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BH Villach zum Thema getrennte Verwahrung

Verfasst: Mi 11. Nov 2015, 08:47
von waffzick
Wieso macht der sowas? :doh:
Kärntner Woche von heute, Faschingsbeginn ^^

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Re: BH Villach zum Thema getrennte Verwahrung

Verfasst: Mi 11. Nov 2015, 08:48
von BigBen
"Qualitätsjournalismus" und ein BH der keine Ahnung.

Re: BH Villach zum Thema getrennte Verwahrung

Verfasst: Mi 11. Nov 2015, 08:57
von Eibein
Bei solchen Beamten verwundert mich eine gewisse Verdrossenheit in der Bevölkerung nicht mehr. Entweder gibt der Herr bewusst Falschmeldungen an die Öffentlichkeit, da sollte er aber seine Position überdenken, oder die "Qualitätspresse" hat ihn falsch zitiert, was ich eher vermute... Wahnsinn :shock: !

Re: BH Villach zum Thema getrennte Verwahrung

Verfasst: Mi 11. Nov 2015, 09:01
von hungarus_old
Da ist man echt sprachlos. Schön, das Unwissende ihre Meinung so leicht kund tun können.

Re: BH Villach zum Thema getrennte Verwahrung

Verfasst: Mi 11. Nov 2015, 09:02
von sauersigi
Und noch mehr gibt's die den Blödsinn ungeprüft glauben und weitertragen......

Re: BH Villach zum Thema getrennte Verwahrung

Verfasst: Mi 11. Nov 2015, 09:03
von BigBen
Ja das mit der bewussten Falschmeldung wäre auch eine Möglichkeit...immerhin heisst mehr WBK ja nicht nur mehr Arbeit für die Behörden sondern auch mehr wehrhafte Bürger. Da könnte es ja sein dass so eine gezielte Falschmeldung doch den einen oder anderen potentiellen WBK-Interessenten abschreckt.

Fakt ist: in Österreich müssen Waffe und Munition nicht getrennt aufgebewahrt werden - im Gegenteil, die Waffe darf sogar geladen sein. Alles andere wäre auch absurd (ok, das heisst im Bereich Waffenrecht nichts) wenn der Gesetzgeber "Bereithaltung zur Selberverteidigung in den eigenen 4 Wänden" als zulässige Begründung definiert hat.

Re: BH Villach zum Thema getrennte Verwahrung

Verfasst: Mi 11. Nov 2015, 09:14
von kemira
Bewusste Falschmeldung wäre zwar eine Möglichkeit; bei der Qualität einzelner Kärntner Beamter würde ich aber durchaus in den Raum stellen, daß der Mann glaubt, das deutsche Waffengesetz wäre in Österreich anwendbar...

Re: BH Villach zum Thema getrennte Verwahrung

Verfasst: Mi 11. Nov 2015, 09:24
von GreaseMonkey
So viel Unwissenheit und Falschinformation tut weh :headslap:

Kann man den nicht irgendwie zu einer Richtigstellung bringen?

Re: BH Villach zum Thema getrennte Verwahrung

Verfasst: Mi 11. Nov 2015, 09:25
von Charles
+1

Re: BH Villach zum Thema getrennte Verwahrung

Verfasst: Mi 11. Nov 2015, 09:48
von the_law
Charles hat geschrieben:+1

jöhh, schau mal an, unser katerchen is back :clap:

leider wird auch öfters mal von "verkausfachpersonal" solch schmufu an deren kundschaften im geschäft verzapft :tipphead: , selbst schon mitgehört bei solchen gesprächen.... sind dann die selben die einem trotz vorlager einer wbk keine vollmantelmunition vekaufen mit der aussage das man das in österreich nur als polizeibeamter und militärangehöriger mit dienstausweis kaufen darf weil kriegsmunition :headslap:

die aussage das waffe UND munition getrennt versperrt werden MÜSSE hält sich leider sehr hartnäckig und auf meine bitte hin mir im aktuellen waffges die entsprechende textstelle zu zeigen welche eine solche verwahrung vordere wurde mir mit klarer ansage deutlich gemacht das er wichtigeres zu tun habe und widmete sich einem ihm wohl persönlich bessere bekannten kunden am kaffeeautomaten und dessen 'gschichtln über seinen letzten jagdausflug irgendwo in der mongolei....

Re: BH Villach zum Thema getrennte Verwahrung

Verfasst: Mi 11. Nov 2015, 10:01
von Dauerfeuer
Die Frage ist, wie tritt man dagegen richtig auf und wie stellt man das klar, dass die Aussage nicht korekt ist?

Re: BH Villach zum Thema getrennte Verwahrung

Verfasst: Mi 11. Nov 2015, 10:06
von jagawirth
Dauerfeuer hat geschrieben:Die Frage ist, wie tritt man dagegen richtig auf und wie stellt man das klar, dass die Aussage nicht korekt ist?


Also ich schreibe dem Herrn jetzt ein Mail und frage höflich, ob er mir die Stelle im WaffG oder einem entsprechenden Kommentar mitteilen kann.

Re: BH Villach zum Thema getrennte Verwahrung

Verfasst: Mi 11. Nov 2015, 10:09
von RBM
jagawirth hat geschrieben:
Also ich schreibe dem Herrn jetzt ein Mail und frage höflich, ob er mir die Stelle im WaffG oder einem entsprechenden Kommentar mitteilen kann.


:clap: :clap:

Re: BH Villach zum Thema getrennte Verwahrung

Verfasst: Mi 11. Nov 2015, 10:17
von Glockus
Echt traurig, dass immer wieder solche Falschaussagen gemacht werden. Mir scheint der Herr hat seinen Beruf verfehlt!

Re: BH Villach zum Thema getrennte Verwahrung

Verfasst: Mi 11. Nov 2015, 10:17
von BigBen
Ich schreib auch eine Mail. Wohin? Dahin

https://www.ktn.gv.at/46073_DE-Organisa ... denleitung