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Wenn der GIS Mann zweimal klingelt...

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eulchen
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Re: Wenn der GIS Mann zweimal klingelt...

Beitrag von eulchen » So 12. Mär 2017, 14:25

"Ich besitze aus Überzeugung keinerlei Empfangsgeräte im Sinne des Rundfunkgebührengesetzes. Nein, ich sehe mich nicht in der Pflicht das zu beweisen. Noch einen schönen Tag, auf Wiedersehen."

... ist alles, was ich je gebraucht hab. GIS-frei seit fast 20 Jahren, zigfach umgezogen und dementsprechend vertraut mit der Problematik.

Es hilft, folgende Punkte bzw. Fähigkeiten zu verinnerlichen bzw. zu trainieren:

- Niemals die Wohnungs- oder Haustüre öffnen, ohne zu wissen, wer draußen steht
- Niemals die Wohnungs- oder Haustüre offen stehenlassen
- Niemals jemanden in die Wohnung lassen, der nicht explizit erwünscht ist
- Immer selbst zur Tür gehen, wenn geklingelt oder geklopft wird
- Die Fähigkeit, höflich "nein" zu sagen


Insbesondere letzteres hilft auch in zahlreichen anderen Lebensbereichen.


Der Eintreibemechanismus der GIS ist darauf ausgelegt, den Nichtzahler persönlich zu konfrontieren, denn das bietet die höchste Chance auf Erfolg. Zu dieser Situation wird es früher oder später auch kommen - es sei denn, man ist sehr konsequent und erfolgreich darin, sich über einen längeren Zeitraum zu verstecken. Ich rate davon aber ab. Unvorhergesehene Situationen treten ein - meistens unvorhergesehen. Außerdem nervt es. Risikofaktoren sind: Leben in Wohngemeinschaft, Freundin, häufig Besuch.

Am schnellsten wird man die Eintreiber los, wenn man bei erster Gelegenheit die persönliche Begegnung ermöglicht und dann höflich, aber bestimmt klarmacht, dass man keine Empfangsgeräte besitzt und niemanden in die Wohnung lassen wird. Die Eintreiber haben genug Erfahrung, um zu begreifen, dass die Chance auf Provision hier minimal ist.

Ich habe es in all den Jahren noch nicht erlebt, dass nach einer solchen Aussage nochmal jemand aufgekreuzt ist. Habe auch nie eingeschriebene Briefe bekommen und war nie gezwungen, schriftlich eine Meldung i.S.d. § 2 Abs. 5 Rundfunkgebührengesetz zu machen.

Der Umgang mit GISlern ist allgemein gutes Training in Sachen Konfliktverhalten!


EDIT: Bin grade wieder umgezogen und zwei Briefe sind schon gekommen: Der Standardbrief #1, der in die Rundablage wandert, sowie der "Wir haben sie nicht angetroffen, sie Rumtreiber"-Zettel, weil ich tatsächlich nicht zuhause war. Sondern beim Waffenkurs. :shifty:

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Floh
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Re: Wenn der GIS Mann zweimal klingelt...

Beitrag von Floh » Mo 13. Mär 2017, 14:32

eulchen hat geschrieben:Ich habe es in all den Jahren noch nicht erlebt, dass nach einer solchen Aussage nochmal jemand aufgekreuzt ist. Habe auch nie eingeschriebene Briefe bekommen und war nie gezwungen, schriftlich eine Meldung i.S.d. § 2 Abs. 5 Rundfunkgebührengesetz zu machen.

Der Umgang mit GISlern ist allgemein gutes Training in Sachen Konfliktverhalten!


Gratuliere!
Ich sehe jedoch keine Möglichkeit zu "richtigem Konfliktverhalten", wenn meiner (gutgläubigen) Freundin vom GIS-ler durch Fangfrage die Wohnungsnummer entlockt wird - ihr Sekunden später ihr Fehler bewusst wird (er hat sich ja NICHT ausgewiesen, das ist die für mich wesentlichste Sauerei, und hätte sonstwer sein können) und sie die Flucht ergreift. War wirklich so. Und sie hat seither ernsthaft Angstzustände, weil ihr bewusst wurde, wie leicht da etwas passieren hätte können. Er war ja immerhin schon mit ihr im Lift. Aber ok, anderes Thema.
Jedenfalls war bei uns 2 Wochen nach dieser netten Begegnung der RsB Brief da.

