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Diskussion: Einschränkung von Rechten aufgrund Lebensumstände (z.B. Alter)

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cas81
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Re: Diskussion: Einschränkung von Rechten aufgrund Lebensumstände (z.B. Alter)

Beitrag von cas81 » Mi 9. Aug 2017, 13:41

gewo hat geschrieben:ich wollte mit dieser argumentativen exkursion nach absurdistan nur zeigen dass es eben NICHT logisch und nicht RICHTIG ist ein verbot zu fordern, nur weil es sich argumentieren laesst
Das hat auch niemand behauptet. Es geht darum, dass es sinnvoll wäre (sofern sinnvoll gelebt) und von Gegnern des Anliegens keine Gegenargumente kommen, stattdessen nur Freiheitgeschrei. Pick dir mal nicht nur Fragmente heraus und lies alles aufmerksam (!). So wird das nämlich nichts.

gewo hat geschrieben:eure postings zusammengefasst laesst sich sagen:
ja, es gibt wichtigeres, aber es ist zu kompliziert
daher machen wir einfach mal das einfache, das ist besser als nix

das argument "kompliziert" ist ein vorgeschobenes
alles kann man machen wenn man will
Geh bitte... lass die Kirche im Dorf.
Ich kann deine Argumentation dann mal zusammenfassen:
"Es gibt Wichtigeres und bis das geregelt ist, darf gar nix passieren"

Den Rest hat Paddy schon dazu geschrieben.

gewo hat geschrieben:scheibchenweise immer nur kleine gruppen entrechten
Niemand wird einfach entrechtet. Beantworte bitte die Frage, die hiermit zum 3. mal da steht und erkläre mir, was das mit scheibchenweiser Entrechtung zu tun hat:
cas81 hat geschrieben:Wenn der FS der Befähigungsnachweis zum KFZ- Lenken ist und die Befähigung aber nachträglich wegfällt: Was gibt es noch nachzuweisen, ist nicht genau das der Sinn und Zweck hinter einem Führerschein?
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Re: Diskussion: Einschränkung von Rechten aufgrund Lebensumstände (z.B. Alter)

Beitrag von gewo » Mi 9. Aug 2017, 13:57

cas81 hat geschrieben:......Niemand wird einfach entrechtet. Beantworte bitte die Frage, die hiermit zum 3. mal da steht und erkläre mir, was das mit scheibchenweiser Entrechtung zu tun hat:
cas81 hat geschrieben:Wenn der FS der Befähigungsnachweis zum KFZ- Lenken ist und die Befähigung aber nachträglich wegfällt: Was gibt es noch nachzuweisen, ist nicht genau das der Sinn und Zweck hinter einem Führerschein?


selbstverstandlich ist das scheibenweise entrechtung

der FS ist der befaehigungsnachqweis zum lenken
er wird erteilt nachdem eine sachliche qualifikation ueberprueft wird
und zwar zum zeitpunkt der ausstellung
weiters wir die gesundheitliche eignung ueberprueft
und zwar zum zeitpunkt der ausstellung

unter bezug auf die obenstehenden ueberlegungen (die zugrundelegend man grundsaetzlich ALLES verbieten koennte) wird nun gefordert die gesundheitliche eignung nicht nur zum zeitpunkt der ausstellung sondern auch spaeter wiederholt zu ueberpruefen

das ist eine forderung die voellig aus der luft gegriffen ist

warum wird nicht die moralische eignung ueberprueft (jemand dem leben wichtig ist wird mehr ruecksicht pflegen wie m´jemand dem seine mitmenschen egal sind)

oder die finanzielle potenz (jemand der was zu verlieren hat wird vorsichtiger fahren als jemand der eh schon in der ediktedatei steht)

oder die religion (wer darauf vertraut dass sein schoepfer alles fuer ihn regelt und daher auch ein toetlicher unfall wille des schoepfers ist faehrt anders als jemand der eigenverantwortlich daran glaubt dass er sich sein leben selbst formen kann)

oder die risikobereitschaft (wer als hobby maessig schiefahrt ist sicher wesentlich risikobereiter als jemand der schachspielt)

und und und

du KANNST natuerlich alle beliebigen parameter die gundlage fuer die erteilung oder verlaengerung eines fuehrerscheins machen, aber warum SOLLTEST ?

und warum dann nur das alter und die gesundheitlichen faehigkeiten?

warum nicht auch andere?

und wer gibt dir das recht dazu?

