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Übergabe Waffe; Kontrolle durch Polizei; Verhalten?

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Re: Übergabe Waffe; Kontrolle durch Polizei; Verhalten?

Beitrag von Revierler_old » Mi 5. Nov 2014, 12:24

Jo, könnte mn s formulieren. Man unterleigt einer Weisung und hat es nicht "aus freien Stücken" getan.

@Centershot: Ich kann nur für mich sprechen. :) Andere Kollegen wollen es vielleicht anders... Auf bald!!!
Wer seine Waffen zu Pflugscharen schmiedet, der wird für jene pflügen, die das nicht getan haben.

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Re: Übergabe Waffe; Kontrolle durch Polizei; Verhalten?

Beitrag von yoda » Mi 5. Nov 2014, 12:46

Mit WBK darf man die Waffe auf keinen Fall aus dem geschlossenen Behältnis nehmen bei einer Verkehrskontrolle, es gab da mal einen Fall wo die Beifahrerin vom Polizisten aufgefordert wurde ein Fahrzeug umzuparken, vorher ist sie jedenfalls nicht gefahren!, nach dem einparken hat er sie blasen lassen und sie war ihren Führerschein los. Sie hat sich dann darauf berufen dass das eine Anordnung der Polizei war, es wurde aber entschieden dass das Fahrverbot rechtens ist.

Also wenn ein Polizist bei einer Verkehrskontrolle sehen will was bei mir im Glockkisterl drinnen ist, muss ers selber aufmachen, ich machs nicht :D

Vorab könnte man aber noch fragen warum er überhaupt die Waffen kontrollieren möchte, es gibt ja keinen Verdacht dass eine strafbare Handlung vorliegt wenn ein Sportschütze mit WBK angibt zum Schießplatz fahren zu wollen.

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Re: Übergabe Waffe; Kontrolle durch Polizei; Verhalten?

Beitrag von gewo » Mi 5. Nov 2014, 13:03

yoda hat geschrieben:...Sie hat sich dann darauf berufen dass das eine Anordnung der Polizei war, es wurde aber entschieden dass das Fahrverbot rechtens ist...


hi

es gibt auf dieser welt nix was es ned gibt
aber "normal" ist das nicht

das muss - wenn es tatsaechlich so abgelaufen ist - eine sehr unglueckliche abfolge der ereignisse gewesen sein
oder es gab eine entsprechende vorgeschichte dazu

rein formal gesehen kann sowas aber schon passieren
solange es sich nur um eine aufforderung handelt bist du noch selber verantwortlich
hier haette der/ die betroffene eben mitteilen muessen dass sie nicht fahrtauglich ist

wenn es sich aber um eine ausdruecklich als WEISUNG formulierte anordnung handelt dann muss sie der angewiesene aber jedenfalls erfuellen
er ist dabei nicht mehr fuer seine handlung verantwortlich
das gilt fast ohne jede einschraenkung soferne zumutbar (und die zumutbarkeit ist hier sehr eng ausgelegt)
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Re: Übergabe Waffe; Kontrolle durch Polizei; Verhalten?

Beitrag von yoda » Mi 5. Nov 2014, 13:06

Ja nur muss das der Polizist im nachhinein auch zugeben, sonst bist den Führerschein los oder eben die WBK, und da man einem Polizisten nacher eher glauben wird halte ich es für keine gute Idee die Schusswaffe selber aus dem geschlossenen Behältnis zu nehmen. Recht haben und Recht kriegen sind 2 paar Schuhe.

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Re: Übergabe Waffe; Kontrolle durch Polizei; Verhalten?

Beitrag von callahan44er » Mi 5. Nov 2014, 14:24

Mal ne kurze Frage. Darf man in Ö eine Waffe führen, bzw. kommt man leicht an die entsprechende Erlaubnis? In D ist das praktisch ausgeschlossen. WBK ist kein Problem.

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Re: Übergabe Waffe; Kontrolle durch Polizei; Verhalten?

Beitrag von gewo » Mi 5. Nov 2014, 14:36

callahan44er hat geschrieben:Mal ne kurze Frage. Darf man in Ö eine Waffe führen, bzw. kommt man leicht an die entsprechende Erlaubnis? In D ist das praktisch ausgeschlossen. WBK ist kein Problem.


hi

dzt bekommen nur mehr personen im bewachungsgewerbe, jaeger und polizisten waffenpaesse ohne SEHR grosse probleme soferne die voraussetzungen erfuellt werden, aber auch fuer diese werden viele huerden aufgetuermt

fuer alle anderen dzt sehr sehr kompliziert
in manchen bundeslaendern aussichtslos

das wurde bis vor ca 10 jahren aber noch nicht so restriktiv gehandelt
der anteil der WP geht daher jedes jahr altersbedingt zurueck

es gibt daher dzt noch rund +/- 150.000 (??) waffenpaesse oesterreichweit
daher auch viele fragen zum thema fuehren, holstern ect
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Re: Übergabe Waffe; Kontrolle durch Polizei; Verhalten?

