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Wenn der GIS Mann zweimal klingelt...

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emanuel2408
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Re: Wenn der GIS Mann zweimal klingelt...

Beitrag von emanuel2408 » Fr 10. Mär 2017, 10:31

chabich hat geschrieben:
emanuel2408 hat geschrieben:
chabich hat geschrieben:

Bei 150k Jahresgehalt ohne Kinder bleiben nach Abzug aller Abgaben (SV & ESt) €90.046,70
Davon muß man klarerweise auch den Dienstgeberbeitrag von €28.471,15 abziehen, weil man um den ja weniger bekommt bzw. der Staat hier vom Dienstgeber (der eigentlichen Arbeitsplatz erst erschaffen hat!) ebenfalls nochmals eine Abgabe fordert.

Macht dann einen Rest von € 61.575,55.

So und davon dann noch durchschnittlich 20% MwSt. für den Konsum abziehen.

Wenn Du Dir dann von dem kläglichen Rest noch etwas ansparst und z.B. ein Grundstück kaufst, kommen Grundsteuer etc. Wenn Du stirbst und es jemanden vererbst kommt die neue "Erbschaftssteuer" die 2016 eingeführt wurde.

Mich wunderts immer wieder, daß trotz dieser unglaublichen REALEN Abgabenlast 1) noch niemand auf der Straße ist und 2) der Staat es trotzdem schafft ein Minus zu produzieren.


Bleiben wir bei deinem Beispiel:
Ich geh mal davon aus du hast den netten Bruttonetto-Rechner für dein Bsp herangezogen...

Gut bleiben Netto 90.0604,70.

Der Dienstgeberbeitrag beträgt 4,1 % von der Bemessungsgrundlage, wie du daher auf genannten Betrag kommst ist mir unverständlich. Überdies spekulierst du, dass ein AG dir 4,1 % mehr zahlen würde, wenn es diesen nicht geben würde, fraglich!

Bei der USt Berechnung hast offenbar auch Denkfehler drin, ganz einfaches Beispiel:

Sagen wir ich verdiene hypothetisch 2400 Brutto und zahle (einfachheitshalber) exakt 50 Prozent ESt. Bleiben mir 1200.

Mit den 1200 geh ich einkaufen und zahle immer 20% USt. So im Endeffekt hab ich Waren im Wert von 1000, 200 Euro sind der USt geschuldet.

Ich hatte 2400 Brutto, jetzt hab ich Waren im Wert von 1000.

Wieviel Prozent musste ich an Abgaben gesamt zahlen? 58,33 Prozent. Das sind keine 70 Prozent...


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Detail Dienstgeberbeitrag (Jahressummen + Besteuerung 13. & 14. Gehalt) aus o.g. Beispiel:

SV 14.926,01
DB 6.150,06
DZ 600,04
KommSt 4.500,02
BV 2.295,02

Summe 28.471,15

Es bleiben also vor Konsumsteuern nur ca. 41% der 150k übrig. Nach Berücksichtigung dieser bist locker bei 70% Abgabenlast.

Tut mir echt leid, aber das ist leider nun mal unsere Realität bzw. ich wünschte Du hättest Recht und die Realbelastung läge um 12% niedriger.


PS: Immer wenn ich diese Zahlen durch das Lohnabrechnungsprogramm lasse, wird mir schlecht!

PPS: Da ich mit diesen Posts sicher die Nerven von Ben "gedehnt" habe, klicke ich mich an dieser Stelle aus, weil es absolut keinen Waffenbezug hat.


Abschließend:

Das was du anführst sind die Kosten, die der AG gesamt bezahlen muss. Der höchste Betrag ist die Sozialversicherung, überleg dir für was man Sozialversicherung zahlt (Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pensionsversicherung, Unfallversicherung,..)

Die 28.500 vom fiktiven Nettogehalt abziehen ist komplett schwachsinnig, da du im Endeffekt die 90.000 ausgezahlt bekommst!

Also mal im Ernst: nen Internet Rechner hernehmen und irgendwas reininterpretieren ist wirklich nicht zielführend.

P.S. Das Thema GIS hat ebensowenig einen Waffenbezug, also wennst dich einfach der Diskussion entziehen willst, bitte...


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Re: Wenn der GIS Mann zweimal klingelt...

