raptor hat geschrieben:Das Waffengesetz würde auf intelligente Weise komplett auf den Kopf gestellt gehören: Waffen leicht zugänglich, aber wenn man sie einmal hat, dann strenge Übungsverpflichtungen (Bewerbe, Kurse, nachgewiesenes Training, ...). Natürlich ohne Schikane bei Erkrankung und anderen Verhinderungen. Da ich aber "intelligent" geschreiben habe, habe ich keine Hoffnung, dass das von der Politik jemals umgesetzt wird.
Ich finde das der Zugang zu waffenrechtlichen Dokumenten erschwert werden soll, der Umgang und die Verwahrung strenger kontrolliert werden soll und generell novelliert werden soll das weniger Ermessensspielraum bleibt.
Aber bei der Waffenverfügbarkeit gehört massiv gelockert.
Aktuell kann ich nach 10 psychologischen Überprüfungen von denen ich endlich einen Bestanden habe, einen Waffenführerschein gemacht habe, bei dem ich 3-5 Schuss abgegeben habe eine WBK beantragen. Sobald die durch ist, bekomm ich einen Vertrauensvorschuß von 5 Jahren, kauf mir eine Pistole, eine Halbautomatische Flinte, aber ja keine Vorderschaftrepetierflinte, und ein Kategorie C Gewehr, auf das ich aber auf keinen Fall eine Taschenlampe kleben darf. Das Ganze stell ich einfach ins Kastl zum Staubsauger, weil wenn nix is kommt eh erst in 5 Jahren wer schaun.
Ich würde mir wünschen:
- Antrag auf WBK/WP, und bei positivem Bescheid nachzureichen (da der 2. Schritt mit finanziellem Aufwand gekoppelt ist):
- psychologische Überprüfung
- waffenrechtliche Schulung mit einem Test
- praktische Schulung in allem für das die WBK/WP gültig sein soll. Umgang mit Pistole, Revolver, (HA)Flinte und (HA)Büchse
- nach Austellung eines waffenrechtlichen Dokumentes:
- bei Erwerb einer Waffe eine Überprüfung wie diese verwahrt wird
- eine Chipkarte auf der Waffen und Zubehör eingetragen wird, nicht immer eine neue Karte
- unregelmäßige "Überaschungsbesuche" bei der die Verwahrung überprüft wird, mit geregelten Minimalintervall (sprich Kontrolle ist max. X Mal pro Jahr möglich oder bei begründetem Verdacht
Das sind eigentlich Sachen die jeder Waffenbesitzer aus Eigenverantwortung sowieso so handhaben sollte, was aber durch das aktuelle Gesetz nicht so sichergestellt ist und oft auf Schießstätten angezweifelt werden darf wenn da mal wieder jemand ist bei dem man sich aus dem Augenwinkel immer zu einen Deckungssprung bereit hält.
Und wenn für den Gesetzgeber klar ist, das auf Grund geltender Gesetze ein Waffenbesitzer eine zu 99% zuverlässige Person ist, ist das kein Vertrauensvorschuß mehr, sondern eine Vertrauensbasis.
Und wenn eine Vertrauensbasis besteht soll der Gesetzgeber auch den Waffenzugang erleichtern.
Was spricht dagegen das ich mir eine HA-Büchse kaufe, mit einem 100 Schuss Trommelmagazin, einem Schalldämpfer und einem Scheinwerfer wenn der Gesetzgeber darauf vertrauen kann die Person zuverlässig ist?
Einzig Vollautomaten haben meiner Meinung nach nix in der Zivilbevölkerung zu suchen, weil dann einfach die Chance bestehen würde das dann mal ein M60/MG74/etc. in falsche Hände geraten könnte.
Ich glaub auch keiner braucht wirklich einen Vollautomaten, aber natürlich gibts welche die einen haben wollen würden oder mal am Kugelstand Spaß haben wollen.
Man könnte doch einem Verrein mit Schießplatz eine Ausnahmegenehmigung erteilen, aber verschärfte Ansrpüche an die Verwahrung und den Verleih auf der Schießstätte stellen.
Der Verein hat die Möglichkeit 1000m zu schießen, dann bekommen sie ein AR-50A1 als Vereinswaffe genehmigt.
Der Verein hat die Möglichkeit ohne Lärmemmissionen nach außen 100m zu schießen und will einen Vollautomaten. Könnte man doch genehmigen.
Aber wenns denn nur so einfach wär.