Nochmal zurück zu...

Schuttwegraeumer hat geschrieben:Eine Durchsuchung sicher nie aber eine Wohnungsbegehung hatte ich schon wegen den ******* von der GIS.


Ich nehme an, diese Wohnungsbegehung wäre dann aber schriftlich angekündigt, richtig?
Und Zutritt erhält nur der Herr vom Amt, nicht der GIS-ler.

Und was...

oJo hat geschrieben:Die Option 'Habenix' gibts auf dem Auskunftsschreiben dass normalerweise per Post kommt, inklusive Rücksendekuvert.


...betrifft, stimmt, dieses Auskunftsschreiben war tatsächlich im RsB Brief. Allerdings ohne Rücksendekuvert ;)
Geht per Email retour.

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Re: Wenn der GIS Mann zweimal klingelt...

Beitrag von eulchen » Mo 13. Mär 2017, 14:43

Die Episode mit deiner Freundin im Lift ist irrelevant.

Aber was genau steht im RSb? Ich nehme an, es ist eine Aufforderung zur Meldung gem. §2 Abs. 5 RFGG?

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Floh
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Re: Wenn der GIS Mann zweimal klingelt...

Beitrag von Floh » Mo 13. Mär 2017, 15:05

eulchen hat geschrieben:Die Episode mit deiner Freundin im Lift ist irrelevant.


Für dich, definitiv.

eulchen hat geschrieben:Aber was genau steht im RSb? Ich nehme an, es ist eine Aufforderung zur Meldung gem. §2 Abs. 5 RFGG?


Nein keine Meldeauffordung, sondern eine Aufforderung zur Auskunft, ob man meldepflichtige Geräte an der Adresse betreibt. Anzukreuzen mit JA / NEIN. Also das, was man im Zuge der Meldeaufforderung nicht machen kann. Nur 1 Zettel, kein Rücksendekuvert.

Paddy91
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Re: Wenn der GIS Mann zweimal klingelt...

Beitrag von Paddy91 » Mo 13. Mär 2017, 15:11

Schuttwegraeumer hat geschrieben:Eine Durchsuchung sicher nie aber eine Wohnungsbegehung hatte ich schon wegen den ******* von der GIS.

Bitte wie darf man sich das vorstellen?

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Re: Wenn der GIS Mann zweimal klingelt...

Beitrag von eulchen » Mo 13. Mär 2017, 15:11

Ja, das meinte ich.

Da es ein RSb war, ist diese Aufforderung zur Auskunft belegt und quasi amtlich.

Was jetzt? Böse Buben sagen "chabnix!" und kriegen kurze Zeit später erneut Besuch, den sie freundlich wieder wegschicken. Brave Leute hingegen bezahlen, denn so will es das Gesetz - so dämlich es auch sein mag.

Nur Radio anmelden, so quasi als Bauernopfer, triggert höchstwahrscheinlich ebenfalls Besuch.

Was solls also sein :)

NIEMAND wird jemals mit einer richterlichen Genehmigung in der Hand Zutritt zu deiner Wohnung erhalten, um nachzuschauen, ob da irgendwo ein Fernseher steht. Das ist noch nie passiert, zumindest weiß ich von keinem Fall. Hier müsste gegen das Hausrecht (Staatsgrundgesetz, Verfassungsrang, ...!) abgewogen werden und ich gehe davon aus, dass da jeder Richter njet sagt.

Es geht letztlich nur darum, ob du bereit und in der Lage bist, konsequent zu lügen.
Zuletzt geändert von eulchen am Mo 13. Mär 2017, 15:28, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Wenn der GIS Mann zweimal klingelt...

Beitrag von oJo » Mo 13. Mär 2017, 15:22

eulchen hat geschrieben:Ja, das meinte ich.

