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Re: Transportsicherung im KFZ

Verfasst: Mi 22. Mär 2017, 13:04
von sauersigi
Es gibt dehr wohl Inhaltsbeschränkungen für Bankschliesdfächer. Waffen und Sprengstoffe dürfen definitiv nicht gelagert werden!

Re: Transportsicherung im KFZ

Verfasst: Mi 22. Mär 2017, 13:15
von gewo
sauersigi hat geschrieben:Es gibt dehr wohl Inhaltsbeschränkungen für Bankschliesdfächer. Waffen und Sprengstoffe dürfen definitiv nicht gelagert werden!


sagt wer?
https://www.sparkasse.at/content/dam/at ... b-5030.pdf

Re: Transportsicherung im KFZ

Verfasst: Mi 22. Mär 2017, 13:25
von oJo
sauersigi hat geschrieben:Es gibt dehr wohl Inhaltsbeschränkungen für Bankschliesdfächer. Waffen und Sprengstoffe dürfen definitiv nicht gelagert werden!

Sprengstoff ist rechtlich bedenklich, bei Waffen, speziell schießfreier Natur, bin ich aber nicht deiner Meinung.

Re: Transportsicherung im KFZ

Verfasst: Mi 22. Mär 2017, 13:32
von Blaine
mich hat auch mal ein junior hausdetektiv bei einem elektrogroßhändler gefragt, ob er in meinen rucksack schaun kann (nach der kassa)
meine antwort war "nö" und ich bin weiter gegangen
er hat zwar etwas verdutzt geschaut aber das wars dann auch schon wieder

ein recht in die taschen der besucher zu schauen gibts nur in wenigen fällen
zb konzert oder fußballstadion wo im vorhinein kontrolliert wird
DA stehts auch in den AGB und die akzeptiert man mit dem ticketkauf...

Re: Transportsicherung im KFZ

Verfasst: Mi 22. Mär 2017, 13:55
von oJo
Blaine hat geschrieben:DA stehts auch in den AGB und die akzeptiert man mit dem ticketkauf...

Was wiederum nur geht weils kein öffentlich zugänglicher Ort ist, was beim Elektrohändler eben der Fall ist, da is dann AGB/Hausordnung/Wunschzettel fürn Weihnachtsmann wieder egal, da sind solche Klauseln nicht möglich. Aus nem ähnlichen Grund sind ja viele Discos als Privatklub ausgelegt.

Re: Transportsicherung im KFZ

Verfasst: Mi 22. Mär 2017, 14:12
von Christoph_WAT
Grundsätzlich nur dort wo ich weiss das es erlaubt ist, bei meiner Bank weis es der Prokurist(schiesst am gleichen Stand), essen gehen wir grundsätzlich nur in Lokale die wir kennen, die Inhaber sind selbst auf den Ständen unterwegs. Tankstellen ist eine heiklere Sache, aber in den AGB's grundsätzlich nicht verboten. Bei den Geschäften habe ich grundsätzlich nachgefragt, sind ohnehin nur 4 Supermärkte in die wir gehen und da ist es kein Problem.
Im Auto ist sie auf den Wegen meistens mit, da ich am Firmengelände(komplett eingefriedet) grundsätzlich führe, da es schon 2 mal zu übergriffen gekommen wäre, da wir oftmals grosse Bargeldsummen da haben.
Und nein, eine Verwahrung am Firmengelände kommt für mich nicht in Frage, bin 2-3mal die Woche am Stand damit und das teilweise mitten in der Nacht da fahre ich nicht extra in die Firma zum holen daher transportiere ich am Morgen in die Firma und am Abend nachhause. Ohne Magazin, die für die Firma bleiben im Schreibtisch versperrt, für den Stand sind Sie zuhause.
Also alles nach Vorschrift, auch wenn manche in diesem Forum meinen, dass wir in Österreich das Deutsche recht haben bezüglich Verwahrung und Transport. (Wenn ich am weg von der Firma bei mir daheim vorbeifahre ist es klar das ich zum versperren stehenbleibe und nicht dann 100km spazieren fahre.)
Hab auch schon mehrere Verkehrskontrollen hinter mir auf diesen Strecken, WBK, Führerschein und Zulassungsschein rausgegeben, gesagt wo ich herkomme, wo ich hinfahre und was ich mithabe, war noch bei keinem Inspektor ein Problem.

