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Eintritt ins Haus

Verfasst: Mi 5. Apr 2017, 09:36
von d-s
Wir (und viele andere) haben einen Brief von der Gemeinde über "Nachschau auf der Liegenschaft" bie Zivilingenieurbüro wegen Wasser-, Kanalabgaben und Kanalgebühren.

Muss ich sie hereinlassen?
Ich mag die Idee nicht, dass Fremde in meinem Haus wandern dürfen.

Danke...

Re: Eintritt ins Haus

Verfasst: Mi 5. Apr 2017, 10:03
von AlexAusWien
Miet- oder Eigentumsverhältnis? Wohnung oder Haus?

In den meisten Fällen muss man Eintritt gewähren. Im Speziellen wenn es um die Instandhaltung geht. Verweigert man den Eintritt kann es im Falle eines Mietverhältnis sogar zu einer Räumungsklage kommen, da man als Mieter verpflichtet ist dem Vermieter die Instandhaltung zu ermöglichen...beziehungsweise als Mieter selbst angehalten ist Instandhaltungsarbeiten durchzuführen wenn notwendig...

Ist kein Zitat aus dem Gesetz, bin mir sicher, dass hier Anwälte mitlesen (?) die das besser beschreiben als ich aber inhaltlich sollte es weitgehend stimmen...lG Alex

PS: normalerweise dauern diese Dinge wenige Minuten und die Herrschaften sind wieder weg :)


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Re: Eintritt ins Haus

Verfasst: Mi 5. Apr 2017, 10:13
von d-s
Eigentum, Haus.

Wenn jemand aus der Gemeinde kommt, um die Wasserzähler zu überprüfen oder so, habe ich kein Problem damit.
Aber der Brief zeigt an, dass sie durch das ganze Haus gehen und anschauen wollen.
Und nicht Gemeinde aber von irgendeiner Firma.

Re: Eintritt ins Haus

Verfasst: Mi 5. Apr 2017, 10:35
von Scaramanga
Ich befürchte, Du wirst das dulden müssen.

Rechtsgrundlage Niederösterreichisches Wasserleitungsanschlussgesetz 1978 §6, Absatz 5:

Zitat:
(5)Die Liegenschaftseigentümer und sonstigen Wasserbezieher haben das Betreten der Liegenschaften durch Organe der Behörde und deren Beauftragte zum Zwecke der Durchführung oder Überwachung von Anschluß-und Erhaltungsarbeiten zu dulden und die hiefür erforderlichen Auskünfte zuerteilen.

Und glaub mir: die finden garantiert irgendwas, damit sie Dich aussackeln können. Und sei es nur die Feststellung einer Veränderung der überbauten Fläche. Mir hat der Neubau einer Garage auf eigenem Grundstück - wohlgemerkt OHNE Wasseranschluss - über €1.000€ Wasserleitungsergänzungsabgabe beschert. Selbst mit Rauchlanzen werden die Kanäle auf verbotene Einleitung von Regenwasser kontrolliert. Die chronisch klammen Gemeinden suchen mit allen Mitteln nach allen möglichen Einnahmequellen um anderweitig das Geld mit vollen Händen raus zu schmeissen.

Tu Felix Austria!

Re: Eintritt ins Haus

Verfasst: Mi 5. Apr 2017, 10:39
von Mr. Danger
Es geht wohl um die Kanalabgaben und die werden nach Flächen / Stockwerken berechnet und wie das Regenwasser abgeführt wird.

Wenn Du in jedem Geschoß ein Klo-Bad hast zahlst Du mehr als wenn alles nur in einem Stockwerk ist.
Wenn das Regenwasser (Dachrinne) in den Kanal geleitet wird zahlst Du was. Wenn Du es am Grundstück versickern lässt zahlst Du nichts.

Wahrscheinlich ist das eine Bestandserhebung für die Anpassung der Vorschreibungen. Frag einfach was Sie sehen wollen und zeig Ihnen genau Das.
Wenn Du schwarz etwas gebaut hast (Garage, Nebengebäude, ....) könnte das ein Problem werden ;) .

Vielleicht kannst Du einfach proaktiv bei der Gemeinde anfragen und vorab die Infos schicken. Dann haben Sie keinen Grund mehr für die Hausbegehung.

Gruß, Hans

Re: Eintritt ins Haus

Verfasst: Mi 5. Apr 2017, 10:44
von wolfgangf
Muss so eine Begehung schriftlich angekündigt werden?
Soweit ich weiß, war das bei uns schon mal ohne Ankündigung. Bin mir da aber nicht mehr sicher.

Re: Eintritt ins Haus

Verfasst: Mi 5. Apr 2017, 10:52
von doc steel
Mr. Danger hat geschrieben:Es geht wohl um die Kanalabgaben und die werden nach Flächen / Stockwerken berechnet und wie das Regenwasser abgeführt wird.

Wenn Du in jedem Geschoß ein Klo-Bad hast zahlst Du mehr als wenn alles nur in einem Stockwerk ist.
Wenn das Regenwasser (Dachrinne) in den Kanal geleitet wird zahlst Du was. Wenn Du es am Grundstück versickern lässt zahlst Du nichts.

Wahrscheinlich ist das eine Bestandserhebung für die Anpassung der Vorschreibungen. Frag einfach was Sie sehen wollen und zeig Ihnen genau Das.
Wenn Du schwarz etwas gebaut hast (Garage, Nebengebäude, ....) könnte das ein Problem werden ;) .

Vielleicht kannst Du einfach proaktiv bei der Gemeinde anfragen und vorab die Infos schicken. Dann haben Sie keinen Grund mehr für die Hausbegehung.