PS:
die gesundheitlichen kriterien fuer die erlangung der PPL (privatpilotenlizenz) und der linienfluglizenz sind international geregelt und weltweit gleich

wir sind SCHON JETZT so weit das zb personen die wegen mangelnder sehleistung keinen oder nur einen eingeschraenkten pkw-fuehrerschein in oesterreich bekommen koennen, trotzdem problemlos die PPL kriterien schaffen....

wer wird da wohl falsch liegen?
die flugaerzte oder die amtsaerzte in oesterreich?
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Re: Diskussion: Einschränkung von Rechten aufgrund Lebensumstände (z.B. Alter)

Beitrag von susi » Mi 9. Aug 2017, 14:01

Wie meistens, ist den Ausführungen von gewo zuzustimmen.

(eine bitte hätte ich an gewo: für die bessere lesbarkeit, wäre es sehr hilfreich, wenn Du die groß und kleinschreibung anwenden würdest). Danke
Grüße
susi

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Re: Diskussion: Einschränkung von Rechten aufgrund Lebensumstände (z.B. Alter)

Beitrag von cas81 » Mi 9. Aug 2017, 14:17

gewo hat geschrieben:
cas81 hat geschrieben:......Niemand wird einfach entrechtet. Beantworte bitte die Frage, die hiermit zum 3. mal da steht und erkläre mir, was das mit scheibchenweiser Entrechtung zu tun hat:
cas81 hat geschrieben:Wenn der FS der Befähigungsnachweis zum KFZ- Lenken ist und die Befähigung aber nachträglich wegfällt: Was gibt es noch nachzuweisen, ist nicht genau das der Sinn und Zweck hinter einem Führerschein?


selbstverstandlich ist das scheibenweise entrechtung

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und zwar zum zeitpunkt der ausstellung

warum wird nicht die moralische eignung ueberprueft...
oder die finanzielle potenz...
oder die religion...
oder die risikobereitschaft...
und und und

und warum dann nur das alter und die gesundheitlichen faehigkeiten?


Weil all das keine Bestandteile der anfangs zu überprüfenden Mindestvoraussetzungen sind. Die, die es aber sind, sollen natürlich auch bestehen bleiben, ansonsten macht der FS keinen Sinn. Du hingegen bist der Meinung, weil der FS einmal zu einem bestimmten Zeitpunkt ausgestellt wird, soll der FS auch für immer und ewig unter allen Voraussetzungen bestehen bleiben. Sogar wenn die Befähigung wegfällt.
Ok...

gewo hat geschrieben:die gesundheitlichen kriterien fuer die erlangung der PPL (privatpilotenlizenz) und der linienfluglizenz sind international geregelt und weltweit gleich

Dass etwas grundsätzlich an manchen Stellen falsch läuft ist aber nicht das Thema, da nützt auch die x-te Abweichung davon nichts. Wie auch schon mehrfach gesagt wurde, Voraussetzung sind objektive Kriterien, die wirklich objektiv zu beurteilen sind und welche die absolute Untergrenze als Mindesvoraussetzungen darstellen (ansonsten kannst wirklich einen Blinden Autofahren lassen). Wenn dies nicht möglich ist, dann lehne auch ich das Ganze ab (aber auch die realistische Umsetzung ist nur ein Nebenprodukt des eigentlichen Themas, das war nie der Streitpunkt). Moral, Religion, etc wären primär willkürlich zu beurteilenden Einschränkungen. Wenn jemand aber extrem schlecht sieht und demnach Strassenschilder regelmässig nicht erkennt oder gar verkennt, dann ist das rein objektiv. Ansonsten brauchst keine Strassenschilder, keinen FS, kein Mindesalter, keine StVO.
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Re: Diskussion: Einschränkung von Rechten aufgrund Lebensumstände (z.B. Alter)

Beitrag von BigBen » Mi 9. Aug 2017, 14:18

Wäre diese Diskussion nicht z.B. im ÖAMTC Forum besser aufgehoben?
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Re: Diskussion: Einschränkung von Rechten aufgrund Lebensumstände (z.B. Alter)