Da es ein RSb war, ist diese Aufforderung zur Auskunft belegt und quasi amtlich.

Was jetzt? Böse Buben sagen "chabnix!" und kriegen kurze Zeit später erneut Besuch, den sie freundlich wieder wegschicken. Brave Leute hingegen bezahlen, denn so will es das Gesetz - so dämlich es auch sein mag.

Nur Radio anmelden, so quasi als Bauernopfer, triggert höchstwahrscheinlich ebenfalls Besuch.

Was solls also sein :)

NIEMAND wird jemals mit einer richterlichen Genehmigung in der Hand Zutritt zu deiner Wohnung erhalten, um nachzuschauen, ob da irgendwo ein Fernseher steht. Das ist noch nie passiert! Es geht letztlich nur darum, ob du bereit und in der Lage bist, konsequent zu lügen.

Was laberst du, wenn du angibst nix zu haben kommt keiner, die Sache ist vorbei, quasi ad acta.
Begehungen gibts ab und an mal unter Zwang, wenn der Nachbar sagt du weckst ihn jeden morgen mit Kratky auf und der GIS-Mann durch die Tür Musikantenstadl hört.

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Re: Wenn der GIS Mann zweimal klingelt...

Beitrag von eulchen » Mo 13. Mär 2017, 15:26

oJo hat geschrieben:Was laberst du, wenn du angibst nix zu haben kommt keiner, die Sache ist vorbei, quasi ad acta.
Begehungen gibts ab und an mal unter Zwang, wenn der Nachbar sagt du weckst ihn jeden morgen mit Kratky auf und der GIS-Mann durch die Tür Musikantenstadl hört.


You gots to chill.

Zur Sache: Kann gut sein. Ich war nie gezwungen, eine schriftliche Auskunft abzugeben und die mündliche Auskunft hat jedesmal gereicht. Aber sag mal, woher du die Gewissheit nimmst, dass nie wieder jemand auftaucht?

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Re: Wenn der GIS Mann zweimal klingelt...

Beitrag von oJo » Mo 13. Mär 2017, 15:31

eulchen hat geschrieben:
oJo hat geschrieben:Was laberst du, wenn du angibst nix zu haben kommt keiner, die Sache ist vorbei, quasi ad acta.
Begehungen gibts ab und an mal unter Zwang, wenn der Nachbar sagt du weckst ihn jeden morgen mit Kratky auf und der GIS-Mann durch die Tür Musikantenstadl hört.


You gots to chill.

Zur Sache: Kann gut sein. Ich war nie gezwungen, eine schriftliche Auskunft abzugeben und die mündliche Auskunft hat jedesmal gereicht. Aber sag mal, woher du die Gewissheit nimmst, dass nie wieder jemand auftaucht?

Nie wieder kann ich dir nicht versprechen, aber solang sich nix ändert haben die kein Interesse was zu tun. Die müssen Ihre Leute auch bezahlen, und wenn du die Auskunftspflicht (egal ob mündlich oder schriftlich) erfüllt hast, haben die nix davon wieder zu kommen.

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Re: Wenn der GIS Mann zweimal klingelt...

Beitrag von eulchen » Mo 13. Mär 2017, 15:38

Ich hab eine Bekannte, die bei dem Verein arbeitet.

Die meinte mal, wenn ich mich recht erinnere, dass die Außenmitarbeiter (aka Eintreiber) selbst entscheiden können, wo sie wann und wie oft auf Besuch kommen. Die kriegen Provision für jede Anmeldung und gehen daher dorthin, wo sie Geld wittern.

Floh soll jedenfalls bitte weiter berichten. Der Ablauf steht mir eventuell selbst bevor. RSb hab ich noch nie bekommen, aber hey: Vielleicht probieren die jetzt mal was neues. Eventuell ist so ein RSb einem Besuch in vielen Fällen vorzuziehen, da billiger und dennoch in der Lage, hinlänglich oft eine Anmeldung per jessasmariaandjosef-jetzt-kommens-mir-drauf-Reaktion auszulösen.