Beitrag von callahan44er » Mi 5. Nov 2014, 14:55

gewo hat geschrieben:
callahan44er hat geschrieben:Mal ne kurze Frage. Darf man in Ö eine Waffe führen, bzw. kommt man leicht an die entsprechende Erlaubnis? In D ist das praktisch ausgeschlossen. WBK ist kein Problem.


hi

dzt bekommen nur mehr personen im bewachungsgewerbe, jaeger und polizisten waffenpaesse ohne SEHR grosse probleme soferne die voraussetzungen erfuellt werden, aber auch fuer diese werden viele huerden aufgetuermt

fuer alle anderen dzt sehr sehr kompliziert
in manchen bundeslaendern aussichtslos

das wurde bis vor ca 10 jahren aber noch nicht so restriktiv gehandelt
der anteil der WP geht daher jedes jahr altersbedingt zurueck

es gibt daher dzt noch rund +/- 150.000 (??) waffenpaesse oesterreichweit
daher auch viele fragen zum thema fuehren, holstern ect



Aha ok. Dann ists wohl ähnlich wie D. Waffenschein praktisch unmöglich. Es heißt so schön, nur für besonders gefahrdete Personen. Aber da zählt noch nicht mal wenn die ganze Al Kaida hinter dir her ist. Früher, so vor 10 Jahren bekamen den z.b. auch Juweliere, heute auch sehr schwierig. WBK hingegen ist relativ einfach, war aber auch mal noch einfacher. Ein Polizist darf hier seine Dienstwaffe und nur die, IMMER fuhren. Will er Sportschütze werden, muss er eine WBK machen. Ist er unter 25 muss er sogar einen psychol. Test absolvieren wenn er ne GK haben will.

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Re: Übergabe Waffe; Kontrolle durch Polizei; Verhalten?

Beitrag von gewo » Mi 5. Nov 2014, 15:53

callahan44er hat geschrieben:Aha ok. Dann ists wohl ähnlich wie D. Waffenschein praktisch unmöglich. Es heißt so schön, nur für besonders gefahrdete Personen. Aber da zählt noch nicht mal wenn die ganze Al Kaida hinter dir her ist. Früher, so vor 10 Jahren bekamen den z.b. auch Juweliere, heute auch sehr schwierig. WBK hingegen ist relativ einfach, war aber auch mal noch einfacher. Ein Polizist darf hier seine Dienstwaffe und nur die, IMMER fuhren. Will er Sportschütze werden, muss er eine WBK machen. Ist er unter 25 muss er sogar einen psychol. Test absolvieren wenn er ne GK haben will.


hi

bei uns kommt es halt auch sehr aufs bundesland an
juwelier und trafik ect geht schon auch noch in einzelfaellen, je nach begruendung

polizisten duerfen bei uns ihre dienstwaffe glaube ich nicht nach hause nehmen ? weiss ich aber nicht genau, kommt wohl auf die verwendung an

es gibt in AT kein alterslimit fuer das schiessen auf behoerdlich genehmigten schiesstaenden
das limit fuer die waffenbesitz ist bei 18 jahren fuer kat C und Kat D sowie bei 21 jahren fuer kat B
ausnahmen von den altersgrenzen sind moeglich, aber detto sehr bundeslandabhaengig
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Re: Übergabe Waffe; Kontrolle durch Polizei; Verhalten?

Beitrag von gewo » Mi 5. Nov 2014, 15:54

yoda hat geschrieben:Ja nur muss das der Polizist im nachhinein auch zugeben, sonst bist den Führerschein los oder eben die WBK, und da man einem Polizisten nacher eher glauben wird halte ich es für keine gute Idee die Schusswaffe selber aus dem geschlossenen Behältnis zu nehmen. Recht haben und Recht kriegen sind 2 paar Schuhe.


ja und nein
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Re: AW: Übergabe Waffe; Kontrolle durch Polizei; Verhalten?

Beitrag von RR1000 » Mi 5. Nov 2014, 16:09

gewo hat geschrieben:
yoda hat geschrieben:Ja nur muss das der Polizist im nachhinein auch zugeben, sonst bist den Führerschein los oder eben die WBK, und da man einem Polizisten nacher eher glauben wird halte ich es für keine gute Idee die Schusswaffe selber aus dem geschlossenen Behältnis zu nehmen. Recht haben und Recht kriegen sind 2 paar Schuhe.


ja und nein
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Darum geht's ja, wenn der Polizist nachher die Weisung abstreitet...

