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Frust & Ärger Thread 6.0

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rhodium
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Re: Frust & Ärger Thread 6.0

Beitrag von rhodium » Di 9. Okt 2018, 22:11

gesonderte Rechtfertigung? Sie schreiben doch wörtlich, dass es keine negativen Auswirkungen hat. Es ist zum aus der Haut fahren ...

--> ... Darüber hinaus liegt den Änderungen des Abs. 2 die Überlegung zu Grunde, dass Gefahren im
Zusammenhang mit Schusswaffen in erster Linie vom jeweiligen Inhaber ausgehen. Wenn der sorgsame Umgang mit diesen Gegenständen und deren sichere Verwahrung gewährleistet ist, wird die Anzahl der
Schusswaffen, die jemand besitzen darf, keine negativen Auswirkungen auf die öffentliche Sicherheit
haben. Es scheint daher mit den öffentlichen Interessen an der Abwehr der mit dem Gebrauch von Waffen
verbundenen Gefahren jedenfalls vereinbar, die Möglichkeit einzuräumen, sofern der Betroffene
weiterhin verlässlich ist und bislang schon für eine sichere Verwahrung gesorgt hat, nach Ablauf von
fünf Jahren auf Antrag die Anzahl der erlaubten Schusswaffen der Kategorie B auf bis zu fünf zu
erhöhen. Der Betroffene hat zu diesem Zeitpunkt nämlich bereits gezeigt, dass er über einen mindestens
fünfjährigen Beobachtungszeitraum hinweg den Anforderungen an einen verantwortungsvollen Umgang
mit Schusswaffen gerecht wurde; fünf Jahre nach der erstmaligen Erteilung der waffenrechtlichen
Bewilligung wurde er nämlich bereits einmal gemäß § 25 überprüft. Für diese höchstzulässige Anzahl
erlaubter Schusswaffen sind nicht nur Schusswaffen der Kategorie B, sondern auch Schusswaffen gemäß
§ 17 Abs. 1 Z 7, 8 und 11 sowie gemäß § 18 einzurechnen.
Die Festsetzung einer höheren Anzahl von Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen
darf, ist jedoch nur dann zulässig, sofern dieser dafür eine gesonderte Rechtfertigung zum Besitz dieser
Waffe glaubhaft macht.

John Connor
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Re: Frust & Ärger Thread 6.0

Beitrag von John Connor » Di 9. Okt 2018, 22:25

rhodium hat geschrieben:gesonderte Rechtfertigung? Sie schreiben doch wörtlich, dass es keine negativen Auswirkungen hat. Es ist zum aus der Haut fahren ...

--> ... Darüber hinaus liegt den Änderungen des Abs. 2 die Überlegung zu Grunde, dass Gefahren im
Zusammenhang mit Schusswaffen in erster Linie vom jeweiligen Inhaber ausgehen. Wenn der sorgsame Umgang mit diesen Gegenständen und deren sichere Verwahrung gewährleistet ist, wird die Anzahl der
Schusswaffen, die jemand besitzen darf, keine negativen Auswirkungen auf die öffentliche Sicherheit
haben. Es scheint daher mit den öffentlichen Interessen an der Abwehr der mit dem Gebrauch von Waffen
verbundenen Gefahren jedenfalls vereinbar, die Möglichkeit einzuräumen, sofern der Betroffene
weiterhin verlässlich ist und bislang schon für eine sichere Verwahrung gesorgt hat, nach Ablauf von
fünf Jahren auf Antrag die Anzahl der erlaubten Schusswaffen der Kategorie B auf bis zu fünf zu
erhöhen. Der Betroffene hat zu diesem Zeitpunkt nämlich bereits gezeigt, dass er über einen mindestens
fünfjährigen Beobachtungszeitraum hinweg den Anforderungen an einen verantwortungsvollen Umgang
mit Schusswaffen gerecht wurde; fünf Jahre nach der erstmaligen Erteilung der waffenrechtlichen
Bewilligung wurde er nämlich bereits einmal gemäß § 25 überprüft. Für diese höchstzulässige Anzahl
erlaubter Schusswaffen sind nicht nur Schusswaffen der Kategorie B, sondern auch Schusswaffen gemäß
§ 17 Abs. 1 Z 7, 8 und 11 sowie gemäß § 18 einzurechnen.
Die Festsetzung einer höheren Anzahl von Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen
darf, ist jedoch nur dann zulässig, sofern dieser dafür eine gesonderte Rechtfertigung zum Besitz dieser
Waffe glaubhaft macht.