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Re: Wenn der GIS Mann zweimal klingelt...

Beitrag von Paddy91 » Mo 13. Mär 2017, 15:43

mit welcher Legitimation kann wer in meine Wohnung außer gemäß HausrechtsG bzw. der Vermieter der sowas ja diR mit Auflagen in den Mietvertrag reinschreibt?

Lg, paddy

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Re: Wenn der GIS Mann zweimal klingelt...

Beitrag von eulchen » Mo 13. Mär 2017, 15:48

Paddy91 hat geschrieben:mit welcher Legitimation kann wer in meine Wohnung außer gemäß HausrechtsG bzw. der Vermieter der sowas ja diR mit Auflagen in den Mietvertrag reinschreibt?


Ja, aber die müssen alle lieb fragen und einen Termin machen.

Sofort rein darf:

- Die Polizei mit richterlicher Genehmigung, zb. wenn die Wohnung nach bestimmten Gegenständen durchsucht werden soll oder eine Verhaftung vorgenommen werden muss
- Die Polizei wegen Gefahr im Verzug
- Die Feuerwehr wenns brennt oder ähnliches
- Jedermann, wenn Nothilfe geleistet werden muss (?)


Stimmt das soweit? Fällt jemandem sonst noch was ein? Was ist, wenn ich vor bösen Buben auf der Flucht bin? Darf ich dann eine Tür aufbrechen, um irgendwo Zuflucht zu suchen? Ich nehme an ja. Aber lässt sich das allgemeiner formulieren?

Juristen vor!

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Re: Wenn der GIS Mann zweimal klingelt...

Beitrag von Paddy91 » Mo 13. Mär 2017, 16:17

10 StGB: Entschuldigender Notstand wennst du die Tür einhaust auf der Berghütte um nicht zu Erfrieren. bzw. rechtfertigender Notstand. Für die genaue Definition müsst ich Skripten rauskramen. Ebenso für so Spassettln wie der Nachbar sieht den funkenschlagenden kaputten Fernsehr, bricht die Tür auf um einen Brand zu verhindern. (quasi dein Feuerwehrbeispiel von oben) Da ist dann wieder maßgeblich ob du weg bist oder eh vor Ort und die Hütte einfach abbrennen lassen willst usw.
Deine ersten beiden erwähnten Punkte sind übrigends genau die im Hausrechtsgesetz ersichtlichen. Aber das soll ja hier keine §§-Sammlung werden.

Wann kann welche Behörde in meiner Wohnung herumspazieren und nachschau nach was auch immer halten wenn ich das dezidiert ablehne? Mir ist keine Legitimation für den Besuch bei schuttwegräumer bekannt....

Lg, paddy

oJo
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Re: Wenn der GIS Mann zweimal klingelt...

Beitrag von oJo » Mo 13. Mär 2017, 17:26

Die Behörde kann das unter sehr vielen Gesichtspunkten. z.B. bei Vollstreckung um deine Wohnung zu bewerten, dein Eigentum zu bewerten... Die Feuerpolizei. Sonstige Begehungen. Ist dann im jeweils zutreffenden Gesetz geregelt. Wenn man z.B. den Gerichtsvollzieher nicht reinlässt geht der auch wieder. Und kommt dann mit Staatsgewalt wieder.
Auch für die Gebührenhinterziehung gibt es da sicher was, den Paragrafen zu suchen ist mir aber zu doof, ist ja aus der Praxis bekannt.

E:
Aber mal ganz ehrlich, um es so weit zu treiben muss man schon viel falsch machen.

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Re: Wenn der GIS Mann zweimal klingelt...

Beitrag von Paddy91 » Mo 13. Mär 2017, 18:11

das beginnt aber alles beim Richter, der aufgrund irgendwelcher Materiegesetze irgendwen ermächtigt mit polizeilicher Begleitung die Wohnung zwangsweise zu betreten. Solange kein Richter bzw. Staatsanwalt sein Ok gibt tut sich da nichts?!

Lg, paddy

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