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SV: Beispiel, wie man es nicht machen sollte

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bino71
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SV: Beispiel, wie man es nicht machen sollte

Beitrag von bino71 » Fr 15. Mai 2015, 15:06

http://derstandard.at/2000015863194/Hau ... er-in-Kopf

Auszug:
Der Besitzer wurde durch Geräusche des Mannes geweckt und habe dann im unbeleuchteten Stiegenbereich mit einer Faustfeuerwaffe einen ungezielten Schuss auf ihn abgegeben.

Wenn der Inhalt halbwegs stimmt wars das mit der WBK und das für immer.

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<BigM>
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Re: SV: Beispiel, wie man es nicht machen sollte

Beitrag von <BigM> » Fr 15. Mai 2015, 15:13

Könnte ja sein, dass der Schlüssel zuvor schon als "verloren" gemeldet worden ist. Z.B. auf Baustellen verliert man auch mal das Handy etc.
Unbeleuchtet - dehnbar: Da gibts diese kleinen Nachtlichter auf LED Basis, die einen zarten Lichthauch werfen.

Auf http://noe.orf.at/news/stories/2710941/ auch zu finden.

Also abwarten.
Einbrecher - ... tjop. Es gilt ja mal die Unschuldsvermutung...
"Gefällt Euch der Euro :D :D :D , Ihr schafft das!"

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Re: SV: Beispiel, wie man es nicht machen sollte

Beitrag von Alaskan » Fr 15. Mai 2015, 15:15

bino71 hat geschrieben:http://derstandard.at/2000015863194/Hausbesitzer-im-Bezirk-Tulln-schoss-mutmasslichem-Einbrecher-in-Kopf

Auszug:
Der Besitzer wurde durch Geräusche des Mannes geweckt und habe dann im unbeleuchteten Stiegenbereich mit einer Faustfeuerwaffe einen ungezielten Schuss auf ihn abgegeben.

Wenn der Inhalt halbwegs stimmt wars das mit der WBK und das für immer.


Warum solls das gewesen sein mit der WBK?

SV im Eigenheim ist ein Grundrechtund gibst sogar als Begründung an bei der Beantragung der WBK.....
"Wer wesentliche Freiheit aufgeben kann um eine geringfügige, bloß jeweilige Sicherheit zu bewirken,
verdient weder Freiheit, noch Sicherheit." - Benjamin Franklin

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Re: SV: Beispiel, wie man es nicht machen sollte

Beitrag von Ted » Fr 15. Mai 2015, 15:19

Wir können nur mutmaßen wie es tatsächlich abgelaufen ist.

Juristisch gesehen hoffe ich, dass sich der Schütze zuvor verbal versucht hat, den Einbrecher zu vertreiben; wenn er dann noch dem Gericht versichern kann, dass der Einbrecher danach dennoch weiter auf ihn zugekommen ist, und es im unbelichteten Stiegenbereich den Anschein hatte, dass dieser auch bewaffnet ist, kann das Ganze ja noch gut für ihn ausgehen.

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Re: SV: Beispiel, wie man es nicht machen sollte

Beitrag von Ted » Fr 15. Mai 2015, 15:23

Alaskan hat geschrieben:SV im Eigenheim ist ein Grundrechtund gibst sogar als Begründung an bei der Beantragung der WBK.....


SV ist kein Grundrecht.

Wenn der Schütze aus Notwehr gehandelt hat, geht das ganze für ihn straffrei aus. Ohne den genauen Sachverhalt zu kennen, könnte es sich hier aber auch genausogut um Notwehrexzess handeln, und das würde dann Gefängnis (und natürlich auch Entzug der WBK) bedeuten.

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Re: SV: Beispiel, wie man es nicht machen sollte

Beitrag von BigBen » Fr 15. Mai 2015, 15:24

Alaskan hat geschrieben:SV im Eigenheim ist ein Grundrechtund gibst sogar als Begründung an bei der Beantragung der WBK.....


