Beitrag
von therion » So 27. Mai 2012, 11:40
Ja, wie gesagt, Du siehst es als Beihilfe an, es ist aber keine.
Sind wir doch froh, dass wir nur dafür bestraft werden, was von unserem Vorsatz tatsächlich getragen wird.
Beispiel: Eine Frau bettelt einen Bekannten aus dem Ostblock an, von dem sie weiß, dass er über Umwege an Waffen kommt. Diese Frau erzählt dem Bekannten, dass sie unglaubliche Angst vor ihrem Exfreund hat, der sie geschlagen hat und ihr immer wieder auflauert. Denkt ihr, dass der gute Bekannte jetzt rechtskonform eine WBK Beantragung empfiehlt? Sicher, eine Waffenüberlassung wäre in diesem Fall illegal, aber moralisch wohl bis zu einem gewissen Grad nachvollziehbar. Tötet die Frau jetzt mit der Waffe sofort nach Erhalt ihre fünf Kinder, dann ist der vermeintliche Samariter natürlich ordentlich dran, wenn man - so wie Du forderst - den Beschaffer, der eine komplett andere Intention hatte, für Beihilfe zum Mord drankriegt.
Und im gegenständlichen Fall wäre es dem vater wohl auch keine Schwierigkeit gewesen, den Sohn mit irgendwelchen anderen Mitteln zu töten bzw. zu verletzen. Jemand, der so eine unverständliche verrückte Tat ausführt, wird nicht die Hemmschwelle genommen, nur weil er eine Schusswaffe zur Verfügung hat. Er hätte auch auf andere Weise den Sohn umgebracht, dann eben wahrscheinlich nicht in der Schule, sondern irgendwo, wo er sich seiner "Aufgabe" auch sicher hätte sein können.
Die Waffe an sich ist nur Mittel, nicht Täter!
Natürlich wäre der Fall anders zu beurteilen, wenn der Waffenbesorger über den Plan vollkommen eingeweiht gewesen wäre. In diesem Fall wäre er strafrechtlich als Beitragstäter zu beurteilen und das - meiner Meinung nach - moralisch vollkommen zu Recht.
Und auch das Kokain macht niemanden von sich aus süchtig und krank, dafür muss es schon eingenommen werden. Und der Verkauf - an wen auch immer - ist strafbar und die Strafbemessung für ein solches Delikt wurde wahrscheinlich auch nach reichlicher Überlegung gewählt. Hier jetzt wieder zu sagen, dass der Verkäufer für alle Folgen haften muss, geht in einer zivilisierten Gesellschaft eifnach zu weit.