Beitrag von Paddy91 » Fr 10. Mär 2017, 11:00

emanuel2408 hat geschrieben:Abschließend:

Das was du anführst sind die Kosten, die der AG gesamt bezahlen muss. Der höchste Betrag ist die Sozialversicherung, überleg dir für was man Sozialversicherung zahlt (Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pensionsversicherung, Unfallversicherung,..)

Die 28.500 vom fiktiven Nettogehalt abziehen ist komplett schwachsinnig, da du im Endeffekt die 90.000 ausgezahlt bekommst!

Also mal im Ernst: nen Internet Rechner hernehmen und irgendwas reininterpretieren ist wirklich nicht zielführend.

P.S. Das Thema GIS hat ebensowenig einen Waffenbezug, also wennst dich einfach der Diskussion entziehen willst, bitte...

Das Abschließend kommt dann immer wenn dir die Argumente ausgehen. Schon mehrfach beobachtet. Lass mich raten in deiner Eigenwahrnehmung hast du hier alle Diskussionen "gewonnen" und einfach dann aufgehört wenn die Argumentiereden dir zu "dumm" wurden. Stimmts?

Der Dienstgeberbeitrag, glaubst du der wächst am Baum und muss dem Kunden nicht verrechnet werden? Meinem Arbeitgeber ist meine Leistung (ich nehm jetzt keine konkreten Zahlen, recherchieren ist mir zu mühsam weil du es ja zu 75% eh nicht liest um dein Selbstbild nicht zu gefährden) einen Betrag von X wert. Den bezahlt er mir mehr oder weniger aus. Ob und in welcher Form irgendwelche Abschläge an den Staat abgehen und wie die heißen ist völlig schnurz.

Außerdem greift der Moloch ja noch weiter zu primär USt aber auch Kest, Möst, GESt, Steuer auf die Steuer in Form der bspw. Nova, Mietvertragvergebührung, Vignette, ungerechtfertigte Infrastrukturkosten (da ist Wien groß dabei), WBK-Beilagen-Einreichungs-Gebühr, usw usf.
Gottseidank haben sich darüber auch schon klügere Gedanken gemacht als du und ich. https://www.steuernzahlen.at/ ist bissl mühsam zum eingeben aber schon weiß ich dass meine individuelle Abgabenlast entsprechend meiner Buchhaltung bei knapp 75% liegt und ich deshalb mittelfristig auswandern werde.

Lg, paddy

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Re: Wenn der GIS Mann zweimal klingelt...

Beitrag von Paddy91 » Fr 10. Mär 2017, 11:15

emanuel2408 hat geschrieben:Es geht nicht um irgendeine moralische Verpflichtung sondern um die Tatsache, dass es teuer werden kann, siehe:
§ 7. (1) ...

Es bleibt jedem selbst überlassen, entweder bei der Wahrheit bleiben oder das Risiko einer Strafe eingehen.
P.S. Staatspropaganda? Ah ja... Dann bleibst eben bei unzensiert...

1. Es kann nicht teuer werden. Zumindest nur denkbar unwahrscheinlich. Oder wie wollen sie mir rückwirkend den Besitz eines Fernsehers nachweisen wenn ich die Tür nicht öffne.
2. Es wird nicht teuer werden weil die GIS sowieso auf der Abschussliste der Kommission bzw. Teilen des Nationalrats ist, sich nach der Niederlage bezüglich der Gebührenpflicht von Laptops lieber bedeckt hält und halt einfach nur noch Leichtgläubige einsammelt.
3. Süß. ein unzensurtiert-ad-hominem-versuch. Hundertmal sinnvoller Unzensuriert kritisch, und nicht als einzige Quelle, aber doch zu lesen als dem Orf seine politisch tendenziöse Berichterstattung unhinterfragt zu übernehmen. Dort ist man vor Fake-News genausowenig gefeit. Ein aktuelles Beispiel gefällig? (Aber vorsicht, kommt vom rechtsradikalen fakenewsuntergrund vermutlich rumänisch, lange nicht so seriös wie die Kasperlpost vom Rotfunk) https://nzz.at/oesterreich/republik/nei ... -leider-zu
ein bedauernswerter Einzelfall? Ebensowenig: http://www.orf-watch.at/
Edit: und weils mir gerade einfällt. bis heute als ich das haus etwas vor 8 verlies hat der ORF noch nichts von dem Axt-Amokläufer mitbekommen.... Ist vermutlich wie die tausend Grapscherein in Köln "nur von regionalem Interesse" im Gegensatz zu der Anzahl der einzuschläfernden Schwäne in Schönbrunn, was ja wahrlich eine Headline wert ist.