Beitrag von gewo » Mi 9. Aug 2017, 14:23

susi hat geschrieben:...für die bessere lesbarkeit, wäre es sehr hilfreich, wenn Du die groß und kleinschreibung anwenden würdes...


sorry
kann ich nicht machen

erstens tippe ich den kram hier meist sekundeaer und mach irgendwas anderes nebenbei
daher keine zweite hand fuer die hochstelltaste und auch ned die aufmerksamkeit dafuer, sieht man eh auch an den tippfehlern ...

zweitens ... gewohnheit ..... ich habe jahrelang mit datenbanken, servern, synchronisierungen, datenwiederherstellungen, scripts und programmierung zu tun gehabt
alles was ned im ASCI zeichencode (0-9, a-z) enthalten ist ist fuer mich krankhafte schriftentartung und abzulehnen ....

ein mindestmass an lesbarkeit versuche ich durch inhaltsbezogenen absatzgestaltung sicherzustellen
mehr kann ich leider ned anbieten ..... ;-(
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Re: Diskussion: Einschränkung von Rechten aufgrund Lebensumstände (z.B. Alter)

Beitrag von hmg382 » Mi 9. Aug 2017, 14:49

gewo hat geschrieben:alles was ned im ASCI zeichencode (0-9, a-z) enthalten ist ist fuer mich krankhafte schriftentartung und abzulehnen ....

:lol: :lol: :lol:
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Re: Diskussion: Einschränkung von Rechten aufgrund Lebensumstände (z.B. Alter)

Beitrag von Paddy91 » Mi 9. Aug 2017, 14:50

Ich gebs hiermit auf. Möglicherweise kann der ein oder andere darüber nachdenken ob es vielleicht Gründe dafür gibt, dass grundrechtliche Angelegenheiten normalerweise Juristen behandeln, während Schuster sich um Schuhe kümmen und Kranke zum Arzt gehen. Hier kümmert sich der Arzt um die Schuhe während der Schuster mit "Hausverstand" operiert.
In diesem Sinne: Wenn die 9mm S&B Schütte aus ist, dann bestell doch einfach mehr. Kann ja ned so schwer sein.

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Re: Diskussion: Einschränkung von Rechten aufgrund Lebensumstände (z.B. Alter)

Beitrag von Paddy91 » Mi 9. Aug 2017, 14:51

gewo hat geschrieben:alles was ned im ASCI zeichencode (0-9, a-z) enthalten ist ist fuer mich krankhafte schriftentartung und abzulehnen ....

als ich die erste Datei mit einem Leerzeichen im Namen bekam ist ein kleiner Teil von mir gestorben....

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Re: Diskussion: Einschränkung von Rechten aufgrund Lebensumstände (z.B. Alter)

Beitrag von Perock » Mi 9. Aug 2017, 14:54

susi hat geschrieben:Wie meistens, ist den Ausführungen von gewo zuzustimmen.

(eine bitte hätte ich an gewo: für die bessere lesbarkeit, wäre es sehr hilfreich, wenn Du die groß :( und kleinschreibung :( anwenden würdest). Danke

(eine bitte hätte ich an gewo: für die bessere lesbarkeit, wäre es sehr hilfreich, wenn Du die Groß und Kleinschreibung anwenden würdest). Danke

:mrgreen:
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Re: Diskussion: Einschränkung von Rechten aufgrund Lebensumstände (z.B. Alter)

Beitrag von cas81 » Mi 9. Aug 2017, 14:55

den Bindestrich hast du jetzt aber vergessen, Perock
"Groß- und Kleinschreibung" :D
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Re: Diskussion: Einschränkung von Rechten aufgrund Lebensumstände (z.B. Alter)

Beitrag von v0s » Mi 9. Aug 2017, 15:12

Die ganze Diskussion ist ziemlich sinnlos da jeder nur auf seinem absoluten Standpunkt beharrt.