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Re: AW: Übergabe Waffe; Kontrolle durch Polizei; Verhalten?

Beitrag von gewo » Mi 5. Nov 2014, 16:13

RR1000 hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:
yoda hat geschrieben:Ja nur muss das der Polizist im nachhinein auch zugeben, sonst bist den Führerschein los oder eben die WBK, und da man einem Polizisten nacher eher glauben wird halte ich es für keine gute Idee die Schusswaffe selber aus dem geschlossenen Behältnis zu nehmen. Recht haben und Recht kriegen sind 2 paar Schuhe.


ja und nein
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Darum geht's ja, wenn der Polizist nachher die Weisung abstreitet...



warum sollte er das tun?
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Re: AW: Übergabe Waffe; Kontrolle durch Polizei; Verhalten?

Beitrag von A.I. AW » Mi 5. Nov 2014, 16:15

gewo hat geschrieben:
RR1000 hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:
yoda hat geschrieben:Ja nur muss das der Polizist im nachhinein auch zugeben, sonst bist den Führerschein los oder eben die WBK, und da man einem Polizisten nacher eher glauben wird halte ich es für keine gute Idee die Schusswaffe selber aus dem geschlossenen Behältnis zu nehmen. Recht haben und Recht kriegen sind 2 paar Schuhe.


ja und nein
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warum sollte er das tun?


Um nicht den schwarzen Peter zu haben, rette sich wer kann den die letzten beissen die Hunde oder so :lol:
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Re: Übergabe Waffe; Kontrolle durch Polizei; Verhalten?

Beitrag von chris34G4 » Mi 5. Nov 2014, 16:20

Hörts doch bitte auf aus aner Mücke an Elefanten zmachen.

Wennst nur a bissl a umgänglicher Mensch bist is a jeder Kiwara "normal" zu dir!
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Re: Übergabe Waffe; Kontrolle durch Polizei; Verhalten?

Beitrag von 2b4alk » Mi 5. Nov 2014, 16:28

nur als erklährung- nicht zum eigentlichen thema...

yoda hat geschrieben:..., es gab da mal einen Fall wo die Beifahrerin vom Polizisten aufgefordert wurde ein Fahrzeug umzuparken, vorher ist sie jedenfalls nicht gefahren!, nach dem einparken hat er sie blasen lassen und sie war ihren Führerschein los. Sie hat sich dann darauf berufen dass das eine Anordnung der Polizei war, es wurde aber entschieden dass das Fahrverbot rechtens ist.
...


Als da ist alles korrekt. da polizist musste nicht wissen, dass sie alkohol getrunken hat. SIE hätte sagen müssen, ich habe getrunken, ich darf nicht fahren... es liegt hiebei in IHRER verantwortung darauf aufmerksam zu machen, dass es ihr vom GESETZT her nicht mehr gestattet ist ein Fzg zu lenken

nicht alles kann/muss die Polizei wissen. Man darf auch noch selber denken

lg Phil
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Re: AW: Übergabe Waffe; Kontrolle durch Polizei; Verhalten?

Beitrag von gewo » Mi 5. Nov 2014, 16:30

A.I. AW hat geschrieben:Um nicht den schwarzen Peter zu haben, rette sich wer kann den die letzten beissen die Hunde oder so :lol:


genau

so kann das bei der alko geschichte schon gelaufen sein (wenn sie so stattgefunden hat)

aber WIE sollte ein beamter sich probleme einhandeln wenn er jemanden anweist einen waffenkoffer zu oeffnen?
da ich hier beim besten willen keinen problemfall fuer den amtshandelnden beamten erkennen kann (wer sollte ihm denn weswegen vorwuerfe machen?) ist das risiko dass es am ende "ein missverstandnis" war sehr gering

und wie gesagt, das wort WEISUNG ist fuer jeden der mal in der polizeischule gesessen ist sicher NICHT missverstandlich
der beamte HAFTET nach so einer weisung fuer die folgen und jeder beamte der clever ist scheut den begriff wie der teufel das weihwasser und verwendet ihn nicht wenn es nicht unbedigt sein muss

hatte so einen fall vor gefuehlt 100 jahren schon mal selber (die WEISUNG bei einer verkehrskontrolle mit allen vier raedern von der fahrbahn runter auf das bankett zuzufahren um den verkehr nicht zu behindern)
fuer die konsequenzen (das aufgeweichte bankett hat - so wie ich es vorhergesagt hatte - das fahrzeuggewicht nicht ausgehalten) war schlussendlich der bund haftbar
zugegeben aber erst nach einem UVS urteil, freiwillig ersetzen die garnix (fakt war dass dieser ort fuer eine anhaltung eben schlichtweg ungeeignet war)
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