Gumbar hat geschrieben:gewo hat geschrieben:
und muss die nicht angefallene Vorsteuer dann mit der Monatsabrechnung ans Finanzamt nachzahlen
Such Dir einen neuen Buchhalter bzw Steuerberater.
es ist immer wieder unglaublich wie menschen die offenbar nicht den tau einer ahnung von einem fachgebiet haben dinge in den raum stellen die sich so lesen als haetten sie die weisheit mit dem loeffel gefressen
der innergemeinschaftliche vorsteuergewinn aus einem mehrwertsteuerbefreiten kauf im ausland ist im inland abzufuehren
punktum
im gegenstaendlichen fall kommt es nach meinem wissensstand drauf an ob du dem verkaeufer eine UID nummer genannt hast
wenn du ihm eine UID nummer genannt hast dann darf er dir das ohne vorsteuer schicken
du musst die anfallende mehrwertsteuer auf ware und versand im inland abfuehren
wenn du ihm keine UID nummer genannt hast dann duerfte er dir eigentlich keine ware ohne vorsteuer schicken
wenn er es doch tut hat er seine steuern verkuerzt
dir kann das egal sein, du bist zu keinerlei nachzahlung verpflichtet
ich hatte ned genug zeit mir die bestimmungen betreffend kleinunternehmer anzusehen
dass die optieren koennen um ohne Mwstr zu berechnen ist mir bekannt
mir war diese option aber immer nur im zusammenhang mit vermietung und verpachtung bekannt
ob und fuer welche warenlieferungen dass moeglich ist, und was dass dann im innergemeinschaftlichen verkehr bedeutet weiss ich nicht