaelligen vorladung durch die bundespruefstelle, falls so eine kommt, nachkommen) aber ich komme nicht an seine post heran
gibt es dafuer eine loesung?
anzeige erfolgte in 1180 wien ...
da es hier ja doch eine menge einschlaegig beschaeftigter gibt:
hab mir vor zwei wochen eine anzeige wegen §57a ueberziehung eingehandelt
fahrzeug war geparkt
der zulassungsbesitzer ist noch bis ende 2012 nicht in oesterreich
ich darf das fahrzeug in der zeit benuetzen
zuschriften der behoerde erreichen ihn aber nicht
er hat aber auch keine RSA/RSB rueckweisung oder weitersendung beauftragt
ich wuerde gerne die anzeige bezahlen (und einer allfaelligen vorladung durch die bundespruefstelle, falls so eine kommt, nachkommen) aber ich komme nicht an seine post heran
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- haunclesam
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- Wohnort: Wien
Re: strafmandat/anzeige fuer jemand anderen bezahlen, geht d
War kein Zettel (mit Zahlschein) am Auto? Ggf. mal mit dem Zulassungsschein zur Behörde/Polizei latschen?
Re: strafmandat/anzeige fuer jemand anderen bezahlen, geht d
haunclesam hat geschrieben:War kein Zettel (mit Zahlschein) am Auto? Ggf. mal mit dem Zulassungsschein zur Behörde/Polizei latschen?
noe
kein zettel
nur hinweis das anzeige erstattet wurde
im prinzip brauch ich ja nur
- den betrag
- die "kundendaten" fuer den zahlschein zum einzahlen
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Re: strafmandat/anzeige fuer jemand anderen bezahlen, geht d
brauchst du nicht auch die §57 Überprüfung sprich
musst das Pickerl machen (lassen)?
musst das Pickerl machen (lassen)?
Re: strafmandat/anzeige fuer jemand anderen bezahlen, geht d
bivgeh hat geschrieben:brauchst du nicht auch die §57 Überprüfung sprich
musst das Pickerl machen (lassen)?
hi
das sollte ja das geringste problem sein
muss das motorrad ja nur in die werkstaette fahren
zweirad geht ja sogar beim oematc ohne voranmeldung ..
hatte schlichtweg keine zeit das alles zu veranlassen
die meinige darf nur bis 125ccm fahren, die konnte ich ned schicken
und ich selber hab ja eher gegen null zeit die tage ...
es geht in wirklichkeit nur um die nummer die ich als kundendaten auf den zahlschein schreiben muss
wenn ich irgendwie an die rankomme ist die sache geritzt
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Re: strafmandat/anzeige fuer jemand anderen bezahlen, geht d
Hallo Gewo!
Wenn Du Mitglied beim Öamtc bist, dann frag mal bei denen den Verkehrsjuristen. Die wissen noch am ehesten was zu tun ist.
Lg
Wenn Du Mitglied beim Öamtc bist, dann frag mal bei denen den Verkehrsjuristen. Die wissen noch am ehesten was zu tun ist.
Lg
Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren!
Benjamin Franklin (1706 - 1790)
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Re: strafmandat/anzeige fuer jemand anderen bezahlen, geht d
Woher weisst du den das es eine Anzeige gibt?
Hab ich das überlesen?
Hab ich das überlesen?
Für Rechtschreibfehler übernehme ich keine Haftung....
Re: strafmandat/anzeige fuer jemand anderen bezahlen, geht d
@OC tom
gewo hat geschrieben:haunclesam hat geschrieben:War kein Zettel (mit Zahlschein) am Auto? Ggf. mal mit dem Zulassungsschein zur Behörde/Polizei latschen?
noe
kein zettel
nur hinweis das anzeige erstattet wurde
Re: strafmandat/anzeige fuer jemand anderen bezahlen, geht d
ich würd aufs Wachzimmer dackeln und denen die Geschichte erklären. Andererseits sollte der Zulassungsbesitzer auf Schreiben der Behörde reagieren sofern er nicht ortsabwesend gemeldet ist. Ich denke zu verlieren gibt es nichts.
Es grüßt der Schlesi!
Re: strafmandat/anzeige fuer jemand anderen bezahlen, geht d
OC Tom hat geschrieben:Woher weisst du den das es eine Anzeige gibt?
Hab ich das überlesen?
hi
den wisch hams mir anm die sitzbank geklemmt ...
