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Verein - Nationaler Feuerwaffen Verein Österreich

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Re: Verein - Nationaler Feuerwaffen Verein Österreich

Beitrag von gewo » Do 22. Feb 2018, 19:34

sauersigi hat geschrieben:Es kann aber auch sein dass einige sehr abstrakte Forderungen in das Paket geschnürt wurden um im Verhandlungsfalle jene die am wenigsten Schmerzen einzutauschen....
....


glaub es mir, die "forderung" nach verpflichtenden schulungen und kursen wir "engagiert vertreten werden" und daher nicht rausfallen aus dem endentwurf ...
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Re: Verein - Nationaler Feuerwaffen Verein Österreich

Beitrag von SSG308 » Do 22. Feb 2018, 19:35

also in meinem Mail steht: "Ausnahmeregelung für Sportschützen und Jäger"
und die Kriterien sind erfüllbar, wenn es einem wichtig ist
für alle anderen würde also (bis auf die Magazinkapazität) alles gleich bleiben..

@d-s: im Sudern schlagen wir euch locker :-)

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Re: Verein - Nationaler Feuerwaffen Verein Österreich

Beitrag von The_Governor » Do 22. Feb 2018, 19:39

Bist du sicher? AUG, AR-15 darf man auch behalten, wenn man nicht zum neu erhobenen Sportschützen-Stand gehört?

Es ist richtig, dass eine Umfrage gesendet wurde mit Vorschlägen. Mich würde allerdings brennend interessieren, wie viele Mitglieder sich verpflichtende, kostenpflichtige Kurse "gewünscht" haben.

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Re: Verein - Nationaler Feuerwaffen Verein Österreich

Beitrag von gewo » Do 22. Feb 2018, 19:43

SSG308 hat geschrieben:also in meinem Mail steht: "Ausnahmeregelung für Sportschützen und Jäger"
und die Kriterien sind erfüllbar, wenn es einem wichtig ist
für alle anderen würde also (bis auf die Magazinkapazität) alles gleich bleiben..


nein
du vergisst das auch die erteilung der WBK im grunde genommen eine ermessenssache ist
es gibt kein "recht auf zwei faustfeuerwaffen" im gesetz
lies doch mal nach

§ 21. (1) Die Behörde hat verläßlichen EWR-Bürgern, die das 21. Lebensjahr vollendet haben und für den Besitz einer Schusswaffe der Kategorie B eine Rechtfertigung anführen können, auf Antrag eine Waffenbesitzkarte auszustellen.

bisher war es einfach eine rechtfertigung anzufuehren
man hat einfach gesagt man ist sportschuetze
dadurch hat man eine rechtfertigung auf ausstellung einer WBK

wenn du dem "sportschuetzen" jetzt verpflichtende schulungen und trainings anhaengst dann sind nur mehr jene "sportschuetzen" die regelmaessig geschult und trainiert werden. und die jaeger halt, die muessen nicht geschult und trainiert werden... irgendwie oder so.

wenn die rechtfertigung wegfaellt dann faellt das recht auf die WBK weg

es geht hier mit nichten nur um das thema erweiterungen oder grosse magazine, es gibt hier ums ganze ....
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Re: Verein - Nationaler Feuerwaffen Verein Österreich

Beitrag von d-s » Do 22. Feb 2018, 19:50

gewo hat geschrieben:es geht hier mit nichten nur um das thema erweiterungen oder grosse magazine, es gibt hier ums ganze ....

Genau.
Wenn wir schlechte Beispiele aus anderen Ländern als Richtlinie verwenden, können wir enden mit:
- Sie können eine oder zwei Pistolen haben, wenn man „Selbstverteidigung“ als Grund anführen. Aber keine langwaffen ob diese sind nich für selbstverteidigung.
- Sie können Jagdwaffen haben, (nur) wenn Sie Jäger sind
- Können Sie Sportwaffen haben, nur wenn man sich leats 6 Wettbewerben teilnehmen und nur mit Pflichttraining
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Re: Verein - Nationaler Feuerwaffen Verein Österreich

Beitrag von Robiwan » Do 22. Feb 2018, 19:51

Tobi1987 hat geschrieben:Es ist richtig, dass eine Umfrage gesendet wurde mit Vorschlägen. Mich würde allerdings brennend interessieren, wie viele Mitglieder sich verpflichtende, kostenpflichtige Kurse "gewünscht" haben.


Für mich klingt die Liste nicht wie eine Eingangsforderung, sondern schon nach Kompromiss mit dem BMI.

Man kann schon mit der Einstellung keinen Millimeter nachzugeben zu so einem Arbeitstreffen fahren, nur wenn das BMI von vornherein sagt: "Überlegts euch was, weil ganz ohne wirds nicht spielen" dann hat man 2 Möglichkeiten:

1) heimfahren und das BMI allein entscheiden lassen
2) mitarbeiten und das BMI auf die "Schmerzgrenze" runterhandeln.

3x darfst raten wo das Ergebnis dann für die LWB besser wird.

Um das WaffG anzupassen brauchts im NR nämlich auch die Stimmen des Koalitionspartners, und der wird auch eine "Schmerzgrenze" haben.
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Re: Verein - Nationaler Feuerwaffen Verein Österreich

Beitrag von SSG308 » Do 22. Feb 2018, 19:58

dann rechtfertigt man 2 B-Waffen zur Selbstverteidigung, eine im Vorzimmersafe, eine im Schlafzimmersafe
und die Sportschützen und Jäger haben mehr..

