SSG308 hat geschrieben:also in meinem Mail steht: "Ausnahmeregelung für Sportschützen und Jäger"
und die Kriterien sind erfüllbar, wenn es einem wichtig ist
für alle anderen würde also (bis auf die Magazinkapazität) alles gleich bleiben..
nein
du vergisst das auch die erteilung der WBK im grunde genommen eine ermessenssache ist
es gibt kein "recht auf zwei faustfeuerwaffen" im gesetz
lies doch mal nach
§ 21. (1) Die Behörde hat verläßlichen EWR-Bürgern, die das 21. Lebensjahr vollendet haben und für den Besitz einer Schusswaffe der Kategorie B eine Rechtfertigung anführen können, auf Antrag eine Waffenbesitzkarte auszustellen.bisher war es einfach eine rechtfertigung anzufuehren
man hat einfach gesagt man ist sportschuetze
dadurch hat man eine rechtfertigung auf ausstellung einer WBK
wenn du dem "sportschuetzen" jetzt verpflichtende schulungen und trainings anhaengst dann sind nur mehr jene "sportschuetzen" die regelmaessig geschult und trainiert werden. und die jaeger halt, die muessen nicht geschult und trainiert werden... irgendwie oder so.
wenn die rechtfertigung wegfaellt dann faellt das recht auf die WBK weg
es geht hier mit nichten nur um das thema erweiterungen oder grosse magazine, es gibt hier ums ganze ....