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Versteuerung bei Bestellung aus DE

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Versteuerung bei Bestellung aus DE

Beitrag von KGR84 » Mi 2. Mai 2012, 11:37

Hallo,

wenn ich etwas aus dem EU-Ausland bestelle, muss ich ja keine (Mw)Steuern (in dem Fall dann USt) nach(zahlen), denn laut HIER wird innerhalb der EU der Steuersatz angewandt, aus dem Herkunftsland der Bestellung.

Nun habe ich eine Rechnung bekommen, und da steht drauf: "Diese Rechnung ist umsatzsteuerbefreit nach § 19 Abs. 1 UStG"

§ 19 Abs. 1 UStG besagt: "(1) Steuerschuldner ist in den Fällen des § 1 Abs. 1 Z 1 und 2 der Unternehmer, in den Fällen des § 11 Abs. 14 der Aussteller der Rechnung."


Nun wird mir da in einem anderen Forum von Steuerhinterziehung bis hin zum Betrüger alles Mögliche vorgeworfen, da dort die Meinung vorherrscht, dass der Händler, bei dem ich kaufe keine MwSt zahlt, und ich mit dem Satz demnach auch nicht.



Ich verstehe das aber anders.

Auf der Rechnung steht, dass die Rechnung (also ICH) von der USt befreit bin. Das stimmt ja auch, denn USt müsste ich zahlen, wenn ich MwSt per Zoll NACHZAHLEN müsste, was ja nicht der Fall ist.

Das sagt aber nicht aus, dass der Händler keine MwSt zahlt.

MwSt und USt sind ja immerhin zwei verschiedene Dinge.

Das heißt, wenn der Händler die MwSt zahlt, da er dafür laut § 19 UStG verantwortlich ist, (was er mir natürlich beim Produkt verrechnet, weil wenn er es zahlt holt er es sich natürlich über den Produktpreis von mir) muss ich keine USt mehr zahlen, da die Steuerschuld bereits vom Händler beglichen wurde, sonst würde es ja doppelt versteuert werden.

Wenn der Händler das in D jetzt wirklich nicht zahlen würde, (wovon ich nicht ausgehe, da dessen Bücher ja sicher auch geprüft werden) ist es immer noch seine Sache und nicht meine, da ich laut Umsatzsteuer-Gesetz befreit bin und meinen Teil gezahlt habe.

Sehe ich das so richtig?
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Re: Versteuerung bei Bestellung aus DE

Beitrag von KGR84 » Mi 2. Mai 2012, 12:02

Andererseits war der § den ich oben gefunden habe aus dem österreichischen UStG.

Das deutsche sieht so aus:
http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html

Mit dieser Formulierung fange ich aber nichts an.
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Freitag
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Re: Versteuerung bei Bestellung aus DE

Beitrag von Freitag » Mi 2. Mai 2012, 12:11

Da er unter die Kleinunternehmerregelung fällt zahlt er keine Umsatzsteuer - dh er verrechnet sie seinen Kunden auch nicht.

Fertig.

Österreich:
http://www.bmf.gv.at/steuern/brgerinfor ... _start.htm

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Re: Versteuerung bei Bestellung aus DE

Beitrag von KGR84 » Mi 2. Mai 2012, 12:22

Kann es dann sein, dass ich die USt in Österreich nachzahlen muss, da ich ja quasi keine MwSt dafür zahle?

Und verstehe ich das jetzt richtig, das würde bedeuten, der Verkäufer zahlt keine 20% (bzw. 19% in DE) MwSt und hat wenn er um den gleichen Preis wie ein größerer Händler verkauft, um diese 20% Mehrgewinn (was er theoretisch aber dazu brauch um sich über Wasser zu halten, da er ja "nur" Kleinunternehmer ist). Stimmt das so?
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Re: Versteuerung bei Bestellung aus DE

Beitrag von piflintstone » Mi 2. Mai 2012, 13:18

Im Prinzip ist es so:
Ist jemand unecht Umsatzsteuerbefreit dann führt er keine Umsatzsteuer an das Finanzamt ab, darf aber im Gegenzug keine Vorsteuerabzüge geltend machen. Umsatzsteuer kann er auf der Rechnung anführen, müsste sie dann aber abgeben (daher bekommt man von unecht befreiten Unternehmen auch keine Rechnung mit Mehrwertsteuer).
Das hat Vor- und Nachteile.
Vorteil: Kleine Unternehmen bei denen wenig an Vorsteuerabzug anfällt, profitieren davon.
Nachteil: Man kann keine Vorsteuerabzüge geltend machen.

