oJo hat geschrieben:Wenn du ein Empfangsgerät hast, musst zahlen, wenn nicht dann nicht. Durch das PC-Urteil hat sich da viel verbessert. Wenn du einen älteren Fernseher hast, der kein aktuelles DVB-T2 Signal empfangen kann, musst du auch nichtmehr zahlen, Analogabschaltung sei dank.
Soweit ich informiert bin, stimmt das nicht. Wenn du einen Fernseher hast, egal welchen.....zahlen.
Sogar wenn du eine Radioapp auf dem Smartphone hast, musst du die "kleine" Rundfunkgebühr entrichten.
Ich hatte so einen arroganten Trottel vor ein paar Monaten vor der Tür, da ich überhaupt nicht fernsehe und alles abgemeldet habe. Als ich alle seine Fragen bez. Empfangsgeräte verneinte, schnauzte er nur: "Aber ein Smartphone hast du doch sicher!", was ich bejahte. "Eben, dann musst die Radioabgabe zahlen." Ich habe dann bei meinem LG die App gelöscht und beim Samsung meiner Frau das Teil gerootet, damit ich die App löschen konnte, da war sie im System integriert.
Die spinnen....