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Sinnhaftigkeit von Waffenregistrierung, Beschränkung WP usw.
Re: Verein - Nationaler Feuerwaffen Verein Österreich
@DerDaniel der Unterschied ist hier eben die Art der Gefahr. Eine Waffe zu führen ist keine latente Gefahr, ein Auto zu lenken schon.
Spielzeug ist beides keines, keine Frage, aber der Gefährdungsgrad unterscheidet sich eben deutlich. Eine geführte Waffe kann erst dann einen Unfall verursachen, wenn auf eine bewusste Handlung (Waffe ziehen) eine Unaufmerksamkeit und falsche Handhabung folgt (jede Unaufmerksamkeit, der kein Waffe ziehen vorausgeht bleibt völlig folgenlos), ein gelenktes Auto dagegen kann bei jeder Unaufmerksamkeit sofort einen Unfall verursachen.
Spielzeug ist beides keines, keine Frage, aber der Gefährdungsgrad unterscheidet sich eben deutlich. Eine geführte Waffe kann erst dann einen Unfall verursachen, wenn auf eine bewusste Handlung (Waffe ziehen) eine Unaufmerksamkeit und falsche Handhabung folgt (jede Unaufmerksamkeit, der kein Waffe ziehen vorausgeht bleibt völlig folgenlos), ein gelenktes Auto dagegen kann bei jeder Unaufmerksamkeit sofort einen Unfall verursachen.
Re: Verein - Nationaler Feuerwaffen Verein Österreich
ich denk schon, dass eine registrierung von waffen sinnvoll is !
um beim auto vergleich zu bleiben: wenn einer einen unfall baut und wegfährt kann man (evtl) anhand des kennzeichens ermitteln wer das war (oder zumindest wems gehört)
und wenn eine waffe registriert is (inkl beschuss) kann ich nach einer straftat (oder unfall) mit waffe eben auch zumindest sagen, wem die waffe gehört
auch sehe ich es sinnvoll dass ab einer gewissen stückzahl genauer geschaut wird, wie sie aufbewahrt werden bzw generell bei kat b geschaut wird, ob die aufbewahrung passt...
um beim auto vergleich zu bleiben: wenn einer einen unfall baut und wegfährt kann man (evtl) anhand des kennzeichens ermitteln wer das war (oder zumindest wems gehört)
und wenn eine waffe registriert is (inkl beschuss) kann ich nach einer straftat (oder unfall) mit waffe eben auch zumindest sagen, wem die waffe gehört
auch sehe ich es sinnvoll dass ab einer gewissen stückzahl genauer geschaut wird, wie sie aufbewahrt werden bzw generell bei kat b geschaut wird, ob die aufbewahrung passt...
Re: Verein - Nationaler Feuerwaffen Verein Österreich
Wie soll das funktionieren? Registriert wird die Seriennummer - wenn jemand nicht gerade so blöd ist, eine Straftat mit einer legalen Waffe in seinem Besitz zu begehen und sie dann am Ort des Verbrechens liegen zu lassen, kann niemand schauen wem sie gehört.
Re: Verein - Nationaler Feuerwaffen Verein Österreich
Blaine hat geschrieben:ich denk schon, dass eine registrierung von waffen sinnvoll is !
um beim auto vergleich zu bleiben: wenn einer einen unfall baut und wegfährt kann man (evtl) anhand des kennzeichens ermitteln wer das war (oder zumindest wems gehört)
und wenn eine waffe registriert is (inkl beschuss) kann ich nach einer straftat (oder unfall) mit waffe eben auch zumindest sagen, wem die waffe gehört
auch sehe ich es sinnvoll dass ab einer gewissen stückzahl genauer geschaut wird, wie sie aufbewahrt werden bzw generell bei kat b geschaut wird, ob die aufbewahrung passt...