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Re: strafmandat/anzeige fuer jemand anderen bezahlen, geht d
Schlesi hat geschrieben:Andererseits sollte der Zulassungsbesitzer auf Schreiben der Behörde reagieren sofern er nicht ortsabwesend gemeldet ist. Ich denke zu verlieren gibt es nichts.
hi
kann er ned
ist noch bis naechstes jahr in uebersee ...
ich erwisch ihn fallweise auf skype
aber auch nur dann wenn er mal wo im empfangsbereich von einem WLAN ist
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Re: strafmandat/anzeige fuer jemand anderen bezahlen, geht d
Bei der zuständigen Behörde kannst sicher anfragen, die Anzeige dauert in der Regel min. 2 Wochen, meißtens länger. In dieser Zeit kannst sicher dort noch was ausrichten, wennst du statt dem Fahrzeughalter das zahlen willst.
Du musst aber weder das Auto vorführen noch die neue Plakette vorweisen oder dergleichen.
Ich zahl so alle paar Monate für meine seit 4 Jahren abgelaufene Plakette. Immer noch billiger als ein Garagenplatz! Und fahren kann ich damit eh nicht.
Du musst aber weder das Auto vorführen noch die neue Plakette vorweisen oder dergleichen.
Ich zahl so alle paar Monate für meine seit 4 Jahren abgelaufene Plakette. Immer noch billiger als ein Garagenplatz! Und fahren kann ich damit eh nicht.
Re: strafmandat/anzeige fuer jemand anderen bezahlen, geht d
sf77 hat geschrieben:Bei der zuständigen Behörde kannst sicher anfragen, die Anzeige dauert in der Regel min. 2 Wochen, meißtens länger. In dieser Zeit kannst sicher dort noch was ausrichten, wennst du statt dem Fahrzeughalter das zahlen willst.
Du musst aber weder das Auto vorführen noch die neue Plakette vorweisen oder dergleichen.
Ich zahl so alle paar Monate für meine seit 4 Jahren abgelaufene Plakette. Immer noch billiger als ein Garagenplatz! Und fahren kann ich damit eh nicht.
hi
hmmm
mal sehen
geh ich halt morgen mal kurz rueber auf die hohe warte zum juristen
PS:
ich dachte immer man kann nur EINMAL bestraft werden fuer eine abgelaufene vignette ..
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Re: strafmandat/anzeige fuer jemand anderen bezahlen, geht d
sf77 hat geschrieben:Du musst aber weder das Auto vorführen noch die neue Plakette vorweisen oder dergleichen.
Ich zahl so alle paar Monate für meine seit 4 Jahren abgelaufene Plakette. Immer noch billiger als ein Garagenplatz! Und fahren kann ich damit eh nicht.
Stimmt teilweise.
Kommt auf den Beamten an er kann dich nur Anzeigen er kann aber auch die Meldung an das Verkehrsamt machen die können dich dann bei der Bundesprüfanstalt vorladen, hatte ich mal.
(Machens aber im Normalfall nur bei sichtbaren Mängel bzw. wenn man das Auto "hergerichtet" hat, wegen einem abgelaufernen Pickerl machen die sich die Arbeit net (bei mir wars 2 Jahr drüber aber der Beamte wollte nicht verstehen das der Wagen gestanden ist obwohl ich Beweise hatte ohne Ende)
@gewo
Auf der Verständigung dem Zettel den du am Sitz hattest steht doch sicher eine Behörde oder ein Wachzimmer drauf einfach mal dort fragen.
Und lass das Pickerl machen, den wen du damit fährst und erwischt wirst mit abgelaufernem Pickerl kann es sein das du zahlst + der Halter (du blabla Rundumkontrolle da musst du auch drauf achten, Halter weil er es net gemacht hat) und wie das Versicherungen sehen bei einem Unfall weis ich auch net würde mal das schlimmste vermuten das die net zahlen wollen aber da ab ich keine Ahnung ob das wirklich so ist
Für Rechtschreibfehler übernehme ich keine Haftung....
Re: strafmandat/anzeige fuer jemand anderen bezahlen, geht d
OC Tom hat geschrieben:...mit abgelaufernem Pickerl kann es sein das du zahlst + der Halter..
hallo
jop
das kann nicht nur sein
das ist definitiv so
einmal zahlt der halter fuers versaeumen des pickerls
und
einmal der lenker fuer das lenken das fahrzeugs ohne gueltige vignette
wenn beide dieselbe person sind zahlen sie natuerlich nur einmal ...
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