Im Prinzip bedeutet das, dass jemand der ohne Mehrwertsteuer etwas verkauft (oder vermietet, denn da ist es gängiger), die Differenz als Gewinn einstecken kann (oder ggf. die Waren günstiger verkaufen kann). Wobei das wie gesagt primär Vermietung von Wohnraum betrifft. Bei Produktionsbetrieben wäre das kaum als Vorteil zu werten, denn die beim Wareneinkauf bezahlte Umsatzsteuer kann im gleichen Zuge natürlich auch nicht als Vorsteuer geltend gemacht werden. Der Effektive Gewinn wird lediglich durch den entstehenden Mehrwert (z.B. bei einer Veredelung) erhöht. Auf dein Beispiel umgemünzt, er wird nicht 20% des Verkaufspreises mehr verdienen sondern lediglich 20% des entstandenen Mehrwertes (der Einkaufspreis ist für ihn ja höher da er keine Vorsteuer abziehen darf).

Übrigens, Umsatzsteuer ist immer der richtige Begriff. Dies zeigt nämlich die Steuergruppe an.
-> Steuer bei Waren aus dem EU-Ausland: Erwerbssteuer
-> Steuer bei Waren aus dem Nicht-EU-Ausland: Einfuhrumsatzsteuer
-> Vorsteuer: Umsatzsteuer welche beim Finanzamt geltend gemacht werden kann (abgeführte Mehrwertsteuer an Lieferanten)
-> Mehrwertsteuer: gibt es glaub ich seit 2009 nicht mehr? Im Prinzip wäre es die Steuer des Mehrwertes zu welchem ein Produkt verkauft wird. Also Mehrwertsteuer des Einkaufes + Mehrwertsteuer des Verkaufes - Vorsteuer des Einkaufes ergäbe die tatsächliche Steuerbelastung. Da aber Einkauf MwSt - Einkauf Vorsteuer = 0 ist, bleibt nur die Umsatzsteuer über, also jene Steuer die den Umsatz der verkauften Ware besteuert.

Ach ja, und nein, du musst keine Steuer nachzahlen. Genausowenig muss das jemand der eine Wohnung von jemandem mietet der unecht befreit ist. Allerdings gilt dies nur bei der unechten Befreiung. Wenn der Verkäufer lediglich keine Umsatzsteuer abführt weil du im Ausland bist (bei Versandhandel kann das durchaus sein, denn eigentlich muss ein Deutscher Händler der regelmässig nach AT verkauft auch die Österreichische Umsatzsteuer erheben - siehe Amazon), dann könnte es sein, dass du Steuern bezahlen musst (würde mich aber sehr wundern wenn dies in dieser Form überhaupt möglich wäre - mein Wissen um Steuerrecht ist schon etwas älter).

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Re: Versteuerung bei Bestellung aus DE

Beitrag von KGR84 » Mi 2. Mai 2012, 13:49

piflintstone hat geschrieben:...
Wenn der Verkäufer lediglich keine Umsatzsteuer abführt weil du im Ausland bist (bei Versandhandel kann das durchaus sein, denn eigentlich muss ein Deutscher Händler der regelmässig nach AT verkauft auch die Österreichische Umsatzsteuer erheben - siehe Amazon), dann könnte es sein, dass du Steuern bezahlen musst (würde mich aber sehr wundern wenn dies in dieser Form überhaupt möglich wäre - mein Wissen um Steuerrecht ist schon etwas älter).