Das ist aber keine SV wenn es sich wie im Standard-Artikel zugetragen haben sollten.....zumindest nicht wenn der Schütze nicht bedroht wurde und glaubwürdig um Leib und Leben gefürchtet hat.
Also Notwehrexzess...und die WBK ist dahin, meiner Meinung nach auch zu Recht (falls wirklich blind ins Dunkel geschossen wurde). Man schiesst nicht im Dunkeln auf unidentifizierte Ziele.
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Re: SV: Beispiel, wie man es nicht machen sollte

Beitrag von Kapselpracker » Fr 15. Mai 2015, 15:36

Für alle noch einmal die das überlesen haben:
Nach Angaben der Landespolizeidirektion Niederösterreich war der 27-jährige mutmaßliche Einbrecher aus dem Bezirk Tulln mit einem gestohlenen Schlüssel in das Haus des 37-jährigen Hausbesitzers gelangt. Diesen soll er zuvor aus der Firma des Hausbesitzers, in der er im Jahr 2014 kurzfristig beschäftigt gewesen war, entwendet haben.
....
Er hat das Licht nicht aufgedreht und eine schwarze Silhouette auf sich zukommen gesehen“, schilderte Polizeisprecher Johann Baumschlager der Austria Presse Agentur. Der Hausbesitzer gab gegenüber der Polizei an, dass er die Person zunächst aufgefordert hätte, stehen zu bleiben.
Zuletzt geändert von Kapselpracker am Fr 15. Mai 2015, 15:36, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: SV: Beispiel, wie man es nicht machen sollte

Beitrag von -m- » Fr 15. Mai 2015, 15:36

bino71 hat geschrieben:wars das mit der WBK und das für immer.

Ich kann Euch garned sagen, wie sehr mir diese Postings aufs Gehänge gehen! Bei jedem vierten Gespräch kommt ein Nachsatz wie ...
"solangs das noch gibt", oder
"hoffen wir das wir bis dahin noch unsere Waffen haben", oder
"ich wills mir kaufen, solange es noch geht", etc

Könnts das Gesudere und die Panikmache bitte endlich amal sein lassen! Des brennt sich ins Hirn ein und bekanntlich kommt es so, wie man es sich einbildet. Des ganze Gequatsche versaut einem wirklich den Spaß am Sport. Schonmal was von ""positiv denken"" gehört?
Selbstverständlich heisst das nicht, daß wir uns am Gewonnenen oder Erhaltenen ausruhen sollen. Ich bin für jede positive Maßnahme wie ""mit Mitmenschen offen drüber reden u evt mal am Schiesstand mitnehmen"", Verband Sponsorn, u div Öffentlichkeitsarbeit etc zu haben.

An diejenigen, die permanent in dieser Angst leben möchte ich noch folgendes richten: Was unterscheidet Euch von denen, die sie entschlossen haben nicht in Angst zu leben? Genau: Zweitere haben noch Spaß an Ihrem Hobby.

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Re: SV: Beispiel, wie man es nicht machen sollte

Beitrag von rupi » Fr 15. Mai 2015, 16:20

-m- hat geschrieben:
bino71 hat geschrieben:wars das mit der WBK und das für immer.

Ich kann Euch garned sagen, wie sehr mir diese Postings aufs Gehänge gehen! Bei jedem vierten Gespräch kommt ein Nachsatz wie ...
"solangs das noch gibt", oder
"hoffen wir das wir bis dahin noch unsere Waffen haben", oder
"ich wills mir kaufen, solange es noch geht", etc

Könnts das Gesudere und die Panikmache bitte endlich amal sein lassen! Des brennt sich ins Hirn ein und bekanntlich kommt es so, wie man es sich einbildet. Des ganze Gequatsche versaut einem wirklich den Spaß am Sport. Schonmal was von ""positiv denken"" gehört?
Selbstverständlich heisst das nicht, daß wir uns am Gewonnenen oder Erhaltenen ausruhen sollen. Ich bin für jede positive Maßnahme wie ""mit Mitmenschen offen drüber reden u evt mal am Schiesstand mitnehmen"", Verband Sponsorn, u div Öffentlichkeitsarbeit etc zu haben.