Lg, paddy
Zuletzt geändert von Paddy91 am Fr 10. Mär 2017, 11:24, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Wenn der GIS Mann zweimal klingelt...

Beitrag von mighty » Fr 10. Mär 2017, 11:18

Floh hat geschrieben:. Besitze aber auch einen Fernseher (mit Amazon Fire TV Stick & Chromecast) - und wie schon früher erwähnt, die Haus Sat Anlage kann ich nicht abzwicken. Sat Receiver hab ich aber keinen.


Das Problem ist, die meisten TV Geräte haben einen integirerten Receiver. Somit wärst du lt. Gesetz wieder zahlungspflichtig.

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Re: Wenn der GIS Mann zweimal klingelt...

Beitrag von Floh » Fr 10. Mär 2017, 11:30

mighty hat geschrieben:Das Problem ist, die meisten TV Geräte haben einen integirerten Receiver. Somit wärst du lt. Gesetz wieder zahlungspflichtig.


Meiner nicht, dafür ist er zu alt (10 Jahre altes Plasma - Trumm ^^). Und zu einer Überprüfung wirds ja wohl doch ned kommen. Kennt eigentlich irgendjemand irgendwen (oder einen publizierten Fall), wo es tatsächlich zu einer justiziell angeordneten Wohnungs- oder Hausdurchsuchung gekommen ist?

Ich konnte jetzt auf die Schnelle nichts derartiges finden, außer einem alten Posting im Geizhals Forum, wo einer schreibt, er hätte eine 300,- Euro Strafe bekommen, weil der GIS Beamte einen Fernseher in der Wohnung gehört / gesehen haben will. Hier müsste die Chance für einen positiven Einspruch bei ca. 100% liegen.

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Re: Wenn der GIS Mann zweimal klingelt...

Beitrag von oJo » Fr 10. Mär 2017, 12:15

tiberius hat geschrieben:Hi,

unvergesslich die GIS-Episode eines schönen Spätnachmittags im Mehrparteien Altbau meiner alten Studentenbude:

Der Nachbar gegenüber war ein rüstiger Pensionär mit dem Auftreten eines etwas zu breit geratenem
Telly Savalas mit mächtigem Schnauzer und ein ganz besonderer Freund des Musikantenstadl und
Skispringen Senders mit öffentlich rechtlichem Bildungsauftrag bzw. dessen Eintreiber-Bütteln.
Da wusste man, wenns laut wurde im Stiegenhaus, ham´s es wieder bei ihm probiert - oder die Zeugen Jehovas etc...

Seine Wohnung lag im Hochpaterre, und der findige GIS-Blockwart geht, nachdem er sich seine verbalen
Watschen abholen durfte, in den Innenhofgarten, um am Fenster zu lauschen,
obs da nicht nach Freundschaft vom Küniglberg klingt.
Mein werther Herr Nachbar, ein liebenswerter Mensch wenn im niedrigen Blutdruckbereich,
ein Cerberus wenn im hohen Blutdruckbereich, schreitet ebenfalls zur Tat, sperrt den Innenhof
samt GIS-Agenten ab, und ruft die Polizei:

Ein mutmaßlicher Einbrecher, der sich als GIS-Mitarbeiter ausgegeben hat,
spähe im Innenhof die Wohnungen aus und versuche womöglich über offene Fenster ins Hochpaterre einzusteigen.

Wie dann die zu Hilfe gerufenen eintrafen, hab ich mich ebenfalls ins Stiegenhaus begeben, um dem Höhepunkt des
Schauspiels beizuwohnen: Ein kreidebleicher GISianer, zwei Herren in dunkelgrün, denen wohl dämmerte was da lief,
denn einer feixte belustigt, der andere so richtig angezipft, und mein Nachbar, die Hände vor der Brust verschränkt,
in scharfem Tone Begriffe wie "Hausfriedensbruch" , "Unbefugtes Betreten", "Sauerei" oder "Gestapomethoden" herauspressend.

Schlussendlich wurde belehrt aber niemand angezeigt. GIS hat der Herr Nachbar offenbar weiterhin nicht berappt,
denn trotz der lebensversichernden Deckung durch die Anwesenheit der Ordungshüter hat der Gebühren Keiler
sich nicht nocheinmal fragen getraut, oder Eingang in die Wohnung verlangt um Nachschau zu halten.