Das einführen von regelmäßigen Kontrollen macht vielleicht Sinn, birgt aber das Risiko der Willkür, egal wie objektiv die Kriterien erscheinen. Eine gewisse Sehkraft mag objektiv eine Voraussetzung für den FS sein, dass die Sehkraft als Kriterium hergenommen wird, ab welchem Alter man getestet wird, in welchem Abstand und ab wann die Grenze für den Entzug erfolgt wäre aber wiederum willkürlich festgelegt. Abgesehen davon dass schwindende Sehkraft durch z.B. defensive Fahrweise bis zu einem gewissen Grad kompensiert werden kann. Schlechter sehen heißt ja nicht automatisch schlechter Autofahren. Also müsste man auch andere Faktoren miteinbeziehen, was wiederum mehr Raum für Willkür lässt. Wem Überlässt man die Prüfung? Amtsarzt, Hausarzt,ÖAMTC,...? Auch hier wieder potentielle Willkür. Ich glaube nicht dass man durch einen, wie gefordert, simplen Test der 30€ kosten soll objektiv messen lässt ob jemand eine Gefahr im Straßenverkehr ist oder nicht. Da spielen einfach zu viele Faktoren mit hinein. Folglich müsste ein solcher Test umfangreicher, also teurer ausfallen. Wenn staatliche Stellen prüfen entstehen dadurch Kosten für die Allgemeinheit (mehr Amtsärzte, Gerätschaften für die Tests,...) und bei Tests durch privatwirtschaftliche Stellen werden diese Tests wohl sehr Teuer ausfallen da ja Gewinnabsicht bestehen wird. Alles in allem glaube ich nicht dass der zu erwartende Zuwachs an Sicherheit im Straßenverkehr den Aufwand, sowohl für den Staat als auch den Einzelnen, rechtfertigt.

Also ja wenn man absolut auf höherer Sicherheit beharrt machen solche Tests Sinn, egal wie hoch der Aufwand und gering der Nutzen ist.
Wenn man aber auf Selbstbestimmtheit und Eigenverantwortung pocht, machen die Tests keinen Sinn auch wenn dadurch Unfälle vermieden werden können.
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Re: Diskussion: Einschränkung von Rechten aufgrund Lebensumstände (z.B. Alter)

Beitrag von DerDaniel » Mi 9. Aug 2017, 18:34

@v0s: Der Test kostet 30€ und beinhaltet Sehtest, Hörtest, Reaktionstest. Der ist für Berufskraftfahrer schon Realität alle paar Jahre, also nichts mit wünschen, hoffen, denken.

@gewo: Falsch, laut Gesetz sind die Voraussetzungen nicht einmalig sondern fortlaufend zu erbringen, daher ist deine Argumentation von grundauf Fehlerhaft.
Des weiteren ist der Führerschein kein Recht, sondern Privileg insofern wird hier jemanden nur ein sekundär zugestandenes und sachlich begrenzt (siehe ersten Absatz) Privileg wieder entzogen.

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Re: Diskussion: Einschränkung von Rechten aufgrund Lebensumstände (z.B. Alter)

Beitrag von v0s » Mi 9. Aug 2017, 18:58

Wäre halt interessant ob es Zahlen dazu gibt ob sich durch den bestehenden Test für Berufskraftfahrer, den ja nur LKW Fahrer? Machen müssen die Unfallzahlen verändert haben. Zumindest bei der überprüften Gruppe. Und auch wie die Durchfallquote ausschaut, bzw. wie viele wirklich so aus dem Verkehr gezogen werden. Und wie gesagt wird der Aufwand alle Autofahrer, statt die begrenzte Gruppe der LKW Fahrer, zu testen wsl auch an den Kosten für die Krankenkasse etwas ändern, was auch den zu leistenden Beitrag beeinflussen wird. Ich glaube halt nicht dass man dadurch wirklich endgültig auf die Fahrtüchtigkeit schließen kann. Ich denke wenn man schon überprüfen will ob jemand noch fahren kann dann müsste man bei jeder Überprüfung den kompletten Prüfungsteil vom Führerschein, Theorie und Praxis, machen. Dann weiß man ob jemand noch fähig ist den Führerschein erneut zu bekommen.


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Re: Diskussion: Einschränkung von Rechten aufgrund Lebensumstände (z.B. Alter)

Beitrag von losermensfriend » Mi 9. Aug 2017, 19:11

susi hat geschrieben:Wie meistens, ist den Ausführungen von gewo zuzustimmen.

(eine bitte hätte ich an gewo: für die bessere lesbarkeit, wäre es sehr hilfreich, wenn Du die groß und kleinschreibung anwenden würdest). Danke


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