Incite hat geschrieben:oJo hat geschrieben:Nur wenns eine Geschäftsbeziehung gibt, also Steyr zusätzlich auch für Werbung zahlt. Wenn Sie rein ein 'Testgerät' zur Verfügung stellen ist das nicht zu versteuern. Läuft ja bei klassischen Medien auch so, dass die z.B. Filme gratis bekommen zur Voransicht.
Ein Deutscher Inet Anwalt meinte die Grenze ist bei Testgeräten, Spielen usw bei 1000 €, also wäre ein 08er SSG, das ZF etc... darüber
Vermutlich zählen da die Herstellkosten ... da geht sich das mit 1000€ sicher gut aus.
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