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Re: Übergabe Waffe; Kontrolle durch Polizei; Verhalten?

Verfasst: Do 6. Nov 2014, 16:44
von BlackAce
yoda hat geschrieben:Mit WBK darf man die Waffe auf keinen Fall aus dem geschlossenen Behältnis nehmen bei einer Verkehrskontrolle, es gab da mal einen Fall wo die Beifahrerin vom Polizisten aufgefordert wurde ein Fahrzeug umzuparken, vorher ist sie jedenfalls nicht gefahren!, nach dem einparken hat er sie blasen lassen und sie war ihren Führerschein los. Sie hat sich dann darauf berufen dass das eine Anordnung der Polizei war, es wurde aber entschieden dass das Fahrverbot rechtens ist.


Der Fall war in Vorarlberg, ganz so war es nicht, auch wenn ihr Anwalt vor der UVS Verhandlung es so in der Presse dargestellt hat. BH und UVS haben beide entschieden, dass sie den Führerschein abgeben und die Strafe bezahlen muss.
Sie hätte nur kurz erwähnen müssen dass sie alkoholisiert ist, dann wäre niemand auf die Idee gekommen, sie zu bitten das Fahrzeug umzuparken. Hat sie aber nicht gemacht.

Re: Übergabe Waffe; Kontrolle durch Polizei; Verhalten?

Verfasst: Do 6. Nov 2014, 17:18
von yoda
BlackAce hat geschrieben:
yoda hat geschrieben:Mit WBK darf man die Waffe auf keinen Fall aus dem geschlossenen Behältnis nehmen bei einer Verkehrskontrolle, es gab da mal einen Fall wo die Beifahrerin vom Polizisten aufgefordert wurde ein Fahrzeug umzuparken, vorher ist sie jedenfalls nicht gefahren!, nach dem einparken hat er sie blasen lassen und sie war ihren Führerschein los. Sie hat sich dann darauf berufen dass das eine Anordnung der Polizei war, es wurde aber entschieden dass das Fahrverbot rechtens ist.


Der Fall war in Vorarlberg, ganz so war es nicht, auch wenn ihr Anwalt vor der UVS Verhandlung es so in der Presse dargestellt hat. BH und UVS haben beide entschieden, dass sie den Führerschein abgeben und die Strafe bezahlen muss.
Sie hätte nur kurz erwähnen müssen dass sie alkoholisiert ist, dann wäre niemand auf die Idee gekommen, sie zu bitten das Fahrzeug umzuparken. Hat sie aber nicht gemacht.

Ja und genauso kann es einem ergehen wenn man die Waffe rausnimmt, ohne darauf hinzuweisen dass man das ohne WBK eigentlich nicht darf....

Re: Übergabe Waffe; Kontrolle durch Polizei; Verhalten?

Verfasst: Do 6. Nov 2014, 19:24
von QuickMick
callahan44er hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:
callahan44er hat geschrieben:Mal ne kurze Frage. Darf man in Ö eine Waffe führen, bzw. kommt man leicht an die entsprechende Erlaubnis? In D ist das praktisch ausgeschlossen. WBK ist kein Problem.


hi

dzt bekommen nur mehr personen im bewachungsgewerbe, jaeger und polizisten waffenpaesse ohne SEHR grosse probleme soferne die voraussetzungen erfuellt werden, aber auch fuer diese werden viele huerden aufgetuermt

fuer alle anderen dzt sehr sehr kompliziert
in manchen bundeslaendern aussichtslos

das wurde bis vor ca 10 jahren aber noch nicht so restriktiv gehandelt
der anteil der WP geht daher jedes jahr altersbedingt zurueck

es gibt daher dzt noch rund +/- 150.000 (??) waffenpaesse oesterreichweit
daher auch viele fragen zum thema fuehren, holstern ect



Aha ok. Dann ists wohl ähnlich wie D. Waffenschein praktisch unmöglich. Es heißt so schön, nur für besonders gefahrdete Personen. Aber da zählt noch nicht mal wenn die ganze Al Kaida hinter dir her ist. Früher, so vor 10 Jahren bekamen den z.b. auch Juweliere, heute auch sehr schwierig. WBK hingegen ist relativ einfach, war aber auch mal noch einfacher. Ein Polizist darf hier seine Dienstwaffe und nur die, IMMER fuhren. Will er Sportschütze werden, muss er eine WBK machen. Ist er unter 25 muss er sogar einen psychol. Test absolvieren wenn er ne GK haben will.


Wie ich mir hab von einem Exekutivbeamten erklären lassen -und das jetzt bitte nicht unkritisch für bare Münze nehmen- bekommt man als verfolgter Tschetschene oder Kurde problemloser einen Waffenpass als Richter und Exekutivbeamte. Aber zumindest eine Richterin kenn ich die keinen bekommen hat.