Bei Kat. C und D gibt es keine Aufbewahrungskontrolle, was die ganze Geschichte ad absurdum führt...Ich lasse mir einreden, dass man Waffen versperren sollte wenn man sie nicht benötigt... Aber warum sollten die Vorschriften ab einer gewissen Menge strenger sein als bei 1-2 Waffen ? Ich finde da sollte jeder Waffenbesitzer eigenverantwortlich genug sein und auf seine Sachen aufpassen.
Re: Verein - Nationaler Feuerwaffen Verein Österreich
@Blaine: Abgesehen von dem Fall, dass jemand seine Waffe verliert und dann raus gefunden werden kann wem sie gehört, bringt dir das registrieren genau garnichts.
Man müsste wenn da von jeder Waffe eine Vergleichshülse und ein Vergleichsprojektil haben um dann am Tatort gefundene Stücke damit vergleichen zu können. Aber so schön wie im Fernsehen, wo dann beide Projektile quasi gleich aussehen, funktioniert das nicht, da jeder Geschossform andere Spuren hat und je nach Kugelfang bleibt auch nicht viel identifizierbares übrig. Unsinnig ist es sowieso weil wieder nur die legalen Waffen erfasst werden und nicht die ganzen Balkan Importe etc.
@Maddin: Ich finde die geholsterte Waffe ist wie das geparkte Auto und die gezogene wie das gefahrene. Ist aber im Endeffekt im Moment auch egal und wir fluten hier nur den falschen Thread, da wir leider noch nicht so weit sind, dass es ein Concealed Carry gibt. Da die Diskussion aber interessant ist, können wir sie gerne anderweitig fortsetzen.
zu Aufbewahrungskontrolle: Was soll die genau bringen? So weit ich weiß ist es in AT genauso wie in D, dass nur kontrolliert werden darf, wenn der Eigentümer zu Hause ist. So bald er zu Hause ist darf er aber mit den Waffen rum rennen und sie putzend rum liegen haben oder sonst was. Also kann genau garnix kontrolliert werden, weil der zu kontrollierende Zustand gar nicht kontrollierbar ist. Das ist nur irgend welche Anlassgesetzgebung.
Wenn ich unbedingt nachweisen muss, dass ich sie passend verwahren kann, reicht es dem Amt eine Kopie der Rechnung vom Schrank zu schicken und die Sache ist gegessen.
Man müsste wenn da von jeder Waffe eine Vergleichshülse und ein Vergleichsprojektil haben um dann am Tatort gefundene Stücke damit vergleichen zu können. Aber so schön wie im Fernsehen, wo dann beide Projektile quasi gleich aussehen, funktioniert das nicht, da jeder Geschossform andere Spuren hat und je nach Kugelfang bleibt auch nicht viel identifizierbares übrig. Unsinnig ist es sowieso weil wieder nur die legalen Waffen erfasst werden und nicht die ganzen Balkan Importe etc.
@Maddin: Ich finde die geholsterte Waffe ist wie das geparkte Auto und die gezogene wie das gefahrene. Ist aber im Endeffekt im Moment auch egal und wir fluten hier nur den falschen Thread, da wir leider noch nicht so weit sind, dass es ein Concealed Carry gibt. Da die Diskussion aber interessant ist, können wir sie gerne anderweitig fortsetzen.
zu Aufbewahrungskontrolle: Was soll die genau bringen? So weit ich weiß ist es in AT genauso wie in D, dass nur kontrolliert werden darf, wenn der Eigentümer zu Hause ist. So bald er zu Hause ist darf er aber mit den Waffen rum rennen und sie putzend rum liegen haben oder sonst was. Also kann genau garnix kontrolliert werden, weil der zu kontrollierende Zustand gar nicht kontrollierbar ist. Das ist nur irgend welche Anlassgesetzgebung.
Wenn ich unbedingt nachweisen muss, dass ich sie passend verwahren kann, reicht es dem Amt eine Kopie der Rechnung vom Schrank zu schicken und die Sache ist gegessen.