Das ist eh in dem Link, den ich im ersten Post reingestellt habe erklärt, er darf nur einen bestimmten Schwellwert (pro anno?) nicht überschreiten, bei dem was er ins Empfangsland verkauft. Sonst müsste er im Empfangsland eine Steuernummer anlegen lassen, und nach dem hier geltenden Steuersatz verrechnen.
KGR84 hat geschrieben:HIER



Da er mir also keine Rechnung schickt, in der die 20% MwSt für Österreich ausgewiesen sind, muss ich also davon ausgehen, dass er diesen Schwellwert nicht übersteigt (was ja auch logisch wäre, wenn er schon in D als Kleinunternehmer geführt wird).

Aber wenn er das jetzt fälschlicher Weiße oder nur unter Vortäuschung falscher Tatsachen so verrechnen würde, kann dann nur er vom Finanzamt Probleme bekommen, oder ich auch? Ich kann doch das nicht überprüfen ob seine Angaben korrekt sind.
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Re: Versteuerung bei Bestellung aus DE

Beitrag von gewo » Mi 2. Mai 2012, 13:50

piflintstone hat geschrieben: Wenn der Verkäufer lediglich keine Umsatzsteuer abführt weil du im Ausland bist (bei Versandhandel kann das durchaus sein, denn eigentlich muss ein Deutscher Händler der regelmässig nach AT verkauft auch die Österreichische Umsatzsteuer erheben - siehe Amazon), dann könnte es sein, dass du Steuern bezahlen musst (würde mich aber sehr wundern wenn dies in dieser Form überhaupt möglich wäre - mein Wissen um Steuerrecht ist schon etwas älter).


hi

das waere auch meine rechtsansicht dazu
aber ich bin kein steuerberater

ich erhalte regelmaessig sendungen mit diesem vermerk aus DE
und muss die nicht angefallene vorsteuer dann mit der monatsabrechnung ans finanzamt nachzahlen

was mich wundert:
hat der versender von dir eine UID nummer erhalten?

an sich duerfte der verkaeufer doch nur dann Mwstr frei abrechnen wenn der empfaenger ein unternehmer mit UID nummer ist, oder nicht ..?
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Re: Versteuerung bei Bestellung aus DE

Beitrag von KGR84 » Mi 2. Mai 2012, 13:55

Ich habe keine UID Nummer. Ich bin Privatkunde.

Aber wenn ich das richtig lese, was Freitag gepostet hat, kann er, wenn er als Kleinunternhemer eingestuft ist, auch an Privatkunden ohne USt verkaufen, sonst hätte er damit doch keinen Vorteil ...

Nichanfallende Vorsteuer betrifft mich als Privatperson ja nicht!?
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Re: Versteuerung bei Bestellung aus DE

Beitrag von piflintstone » Mi 2. Mai 2012, 13:58

gewo hat geschrieben:
piflintstone hat geschrieben: Wenn der Verkäufer lediglich keine Umsatzsteuer abführt weil du im Ausland bist (bei Versandhandel kann das durchaus sein, denn eigentlich muss ein Deutscher Händler der regelmässig nach AT verkauft auch die Österreichische Umsatzsteuer erheben - siehe Amazon), dann könnte es sein, dass du Steuern bezahlen musst (würde mich aber sehr wundern wenn dies in dieser Form überhaupt möglich wäre - mein Wissen um Steuerrecht ist schon etwas älter).


hi

das waere auch meine rechtsansicht dazu
aber ich bin kein steuerberater

ich erhalte regelmaessig sendungen mit diesem vermerk aus DE
und muss die nicht angefallene vorsteuer dann mit der monatsabrechnung ans finanzamt nachzahlen

was mich wundert:
hat der versender von dir eine UID nummer erhalten?

an sich duerfte der verkaeufer doch nur dann Mwstr frei abrechnen wenn der empfaenger ein unternehmer mit UID nummer ist, oder nicht ..?