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hier gehts aber nicht darum das eine Behörde eine Beschneidung des Marktes vorhat sondern um genau diesen Einzelfall bezüglich Notwerüberschreitung
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Re: SV: Beispiel, wie man es nicht machen sollte

Beitrag von yoda » Fr 15. Mai 2015, 16:27

". „Er hat das Licht nicht aufgedreht und eine schwarze Silhouette auf sich zukommen gesehen“, schilderte Polizeisprecher Johann Baumschlager der Austria Presse Agentur. Der Hausbesitzer gab gegenüber der Polizei an, dass er die Person zunächst aufgefordert hätte, stehen zu bleiben. Erst danach habe er einen ungezielten Schuss mit einer Faustfeuerwaffe im Stiegenbereich abgegeben, hieß es. "

Finde es persönlich ganz ok, wenn das wirklich so abgelaufen ist wie geschildert, abgesehen davon dass man nicht auf etwas schießt was man noch nicht einwandfrei identifiziert hat. Wenn man alleine wohnt und plötzlich wortlos in der Nacht jemand vor einem steht wirds aber kaum die Schwiegermutti sein.

Genau einen Schuss in der Dunkelheit, ohne viel zu sehen, abzugeben und den Banditen exakt am Kopf zu treffen ist halt eher unglaubwürdig, da wird der Hausbesitzer wahrscheinlich Probleme bekommen.
Zuletzt geändert von yoda am Fr 15. Mai 2015, 16:30, insgesamt 3-mal geändert.

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Re: SV: Beispiel, wie man es nicht machen sollte

Beitrag von -m- » Fr 15. Mai 2015, 16:28

rupi hat geschrieben:hier gehts aber nicht darum das eine Behörde eine Beschneidung des Marktes vorhat sondern um genau diesen Einzelfall bezüglich Notwerüberschreitung


Ups. Ein Fall von Übersensibilisierung ;)
Zuletzt geändert von -m- am Fr 15. Mai 2015, 16:29, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: SV: Beispiel, wie man es nicht machen sollte

Beitrag von kuni » Fr 15. Mai 2015, 16:29

Ich würde vielen hier im Forum den Vortrag über Notwehr vom Bosco empfehlen - wenn ich hier einige Postings lese dann wird mir ganz anders....

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Re: SV: Beispiel, wie man es nicht machen sollte

Beitrag von Räuber Hotzenplotz » Fr 15. Mai 2015, 16:30

...hmm erinnert mich irgendwie an die Filme wo der bei dem eingebrochen wird ruft:" Hallo ist da jemand?".....
2 Jäger treffen sich im Wald...

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Re: SV: Beispiel, wie man es nicht machen sollte

Beitrag von lyhrenz » Fr 15. Mai 2015, 16:52

Räuber Hotzenplotz hat geschrieben:...hmm erinnert mich irgendwie an die Filme wo der bei dem eingebrochen wird ruft:" Hallo ist da jemand?".....

Hab noch nie einen solchen Film gesehen, in dem der Rufende überlebt hätte...
Übrigens liegt nach meiner Einschätzung keine Notwehrüberschreitung vor, er braucht halt einen guten Anwalt. Und die Grenze wird Messerscharf gezogen beim Notwehrexzess. Aber ich sehe Chancen für ihn. Dass dann die Behörde trotzdem die WBK einzieht wegen mangelnder Verlässlichkeit ist wahrscheinlich. Und dann muss der Weg bis zum VwGH gegangen werden.
Vorher ist alles Spekulation, mE kann man keinerlei Abschätzung abgeben, wie das Ganze wirklich ausgeht.
Und mir tut der Mensch leid,über den hier mitunter so schlecht geredet wird. Es war doch keiner von uns dabei, ganz ehrlich.

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SV: Beispiel, wie man es nicht machen sollte

Beitrag von Räuber Hotzenplotz » Fr 15. Mai 2015, 17:02

Das Problem bei solchen Geschichten ist halt leider daß niemand dabei war, die Sachverständigen können in Ruhe ohne Streß halt sagen daß dieses oder jenes besser gewesen wäre.
In die Situation in der sich der Schütze befunden hat hineinzuversetzen ist nahezu unmöglich, solche Situationen ist ja (gottseidank) niemand gewohnt. Selbst die Polizisten die den Einbrecher im Supermarkt (war glaub ich auch in Tulln) waren damit überfordert...
Bedenklich für mich ist halt leider, daß offenbar Gesetztesbrecher wenn sie bei einer Tat verletzt oder gar getötet werden bessere Karten haben als unbescholtene Bürger die ihr Hab und Gut auf eigenem Grund und Boden beschützen wollen....
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