Re: Transportsicherung im KFZ

Verfasst: Mi 22. Mär 2017, 14:30
von sauersigi
oJo hat geschrieben:
sauersigi hat geschrieben:Es gibt dehr wohl Inhaltsbeschränkungen für Bankschliesdfächer. Waffen und Sprengstoffe dürfen definitiv nicht gelagert werden!

Sprengstoff ist rechtlich bedenklich, bei Waffen, speziell schießfreier Natur, bin ich aber nicht deiner Meinung.

In meinem Mietvertrag des Bankschliessfaches und des Tresorfaches ist die Lagerung von Waffen ausgeschlossen....
Aber es kann ja bei anderen Instituten anders sein... :think:
Edit: weils ja immer auch Notöffnungsschlüssel gibt die dann einen ev. Unberechtigten Zugiff auf die Waffen ermöglichen könnten...

Re: Transportsicherung im KFZ

Verfasst: Mi 22. Mär 2017, 14:57
von oJo
sauersigi hat geschrieben:
oJo hat geschrieben:
sauersigi hat geschrieben:Es gibt dehr wohl Inhaltsbeschränkungen für Bankschliesdfächer. Waffen und Sprengstoffe dürfen definitiv nicht gelagert werden!

Sprengstoff ist rechtlich bedenklich, bei Waffen, speziell schießfreier Natur, bin ich aber nicht deiner Meinung.

In meinem Mietvertrag des Bankschliessfaches und des Tresorfaches ist die Lagerung von Waffen ausgeschlossen....
Aber es kann ja bei anderen Instituten anders sein... :think:
Edit: weils ja immer auch Notöffnungsschlüssel gibt die dann einen ev. Unberechtigten Zugiff auf die Waffen ermöglichen könnten...

Kann mir vorstellen das auf Grund der speziellen Natur einer Bank das trotzdem möglich wäre, weil ja der Bankmitarbeiter keinen "erlaubten" Zugriff hat und das bei Banken auch so umgesetzt werden muss. Aber das ist jetzt rein spekulativ.

Re: Transportsicherung im KFZ

Verfasst: Mi 22. Mär 2017, 16:19
von tousibaer
sauersigi hat geschrieben:
oJo hat geschrieben:
sauersigi hat geschrieben:Es gibt dehr wohl Inhaltsbeschränkungen für Bankschliesdfächer. Waffen und Sprengstoffe dürfen definitiv nicht gelagert werden!

Sprengstoff ist rechtlich bedenklich, bei Waffen, speziell schießfreier Natur, bin ich aber nicht deiner Meinung.

In meinem Mietvertrag des Bankschliessfaches und des Tresorfaches ist die Lagerung von Waffen ausgeschlossen....
Aber es kann ja bei anderen Instituten anders sein... :think:
Edit: weils ja immer auch Notöffnungsschlüssel gibt die dann einen ev. Unberechtigten Zugiff auf die Waffen ermöglichen könnten...



Morgen.

In einem Bankschließfach zu dem die Bank einen "Notschlüssel" oder wie auch immer verfügt tät ich persönlich überhaupt nichts verwaren ;)
Bei mir schaut es lt. Bank so aus: wenn ich meine beiden Schlüssel zum Safe verloren habe kommt auf meine Kosten der Schlosser und öffnet.
In den Mietbedingungen für mein Fach steht übrigens nur:

"Der Mieter darf den Safe nicht zur Aufbewahrung von verderblichen, feuergefährlichen oder sonst für fremdes Eigentum oder die Sicherheit von Personen gefährliche Sachen benutzen."

Ist vielleicht an der Zeit die Bank zu wechseln :D

Lg Alex

Re: Transportsicherung im KFZ

Verfasst: Mi 22. Mär 2017, 16:55
von sauersigi
tousibaer hat geschrieben:
sauersigi hat geschrieben:
oJo hat geschrieben:Sprengstoff ist rechtlich bedenklich, bei Waffen, speziell schießfreier Natur, bin ich aber nicht deiner Meinung.