Re: Übergabe Waffe; Kontrolle durch Polizei; Verhalten?

Verfasst: Do 6. Nov 2014, 19:33
von BlackAce
yoda hat geschrieben:Ja und genauso kann es einem ergehen wenn man die Waffe rausnimmt, ohne darauf hinzuweisen dass man das ohne WBK eigentlich nicht darf....


Ne nicht wirklich, da dem Beamten klar ist (nehme mal an, du hast die WBK zuvor erwähnt/vorgezeigt), dass du es nicht darfst und wenn er dich trotzdem dazu auffordert, muss er es verantworten.
Bei der Dame ist es anders abgelaufen. Der Beamte ging davon aus, dass sie fahren darf.

Re: AW: Übergabe Waffe; Kontrolle durch Polizei; Verhalten?

Verfasst: Fr 7. Nov 2014, 06:07
von KGR84
gewo hat geschrieben:
A.I. AW hat geschrieben:Um nicht den schwarzen Peter zu haben, rette sich wer kann den die letzten beissen die Hunde oder so :lol:


genau

so kann das bei der alko geschichte schon gelaufen sein (wenn sie so stattgefunden hat)

aber WIE sollte ein beamter sich probleme einhandeln wenn er jemanden anweist einen waffenkoffer zu oeffnen?
da ich hier beim besten willen keinen problemfall fuer den amtshandelnden beamten erkennen kann (wer sollte ihm denn weswegen vorwuerfe machen?) ist das risiko dass es am ende "ein missverstandnis" war sehr gering

...


Zu einem Problem kann es dann führen wenn der Beamte die Weisung erteilt die Waffe vorzuzeigen, und die zu kontrollierende Person z.B. durch die Nervosität der Kontrolle oder einfach aus Unfähigkeit eine ungewollte Schussabgabe macht. Wenn dann Personenschaden auch noch dazu kommt hat einer ein sehr grosses Problem bzw. selbst ohne Personenschaden.

Ich bin mir sicher, für die zu überprüfende Person kann dabei eine mangelnde Verlässlichkeit raus springen, aber wenn er auf Weisung gehandelt hat und ihm keine Absicht nachzuweisen ist, eigentlich nicht mehr, das würde dann auf die Kappe des Beamten gehen.

Re: AW: Übergabe Waffe; Kontrolle durch Polizei; Verhalten?

Verfasst: Fr 7. Nov 2014, 07:41
von gewo
KGR84 hat geschrieben:...und die zu kontrollierende Person z.B. durch die Nervosität der Kontrolle oder einfach aus Unfähigkeit eine ungewollte Schussabgabe macht. ....



hi

ja, moeglich
aber dazu muss ned mal mehr ein exekutivebeamter involviert sein

eine unbeabsichtigte schussabgabe zieht immer eine waffenrechtliche unzuverlaessigkeit nach sich .....

Re: Übergabe Waffe; Kontrolle durch Polizei; Verhalten?

Verfasst: Fr 7. Nov 2014, 09:42
von bino71
Schußabgabe kann aber beim korrekten Verhalten (als WBK Besitzer) nicht passieren,
da man sich vor verlassen oder beim losfahren Richtung Schießstand x-mal überzeugen muß, daß die Waffe nicht geladen ist.
Alles andere wäre Fahrlässig.

Bei WP Besitzern verhält es sich natürlich anders.

Re: Übergabe Waffe; Kontrolle durch Polizei; Verhalten?

Verfasst: Fr 7. Nov 2014, 10:20
von -MJ-
Zusammenfassend kann man eh nur sagen, verhalte dich korrekt und höflich. Gib bekannt das du Sportschütze bist, eine WBK hast und eben grad eine Waffe im Kofferraum liegt. Ich wette die meisten Polizisten, werden dann je nachdem obs Planquadrat oder allg. Verkehrskontrolle ist, ihr Programm abspielen und wenn alles passt dich dann ziehen lassen. Denn die sind auch Froh wenns keine besonderen Vorkomnisse gibt und auch keine Berichte schreiben müssen.

just my 2 cents

Re: Übergabe Waffe; Kontrolle durch Polizei; Verhalten?

