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Führen von Rettungsmesser...
Führen von Rettungsmesser...
ist es in österreich erlaubt dieses messer bei sich zu führen oder im auto?
ist ein rettungsmesser der firma herbertz, klinge 7cm lang, einhändig zu öffnen, mit scheibendorn und integriertem gurtschneider.
frage deshalb weil die ja in germany so doof tun mit einhandmesser....
weis jemand wie´s damit in der schweiz aussieht?
ist ein rettungsmesser der firma herbertz, klinge 7cm lang, einhändig zu öffnen, mit scheibendorn und integriertem gurtschneider.
frage deshalb weil die ja in germany so doof tun mit einhandmesser....
weis jemand wie´s damit in der schweiz aussieht?
Re: Führen von Rettungsmesser...
viewtopic.php?f=20&t=1164
Es gibt keine explizite Messergesetzgebung, keine Längenbeschränkung. Das gibt es in Deutschland.
Aber es gibt Messer, die als Waffe klassifiziert sind (siehe §1 WaffG- ihrem Wesen nach dazu bestimmt) wie zB Bajonette, Kampfmesser, Dolche. in diese Klassifizierung fallen auch Springmesser und Butterflies.
Für die gilt: Ab 18 und no go wenn ein Waffenverbot über die Person verhängt wurde bzw. Wenn ein generelles Waffenverbot gilt (Gerichte, Wahllokale oder Versammlungen lt. Versammlungsgestz).
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- Sukram
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Re: Führen von Rettungsmesser...
Genau das Rettungsmesserl hab ich meiner Freundin gekauft. Ich mach mir da keinen Kopf wegen Messer im Auto. Bei mir liegt auch das Glock Feldmesser im Handschuhfach
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Gibbs Rule #9 : Never Go Anywhere Without A Knife
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- Revierler_old
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Re: Führen von Rettungsmesser...
Du kannst alles herumschleppen, auch Springmesser, wenn du über 18 bist. Waffenverbote (Gericht etc.) mal ausgenommen
Wer seine Waffen zu Pflugscharen schmiedet, der wird für jene pflügen, die das nicht getan haben.
- Charles
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Re: Führen von Rettungsmesser...
In der Schweiz ist aber das Tragen von Einhand-Messer über 9,2cm Klingenlänge verboten? Ist das richtig oder falsch?
Charles
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Re: Führen von Rettungsmesser...
Lesen und Kopfschütteln:
http://www.messerforum.net/initiative/pages/rechtslage-waffengesetz-und-messer.php
9cm fixe Klinge sind okay, alle einhändig feststellbaren darf man nicht führen.
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9cm fixe Klinge sind okay, alle einhändig feststellbaren darf man nicht führen.
When speaking in public, try to be like a woman's skirt: long enough to be respectable but short enough to be interesting.
Re: Führen von Rettungsmesser...
in Ö darfst alles Führen (ausser den üblichen logischen Einschränkungen)
Einschmieren nicht vergessen, damit andere geschützt sind!
und "Fanzer" für Frieden, genau mein Humor!
Re: Führen von Rettungsmesser...
ChrisH hat geschrieben:Wie ist denn das in Deutschland (...)
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- kemira
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Re: Führen von Rettungsmesser...
aus8 hat geschrieben:in Ö darfst alles Führen (ausser den üblichen logischen Einschränkungen)
Aua... "logische Einschränkungen" is gut...
...was wären dann die genau? weil meine Logik deckt sich nicht zwangsläufig mit der des Herren Staatsanwalts, und schon hamma an Streitfall...?
illegitimi non carborundum
...the Brotherhood of Blackpowder...
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Re: Führen von Rettungsmesser...
kemira hat geschrieben:aus8 hat geschrieben:in Ö darfst alles Führen (ausser den üblichen logischen Einschränkungen)
Aua... "logische Einschränkungen" is gut...
...was wären dann die genau? weil meine Logik deckt sich nicht zwangsläufig mit der des Herren Staatsanwalts, und schon hamma an Streitfall...?
kein Problem ich dachte da es schon 2x gepstet wurde das du es gelesen hast:
die üblichen Einschränkungen die ich auch halbwegs logisch bezeichnen würde:
Es gibt keine explizite Messergesetzgebung, keine Längenbeschränkung. Das gibt es in Deutschland.
Aber es gibt Messer, die als Waffe klassifiziert sind (siehe §1 WaffG- ihrem Wesen nach dazu bestimmt) wie zB Bajonette, Kampfmesser, Dolche. in diese Klassifizierung fallen auch Springmesser und Butterflies.
Für die gilt: Ab 18 und no go wenn ein Waffenverbot über die Person verhängt wurde bzw. Wenn ein generelles Waffenverbot gilt (Gerichte, Wahllokale oder Versammlungen lt. Versammlungsgestz).
Einschmieren nicht vergessen, damit andere geschützt sind!
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- kemira
- Supporter .45 ACP Black Talon
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- Wohnort: Los Karawancos
Re: Führen von Rettungsmesser...
Nee nee, Mißverständnis, die gesetzlichen Einschränkungen sind mir schon bekannt, aber die logischen noch nicht...
Mir ist es z.B. nicht logisch, warum ein Glock-Messer nicht als Waffe klassifiziert wurde, ein kürzeres AKM-Bajonett aber schon...
Mir ist es z.B. nicht logisch, warum ein Glock-Messer nicht als Waffe klassifiziert wurde, ein kürzeres AKM-Bajonett aber schon...
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