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Re: Verein - Nationaler Feuerwaffen Verein Österreich

Beitrag von d-s » Do 22. Feb 2018, 19:59

Wenn es bereits ein Kompromiss ist, wäre es anders.
Aber soweit ich die Email verstanden habe, war es Verein Vorschlag.
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Re: Verein - Nationaler Feuerwaffen Verein Österreich

Beitrag von cas81 » Do 22. Feb 2018, 20:00

gewo hat geschrieben:§ 21. (1) Die Behörde hat verläßlichen EWR-Bürgern, die das 21. Lebensjahr vollendet haben und für den Besitz einer Schusswaffe der Kategorie B eine Rechtfertigung anführen können, auf Antrag eine Waffenbesitzkarte auszustellen.

bisher war es einfach eine rechtfertigung anzufuehren
man hat einfach gesagt man ist sportschuetze
dadurch hat man eine rechtfertigung auf ausstellung einer WBK


Und was ist mit:

" 22. (1) Eine Rechtfertigung im Sinne des § 21 Abs. 1 ist jedenfalls als gegeben anzunehmen, wenn der Betroffene glaubhaft macht, dass er die Schusswaffe der Kategorie B innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen oder seiner eingefriedeten Liegenschaften zur Selbstverteidigung bereithalten will."

???
Oder steh ich auf dem Schlauch, was meinst du?

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Re: Verein - Nationaler Feuerwaffen Verein Österreich

Beitrag von diver99 » Do 22. Feb 2018, 20:01

Sind die Forderungen bzw. Vorschläge der Verein geheim?
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Re: Verein - Nationaler Feuerwaffen Verein Österreich

Beitrag von Robiwan » Do 22. Feb 2018, 20:03

d-s hat geschrieben:Wenn es bereits ein Kompromiss ist, wäre es anders.
Aber soweit ich die Email verstanden habe, war es Verein Vorschlag.


So habe ich persönlich das verstanden. Ich kenne die Vorgehensweise ein wenig aus meinem Beruf. Man setzt sich zsamm, findet einen gemeinsamen Nenner (a.k.a. "der Vorschlag") und der wird dann den Häuptlingen als abgestimmte Lösung präsentiert.
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Re: Verein - Nationaler Feuerwaffen Verein Österreich

Beitrag von Santana » Do 22. Feb 2018, 20:07

Steht eig. schon fest bis wann die neue Richtlinie umgesetzt wird?

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Re: Verein - Nationaler Feuerwaffen Verein Österreich

Beitrag von gewo » Do 22. Feb 2018, 20:09

cas81 hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:§ 21. (1) Die Behörde hat verläßlichen EWR-Bürgern, die das 21. Lebensjahr vollendet haben und für den Besitz einer Schusswaffe der Kategorie B eine Rechtfertigung anführen können, auf Antrag eine Waffenbesitzkarte auszustellen.

bisher war es einfach eine rechtfertigung anzufuehren
man hat einfach gesagt man ist sportschuetze
dadurch hat man eine rechtfertigung auf ausstellung einer WBK


Und was ist mit:

" 22. (1) Eine Rechtfertigung im Sinne des § 21 Abs. 1 ist jedenfalls als gegeben anzunehmen, wenn der Betroffene glaubhaft macht, dass er die Schusswaffe der Kategorie B innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen oder seiner eingefriedeten Liegenschaften zur Selbstverteidigung bereithalten will."

???
Oder steh ich auf dem Schlauch, was meinst du?

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ich meine dass ein nebenabsatz absatz bei einer novelle leicht rausfallen kann
ich habe keine forderung gelesen dass er drinnen bleiben muss
zumindestens nicht von der Verein
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Re: Verein - Nationaler Feuerwaffen Verein Österreich

Beitrag von preisi » Do 22. Feb 2018, 20:11

Ist nur mir nicht klar, ob für die Eigenschaft des Sportschützen beide Kriterien, also Bewerbsteilnahme UND erweiterter Waffenführerschein, erfüllt werden sollen, oder ob das alternativ zu sehen ist (entweder Bewerbsteilnahme ODER erw. Waffenführerschein)?
Wenn das eine alternative Aufzählung ist, sollte man auch noch die Mitgliedschaft in einem Schützenverein als Kriterium hinzufügen, dann wäre meines Erachtens für 99% der Schützen, die man salopp als Sportschütze ansehen kann, kein Zusatzaufwand vorhanden.

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Re: Verein - Nationaler Feuerwaffen Verein Österreich

Beitrag von Schuttwegraeumer » Do 22. Feb 2018, 20:12

„Die Behörde hat verlässlichen EWR-Bürgern, die das 21. Lebensjahr vollendet haben und aufgrund einer abstrakt generellen Gefährdungssituation einen Bedarf zum Führen von Schusswaffen der Kategorie B nachweisen, einen Waffenpass auszustellen.“


Was ist eine "abstrakt generellen Gefährdungssituation" und wie weißt man die nach?
Wäre es nicht besser diese Entscheidung dem Träger selber zu überlassen und den Waffenführerschein entsprechend um die passenden Punkte zu erweitern?
Oder halt eine Schulung mit Prüfung als Ersatz für den gerne missbrauchten "Bedarf" zu nehmen?

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