Gruß, Hans

absolut richtig und nur darum geht's.
harmlose gschicht und kein grund paranoid zu reagieren.
wenn der Geschirrspüler hin is, lässt den servicetechniker ja auch rein, oder?

du kannst den gemeindevertretern mit dem sachverständigen natürlich den zutritt verweigern, allerdings wirst dann was die abgabenänderung angeht eingeschätzt und das ist nie billiger.
abgesehen davon verschaffst du dir mit so einem verhalten in einer dörflichen Gemeinde keinen besonders guten ruf.
solltest du später einmal von denen dann etwas brauchen, werdens dich halt anrennen lassen.

Re: Eintritt ins Haus

Verfasst: Mi 5. Apr 2017, 11:00
von d-s
Danke!

Keine schwarze gebaute.
Selbst-gemacht wasser leitung von Keller nach Garten is hofentlich kein problem.

>Wenn das Regenwasser (Dachrinne) in den Kanal geleitet wird zahlst Du was.
>Wenn Du es am Grundstück versickern lässt zahlst Du nichts.
Ich habe das (Regenwasser am Grundstück), ich habe Gemeinde darüber vor Jahren abfragen, aber ich muss noch für Regenwasser zahlen...

>Wenn der Geschirrspüler hin ist, lässt den Servicetechniker ja auch rein, oder?
Aber das ist meine Wahl. Und er darf nur dorthin gehen, wo Geschirspüler ist.
Aber diese Leute werden (zB) wahrscheinlich auch meine "Schusswaffen" Zimmer geben. Das ist viel anders.
Sie dürfen in meinem Haus "suchen".

Re: Eintritt ins Haus

Verfasst: Mi 5. Apr 2017, 11:20
von Scaramanga
Selbst-gemacht wasser leitung von Keller nach Garten is hofentlich kein problem.


Sofern der Wasseranschluss im Keller angezeigt wurde ist das wohl kein Problem.
Die angeschlossene Geschossanzahlt sowie die überbaute Fläche sind entscheidend.

Ich habe das (Regenwasser am Grundstück), ich habe Gemeinde darüber vor Jahren abfragen, aber ich muss noch für Regenwasser zahlen...


Das wäre jetzt im Zuge dieser Nachschau die Gelegenheit, das klar zu stellen und eine Reduktion der Gebühr zu erwirken. Kann aber zur Folge haben, dass Deinerseits ein Gutachten über Funktion/Zustand/Leistungsfähigkeit des Sickerschachtes nebst Veränderungsanzeige erbracht werden muss.

Aber diese Leute werden (zB) wahrscheinlich auch meine "Schusswaffen" Zimmer geben. Das ist viel anders.
Sie dürfen in meinem Haus "suchen".


Naja, zwischen Gebrauchsnachschau und Hausdurchsuchung würde ich aber schon noch einen Unterschied sehen.

Re: Eintritt ins Haus

Verfasst: Mi 5. Apr 2017, 11:36
von d-s
> Sofern der Wasseranschluss im Keller angezeigt wurde ist das wohl kein Problem
Gut. Es ist ein Hauptwassereingang, völlig legal.

Ich werde sie hereinlassen.
Aber ich mag es nicht und ich lasse Gemeinde wissen (was nicht helfen wird - ich weiß).

Danke für die Antworten

Re: Eintritt ins Haus

Verfasst: Mi 5. Apr 2017, 11:46
von Fred
wie werden deine kanalgebühren berechnet? da gibts die verschiedensten modelle.

bei mir gehts rein nach dem entnommenem wasser der wasserleitung (regenwasser fliesst auch in den kanal; es gibt aber keinerlei angaben bezüglich dachflächen, bebaute fläche udgl.).

Re: Eintritt ins Haus

Verfasst: Mi 5. Apr 2017, 12:00
von d-s
Soweit ich weiß, haben wir zwei kanale (regenwasser ist von abfall getrennt).
Und meine Gebühren für Regenwasser werden auf der Dachfläche x Anzahl der Etagen berechnet (auch wenn ich überhaupt nicht mit regenwasserkanal verbunden bin).

Re: Eintritt ins Haus

Verfasst: Mi 5. Apr 2017, 12:55
von gewo
oft werden kommunlabgaben bzw auch wasser nach quatratmeter nutzflaeche abgerechnet

wenn im bauplan das obergeschoss zb als "dachgeschoss" ausgewiesen ist, dann zaehlen diese quadratmeter nicht mit
werden die nun als wohnflaeche genuetzt dann muss entsprechend mehr an abgaben bezahlt werden usw ....

deshalb die begehung ..

Re: Eintritt ins Haus

Verfasst: Mi 5. Apr 2017, 13:54
von wolfgangf
Die Berechnung der Kanalgebühren ist Gemeindesache, es gibt dafür die Varianten entweder nach Nutzfläche (mit/ohne Ausnahmen für Nebengebäude) oder nach Wasserverbrauch.
Auch mit dem Regenwasser ist es so eine Sache. "Versickern" zählt normalerweise nicht, wenn aber z.B. ein Bach neben dem Haus ist und du garantieren kannst, dass das Regenwasser dorthin abfließt, dann zahlst dafür nichts. Ansonsten gibt's idR ein eigenes Kanalsystem dafür und die Kosten sind geringer als für Schmutzwasser.

Re: Eintritt ins Haus

Verfasst: Mi 5. Apr 2017, 14:09
von Exitus
Bei uns in Kärnten ist es im ländlichem Gebiet so, das man sogar dazu verpflichtet ist das Oberflächenwasser auf dem eigenen Grund versickern zu lassen.
Denn Oberflächenwasser Kanäle gibt es nur in der Stadt und Regenwasser in den Abwasserkanal zu leiten ist sowieso verboten.