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Führen von Rettungsmesser...

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the_law
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Führen von Rettungsmesser...

Beitrag von the_law » Mi 21. Jul 2010, 14:33

ist es in österreich erlaubt dieses messer bei sich zu führen oder im auto?
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ist ein rettungsmesser der firma herbertz, klinge 7cm lang, einhändig zu öffnen, mit scheibendorn und integriertem gurtschneider.

frage deshalb weil die ja in germany so doof tun mit einhandmesser....

weis jemand wie´s damit in der schweiz aussieht?

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evo86
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Re: Führen von Rettungsmesser...

Beitrag von evo86 » Mi 21. Jul 2010, 14:36

viewtopic.php?f=20&t=1164

Es gibt keine explizite Messergesetzgebung, keine Längenbeschränkung. Das gibt es in Deutschland.

Aber es gibt Messer, die als Waffe klassifiziert sind (siehe §1 WaffG- ihrem Wesen nach dazu bestimmt) wie zB Bajonette, Kampfmesser, Dolche. in diese Klassifizierung fallen auch Springmesser und Butterflies.

Für die gilt: Ab 18 und no go wenn ein Waffenverbot über die Person verhängt wurde bzw. Wenn ein generelles Waffenverbot gilt (Gerichte, Wahllokale oder Versammlungen lt. Versammlungsgestz).
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Re: Führen von Rettungsmesser...

Beitrag von Sukram » Mi 21. Jul 2010, 16:04

Genau das Rettungsmesserl hab ich meiner Freundin gekauft. Ich mach mir da keinen Kopf wegen Messer im Auto. Bei mir liegt auch das Glock Feldmesser im Handschuhfach ;)
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Re: Führen von Rettungsmesser...

Beitrag von Revierler_old » Mi 21. Jul 2010, 19:26

Du kannst alles herumschleppen, auch Springmesser, wenn du über 18 bist. Waffenverbote (Gericht etc.) mal ausgenommen
Wer seine Waffen zu Pflugscharen schmiedet, der wird für jene pflügen, die das nicht getan haben.

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Charles
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Re: Führen von Rettungsmesser...

Beitrag von Charles » Mi 21. Jul 2010, 19:27

In der Schweiz ist aber das Tragen von Einhand-Messer über 9,2cm Klingenlänge verboten? Ist das richtig oder falsch?



Charles

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Re: Führen von Rettungsmesser...

Beitrag von Expat » Do 22. Jul 2010, 11:27

Lesen und Kopfschütteln:
http://www.messerforum.net/initiative/pages/rechtslage-waffengesetz-und-messer.php

9cm fixe Klinge sind okay, alle einhändig feststellbaren darf man nicht führen.
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Re: Führen von Rettungsmesser...

Beitrag von aus8 » Do 22. Jul 2010, 11:42

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in Ö darfst alles Führen (ausser den üblichen logischen Einschränkungen)
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Einschmieren nicht vergessen, damit andere geschützt sind! :o
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Re: Führen von Rettungsmesser...

Beitrag von Expat » Do 22. Jul 2010, 11:50

ChrisH hat geschrieben:Wie ist denn das in Deutschland (...)
When speaking in public, try to be like a woman's skirt: long enough to be respectable but short enough to be interesting.

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Re: Führen von Rettungsmesser...

Beitrag von kemira » Do 22. Jul 2010, 12:05

aus8 hat geschrieben:in Ö darfst alles Führen (ausser den üblichen logischen Einschränkungen)

Aua... "logische Einschränkungen" is gut... :mrgreen:

...was wären dann die genau? weil meine Logik deckt sich nicht zwangsläufig mit der des Herren Staatsanwalts, und schon hamma an Streitfall...?
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Re: Führen von Rettungsmesser...

Beitrag von aus8 » Do 22. Jul 2010, 12:22

kemira hat geschrieben:
aus8 hat geschrieben:in Ö darfst alles Führen (ausser den üblichen logischen Einschränkungen)

Aua... "logische Einschränkungen" is gut... :mrgreen:

...was wären dann die genau? weil meine Logik deckt sich nicht zwangsläufig mit der des Herren Staatsanwalts, und schon hamma an Streitfall...?



kein Problem ich dachte da es schon 2x gepstet wurde das du es gelesen hast:
die üblichen Einschränkungen die ich auch halbwegs logisch bezeichnen würde:

Es gibt keine explizite Messergesetzgebung, keine Längenbeschränkung. Das gibt es in Deutschland.

Aber es gibt Messer, die als Waffe klassifiziert sind (siehe §1 WaffG- ihrem Wesen nach dazu bestimmt) wie zB Bajonette, Kampfmesser, Dolche. in diese Klassifizierung fallen auch Springmesser und Butterflies.


Für die gilt: Ab 18 und no go wenn ein Waffenverbot über die Person verhängt wurde bzw. Wenn ein generelles Waffenverbot gilt (Gerichte, Wahllokale oder Versammlungen lt. Versammlungsgestz).
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Re: Führen von Rettungsmesser...

Beitrag von kemira » Do 22. Jul 2010, 12:25

Nee nee, Mißverständnis, die gesetzlichen Einschränkungen sind mir schon bekannt, aber die logischen noch nicht...

Mir ist es z.B. nicht logisch, warum ein Glock-Messer nicht als Waffe klassifiziert wurde, ein kürzeres AKM-Bajonett aber schon...
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