Re: Verein - Nationaler Feuerwaffen Verein Österreich
DerDaniel hat geschrieben:@Maddin: Ich finde die geholsterte Waffe ist wie das geparkte Auto und die gezogene wie das gefahrene. Ist aber im Endeffekt im Moment auch egal und wir fluten hier nur den falschen Thread, da wir leider noch nicht so weit sind, dass es ein Concealed Carry gibt. Da die Diskussion aber interessant ist, können wir sie gerne anderweitig fortsetzen.
Der Unterschied ist aber doch, dass das geparkte Auto immer noch für jedermann sichtbar ist und das Teil z.B. im Halteverbot stehen kann und dadurch schon wieder eine Ordnungswidrigkeit begeht. Eine verdeckt geführt Waffe macht genau garnichts und wird auch von niemandem wahrgenommen.
Bitte nicht vergessen dass es in AT (Stand Anfag 2015) ca. 75.000 Waffenpassinhaber gab, sprich Leute mit der Berechtigung zum Führen von geladenen Schusswaffen - das sind fast 0,9% der Bevölkerung, also ca. jeder 111te - das ist im europäischen Vergleich vermutlich doch relativ viel und trotzdem findet man nur die Vorfälle in den Medien (bis auf 1-2 Ausnahmen wie dem Kinobesucher in AT, was sich aber in Wohlgefallen aufgelöst hat) bei denen Leute unberechtigt, meistens illegale Waffen führen oder verwenden. In den USA ist auch so, dass die Straftaten zum Großteil von Leuten ohne jegliche Carry-License begangen werden, die Leute mit CCWs landen maximal in den Schlagzeilen weil sie einen Verbrecher verjagt oder erschossen haben.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: Verein - Nationaler Feuerwaffen Verein Österreich
Die Diskussion wird leidig, kann man diese schwachsinnigen Argumente contra liberalem Waffengesetz nicht irgendwo anders posten als in diesem Forum?
Re: Verein - Nationaler Feuerwaffen Verein Österreich
aragorn hat geschrieben:Die Diskussion wird leidig, kann man diese schwachsinnigen Argumente contra liberalem Waffengesetz nicht irgendwo anders posten als in diesem Forum?
Nein.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: Verein - Nationaler Feuerwaffen Verein Österreich
Ich glaube wir reden bisal an einander Vorbei Ben, denn ich sage ja, dass das reine spazieren tragen weder Grund für Kontrollen, noch für Registrierung ist.
Meine Argumentation ist Folgende:
Die Haftpflicht bei Autos ist dafür gedacht, dass Schäden aus Extremsituationen, in denen der Mensch schon dem Wort nach nur noch beschränkt fähig ist alles zu kontrollieren und dementsprechend Schänden wahrscheinlich sind, abgedeckt werden. (Für alles andere ist die freiwillige Kasko zuständig und nicht die Haftpflicht.)
Wird die Waffe geführt, kommt sie genau nur bei Extremsituationen (Überfall, Terroranschlag etc.) zum Einsatz, es sind also Schäden wahrscheinlich und dementsprechend sollte eine Haftpflicht analog dem Straßenverkehr gelten.
Macht diese Argumentation Sinn? Habe ich einen logischen Fehler, einen sonstigen?
@aragorn: Schau nicht in den Thread, setzt die Diskussionspartner auf die Ignorierliste oder tu sonst was, aber dein völlig unkonstruktives Herumgemecker bringt genau garnichts, eher im Gegenteil. Lieber führe ich diese Diskussion hier und habe dann später gute Argumente wenn jemand gegen liberale Waffengesetze so etwas aufreist, als blank da zu stehen und ihm kein gutes Kontra geben zu können.
EDIT: Ben war schneller...
Meine Argumentation ist Folgende:
Die Haftpflicht bei Autos ist dafür gedacht, dass Schäden aus Extremsituationen, in denen der Mensch schon dem Wort nach nur noch beschränkt fähig ist alles zu kontrollieren und dementsprechend Schänden wahrscheinlich sind, abgedeckt werden. (Für alles andere ist die freiwillige Kasko zuständig und nicht die Haftpflicht.)