Verfasst: Fr 7. Nov 2014, 10:35
von Gw10
Ich werd sicher keinen vorauseilenden Gehorsam leisten und irgendwas sagen, geht niemanden was an was gerade in meinem Auto ist und was nicht.
Wenn konkret nachgefragt wird, sage ich gerne "besitze eine WBK und komme gerade vom Schießstand". Aber nur weil jemand meinen Führerschein sehen will - ne, sicher nicht.
Bin mir nichtmal sicher, ob er die Waffe überhaupt vorgezeigt bekommen MUSS. Was soll er groß damit anfangen? Angenommen ich hab mir gerade von meinem Bruder das AUG Z ausgeborgt, welches natürlich nicht auf mich gemeldet ist (ich hab eh 3 Plätze frei, darf also), dann kann der Polizist genau garnichts damit anfangen, selbst die Nummer bei der BH über Tel nachzufragen, ich hab mit meinem Bruder nichtmal mehr den Nachnamen gemeinsam.
Ich hab ne WBK, welche ich gerne vorzeige, und eine kat B Waffe im Auto. Den Ladezustand kann er überprüfen, wenn er drauf besteht, mehr auch schon nicht. Ist ja keine 5jährige Waffenüberprüfung wie daheim.
Aber dazu müßte er schon explizit nachfragen, ob ich eine Waffe mit mir führe, da Pannendreieck, Erstehilfe Kasten, Feuerlöscher und auch die Warnwesten bequem im Sitzen im Auto zu erreichen sind, damit ich weder Kofferraum noch sonstwas öffnen muß bei Kontrollen, geschweige denn aussteigen.

Re: Übergabe Waffe; Kontrolle durch Polizei; Verhalten?

Verfasst: Fr 7. Nov 2014, 10:45
von BlackAce
Bei ca 90% aller Autofahrer liegt Pannendreieck und Verbandskasten, teils auch die Warnweste im Kofferraum. Dem Beamten zu sagen, dass ihn im Kofferraum ne Waffe erwartet kann nicht schaden, bevor man ihn aufmacht.
Und dank ZWR kann man mit der Waffennr schon was anfangen, zuerst erklärst du wem die Waffe gehört, ZWR abgleich --> kein Problem.

Re: Übergabe Waffe; Kontrolle durch Polizei; Verhalten?

Verfasst: Fr 7. Nov 2014, 10:49
von yoda
Ich glaube auch nicht dass ein Polizist in so einem Fall berechtigt ist die Kat.B zu kontrollieren, er kann fragen ob er darf, das kann man aber auch verneinen. Im Moment werden in unserer Gegend sowieso eher Transporter mit ausländischem Kennzeichen kontrolliert, denke die haben im Moment wirklich Wichtigeres zu tun als legale Waffenbesitzer zu trollen.

Re: Übergabe Waffe; Kontrolle durch Polizei; Verhalten?

Verfasst: Fr 7. Nov 2014, 11:05
von Gw10
BlackAce hat geschrieben:Bei ca 90% aller Autofahrer liegt Pannendreieck und Verbandskasten, teils auch die Warnweste im Kofferraum.


ja, selbst schuld ^^
aber gut, war früher bei mir auch nicht anders. mittlerweile liegt alles hinterm fahrersitz.

Re: Übergabe Waffe; Kontrolle durch Polizei; Verhalten?

Verfasst: Fr 7. Nov 2014, 11:29
von Kapselpracker
Hi!
-MJ- hat geschrieben:.. Gib bekannt das du Sportschütze bist, eine WBK hast und eben grad eine Waffe im Kofferraum liegt....

Sry, aber ich kanns nicht mehr lesen, warum soll ich bei einer Verkehrskontrolle dem Beamten auf die Nase binden das man Sportschütze ist und sich eine Waffe im Kofferraum befindet??
Auch wenn das Pannendreieck oder Verbandsk. kontrolliert wird, und man dazu den Kofferraum öffnen muss, steht dort hinten nur eine Tasche, na und?
Und wenn die Beamten alles kontrollieren wollen von mir aus auch die Tasche (aus welchen Grund jetzt auch immer), erst dann und nur dann weise ich sie darauf hin das ich Sportschütze bin und in der Tasche sich Waffen befinden.

mfg Andi

Re: Übergabe Waffe; Kontrolle durch Polizei; Verhalten?

Verfasst: Fr 7. Nov 2014, 11:51
von DerDaniel
Kurze zwischenfrage:
Darf bei euch in AT eine verdachtslose Fzg.-Innenraum-Durchsuchung durchgeführt werden?


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Geschrieben von und mit dem Handy, also keine Garantie für die Rechtschreiung. ;-P

Re: Übergabe Waffe; Kontrolle durch Polizei; Verhalten?

Verfasst: Fr 7. Nov 2014, 11:57
von gewo
DerDaniel hat geschrieben:Kurze zwischenfrage:
Darf bei euch in AT eine verdachtslose Fzg.-Innenraum-Durchsuchung durchgeführt werden?


hi

im prinzip nein

in der praxis ja
heisst dann "schwerpunkt ladungskontrolle" (ganzjaehrig in ganz oesterreich) oder
ist auch ohne vorverdacht moeglich im zusammenhang mit irgendwelchen nachschauen im zusammenhang mit irgendwelchen einwanderungsbestimmungen, da kenn ich mich aber im detail nicht aus, die sind jedenfalls auch im kfz moeglich