Hergetraut habens´sich aber nicht mehr soweit ich weis.

mfg tiberius


Hübsche Geschichte, in meinen Augen nichtmal moralisch vertretbar, da er ja Musikantenstadl konsumiert. Soviel man gegen die GIS haben darf, Zeche prellen ist kein Kavaliersdelikt.
Nachschau halten kann da aber keiner, selbst wenn es als freiheitsberaubende Maßnahme ausgelegt wird, hat das nichts mit der Auskunftspflicht zu tun. Eine Überprüfung unter Zwang wird ja nicht als Hausdurchsuchung gestaltet, sondern in der rechtlichen Kompetenz der Bezirksverwaltung getätigt. Ein Gerichtsvollzieher darf ja auch nicht deine Unterhosen durchwühlen.

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Re: Wenn der GIS Mann zweimal klingelt...

Beitrag von oJo » Fr 10. Mär 2017, 12:18

Floh hat geschrieben:
mighty hat geschrieben:Das Problem ist, die meisten TV Geräte haben einen integirerten Receiver. Somit wärst du lt. Gesetz wieder zahlungspflichtig.


Meiner nicht, dafür ist er zu alt (10 Jahre altes Plasma - Trumm ^^). Und zu einer Überprüfung wirds ja wohl doch ned kommen. Kennt eigentlich irgendjemand irgendwen (oder einen publizierten Fall), wo es tatsächlich zu einer justiziell angeordneten Wohnungs- oder Hausdurchsuchung gekommen ist?

Ich konnte jetzt auf die Schnelle nichts derartiges finden, außer einem alten Posting im Geizhals Forum, wo einer schreibt, er hätte eine 300,- Euro Strafe bekommen, weil der GIS Beamte einen Fernseher in der Wohnung gehört / gesehen haben will. Hier müsste die Chance für einen positiven Einspruch bei ca. 100% liegen.

Hausdurchsuchung gibts ned, nur das betreten der Wohnung kann erzwungen werden und dann halt eine Begehung. Dafür sind abergewisse Voraussetzungen notwendig.
Wenn jedoch dein Fernseher sowieso von außen sichtbar ist, könnens dich direkt strafen. Wenn dein Fernseher allerdings kein Rundfunkempfangsgerät ist (Also kein DVB-T2 Receiver, kein sonstiger Anschluss vorhanden...) musst ihn auch nicht anmelden.
Insofern ist die Antennenabschaltung ganz praktisch.

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Re: Wenn der GIS Mann zweimal klingelt...

Beitrag von Floh » Fr 10. Mär 2017, 14:26

Jetzt hab ich doch noch eine Frage:

Das GIS Anmeldeformular hat sowohl in der Online als auch in der PDF Version keine Option für "Ich habe kein meldungspflichtiges Gerät". Auch in den übrigen Formularen, die ich auf der GIS Seite finde, ist nichts derartiges zu finden.

Habt Ihr das formlos gemacht und eingeschrieben an die Anmelde-Adresse geschickt? Oder hab ich da etwas übersehen? :think:

https://www.gis.at/fileadmin/user_upload/Documents/Anmeldung_Online.pdf

Oder vielleicht nur Punkt 1-4 ausfüllen und den Rest leer lassen?

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Re: Wenn der GIS Mann zweimal klingelt...

Beitrag von Paddy91 » Fr 10. Mär 2017, 14:54

Keine Ahnung. Ich hab denen noch nie zurückgeschrieben....
Lg, paddy

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Re: Wenn der GIS Mann zweimal klingelt...

Beitrag von oJo » Fr 10. Mär 2017, 15:53

Floh hat geschrieben:Jetzt hab ich doch noch eine Frage:

Das GIS Anmeldeformular hat sowohl in der Online als auch in der PDF Version keine Option für "Ich habe kein meldungspflichtiges Gerät". Auch in den übrigen Formularen, die ich auf der GIS Seite finde, ist nichts derartiges zu finden.

Habt Ihr das formlos gemacht und eingeschrieben an die Anmelde-Adresse geschickt? Oder hab ich da etwas übersehen? :think:

https://www.gis.at/fileadmin/user_upload/Documents/Anmeldung_Online.pdf

Oder vielleicht nur Punkt 1-4 ausfüllen und den Rest leer lassen?