Was konkret ist an der Regelung jetzt verkehrt? Man bekommt nach 5 Jahen eine Erweiterung auf 5 Plätze OHNE Angabe eines Grundes. Das gabs bisher nicht.
Für 5+ oder weniger als 5 Jahre braucht’s wie bisher eine Glaubhaftmachung

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Re: Frust & Ärger Thread 6.0

Beitrag von rhodium » Di 9. Okt 2018, 23:10

Wenn ich das richtig interpretiere muss man die aber wie bisher rechtfertigen und dann wären wir beim "Sportschützen" ... oder lieg ich falsch?

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Re: Frust & Ärger Thread 6.0

Beitrag von gewo » Di 9. Okt 2018, 23:13

naja
rechtfertigung ist wieder ein ermessen

welche rechtfertigungen gibt es?

sportschuetze
der is ja jetzt wohl ein hammer mit der neuen definition
also vergessen fuer den freizeit und hobbyschuetzen

sammler
bisher nur mit gutachter usw, wird sich nicht aendern

jagd
fuer mehr als 5 kat B ?
welche?

selbstverteidigung
fuer mehr als 5 kat B ?
welche?

wenn die erweiterungen auf 20 jedesmal mit einer rechtfertigung verbunden ist dann kannst es kicken ....

da war die bisherige simple veteinsmitgliedsvhaft seit mind 6 monaten fuer 4 plaetze nach 5 jahren besser
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Re: Frust & Ärger Thread 6.0

Beitrag von rhodium » Di 9. Okt 2018, 23:22

Die alles entscheidende Frage ist, wie die Formulierung zu interpretieren ist:

"Die Festsetzung einer höheren Zahl ..."

Höher als zwei oder oder höher als fünf ... ich befürchte erstetes ( und hoffe letzteres).

5 Plätze ohne Rechtfertigung wären für viele Hobbyschützen ein akzeptabler Wert. Mit 2 konnt man auf Dauer einfach nicht weiter.

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Re: Frust & Ärger Thread 6.0

Beitrag von John Connor » Mi 10. Okt 2018, 08:10

rhodium hat geschrieben:Die alles entscheidende Frage ist, wie die Formulierung zu interpretieren ist:

"Die Festsetzung einer höheren Zahl ..."

Höher als zwei oder oder höher als fünf ... ich befürchte erstetes ( und hoffe letzteres).

5 Plätze ohne Rechtfertigung wären für viele Hobbyschützen ein akzeptabler Wert. Mit 2 konnt man auf Dauer einfach nicht weiter.


§23 Abs 2 neu liest sich für mich ganz eindeutig so, dass man nach 5 Jahren auf 5 Plätze kommt, ohne einen Grund angeben zu müssen.

1.Satz: 2 Plätze Anspruch, auch das ist neu wenngleich geübte Praxis,

2. Satz: dann auf 5 nach 5 Jahren ohne Grund [Beachte: „unabhängig davon“ im 3. Satz!]

3. Satz: für mehr brauchst natürlich einen Grund) - das war aber auch bisher so. Da wird aber wie bisher Schießsport ausreichen.

„Sportschütze“ (Verein, Training oder Bewerbe) ist ja bei der Erweiterung ein Sonderfall (Abs 2b) der nur zum Targen kommt, wenn nich bereits nach Abs 2 zu bewilligen ist.