Exakt, wenn er selbst nicht befreit ist, kann er das nur tun, wenn du deine UID an ihn übermittelt hast.
Das Entscheidende ist ob der Händler in D bereits befreit ist (sofern es das in D gibt) oder nicht. Wenn er es ist dann kann er es ohne USt verkaufen und es fällt auch beim Kauf keine weitere Steuer an. Hat er aber die Steuer abzuführen, dann müsste er von dir eine UID haben und du müsstest die Erwerbssteuer (IG-Erwerb bei Unternehmen) abführen.
Als Privatperson kann dir das sowieso alle egal sein weil du nie selbst Umsatzsteuer abführen wirst müssen, zumindest nicht in diesem Kontext. Allerdings wäre es am leichtesten den Händler zu fragen warum auf der Rechnung keine Umsatzsteuer angeführt ist. Er müsste es dir erklären können :)
Allerdings weiss das Gewo wohl eher...ich spreche hier rein aus der Theorie (und Nein, ich habe zwar Wirtschaft studiert, bin aber kein Steuerberater).

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Re: Versteuerung bei Bestellung aus DE

Beitrag von Gumbar » Mi 2. Mai 2012, 14:00

gewo hat geschrieben:
und muss die nicht angefallene Vorsteuer dann mit der Monatsabrechnung ans Finanzamt nachzahlen



Such Dir einen neuen Buchhalter bzw Steuerberater.

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Re: Versteuerung bei Bestellung aus DE

Beitrag von KGR84 » Mi 2. Mai 2012, 14:04

piflintstone hat geschrieben:...
Exakt, wenn er selbst nicht befreit ist, kann er das nur tun, wenn du deine UID an ihn übermittelt hast.
...


Diesem Link http://www.berufebilder.de/existenzgrue ... der-nicht/ entnehme ich, dass der Satz den er reingeschrieben hat, drinnen stehen MUSS, WENN er als Kleinunternehmer eingestuft ist. Demnach dürfte er es mir ohne USt weiterverkaufen.
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Re: Versteuerung bei Bestellung aus DE

Beitrag von piflintstone » Mi 2. Mai 2012, 14:08

Na dann passt alles, du musst als Privatkäufer so oder so nie was tun (Einfuhrgrenzen einmal ausgenommen), wenn dann muss der Unternehmer die Steuer abführen.

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Re: Versteuerung bei Bestellung aus DE

Beitrag von KGR84 » Mi 2. Mai 2012, 14:12

Was verstehst du unter ausgenommen Einfuhrgrenzen? Die Höhe des Betrags? Bei Versand ist das ja nur 130 Euro oder so ... da bin ich drüber.

piflintstone hat geschrieben:wenn dann muss der Unternehmer die Steuer abführen.


Ja und wenn er das trotzdem nicht macht, kann ich dann auch belangt werden, da ich ja dann auch keine Steuern gezahlt habe?
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Re: Versteuerung bei Bestellung aus DE

Beitrag von Gumbar » Mi 2. Mai 2012, 14:16

KGR84 hat geschrieben:
piflintstone hat geschrieben:wenn dann muss der Unternehmer die Steuer abführen.


Ja und wenn er das trotzdem nicht macht, kann ich dann auch belangt werden, da ich ja dann auch keine Steuern gezahlt habe?


Wenn ein Steuerrechtsverfahren ergibt dass Volkswagen ein paar Hundert Millionen zu wenig bezahlt hat dann musst Du ja auch nicht Deinen Golf nachversteuern. Oder ?

Wenn Du so weiter machst mischt sich anonym das Finanzamt ins Forum und gibt Dir die Details zu einem freiwilligen Spendenkonto bekannt.

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Re: Versteuerung bei Bestellung aus DE

Beitrag von piflintstone » Mi 2. Mai 2012, 14:31

Mit Grenzen meinte ich Einfuhrgrenzen (Menge). Bei Wein gibt es Grenzen, bei Tabak etc. Die Grenzen sind so hoch gesetzt, dass es bei Eigenbedarf selten zu einer Übertretung kommt. Du wirst ja keine Noricum Kanonen um 50 Mio gekauft haben :)
Das war nur der Vollständigkeit halber angeführt :D

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