Es gibt keine 'Antimeldung'. Die Option 'Habenix' gibts auf dem Auskunftsschreiben dass normalerweise per Post kommt, inklusive Rücksendekuvert. Du bist ja nur zur Auskunft verpflichtet, nicht zur Vorauskunft ;)

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Re: Wenn der GIS Mann zweimal klingelt...

Beitrag von Hermann » Fr 10. Mär 2017, 19:34

Weils äh ähnlich ist !

Hab eine kleine Firma. Kein Fernseher kein Radio. Also auch keine GIS Gebühr.

Kommt ein Schreiben vom AKM. Kommt natürlich sofort in die runde Ablage.
Kommt wieder sowas von denen. Einige Zeit später kommt doch tatsächlich Besuch von
einem AKM Mitarbeiter. :tipphead:
Zuletzt geändert von Hermann am Mo 13. Mär 2017, 18:51, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Wenn der GIS Mann zweimal klingelt...

Beitrag von gewo » Fr 10. Mär 2017, 23:19

Hermann hat geschrieben:Einige Zeit kommt doch tatsälich Besuch von
einem AKM Mitarbeiter. :tipphead:


bei uns auch
war lustig

hat sich brav angestellt
als er dran war hat er sich vorgestellt

akm:
guten tag ich bin von der AKM, wissen sie was das ist?

ich:
ja, klar, ihr seids die selben blutsauger wie die von der GIS.

akm:
*räusper* führen sie öeffentlich musik auf?

ich:
hören's was?

akm:
nein, aber sie koennten ja evt musik trotzdem fallweise musik auffuehren

ich:
wenns wolln sing ich ihnen was vor, gilt das auch?

akm:
also gut, wenns sie in zukunft mal musik auffuehren wollen muessen sie das anmelden, darf ich ihnen meine karte da lassen

ich:
nein, ich heize elektrisch

akm
*raeusper* also ich geh dann wieder, auf wiedersehn

ich:
pfiat di
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
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Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

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Re: Wenn der GIS Mann zweimal klingelt...

Beitrag von Schuttwegraeumer » Fr 10. Mär 2017, 23:41

Floh hat geschrieben:
mighty hat geschrieben:Das Problem ist, die meisten TV Geräte haben einen integirerten Receiver. Somit wärst du lt. Gesetz wieder zahlungspflichtig.


Meiner nicht, dafür ist er zu alt (10 Jahre altes Plasma - Trumm ^^). Und zu einer Überprüfung wirds ja wohl doch ned kommen. Kennt eigentlich irgendjemand irgendwen (oder einen publizierten Fall), wo es tatsächlich zu einer justiziell angeordneten Wohnungs- oder Hausdurchsuchung gekommen ist?

Ich konnte jetzt auf die Schnelle nichts derartiges finden, außer einem alten Posting im Geizhals Forum, wo einer schreibt, er hätte eine 300,- Euro Strafe bekommen, weil der GIS Beamte einen Fernseher in der Wohnung gehört / gesehen haben will. Hier müsste die Chance für einen positiven Einspruch bei ca. 100% liegen.


Eine Durchsuchung sicher nie aber eine Wohnungsbegehung hatte ich schon wegen den ******* von der GIS.
Ich habe weder Radio noch TV ortsfest und nur das zählt.
Wird sich auch nicht ändern.
Den Keiler hatte ich recht grob von meiner Türmatte vertrieben.
Zuletzt geändert von Schuttwegraeumer am Fr 10. Mär 2017, 23:56, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Wenn der GIS Mann zweimal klingelt...

Beitrag von Schuttwegraeumer » Fr 10. Mär 2017, 23:48

oJo hat geschrieben:
Floh hat geschrieben:
mighty hat geschrieben:Das Problem ist, die meisten TV Geräte haben einen integirerten Receiver. Somit wärst du lt. Gesetz wieder zahlungspflichtig.


Meiner nicht, dafür ist er zu alt (10 Jahre altes Plasma - Trumm ^^). Und zu einer Überprüfung wirds ja wohl doch ned kommen. Kennt eigentlich irgendjemand irgendwen (oder einen publizierten Fall), wo es tatsächlich zu einer justiziell angeordneten Wohnungs- oder Hausdurchsuchung gekommen ist?