In meinem Mietvertrag des Bankschliessfaches und des Tresorfaches ist die Lagerung von Waffen ausgeschlossen....
Aber es kann ja bei anderen Instituten anders sein... :think:
Edit: weils ja immer auch Notöffnungsschlüssel gibt die dann einen ev. Unberechtigten Zugiff auf die Waffen ermöglichen könnten...



Morgen.

In einem Bankschließfach zu dem die Bank einen "Notschlüssel" oder wie auch immer verfügt tät ich persönlich überhaupt nichts verwaren ;)
Bei mir schaut es lt. Bank so aus: wenn ich meine beiden Schlüssel zum Safe verloren habe kommt auf meine Kosten der Schlosser und öffnet.
In den Mietbedingungen für mein Fach steht übrigens nur:

"Der Mieter darf den Safe nicht zur Aufbewahrung von verderblichen, feuergefährlichen oder sonst für fremdes Eigentum oder die Sicherheit von Personen gefährliche Sachen benutzen."

Ist vielleicht an der Zeit die Bank zu wechseln :D

Lg Alex

Wechseln nö! Hab meine Waffen ja nicht in der Bank...
Aber interessanter Ansatz.
Btw. Auch in der Vom Gewo verlinkten Mietvereinbarung ist das Vorhandensein von Notschlüsseln erwähnt.

Re: Transportsicherung im KFZ

Verfasst: Mi 22. Mär 2017, 17:55
von oJo
"Anfertigung eines Notschlüssels" = Schlosser

Re: Transportsicherung im KFZ

Verfasst: Mi 22. Mär 2017, 17:57
von Kapselpracker
Christoph_WAT hat geschrieben:...
Also alles nach Vorschrift, auch wenn manche in diesem Forum meinen, dass wir in Österreich das Deutsche recht haben bezüglich Verwahrung und Transport....

Wie ist den das gemeint?
Christoph_WAT hat geschrieben:...
Hab auch schon mehrere Verkehrskontrollen hinter mir auf diesen Strecken, WBK, Führerschein und Zulassungsschein rausgegeben, gesagt wo ich herkomme, wo ich hinfahre und was ich mithabe, war noch bei keinem Inspektor ein Problem.

Also wozu zeigt man bei einer Verkehrskontrolle grundlos die WBK her?

Re: Transportsicherung im KFZ

Verfasst: Mi 22. Mär 2017, 19:28
von bino71
Wenn ich die Tasche mit den Waffen im Kofferraum habe, ist es für mich selbstverständlich, wenn ich aufgehalten werde, die WBK gleich zu überreichen, da zB der Erste Hilfe Kasten im Kofferraum ist. Hat überhaupt nichts mit "vorauseilender gehorsam" zu tun.

Warum soll ich bis zur letzten Sekunde warten oder das der Polizist selber herausfindet, daß ich Waffen im Kofferraum habe?
So ist es klar, was sie erwartet und keiner hat einen Stress. Ich finde Wahrheit und Transparenz immer besser, den ich habe nichts zu verstecken
und transportiere die Waffen nach den gesetzlichen Vorgaben.

Re: Transportsicherung im KFZ

Verfasst: Mi 22. Mär 2017, 19:32
von oJo
bino71 hat geschrieben:Wenn ich die Tasche mit den Waffen im Kofferraum habe, ist es für mich selbstverständlich, wenn ich aufgehalten werde, die WBK gleich zu überreichen, da zB der Erste Hilfe Kasten im Kofferraum ist. Hat überhaupt nichts mit "vorauseilender gehorsam" zu tun.

Warum soll ich bis zur letzten Sekunde warten oder das der Polizist selber herausfindet, daß ich Waffen im Kofferraum habe?
So ist es klar, was sie erwartet und keiner hat einen Stress. Ich finde Wahrheit und Transparenz immer besser, den ich habe nichts zu verstecken
und transportiere die Waffen nach den gesetzlichen Vorgaben.

Ich würds erst sagen wenns zu einer echten Kontrolle kommt, aber kann man halten wie man will.

Re: Transportsicherung im KFZ

Verfasst: Mi 22. Mär 2017, 19:37
von bino71
Korrekt :)
Ich hab mir mein Schließfach AGB angeschaut ... keine Waffen. Dürfte von Bank zu Bank verschieden sein.