Wird die Waffe geführt, kommt sie genau nur bei Extremsituationen (Überfall, Terroranschlag etc.) zum Einsatz, es sind also Schäden wahrscheinlich und dementsprechend sollte eine Haftpflicht analog dem Straßenverkehr gelten.
Macht diese Argumentation Sinn? Habe ich einen logischen Fehler, einen sonstigen?
@aragorn: Schau nicht in den Thread, setzt die Diskussionspartner auf die Ignorierliste oder tu sonst was, aber dein völlig unkonstruktives Herumgemecker bringt genau garnichts, eher im Gegenteil. Lieber führe ich diese Diskussion hier und habe dann später gute Argumente wenn jemand gegen liberale Waffengesetze so etwas aufreist, als blank da zu stehen und ihm kein gutes Kontra geben zu können.
EDIT: Ben war schneller...
Re: Verein - Nationaler Feuerwaffen Verein Österreich
DerDaniel hat geschrieben:Die Haftpflicht bei Autos ist dafür gedacht, dass Schäden aus Extremsituationen, in denen der Mensch schon dem Wort nach nur noch beschränkt fähig ist alles zu kontrollieren und dementsprechend Schänden wahrscheinlich sind, abgedeckt werden. (Für alles andere ist die freiwillige Kasko zuständig und nicht die Haftpflicht.)
Wird die Waffe geführt, kommt sie genau nur bei Extremsituationen (Überfall, Terroranschlag etc.) zum Einsatz, es sind also Schäden wahrscheinlich und dementsprechend sollte eine Haftpflicht analog dem Straßenverkehr gelten.
Macht diese Argumentation Sinn? Habe ich einen logischen Fehler, einen sonstigen?
Also bei Überfällen oder gar Terroranschlägen wird eine Waffe durch Berechtigte wohl in erster Linie eingesetzt um Schäden zu verhindern bzw. zu verringern, oder? Ich seh beim besten Willen absolut keinen Grund für eine Haftpflichtversicherung für Waffenträger, weder freiwillig noch verpflichtend.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: Verein - Nationaler Feuerwaffen Verein Österreich
DerDaniel hat geschrieben:Macht diese Argumentation Sinn? Habe ich einen logischen Fehler, einen sonstigen?
macht keinen sinn
100 tote schiefahrer im jahr
und keine verpflichtete schiehaftpflicht
100 tote bergwanderer im jahr
und keine verpflichtende wandererhaftpflicht
40 tote fahrradfahrer im jahr (nicht alle davon im strassenverkehr)
und keine verpflichtende fahrradfahrerpflicht
tote durch waffen gibts nur einen bruchteil davon
und wenn das fuehren von waffen erlaubt waere dann gaebe es wophl kaum mehr
ich sehe keinen grund fuer eine verpflichtende haftpflicht fuer personen die waffen fuehren duerfen
das ist in anbetracht der groessenordnubngen oben voellig grotesk
ich kenne keinen einzigen fall wo eine person zu schaden gekommen ist durch das fahrlaessige handeln einer person die eine private schusswaffen fuehren durfte
warum sollte es dann eine geben?
um die "masse " zu beruhigen?
die laesst sich ned beruhigen
nicht durch eine versicherung
und vermutlich nicht mal durch dinge die - bedingt - wirklich diskussionswuerdig waeren wie zb eine verpflichtende mindestfertigkeit als voraussetzung ....
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
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Re: Verein - Nationaler Feuerwaffen Verein Österreich
Sehr gute Gegenargumente!
Mögliche Einwände:
@Ben: Ärzte handeln auch nur zum Guten, trotzdem müssen sie eine Haftpflicht abschließen, da sie mit ihrem Handeln (ungewollt, wie Schützen) immense Schäden anrichten können.