Ich konnte jetzt auf die Schnelle nichts derartiges finden, außer einem alten Posting im Geizhals Forum, wo einer schreibt, er hätte eine 300,- Euro Strafe bekommen, weil der GIS Beamte einen Fernseher in der Wohnung gehört / gesehen haben will. Hier müsste die Chance für einen positiven Einspruch bei ca. 100% liegen.

Hausdurchsuchung gibts ned, nur das betreten der Wohnung kann erzwungen werden und dann halt eine Begehung. Dafür sind abergewisse Voraussetzungen notwendig.
Wenn jedoch dein Fernseher sowieso von außen sichtbar ist, könnens dich direkt strafen. Wenn dein Fernseher allerdings kein Rundfunkempfangsgerät ist (Also kein DVB-T2 Receiver, kein sonstiger Anschluss vorhanden...) musst ihn auch nicht anmelden.
Insofern ist die Antennenabschaltung ganz praktisch.


Genau, eine Begehung ist keine Durchsuchung.
Also einmal durch die Wohnung gehen aber absolut nix angreifen.
Sollte der GIS Typ mitgehen wollen darf man ihn auslachen aber der war eh nicht dabei.
Der Typ vom Bezirksamt war eh OK, kennt das wegen der GIS vermutlich schon.
Aber der GIS Typ sollte sich nimmer blicken lassen, hat mir genug Stunden gekostet da ich wenn ich auf diese Bezirksamt Typen wrten muss nicht arbeiten kann --> mein Lohn.

Beim ersten Kontakt hat der mit dem Fuß schon eine Bewegung gemacht um ihn in die Tür zu stellen, hat es sich dann aber zu seinem Glück nicht ausgeführt.

oJo
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Re: Wenn der GIS Mann zweimal klingelt...

Beitrag von oJo » Sa 11. Mär 2017, 00:01

Schuttwegraeumer hat geschrieben:
oJo hat geschrieben:
Floh hat geschrieben:
Meiner nicht, dafür ist er zu alt (10 Jahre altes Plasma - Trumm ^^). Und zu einer Überprüfung wirds ja wohl doch ned kommen. Kennt eigentlich irgendjemand irgendwen (oder einen publizierten Fall), wo es tatsächlich zu einer justiziell angeordneten Wohnungs- oder Hausdurchsuchung gekommen ist?

Ich konnte jetzt auf die Schnelle nichts derartiges finden, außer einem alten Posting im Geizhals Forum, wo einer schreibt, er hätte eine 300,- Euro Strafe bekommen, weil der GIS Beamte einen Fernseher in der Wohnung gehört / gesehen haben will. Hier müsste die Chance für einen positiven Einspruch bei ca. 100% liegen.

Hausdurchsuchung gibts ned, nur das betreten der Wohnung kann erzwungen werden und dann halt eine Begehung. Dafür sind abergewisse Voraussetzungen notwendig.
Wenn jedoch dein Fernseher sowieso von außen sichtbar ist, könnens dich direkt strafen. Wenn dein Fernseher allerdings kein Rundfunkempfangsgerät ist (Also kein DVB-T2 Receiver, kein sonstiger Anschluss vorhanden...) musst ihn auch nicht anmelden.
Insofern ist die Antennenabschaltung ganz praktisch.


Genau, eine Begehung ist keine Durchsuchung.
Also einmal durch die Wohnung gehen aber absolut nix angreifen.
Sollte der GIS Typ mitgehen wollen darf man ihn auslachen aber der war eh nicht dabei.
Der Typ vom Bezirksamt war eh OK, kennt das wegen der GIS vermutlich schon.
Aber der GIS Typ sollte sich nimmer blicken lassen, hat mir genug Stunden gekostet da ich wenn ich auf diese Bezirksamt Typen wrten muss nicht arbeiten kann --> mein Lohn.

Beim ersten Kontakt hat der mit dem Fuß schon eine Bewegung gemacht um ihn in die Tür zu stellen, hat es sich dann aber zu seinem Glück nicht ausgeführt.

Wieso Lohn, bist selbstständig? Als Angestellter hast bei sowas Lohnfortzahlung, ist ja ein Verhinderungsgrund amtlicher natur.
Der Sinn der Begehung ist ja, einen dringend anzunehmenden Betrug aufzudecken, wo halt der Fernseher an die Wand genagelt ist. Wenn man von vornherein sagt 'hab nix' gibts die auch nicht. Normalerweise gibts die nur, wenn deine Nachbarn berichten, dass du immer um Mitternacht das Haus mit ORF1 aufweckst^^.

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