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FFW auf Depot legen

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Alaskan
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FFW auf Depot legen

Beitrag von Alaskan » Fr 26. Jul 2013, 10:19

Hallo Forums Gemeinde
Was bedeutet das,wenn ich eine Faustfeuerwaffe auf Depot legen will?wird da ein Platz auf der WBK frei oder wie soll ich das verstehen?!
Habe bei einen User hier gelesen ,das er eine auf Depot hat,darum meine Frage.
"Wer wesentliche Freiheit aufgeben kann um eine geringfügige, bloß jeweilige Sicherheit zu bewirken,
verdient weder Freiheit, noch Sicherheit." - Benjamin Franklin

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kemira
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Re: FFW auf Depot legen

Beitrag von kemira » Fr 26. Jul 2013, 10:25

Ja. Wenn Du eine FFW auf Depot legst, bringst Du sie zu Deinem Händler. Der übernimmt sie in seinen Bestand, sie wird bei Dir ausgetragen, und Du hast wieder einen Platz frei.

Wenn Du dann erweitert hast, gehst wieder zum Händler und holst Dir die Waffe wieder. Die Waffe wird wieder bei Dir eingetragen. Das wars.
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Re: FFW auf Depot legen

Beitrag von Alaskan » Fr 26. Jul 2013, 10:32

Kemira danke dir für die rasche Antwort !bleibt nur die Frage ,was er für das nimmt wenn mas beim Büchser einquartiert :think:
Vielen Dank
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Re: FFW auf Depot legen

Beitrag von kemira » Fr 26. Jul 2013, 10:50

MrAktenzeichenxy hat geschrieben:Kemira danke dir für die rasche Antwort !bleibt nur die Frage ,was er für das nimmt wenn mas beim Büchser einquartiert :think:
Vielen Dank


Das ist von Büchser zu Büchser unterschiedlich und muß erfragt werden. Aber sie nehmen üblicherweise kein Vermögen dafür.

Gruß
Kemira
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Re: FFW auf Depot legen

Beitrag von kawaz » Fr 26. Jul 2013, 11:17

Zahlt man da was für das ab und wieder anmelden???

buckshot

Re: FFW auf Depot legen

Beitrag von buckshot » Fr 26. Jul 2013, 11:18

soweit ich von einem büchser weiß, muss er sie dafür formalrechtlich "ankaufen" - (dadurch fällt aber möglicherweise auch märchensteuer an... )

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Re: FFW auf Depot legen

Beitrag von Floody » Fr 26. Jul 2013, 11:30

Vorsichtig... Letztens wurde mit von einer gewissen Wr. Behörde gesagt, dass "auch beim aufs Depot legen kein Platz frei wird". Behörden sehen das nämlich in Wirklichkeit gar nicht gern, das heisst also eigentlich:

1) Gehe zu Büchser
2) Verkaufe Büchser eine Waffe
3) Waffe wird ausgetragen
4) Es findet sich leider kein Käufer
5) Zuuuu schaaade
6) Kauf deine Waffe wieder


Was ich damit sagen will: Niemals vor Behörden von Depot sprechen.

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Re: FFW auf Depot legen

Beitrag von cobaltbomb » Fr 26. Jul 2013, 19:18

floody hat recht, "verkaufen"
Of course they wont take away your hunting rifle, they will call it a sniper rifle first

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Re: FFW auf Depot legen

Beitrag von Gw10 » Fr 26. Jul 2013, 19:36

das zeigt uns, wie absurd das ganze system ist.
die wissen eh, wies läuft. wir wissen wies läuft. die händler wissen wies läuft - aber laut aussprechen - pssst, ne, lieber nicht.
nah, sicher nicht! mir doch egal was die behörden dazu sagen. es ist legal dem händler ne waffe zu verkaufen. warum nicht?
aufwand hat nur die behörde dadurch.

soll sich der gesetzgeber endlich mal was vernünftiges bezüglich "stückzahlbegrenzung" überlegen. die ist nämlich fürn hugo!

c und d darfst soviele haben wie du willst, aber nur begrenzt b.

kopf -> tischplatte
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Zombies gibt es nicht? Klicke hier für den Beweis!!!

PS: und STANDARD wird mit D geschrieben, ihr "StandarT"-Schreiber!

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Re: FFW auf Depot legen

Beitrag von Fangschuss » Fr 26. Jul 2013, 20:01

Ist aber von Behörde zu Behörde liberaler oder strenger definiert. Wie auch immer, ein gewisser Büchsenmacher in Kärnten :dance: bietet das für ein geringes Entgelt pro Jahr auch für lange Zeiträume an. Also wenn jemand beruflich das Land verlässt, einfach alles dort bunkern...

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Re: FFW auf Depot legen

Beitrag von IT Guy » Fr 26. Jul 2013, 20:39

Und wenn ich die Waffe dem Büxer für >4Wochen gebe, MUSS ich eine Meldung machen, oder?

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Re: FFW auf Depot legen

Beitrag von Fangschuss » Fr 26. Jul 2013, 21:11

woolf hat geschrieben:
Fangschuss hat geschrieben:Ist aber von Behörde zu Behörde liberaler oder strenger definiert. Wie auch immer, ein gewisser Büchsenmacher in Kärnten :dance: bietet das für ein geringes Entgelt pro Jahr auch für lange Zeiträume an. Also wenn jemand beruflich das Land verlässt, einfach alles dort bunkern...

Das verstehe ich jetzt nicht. Was kann man da auslegen? Das Gesetzt ist in wenigen Punkten so klar wie hier.
Besitzen darf ich so viel Waffen, wie Plätze auf der WBK eingetragen sind. Gebe ich die Waffe dem Büxer, dann bin ich nicht mehr Besitzer dieser Waffe. Fertig. Eigentümer bin ich zwar nach wie vor, aber das ist egal, ich darf auch Eigentümer von tausenden Kat. B Waffen sein, wenn es mir gefällt.


Faktum ist, das gewisse Behörden diese Vorgangsweise nicht dulden, das hab ich auch schon mal gehört. In G und GU ist man da liberal, während das anderswo nicht gerne gesehen ist. Rechtliche Einwände könnte man hier diskutieren (judizieren :D ). Offenbar will die Behörde nicht, dass der Zugriff zu vielen unterschiedlichen Waffen so rasch möglich ist (ein Mal zu Büchsner und Pistole ist gegen HA getauscht). Damit ergibt sich eine Unschärfe, auch was das Register betrifft! Denn ich kann an einem Tag noch vor Übernahme in das Register meine ganzen Waffen hin und her tauschen...

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Re: AW: FFW auf Depot legen

Beitrag von Starfox » Fr 26. Jul 2013, 21:42

Faktum ist auch dass die Behörde sich da trollen kann. Darum kanns jedem wurscht sein was die für Gefühle bei der Sache haben. Sollen ruhig auf diesem Weg mitbekommen wie sinnlos diese Stückzahlbegrenzung ist wenns sies anders schon nicht kapieren.

Grüße,
Starfox
Freiheit!

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Re: FFW auf Depot legen

Beitrag von Alaskan » Fr 26. Jul 2013, 22:41

Vielen Dank für die Zahlreichen Antworten :handgestures-thumbupright:
Habe mit meinen BÜMA gesprochen-er nimmt sie zurück und ich kaufe mir was neues!Sicher ist sicher aber 2 plätze sind fürn anus echt!
Grüsse
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