Das Gegenargument darauf wäre wiederum, dass wir uns hier im Bereich der Notwehr/Nothilfe bewegen und daher Zivilrechtlich nur bedingt haftbar gemacht werden können. Aber da gilt "Auf hoher See und vor Gericht..."
@gewo: Wanderer scheiden aus, da sie nahezu keine Fremdgefährdung darstellen, Skifahrer und Radler auch nur bedingt, insofern würde das glaube ich eher nicht ziehen.
Ob der Skaleneffekt ein gutes Argument ist, bin ich mir nicht sicher.
Beruhigen ist für den Ar***, selbst wenn man sie damit beruhigen könnte, macht es keinen Sinn aufgrund einer abstrakten Angst irgend ein Gesetz zu formulieren. Mir geht es eher um sachliche Argumentation der wir uns ausgesetzt sehen werden.
Mögliche Einwände:
@Ben: Ärzte handeln auch nur zum Guten, trotzdem müssen sie eine Haftpflicht abschließen, da sie mit ihrem Handeln (ungewollt, wie Schützen) immense Schäden anrichten können.
Das Gegenargument darauf wäre wiederum, dass wir uns hier im Bereich der Notwehr/Nothilfe bewegen und daher Zivilrechtlich nur bedingt haftbar gemacht werden können. Aber da gilt "Auf hoher See und vor Gericht..."
@gewo: Wanderer scheiden aus, da sie nahezu keine Fremdgefährdung darstellen, Skifahrer und Radler auch nur bedingt, insofern würde das glaube ich eher nicht ziehen.
Ob der Skaleneffekt ein gutes Argument ist, bin ich mir nicht sicher.
Beruhigen ist für den Ar***, selbst wenn man sie damit beruhigen könnte, macht es keinen Sinn aufgrund einer abstrakten Angst irgend ein Gesetz zu formulieren. Mir geht es eher um sachliche Argumentation der wir uns ausgesetzt sehen werden.
Re: Verein - Nationaler Feuerwaffen Verein Österreich
DerDaniel hat geschrieben:@Ben: Ärzte handeln auch nur zum Guten, trotzdem müssen sie eine Haftpflicht abschließen, da sie mit ihrem Handeln (ungewollt, wie Schützen) immense Schäden anrichten können.
Ja, das ist aber bei fast 20.000 Toten durch Behandlungsfehler im Jahr allein in Deutschland doch eher gerechtfertigt...und JEDER operative Eingriff durch einen Arzt ist per se schonmal eine Körperverletzung (halt mit Einverständnis des Patienten)...
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: Verein - Nationaler Feuerwaffen Verein Österreich
gewo hat geschrieben:[..] und vermutlich nicht mal durch dinge die - bedingt - wirklich diskussionswuerdig waeren wie zb eine verpflichtende mindestfertigkeit als voraussetzung ....
Was meinst du mit "Mindestfertigkeit"?
Re: Verein - Nationaler Feuerwaffen Verein Österreich
Grazer hat geschrieben:gewo hat geschrieben:[..] und vermutlich nicht mal durch dinge die - bedingt - wirklich diskussionswuerdig waeren wie zb eine verpflichtende mindestfertigkeit als voraussetzung ....
Was meinst du mit "Mindestfertigkeit"?
ein leiser hinweis darauf dass ich zwar nicht verstehen kann warum sich wer zwangsversicher sollte
ich aber - ohne es in die diskussion bringen zu wollen - durchaus dafuer verstandnis haben wuerde wenn das fuehren von schusswaffen an eine bestimmte midnestfertigkeit und an ein gewisses mindestwissen gekoppelt wird
wer drauf wert legt sich mit einer schusswaffe schuetzen zu wollen der koennte durchaus dafuer verstaendnis haben dass er damit auch treffen koennen muss und der muss auch - wesentlich tiefer als das in einem forum oder am stammtisch kommuniziert wird - ueber die juristischen feinheiten des schusswaffeneinsatzes bescheid wissen
von mir aus auch alle fuenf jahre ...
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