trenck hat geschrieben:thigpen hat geschrieben:Ja. Ja. Isch scho recht, wenn wir es nicht verstehen können, dann tun wir halt die Entscheidungen unserer Gerichte fest differenzieren.
Auf wessen Seite die "Verständnisprobleme" liegen, wollen wir jetzt einmal dahingestellt lassen.
trenck
Grundsätzlich auf jener Seite, welche weniger Ahnung von der Materie hat, Zusammenhänge deshalb unvollständig begreift und die Emotion an erster Stelle platziert.
Das mit der - ich ändere es auf freundlich um - "unvollkommenen" Rechtsordnung steht auf einem anderen Blatt -> Häufig dient jedoch genau das dem Beissreflex, wenn man weniger Ahnung hat, Zusammenhänge deshalb unvollständig begreift und die Emotion an erster Stelle platziert.
(Und nein, ich habe mich gerade NICHT wiederholt.)
Ich persönlich kann mir das schon so vorstellen, wie im Artikel dargestellt. Aber solang ichs nicht sicher weiss, halt ich bei solchen Themen wenigestens meine Klappe und instrumentalisiere derartige Geschehnisse nicht, um auf Verdacht in eine bestimmte Richtung zu winken.