Das Einzige was mich irritiert ist, dass nach Ausstellung der Befugnis und nicht vom Zeitpunkt des Erwerbs der ersten Waffe gerechnet werden könnte. Wenn ich 5 Jahre lange keine Waffe hab, wie soll das meine Verlässlichkeit indinzieren? Das könnt allenfalls nur dann sein, wenn man bei der 5 Jahres Überprüfung zumindest eine Waffe hat.

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Re: Frust & Ärger Thread 6.0

Beitrag von RR1000 » Mi 10. Okt 2018, 12:49

Wenn das so ist, werde ich mit meinen derzeit 4 Plätzen im Jänner auf die BH marschieren, und einen 5ten Platz beantragen, obwohl ich eigentlich keine 5te Waffe kaufen wollte, aber in dem Fall....
WBK seit 6 Jahren

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Re: Frust & Ärger Thread 6.0

Beitrag von Reverend45 » Mi 10. Okt 2018, 16:39

RR1000 hat geschrieben:Wenn das so ist, werde ich mit meinen derzeit 4 Plätzen im Jänner auf die BH marschieren, und einen 5ten Platz beantragen, obwohl ich eigentlich keine 5te Waffe kaufen wollte, aber in dem Fall....
WBK seit 6 Jahren


Hier auch. 4 Plätze, WBK seit 9 Jahren. Weiß zwar nedmal mit was ich 4 Plätze füllen soll aber joa...irgendwas findet sich schon.
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Re: Frust & Ärger Thread 6.0

Beitrag von Raider » Mi 10. Okt 2018, 17:08

Ich grad heut noch mit der bh telefoniert

Werd jetzt noch von 8 auf 13 erweitern
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Re: Frust & Ärger Thread 6.0

Beitrag von gewo » Mi 10. Okt 2018, 17:20

Raider hat geschrieben:Ich grad heut noch mit der bh telefoniert

Werd jetzt noch von 8 auf 13 erweitern
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wenns bloed laeuft ist es aus mit 31.12.18
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Re: Frust & Ärger Thread 6.0

Beitrag von Bindabei » Mi 10. Okt 2018, 17:21

Raider hat geschrieben:Ich grad heut noch mit der bh telefoniert

Werd jetzt noch von 8 auf 13 erweitern
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Hab auch telefoniert und Du wirst nicht Erweitern :lol: :lol: :lol:
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Re: Frust & Ärger Thread 6.0

Beitrag von >Michael< » Sa 13. Okt 2018, 01:50

Hab heute einem Kollegen beim entfernen giftiger Baustoffe aus seinem Haus geholfen (Altbau-Renovierung) und bin dabei mit einer Vollschutzmaske mit RD40 Filter auf nummer sicher gegangen. Damit stundenlang schwere körperliche Arbeit mit Schaufel und und Axt verrichten ist die Hölle, aber immer noch weniger Hölle als sich die Lunge mit Giftstoffen zuzmüllen.

Hoffentlich gibts nie einen Atomkrieg.... :?
And those who expected lightning and thunder
Are disappointed
And those who expected signs and archangels' trumps
Do not believe it is happening now

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Re: Frust & Ärger Thread 6.0

Beitrag von the_law » Sa 13. Okt 2018, 07:56

da zahlst an haufen portogebühr das dann das paket pünktlich beim empfänger ankommt und jetzt liegt das ganze seit montag(!!!) unbewegt im verteilerdepot wegen it probleme :tipphead: ,... seit montag.... :headslap:

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Re: Frust & Ärger Thread 6.0

Beitrag von Martin P » Sa 13. Okt 2018, 13:50

gewo hat geschrieben:
Raider hat geschrieben:Ich grad heut noch mit der bh telefoniert

Werd jetzt noch von 8 auf 13 erweitern
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Wieso lieber gewo?

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Re: Frust & Ärger Thread 6.0

Beitrag von rhodium » Sa 13. Okt 2018, 13:58

Ich glaube er nimmt Bezug auf die Erweiterungsregel für Sportschützen neu wo erst nach 20 Jahren 10 Waffen in die WBK können

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